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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Fördermittel für Prävention und Gesundheitsförderung

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

15.10.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/463027.09.2018

Fördermittel für Prävention und Gesundheitsförderung

der Abgeordneten Jens Beeck, Dr. Wieland Schinnenburg, Michael Theurer, Matthias Seestern-Pauly, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Katrin Helling-Plahr, Katja Hessel, Reinhard Houben, Thomas L. Kemmerich, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Dr. Stefan Ruppert, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Stephan Thomae, Dr. Andrew Ullmann, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Mit dem Präventionsgesetz (PrävG) haben die gesetzlichen Krankenkassen den Auftrag erhalten, verstärkt Projekte zur Gesundheitsförderung und Prävention zu fördern. Zu Recht wird mit diesem Ansatz das Ziel verfolgt, durch eine vorbeugende gesunde Lebensweise die Risiken für Erkrankungen und eventuelle dauerhafte Beeinträchtigungen und Behinderungen zu minimieren bzw. zu verhindern. Die gesetzlichen Krankenkassen müssen seit 2016 mehr Finanzmittel für den Bereich Gesundheitsförderung und Prävention ausweisen, auch für nichtbetriebliche Prävention.

Laut dem Präventionsbericht 2017 ist die Förderung der Präventionsprojekte auf einem hohen Niveau (www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/presse/pressemitteilungen/2017/Gm_PM_2017-11-29_Praeventionsbericht_2017.pdf). Zudem werden eigene Präventionsziele von den gesetzlichen Krankenkassen entwickelt und neue Anlaufstellen wie z. B. in Niedersachsen eingerichtet (www.gemeinsame-stelle-gkv-nds.de).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

In welchen Bundesländern wurden nach Kenntnis der Bundesregierung von den gesetzlichen Krankenkassen eigene Anlaufstellen für Antragsteller von Präventionsprojekten zu lebensweltlichen Settings nach § 20a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) eingerichtet wie in Niedersachsen?

2

Ist die Einrichtung solcher Anlaufstellen laut Präventionsgesetz (PrävG) vorgesehen?

3

Wie ist der aktuelle Stand der Entwicklung der Nationalen Präventionsstrategie?

4

Werden im Rahmen der Nationalen Präventionsstrategie konkrete Aussagen zu Verfahren auf der kommunalen Ebene z. B. bezüglich der Beantragung von Projektmitteln getroffen?

5

Wie viele kassenübergreifende Projekte zur Prävention in Lebenswelten gibt es?

6

Wie viele Modellvorhaben der Krankenkassen nach § 20g SGB V zur Umsetzung der bundesweiten Rahmenempfehlungen wurden bisher durchgeführt?

Welche weiteren Modellvorhaben sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Planung?

7

Werden nach Kenntnis der Bundesregierung nur Projekte gefördert, die den vom GKV definierten Präventionszielen entsprechen?

8

Fördern die bestehenden Landesrahmenvereinbarungen die kassenübergreifende Zusammenarbeit bei der Prävention und die Koordinierung der Akteure und Maßnahmen?

9

Hat die Bundesregierung Kenntnis von abgelehnten Anträgen?

Welches sind die Ablehnungsgründe?

10

Hat die Bundesregierung eine Gesamtübersicht über alle in den einzelnen Bundesländern geförderten Projekte, und ist diese Liste öffentlich?

11

Wie hoch sind die Mittel, die den Bundesländern im Jahr 2018 bereitstehen – an Präventionsmitteln insgesamt und davon speziell für den Anteil der Gesundheitsförderung in nichtbetrieblichen Lebenswelten?

12

Wie hoch sind im Rahmen des Präventionsgesetzes die Mittel, die für Projekte von Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen verausgabt wurden (bitte für die Jahre 2016, 2017 und 2018 aufschlüsseln)?

Berlin, den 26. September 2018

Christian Lindner und Fraktion

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