Rückfragen zu diversen Kleinen Anfragen aus dem Finanzbereich
der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Dr. Danyal Bayaz, Lisa Paus, Stefan Schmidt, Beate Müller-Gemmeke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Rahmen diverser Kleiner Anfragen haben sich zudem Rückfragen zu den Antworten der Bundesregierung ergeben, da die Antworten entweder nicht den erwarteten Umfang hatten oder durch die Antworten neue Fragen entstanden sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
In welchen Fällen hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zwischen 2008 und 2014 (bis zur Übernahme der Aufsicht von bedeutenden Banken durch die Europäische Zentralbank (EZB) im Rahmen des Einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus) Banken den Rückkauf von eigenen Verbindlichkeiten genehmigt bzw. nicht genehmigt (bitte im Vergleich zur Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Bundestagsdrucksache 19/4397 jeweils den Namen der Bank ergänzen)?
In welchen Fällen hat die BaFin seit 2014 (seit der Übernahme der Aufsicht von bedeutenden Banken durch die EZB im Rahmen des Einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus) Banken den Rückkauf von eigenen Verbindlichkeiten genehmigt bzw. nicht genehmigt (bitte im Vergleich zur Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Bundestagsdrucksache 19/4397 den Namen der jeweiligen Bank ergänzen)?
In welchen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2014 durch die EZB im Rahmen des Einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus deutschen Banken der Rückkauf von eigenen Verbindlichkeiten genehmigt bzw. nicht genehmigt?
Inwieweit hängen in der Vergangenheit getroffene Risikovorsorgemaßnahmen bzgl. erwarteter Urteile zur Unabhängigkeit von Treuhändern im Versicherungsbereich von noch laufenden Verfahren so ab, dass die Bundesregierung keine Auskunft dazu geben will (siehe Antwort zu Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 19/4397)?
Liegen der Bundesregierung tatsächlich keine Kenntnisse zur Höhe der Risikovorsorge bzgl. der Unabhängigkeit von Treuhändern vor, obwohl der BaFin-Exekutivdirektor bei einem entsprechenden Urteil vor „Auswirkungen auf die wirtschaftliche Stabilität“ warnt?
Falls Kenntnisse vorliegen, welche, und warum schätzt die Bundesregierung die Vorsorgemaßnahmen als ausreichend ein?
Wie hoch ist die geringste Solvabilitätsquote bei einer Pensionskasse, mit der die BaFin intensive Gespräche führt?
Wie hoch ist die geringste laufende Bruttoverzinsung der Kapitalanlagen bei einer Pensionskasse, mit der die BaFin intensive Gespräche führt?
In wie vielen Fällen hat die BaFin von sich aus auf eine höhere Kapitalausstattung gedrängt, bei denen bis heute weder aufgrund des Drucks der BaFin noch anderer Umstände eine Erhöhung der Kapitalausstattung beobachtbar ist?
Inwiefern wäre es aus Sicht der Bundesregierung angebracht, dass der BaFin bei an Pensionskassen oder Lebensversicherer gewährten Nachrangdarlehen oder durch diese begebene Genussrechte verpflichtend auch Daten unter anderem zu den Zinssätzen vorgelegt werden müssen?
An wie viele Vertriebsstellen hat die BaFin das „Auskunfts- und Vorlageersuchen zum Vertrieb von Direktinvestments der P&R Transport-Container GmbH“ versendet?
Wie lassen sich diese Stellen untergliedern?
Welche Erkenntnisse hat die BaFin daraus bezüglich
fehlerhafter Produktauswahlprozesse,
Vertriebswegen,
Zuwendungen (bitte auch Maximum angeben),
Anzahl der Kundenbeschwerden,
Anzahl der Klagen,
Rückstellungen,
erwarteter Ertragseinbußen (bitte auch relatives Maximum angeben) und
sonstiger Probleme bzw. Fehler im Vertrieb gewonnen?