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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Anstehende Reformen im Lebensversicherungsbereich

(insgesamt 14 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

13.11.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/498312.10.2018

Anstehende Reformen im Lebensversicherungsbereich

der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Dr. Danyal Bayaz, Lisa Paus, Stefan Schmidt, Katharina Dröge, Beate Müller-Gemmeke, Markus Kurth und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Aufgrund der Evaluierung des Lebensversicherungsreformgesetzes und der Zinszusatzreserve (ZZR) stehen Reformen bzw. Anpassungen ebendieser an. Durch die aktuell kurz bevorstehenden Anpassungen der ZZR, welche ohne Beteiligung des Bundestags oder des Bundesrats beschlossen werden, sollen beispielsweise kurzfristig Milliarden Euro anders ausgeschüttet bzw. rückgestellt werden als bisher vorgesehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

  • Welche Eigenkapitalquote haben die 34 unter intensiver Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stehenden Lebensversicherer im Durchschnitt (gemeint ist hier wie in der Folge das bilanzielle Eigenkapital, nicht die aufsichtliche Größe der Eigenmittel)? Wie hoch ist diese Quote bei einem dieser 34 Unternehmen maximal, wie minimal?
  • Wie hat sich das Eigenkapital dieser 34 Lebensversicherer in den letzten 8 Jahren entwickelt (bitte prozentuale und absolute Werte angeben)? Wie hat sich das Eigenkapital der Lebensversicherer insgesamt in den letzten 8 Jahren entwickelt (bitte prozentuale und absolute Werte angeben)?
  • Wie viele dieser 34 Lebensversicherer hatten 2009 einen Gewinnabführungsvertrag und wie viele haben heute einen? Wie viele der Unternehmen sind ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit und wie viele eine öffentlich-rechtliche Anstalt (ohne Gewinnabführungsvertrag)?
  • Welche Summe wurde seit Einführung der Ausschüttungssperre durch diese in den 34 Unternehmen gebunden? a) Welche Summe davon betraf Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit und welche öffentlich-rechtliche Anstalten? b) Welche Summe wurde seit Einführung der Ausschüttungssperre im Rahmen eines Gewinnabführungsvertrags ausgeschüttet?
  • Welche Summe wurde seit Einführung der Ausschüttungssperre durch diese in der gesamten Lebensversicherungsbranche gebunden? a) Welche Summe davon betraf Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit und welche öffentlich-rechtliche Anstalten? b) Welche Summe wurde seit Einführung der Ausschüttungssperre im Rahmen eines Gewinnabführungsvertrags ausgeschüttet?
  • Inwieweit sieht die Bundesregierung den Sicherungsfonds Protektor als ausreichend ausgestattet an? Wie begründet sie diese Auffassung?
  • Welche Lebensversicherungsunternehmen haben die Mindestzuführung seit Inkrafttreten der Mindestzuführungsverordnung 2008 bisher entsprechend § 9 der Verordnung reduziert (bitte jeweils mit Nennung des Jahresdatums angeben)? a) Wie wurde von der Zuführungsverordnung jeweils pro Jahr konkret abgewichen (bitte Höhe und Umfang der Kürzung inkl. der Anzahl der Betroffenen Versicherten und die jeweiligen Gründe angeben)? b) Wie haben sich die Jahresüberschüsse der betroffenen Versicherer in den folgenden Jahren entwickelt? c) Gibt es bei den entsprechenden Unternehmen Gewinnabführungsverträge von denen vor der Reduzierung der Mindestzuführung und im Anschluss Gebrauch gemacht wurde? Wenn ja, in welchem Umfang pro Jahr bis heute und zehn Jahre vor der Kürzung?
  • Welche gesetzliche Regelung hat die BaFin zu Run-offs „in der Hinterhand“ (https://be.invalue.de/d/publikationen/vwheute/2018/09/06/strenge-kontrolle- bei-run-offs-reicht-bafin-noch.html)?
  • Wie haben sich die Prognosen, die beim externen Run-off der Basler Leben angenommen wurden, in der Realität erfüllt? Wo gibt es positive, wo negative Abweichungen in den Prognoserechnungen (insbesondere im Hinblick auf die prognostizierten Kosten, bitte anhand konkreter Daten darstellen)?
  • Gibt es bei anderen externen Run-offs positive oder negative Abweichungen von den Prognoserechungen (insbesondere im Hinblick auf die prognostizierten Kosten)? Wenn ja, welche (bitte anhand konkreter Daten darstellen)?
  • Bei wie vielen Versicherungsunternehmen waren jeweils in den Jahren 2008 bis 2017 die rechnungsmäßigen Zinsen nicht aus 90 Prozent der anzurechnenden Kapitalerträge gedeckt und wurden in der Berechnung der Mindestüberschussbeteiligung durch 0 ersetzt? a) Wie hoch waren bei diesen Unternehmen jeweils in den Jahren 2008 bis 2017 die gesamten rechnungsmäßigen Zinsen, die darin enthaltenen ZZR und die anzurechnenden Kapitalerträge? b) Wie hoch fiel die Beteiligung der Versicherten am Rohüberschuss bei den jeweiligen Unternehmen jeweils in den Jahren 2008 bis 2017 tatsächlich aus (bitte absolut und relativ zum gesamten Rohüberschuss angeben)?
  • Bei wie vielen Versicherungsunternehmen waren jeweils in den Jahren 2008 bis 2017 die rechnungsmäßigen Zinsen nicht aus 100 Prozent der anzurechnenden Kapitalerträge gedeckt? a) Wie hoch war der nach § 6 Mindestzuführungsverordnung (MindZV) in die Berechnung der Mindestüberschussbeteiligung eingehende Betrag bei den jeweiligen Unternehmen jeweils in den Jahren 2008 bis 2017? b) Wie hoch waren bei den jeweiligen Unternehmen (und insgesamt) jeweils in den Jahren 2008 bis 2017 die gesamten rechnungsmäßigen Zinsen, die darin enthaltenen ZZR und die anzurechnenden Kapitalerträge? c) Um welchen Betrag wurde bei den jeweiligen Unternehmen in den Jahren 2008 bis 2017 jeweils der komplementäre Teil in der Berechnung der Mindestbeteiligung (Summe von gewichtetem Risikoergebnis und gewichtetem übrigen Ergebnis) gemindert (bitte absolut und relativ zum ungeminderten Anteil an Risikoergebnis und übrigem Ergebnis angeben)? d) Wie hoch fiel die Beteiligung der Versicherten am Rohüberschuss bei den jeweiligen Unternehmen jeweils in den Jahren 2008 bis 2017 tatsächlich aus (bitte absolut und relativ zum gesamten Rohüberschuss angeben)?
  • Hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) bzw. die BaFin auch eine unsymmetrische Form der Veränderung der Regularien (langsamere Zuführung aber gleichbleibende oder sogar schnellere Auflösung) in Erwägung gezogen? Wenn ja, warum wurden diese Möglichkeiten verworfen? Wenn nein, warum wurden diese Alternativen nicht untersucht?
  • Warum ist keine Evaluation der Anpassung der ZZR vorgesehen?

Fragen14

1

Welche Eigenkapitalquote haben die 34 unter intensiver Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stehenden Lebensversicherer im Durchschnitt (gemeint ist hier wie in der Folge das bilanzielle Eigenkapital, nicht die aufsichtliche Größe der Eigenmittel)? Wie hoch ist diese Quote bei einem dieser 34 Unternehmen maximal, wie minimal?

2

Wie hat sich das Eigenkapital dieser 34 Lebensversicherer in den letzten 8 Jahren entwickelt (bitte prozentuale und absolute Werte angeben)? Wie hat sich das Eigenkapital der Lebensversicherer insgesamt in den letzten 8 Jahren entwickelt (bitte prozentuale und absolute Werte angeben)?

3

Wie viele dieser 34 Lebensversicherer hatten 2009 einen Gewinnabführungsvertrag und wie viele haben heute einen? Wie viele der Unternehmen sind ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit und wie viele eine öffentlich-rechtliche Anstalt (ohne Gewinnabführungsvertrag)?

4

Welche Summe wurde seit Einführung der Ausschüttungssperre durch diese in den 34 Unternehmen gebunden?

Welche Summe davon betraf Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit und welche öffentlich-rechtliche Anstalten?

Welche Summe wurde seit Einführung der Ausschüttungssperre im Rahmen eines Gewinnabführungsvertrags ausgeschüttet?

5

Welche Summe wurde seit Einführung der Ausschüttungssperre durch diese in der gesamten Lebensversicherungsbranche gebunden?

Welche Summe davon betraf Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit und welche öffentlich-rechtliche Anstalten?

Welche Summe wurde seit Einführung der Ausschüttungssperre im Rahmen eines Gewinnabführungsvertrags ausgeschüttet?

6

Inwieweit sieht die Bundesregierung den Sicherungsfonds Protektor als ausreichend ausgestattet an? Wie begründet sie diese Auffassung?

7

Welche Lebensversicherungsunternehmen haben die Mindestzuführung seit Inkrafttreten der Mindestzuführungsverordnung 2008 bisher entsprechend § 9 der Verordnung reduziert (bitte jeweils mit Nennung des Jahresdatums angeben)?

Wie wurde von der Zuführungsverordnung jeweils pro Jahr konkret abgewichen (bitte Höhe und Umfang der Kürzung inkl. der Anzahl der Betroffenen Versicherten und die jeweiligen Gründe angeben)?

Wie haben sich die Jahresüberschüsse der betroffenen Versicherer in den folgenden Jahren entwickelt?

Gibt es bei den entsprechenden Unternehmen Gewinnabführungsverträge von denen vor der Reduzierung der Mindestzuführung und im Anschluss Gebrauch gemacht wurde? Wenn ja, in welchem Umfang pro Jahr bis heute und zehn Jahre vor der Kürzung?

8

Welche gesetzliche Regelung hat die BaFin zu Run-offs „in der Hinterhand“ (https://be.invalue.de/d/publikationen/vwheute/2018/09/06/strenge-kontrolle- bei-run-offs-reicht-bafin-noch.html)?

9

Wie haben sich die Prognosen, die beim externen Run-off der Basler Leben angenommen wurden, in der Realität erfüllt? Wo gibt es positive, wo negative Abweichungen in den Prognoserechnungen (insbesondere im Hinblick auf die prognostizierten Kosten, bitte anhand konkreter Daten darstellen)?

10

Gibt es bei anderen externen Run-offs positive oder negative Abweichungen von den Prognoserechungen (insbesondere im Hinblick auf die prognostizierten Kosten)? Wenn ja, welche (bitte anhand konkreter Daten darstellen)?

11

Bei wie vielen Versicherungsunternehmen waren jeweils in den Jahren 2008 bis 2017 die rechnungsmäßigen Zinsen nicht aus 90 Prozent der anzurechnenden Kapitalerträge gedeckt und wurden in der Berechnung der Mindestüberschussbeteiligung durch 0 ersetzt?

Wie hoch waren bei diesen Unternehmen jeweils in den Jahren 2008 bis 2017 die gesamten rechnungsmäßigen Zinsen, die darin enthaltenen ZZR und die anzurechnenden Kapitalerträge?

Wie hoch fiel die Beteiligung der Versicherten am Rohüberschuss bei den jeweiligen Unternehmen jeweils in den Jahren 2008 bis 2017 tatsächlich aus (bitte absolut und relativ zum gesamten Rohüberschuss angeben)?

12

Bei wie vielen Versicherungsunternehmen waren jeweils in den Jahren 2008 bis 2017 die rechnungsmäßigen Zinsen nicht aus 100 Prozent der anzurechnenden Kapitalerträge gedeckt?

Wie hoch war der nach § 6 Mindestzuführungsverordnung (MindZV) in die Berechnung der Mindestüberschussbeteiligung eingehende Betrag bei den jeweiligen Unternehmen jeweils in den Jahren 2008 bis 2017?

Wie hoch waren bei den jeweiligen Unternehmen (und insgesamt) jeweils in den Jahren 2008 bis 2017 die gesamten rechnungsmäßigen Zinsen, die darin enthaltenen ZZR und die anzurechnenden Kapitalerträge?

Um welchen Betrag wurde bei den jeweiligen Unternehmen in den Jahren 2008 bis 2017 jeweils der komplementäre Teil in der Berechnung der Mindestbeteiligung (Summe von gewichtetem Risikoergebnis und gewichtetem übrigen Ergebnis) gemindert (bitte absolut und relativ zum ungeminderten Anteil an Risikoergebnis und übrigem Ergebnis angeben)?

Wie hoch fiel die Beteiligung der Versicherten am Rohüberschuss bei den jeweiligen Unternehmen jeweils in den Jahren 2008 bis 2017 tatsächlich aus (bitte absolut und relativ zum gesamten Rohüberschuss angeben)?

13

Hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) bzw. die BaFin auch eine unsymmetrische Form der Veränderung der Regularien (langsamere Zuführung aber gleichbleibende oder sogar schnellere Auflösung) in Erwägung gezogen? Wenn ja, warum wurden diese Möglichkeiten verworfen? Wenn nein, warum wurden diese Alternativen nicht untersucht?

14

Warum ist keine Evaluation der Anpassung der ZZR vorgesehen?

Berlin, den 9. Oktober 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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