Ausbau der Jugendfreiwilligendienste
der Abgeordneten Ute Kumpf, Sönke Rix, Petra Crone, Iris Gleicke, Christel Humme, Caren Marks, Franz Müntefering, Aydan Özoguz, Thomas Oppermann, Marlene Rupprecht (Tuchenbach), Stefan Schwartze, Dagmar Ziegler, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Jugendfreiwilligendienste sind eine besondere Form des bürgerschaftlichen Engagements und verbessern die Bildungsfähigkeit der Jugendlichen. Im Übergang zwischen Jugend- und Erwachsenenphase eröffnen sie jungen Menschen die Chance persönlicher und beruflicher Orientierung.
Jugendfreiwilligendienste ermöglichen neue Lernerfahrungen, vermitteln wichtige fachliche, soziale und interkulturelle Fähigkeiten. Sie stärken Selbständigkeit, Selbstbewusstsein sowie Verantwortungsbewusstsein. Durch die Verknüpfung von informeller Bildung und der Übernahme konkreter gesellschaftlicher und sozialer Verantwortung sind sie seit vielen Jahrzehnten wichtige Lernorte zwischen Schule und Beruf. Aus diesem Grund werden das Freiwillige Soziale Jahr und das Freiwillige Ökologische Jahr vom Staat gefördert und unterstützt.
Durch die Erhöhung der Haushaltsmittel und das neue Jugendfreiwilligendienstegesetz wurden die klassischen Jugendfreiwilligendienste in den zurückliegenden Jahren bereits deutlich gestärkt. Die Jugendfreiwilligendienste sollen für alle offenstehen, auch für benachteiligte Jugendliche. Aus diesem Grund wurde bereits in den zurückliegenden Jahren Einigkeit darüber erzielt, mehr Gelder in den Haushalt für die Jugendfreiwilligendienste einzustellen. In den zurückliegenden Jahren hat sich die Fraktion der SPD erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Jugendfreiwilligendienste quantitativ und qualitativ ausgebaut und die Felder ausgeweitet wurden. Dieser Ausbau der Jugendfreiwilligendienste muss auch in der 17. Legislaturperiode fortgesetzt werden. Junge Menschen und die Freiwilligen erwarten diesbezüglich eindeutige Signale von der neuen Bundesregierung. Sowohl die Pauschale für die pädagogische Begleitung bedarf einer Aufstockung als auch die Anzahl der Plätze. Aus diesem Grund ist die Absicht der Bundesregierung, die Freiwilligendienste zu stärken, zu begrüßen.
Die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Kristina Köhler, hat in der Sondersitzung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am 18. Januar 2010 als Vorhaben ihres Bundesministeriums sowohl die Möglichkeit einer freiwilligen Verlängerung des Zivildienstes als auch „eine Art Freiwilligendienst“ als Anschlussmöglichkeit an den verkürzten Zivildienst genannt. Dabei hat sie sich auf den Zusammenhang mit der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP angekündigten Verkürzung des Wehrdienstes und der damit einhergehenden Verkürzung des Zivildienstes bezogen. Beide Optionen sollen Jugendlichen eine Möglichkeit bieten, eine biografische Lücke zwischen Zivildienst und beispielsweise dem Beginn eines Studiums zu schließen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Welche Verwendung plant die Bundesregierung für die durch die Verkürzung des Zivildienstes frei werdenden Haushaltsmittel ab 2011?
Warum ist die Umschichtung von frei werdenden Mitteln in Höhe von 30 Mio. Euro aus dem Haushalt des Bundesamtes für Zivildienst für den Ausbau der Freiwilligendienste, die die Bundesregierung den Bundesarbeitskreisen FSJ/FÖJ gegenüber angedeutet hat, im Entwurf des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2010 (Haushaltsgesetz 2010) noch nicht erfolgt?
Ist beabsichtigt, diese Mittel ab 2011 in die Haushaltsplanung zur Förderung der Freiwilligendienste einzubeziehen, und wenn ja, in welcher Höhe?
Wenn nein, welcher Verwendung sollen sie zugeführt werden?
Beabsichtigt die Bundesregierung eine Streichung des § 14c Absatz 4 des Zivildienstgesetzes (ZDG)?
Wenn ja, ab wann wird diese Änderung rechtskräftig?
Wenn ja, wie plant die Bundesregierung zukünftig die Finanzierung von Freiwilligendiensten zu regeln, die von anerkannten Kriegsdienstverweigerern geleistet werden?
Wenn die Fragen wegen noch nicht abgeschlossener Prüfungen im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) nicht beantwortet werden können, bis zu welchem genauen Termin erwartet das BMFSFJ den Abschluss der zur Beantwortung dieser Frage erforderlichen Prüfungen?
Welche konkreten Überlegungen zur Aufstockung der Haushaltsmittel für die Jugendfreiwilligendienste 2011 gibt es aktuell im BMFSFJ vor dem Hintergrund des Schreibens der Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen vom 9. April 2009 an die Abgeordneten Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Dorothee Bär, Philipp Mißfelder, Siegmund Ehrmann u. a., in dem die Aufstockung der Mittel für die Jugendfreiwilligendienste in Aussicht gestellt wurde, sowie vor dem Hintergrund der durch die geplante Verkürzung des Zivildienstes frei werdenden Mittel?
Plant die Bundesregierung entsprechend den Empfehlungen des Abschlussberichtes der Enquete-Kommission „Kultur in Deutschland“ (Bundestagsdrucksache 16/7000) eine Erhöhung der Plätze und der Förderpauschale entsprechend des Freiwilligen Ökologischen Jahrs (Bundestagsdrucksache 16/7000, S. 398) beim Freiwilligen Sozialen Jahr Kultur?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Konzepte verfolgt die Bundesregierung zum Ausbau der Freiwilligendienste, nachdem schon jetzt die Nachfrage nach Plätzen im Bereich der Jugendfreiwilligendienste nicht gedeckt werden kann und mit der Verkürzung des Zivildienstes ein Anstieg der Nachfrage im Bereich der Jugendfreiwilligendienste zu erwarten ist?
Falls die Frage wegen noch erforderlicher Prüfungen im BMFSFJ nicht beantwortet werden kann, bis zu welchem genauen Termin erwartet das BMFSFJ den Abschluss der zur Beantwortung dieser Frage erforderlichen Prüfungen?
Mit welchen konkreten Konzepten beabsichtigt die Bundesregierung die Gleichstellung der Geschlechter in den Jugendfreiwilligendiensten zu verbessern, die der Evaluationsbericht über die Erfahrungen mit den neuen Gesetzen zur Förderung eines Freiwilligen Sozialen Jahrs bzw. eines Freiwilligen Ökologischen Jahrs (Bundestagsdrucksache 16/2191) aufgrund der Ungleichbehandlung von jungen Männern, die anstelle eines Zivildienstes einen Freiwilligendienst ableisten, und jungen Frauen durch die Träger auf Grund der unterschiedlichen Höhe ihrer finanziellen Förderung problematisiert hat?
Bis wann beabsichtigt die Bundesregierung qualitative und quantitative Daten über die Gruppe der Zivildienstleistenden zu erlangen, die ihren Dienst bei Vorliegen einer entsprechenden Möglichkeit dazu verlängern würden, nachdem die Bundesregierung mit Schreiben vom 4. Februar 2010 an den Abgeordneten Sönke Rix eingestanden hat, dass zur konkreten Bedarfslage für eine freiwillige Verlängerung des Zivildienstes weder für die Zivildienstleistenden noch die Dienststellen gesicherte Erkenntnisse in Form repräsentativer Daten vorliegen und sich die Überlegungen auf indirekte Schlussfolgerungen und Vermutungen stützen?
Wie hoch müsste der Anteil von Zivildienstleistenden, die ihren Dienst freiwillig verlängern würden, mindestens sein, damit nach Maßgabe der Bundesregierung die Schaffung einer gesetzlichen Regelung überhaupt sinnvoll ist?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung den Anteil von Zivildienstleistenden, die von der Möglichkeit einer freiwilligen Verlängerung des Zivildienstes Gebrauch machen würden, angesichts der Tatsache, dass es bereits die Möglichkeit der alternativen Ableistung eines Freiwilligendienstes nach § 14c ZDG gibt?