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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Menschrechtssituation in Katar

Menschenrechtslage von Frauen, religiösen Minderheiten, Jugendlichen und Kindern, LSBTTI, Migranten, Behinderten sowie politisch aktiven Menschen; Stand der Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit, Anwendung von Folter, politische Rechte; Maßnahmen der Bundesregierung für Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, Aktivitäten zum Schutz der Menschenrechte auf bi- und multilateraler Ebene, Engagement zur Abschaffung der Todesstrafe, Staatenlose in Katar, Auswirkungen des Konflikts mit Nachbarstaaten, Reformierung des Arbeitsrechts, Kooperationen zw. ILO und Katar, Todesfälle bei Bauvorhaben im Rahmen der Fußballweltmeisterschaft 2022, Umsetzungsstand zahlreicher internationaler Übereinkommen<br /> (insgesamt 20 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

21.11.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/517922.10.2018

Menschenrechtssituation in Katar

der Abgeordneten Britta Katharina Dassler, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Bijan Djir-Sarai, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Lukas Köhler, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Alexander Müller, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Stephan Thomae und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Großsportveranstaltungen wie die Fußball-Weltmeisterschaft (WM) der Fédération Internationale de Football Association (FIFA) stellen eine Gelegenheit dar, Menschenrechte, Freiheit und demokratische Werte im Austragungsland zu fördern. Sie bringen Menschen aus der ganzen Welt zusammen und können, z. B. durch eine verbesserte Verkehrsinfrastruktur oder Wirtschaftswachstum, eine dauerhafte positive Auswirkung auf das Austragungsland haben. Allerdings können solche Veranstaltungen auch mit Menschenrechtsverletzungen verbunden sein, wie z. B. der Ausbeutung von Bauarbeitern, die auf Baustellen der mit der Großveranstaltung verbundenen Infrastruktur beschäftigt sind. So haben Arbeiter aus Indien, Nepal und den Philippinen laut Amnesty International monatelang keine Löhne erhalten. Einige seien auch festgenommen worden, weil die Firma keine Aufenthaltsgenehmigungen beantragt haben soll (vgl. www.deutschlandfunk.de/fussball-wm-2022-bauarbeiter-in-katar-erhalten-monatelang.2851.de.html?drn:news_id=929241). Daher ist es wichtig, dass während des gesamten Prozesses, von der Vergabe über die Errichtung der Stadien bis hin zur Austragung, auf die Einhaltung der Menschenrechte geachtet wird. Entscheidend ist dabei oft die internationale Gemeinschaft, die die Aufmerksamkeit auf die Situation im Austragungsort lenkt und so Druck auf die Regierung des Austragungslandes ausüben kann.

Die Vergabe der WM 2022 an Katar im Jahr 2010 sorgte für weltweite Kritik. Dabei wurden sowohl der Vergabeprozess wie auch die Menschenrechtssituation in Katar kritisiert. Seitdem hat die FIFA ihre Statuten und Prozesse zugunsten von Transparenz und Menschenrechten geändert, wenn auch noch nicht vollständig umgesetzt. Internationale Nichtregierungsorganisationen wie beispielsweise Human Rights Watch (HRW) und Amnesty International engagieren sich weltweit und in Katar selbst, um die Menschenrechtsrisiken, die mit der WM 2022 verbunden sind, zu minimieren und sich nachhaltig für eine allgemeine Verbesserung der Menschenrechtssituation in Katar einzusetzen.

Nach Ansicht der Fragesteller sollte sich die Bundesregierung für die Freiheit und die Einhaltung der Menschenrechte aller in Katar lebenden Menschen einsetzen. Katar könnte durch Verbesserungen der Menschenrechtssituation im Rahmen der WM nicht nur das Leben der dort arbeitenden und lebenden Menschen verbessern, sondern auch als Vorbild im Bereich Arbeiter- und Menschenrechte für die Region dienen, beispielsweise durch die komplette Abschaffung des in der Region üblichen Kafala-Systems bzw. Bürgerschaftssystems, was eine Form der modernen Sklaverei darstellt. Das Land hat seine Gesetze und sein Arbeitsrecht mehrmals reformiert, zuletzt Anfang September 2018. Allerdings bewertet HRW diese Gesetzesänderungen als unzureichend (vgl. www.hrw.org/news/2018/09/06/qatar-end-all-migrant-worker-exit-visas und www.theguardian.com/football/2018/sep/26/qatar-world-cup-workers-still-exploited-says-amnesty-report).

Obwohl die Reformen in Katar leichte Anzeichen auf Besserung geben, gibt es weiterhin offene Fragen und Kritik. Als Ergebnis des abgeschlossenen Beschwerdeverfahrens bei der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vereinbarte die katarische Regierung im November 2017 einen Dreijahresplan mit der ILO. Die katarische Regierung hat sich verpflichtet ihre Gesetze internationalen Standards anzugleichen und bereits 2017 ein neues Arbeitsgesetz verabschiedet. Im April 2018 wurde zum ersten Mal ein Büro der ILO in Katar eröffnet. In den vergangenen Monaten hat Katar zwei weitere Menschenrechtskonventionen unterzeichnet: den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte.

Vor allem im Bereich Arbeits- und Unterkunftsbedingungen der Bauarbeiter ist Fortschritt bei denjenigen Projekten zu erkennen, die der Oberste Rat für Organisation und Nachhaltigkeit (Supreme Committee for Delivery & Legacy – SC) des Komitees für die Organisation der WM überschaut (vgl. https://impacttlimited.com/chang%C2%ADing%C2%ADthe-g%C2%ADame-towards-real-impactsfor-workers/). Allerdings gelten viele der Verbesserungen nicht für alle Bauarbeiter im Land (vgl. www.sueddeutsche.de/sport/wm-hitzerisiken-und-vermeidbare-todesfaelle-1.3684705).

Darüber hinaus gibt es weiterhin Bedenken bei der internationalen Gemeinschaft über die Menschenrechtssituation vor allem von gefährdeten und diskriminierten Menschen, wie LSBTI-Personen und Frauen (vgl. www.amnesty.de/jahresbericht/2017/katar und www.hrw.org/news/2018/05/29/lgbt-rights-world-cup). Um eine WM ausrichten zu können, die den FIFA-Statuten bezüglich der internationalen Menschenrechtsnormen entspricht und eine dauerhafte und nachhaltige Verbesserung mit sich bringt, ist es nach Ansicht der Fragesteller wichtig, jetzt und über die WM 2022 hinaus kontinuierlich an der Einhaltung der Menschenrechte zu arbeiten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die Menschenrechtslage in Katar, mit besonderem Bezug auf:

Arbeiterrechte, insbesondere für Arbeitsmigranten

Frauenrechte

Pressefreiheit

Meinungsfreiheit

Versammlungsfreiheit

Religionsfreiheit

LSBTI-Rechte

Kinderrechte

sexuelle und reproduktive Rechte

Folter und andere Misshandlungen

Menschenhandel

Menschen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung

politische Rechte?

2

Mit welchen Mitteln und Maßnahmen setzt sich die Bundesregierung konkret für Rechtsstaatlichkeit, Freiheit und Demokratie in Katar ein?

3

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen und/oder plant die Bundesregierung zu ergreifen, um sich für die Einhaltung der Menschenrechte in Katar einzusetzen:

auf bilateraler Ebene;

auf europäischer Ebene;

auf internationaler Ebene?

4

Wie unterscheidet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Menschenrechtslage zwischen katarischen Staatsbürgern und Migranten bzw. Gastarbeitern?

5

Werden, nach Kenntnis der Bundesregierung, zivilgesellschaftliche Akteure in Katar eingeschränkt?

Wenn ja, wie und in welchem Ausmaß?

6

Unterstützt die Bundesregierung zivilgesellschaftliche Akteure und Initiativen in Katar?

Wenn ja, welche Initiativen und Akteure, in welchem Zeitraum und mit welchen Mitteln (bitte Haushaltstitel und Beträge seit 2010 auflisten)?

7

Wie vielen Menschen wurde, nach Kenntnis der Bundesregierung,

die katarische Staatsbürgerschaft entzogen bzw.

wie viele Menschen leben als Staatenlose in Katar?

8

Wie bewertet die Bundesregierung die Auswirkung der Konflikte mit den Nachbarländern Saudi-Arabien, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Bahrain sowie mit Ägypten auf die Menschenrechtslage in Katar?

9

Sind aus Sicht der Bundesregierung die schon vorgenommenen Änderungen des Arbeitsrechtes, um das Kafala-System abzuschaffen, ausreichend, um die Arbeiterrechte aller in Katar arbeitenden Menschen zu gewährleisten?

Wenn nein, warum nicht, und was müsste nach Einschätzung der Bundesregierung unternommen werden, um die Arbeiterrechte aller in Katar arbeitenden Menschen zu gewährleisten?

10

Inwieweit wird die Abschaffung des Kafala-Systems, nach Kenntnis der Bundesregierung, tatsächlich umgesetzt?

11

Was müsste die katarische Regierung aus Sicht der Bundesregierung tun, um sowohl für Bauarbeiter als auch für Hausangestellte das Kafala-System gesetzlich und in der Praxis vollständig abzuschaffen?

12

Inwiefern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Verbesserungen der Arbeits- und Lebensbedingungen für die Bauarbeiter, die an Infrastrukturprojekten arbeiten, die unter die Aufsicht des Supreme Committee fallen?

13

Inwiefern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Verbesserungen der Arbeits- und Lebensbedingungen für die Bauarbeiter, die an Infrastrukturprojekten arbeiten, die nicht unter Aufsicht des Supreme Committee fallen?

14

Wie bewertet die Bundesregierung den Kooperationsvertrag zwischen der ILO und Katar?

Sind aus Sicht der Bundesregierung schon Fortschritte zu erkennen?

Wenn ja, welche?

15

Mit welchen Mitteln unterstützt die Bundesregierung die Arbeit der ILO in Katar?

16

Mit welchen Mitteln setzt sich die Bundesregierung für eine Abschaffung der Todesstrafe in Katar ein?

17

Mit welchen Mitteln setzt sich die Bundesregierung für ein Verbot von Folter in Katar ein?

18

Setzt sich die Bundesregierung für eine Aufklärung der Todesfälle in Verbindung mit dem Bau der mit der WM verbundenen Infrastruktur ein?

Wenn ja, mit welchen Mitteln?

19

Welche Informationen liegen der Bundesregierung über den Stand der Umsetzung der angekündigten Reform in Bezug auf einen permanenten Mindestlohn in Katar vor?

20

Welche Informationen liegen der Bundesregierung vor über den Stand der Umsetzung

des im Jahr 1976 von Katar unterzeichneten Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung,

des im Jahr 1995 von Katar unterzeichneten Übereinkommens über die Rechte des Kindes,

des im Jahr 2000 von Katar unterzeichneten Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe,

des im Jahr 2008 von Katar unterzeichneten Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen,

des im Jahr 2009 von Katar unterzeichneten Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau,

des im Jahr 2018 unterzeichneten Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte und

des im Jahr 2018 von Katar unterzeichneten Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte?

Berlin, den 10. Oktober 2018

Christian Lindner und Fraktion

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