Finanzierung des Vereins „Aktion Courage e. V.“
der Abgeordneten Uwe Schulz, Frank Pasemann, Sebastian Münzenmaier, Gerold Otten, Tobias Matthias Peterka, Armin-Paulus Hampel, Steffen Kotré, Martin Hess, Stephan Protschka, Jan Ralf Nolte, Matthias Büttner, Hansjörg Müller, Jörg Schneider, Jörn König, Dr. Marc Jongen, Thomas Seitz, Joana Cotar, Enrico Komning, Siegbert Droese, Uwe Kamann und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Der Verein „Aktion Courage“ wurde 1992 als Reaktion auf „gewalttätigen Rassismus“ in Mölln, Solingen, Hoyerswerda und Rostock gegründet. Laut eigener Aussage besteht das Aufgabenfeld des Vereins aus Informations-, Aufklärungs- und Pressearbeit, Lobbyarbeit gegenüber Parlamenten und Regierungen, Kooperation mit Menschenrechtsorganisationen und Anti-Rassismus-Gruppen (https://aktioncourage.org/wir-ueber-uns/). Der Verein tritt aktiv nach außen auf und kooperiert offenbar mit Bildungseinrichtungen. Auch in den sozialen Medien finden sich verschiedene Anhaltspunkte, die aus Sicht der Fragesteller näher zu beleuchten sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
In welcher Höhe wurden dem Verein „Aktion Courage e. V.“ seit seiner Gründung Zuwendungen durch die Bundesregierung bereitgestellt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Hat die Bundesregierung dem Verein „Aktion Courage e. V.“ zweckgebundene Mittel für das Projekt „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ zur Verfügung gestellt, und falls ja, in welcher Höhe (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Wirkungsbreite des in Frage 2 genannten Projekts, konkret, an wie vielen Schulen oder Einrichtungen und an welchen Orten innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wird das Projekt durchgeführt?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Anbahnungsmechanismus der „Aktion Courage e. V.“?
Geht der Verein aktiv auf die Schulen und Einrichtungen zu, um Maßnahmen zu planen oder wenden sich die Schulen und Einrichtungen an den Verein?
Wie ist das Verhältnis der aktiven versus der reaktiven Anbahnungen?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob der Verein Aktion Courage e. V. von weiteren staatlichen oder nichtstaatlichen Einrichtungen finanziert wird, und falls ja, von welchen, und soweit bekannt in welcher Höhe?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil des staatlichen Zuschusses am Gesamtetat der Aktion Courage e. V.?
Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über eine Zusammenarbeit des Vereins Aktion Courage e. V. mit dem linksextremistischen Spektrum zugehörigen Organisationen?
Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Bekämpfung jeglichen Extremismus die Forderung des Vereins „Aktion Courage e. V.“, von der Ansicht, Linksextremismus als „Feind“ anzusehen, abzukehren (www.aktioncourage.org/startseite/mahnwache/appell/ – Punkt 2)?
Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Bekämpfung jeglichen Extremismus die Forderung des Vereins „Aktion Courage e. V.“, Antifa-Gruppen durch die Politik zu unterstützen (www.aktioncourage.org/startseite/mahnwache/appell/ – Punkt 7)?
Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Bekämpfung jeglichen Extremismus die Aussage des Vereins „Aktion Courage e. V.“, man müsse im Zusammenhang mit Rassismus vom „Wahn der ‚White Supremacy‘ („Überlegenheit der Weißen“)“ sprechen (www.aktioncourage.org/startseite/mahnwache/appell/ – Punkt 10)?
Hält die Bundesregierung eine weitere finanzielle Unterstützung für gerechtfertigt, insbesondere für den Fall, dass sich aus der Beantwortung der vorstehenden Fragen eine Nähe zu linksextremistischen Organisationen ergeben sollte?