Anwerbung von ausländischen Pflegekräften
der Abgeordneten Nicole Westig, Michael Theurer, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Thomas L. Kemmerich, Pascal Kober, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Till Mansmann, Hagen Reinhold, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Dr. Andrew Ullmann, Johannes Vogel (Olpe) und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Im Jahresdurchschnitt 2017 waren über 30 000 Stellen in der Pflege unbesetzt (www.tagesschau.de/inland/sofortprogramm-pflege-101.html). Der Entwurf des Pflegepersonalstärkungsgesetzes (PpSG) sieht die Schaffung und Finanzierung von 13 000 neuen Stellen vor, enthält aber kein Konzept zur Anwerbung oder Besetzung dieser Stellen.
Der akute Personalbedarf in der Pflege kann nicht allein durch das einheimische Arbeitskräftepotenzial gedeckt werden. Es bedarf auch qualifizierter Zuwanderung aus dem Ausland. Der Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn hat sich jüngst ebenfalls für eine stärkere Anwerbung von ausländischen Pflegekräften ausgesprochen (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/pflegenotstand-wiejens-spahn-auslaendische-pfleger-anlocken-will/22757948.html).
In der Praxis dagegen klagen Personaldienstleister und Arbeitgeber in der Pflege über hohe Hürden bei der Erteilung von Arbeitserlaubnissen und langwierige Verfahrensdauern, die Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser bei der Anwerbung ausländischer Fachkräfte unnötig behindern.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Welche Länder hat die Bundesregierung zur Anwerbung von ausländischen Pflegekräften besonders im Blick?
Welche Programme werden von der Bundesregierung zur Anwerbung oder Ausbildung ausländischer Pflegekräfte gefördert, und wie hoch waren die jeweiligen Mittel?
Wie viele Pflegekräfte konnten mit diesen Programmen nach Kenntnis der Bundesregierung angeworben werden, und wie hat sich diese Zahl seit 2014 entwickelt?
Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie lange die angeworbenen Pflegekräfte im Pflegeberuf verblieben, bzw. wie hoch die Abbruchquote in den jeweiligen Programmen ist? Wenn ja, welche?
Sind weitere staatliche Anwerbeprogramme oder -initiativen geplant?
Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Anwerbung ausländischer Pflegekräfte zu intensivieren und zu fördern?
Falls staatliche Programme und Initiativen geplant sind, wie will die Bundesregierung eine bedarfsgerechte Verteilung der angeworbenen Pflegekräfte auf die Pflegeeinrichtungen gewährleisten?
Plant die Bundesregierung Initiativen zu grenzüberschreitenden Kooperationsvereinbarungen in der Pflegeausbildung, etwa mit Nachbarländern oder ausländischen Ausbildungsstätten?
Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Struktur und Dauer der Anerkennungsverfahren von Pflegeausbildungen aus dem Ausland (bitte differenziert nach EU- und Nicht-EU-Ausland beantworten)?
Welche Anforderungen, Unterlagen und Nachweise sind aktuell zur Erteilung einer Arbeitserlaubnis für ausländische Pflegekräfte notwendig (bitte differenziert nach EU- und Nicht-EU-Ausland beantworten)?
Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Kosten, die ein Antragsteller im Anerkennungsverfahren selbst tragen muss?
Hält die Bundesregierung bundesweit einheitliche Verfahren, Standards und/oder eine zentrale Stelle zur Anerkennung von Pflegeausbildungen für notwendig?
Aus welchem Grund wurde die Praxis der Visavergabe in diesem Jahr dahingehend verändert, dass eine Einreise und die Aufnahme einer Assistenztätigkeit während des laufenden Anerkennungsverfahrens auf Gleichwertigkeit der Berufsausbildung nicht mehr möglich sind?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Anerkennungsverfahren zu beschleunigen und zu entbürokratisieren?
Bis wann plant die Bundesregierung, das Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, die sog. 3+2-Regelung zur Ermöglichung einer Ausbildung mit anschließender Arbeitserlaubnis auch auf die einjährige Altenpflegehelferausbildung auszudehnen, umgesetzt zu haben?