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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Bedarf, Finanzierung und Qualität der Kindertagesbetreuung

Ausbau der Kindertagesbetreuung zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Kinderbetreuung für unter Dreijährige ab dem Jahr 2013, Zugang von Kommunen zu Finanzhilfen, Erhöhung des Bundesanteils, Zuschüsse für Betriebskosten, Anzahl der bisher eingerichteten Kinderbetreuungsplätze und prognostizierter Mehrbedarf, Personalmangel in der Kindertagesbetreuung, Ermittlung des Erzieherbedarfs, Kosten für die Qualifizierung der Tagespflegepersonen

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

03.03.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/72115. 02. 2010

Bedarf, Finanzierung und Qualität der Kindertagesbetreuung

der Abgeordneten Britta Haßelmann, Katja Dörner, Ekin Deligöz, Kai Gehring, Priska Hinz (Herborn), Agnes Krumwiede, Monika Lazar, Krista Sager, Tabea Rößner, Sven Kindler und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Ausbau der Kindertagesbetreuung ist eine wichtige und nachhaltige Investition in die Zukunft. Frühkindliche Förderung ist ein wichtiger Schlüssel zur Chancengerechtigkeit, und auch der Wunsch von zwei Dritteln der Familien nach einer Betreuung von Kindern unter drei Jahren zeigt, wie wichtig und notwendig der Ausbau gerade im Hinblick auf die frühe Förderung der Kinder und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer ist. Für Städte und Gemeinden stellt die Bereitstellung einer ausreichenden, flächendeckenden, modernen und qualitativ hochwertigen Kinderbetreuung einen wichtigen Baustein für die Bewältigung der Herausforderungen des wirtschaftlichen und demografischen Wandels dar. Gegenwärtig gibt es ein Ost-West-Gefälle in der Kinderbetreuung. Zum Stichtag 1. März 2009 lag die Betreuungsquote in über 50 Prozent der kreisfreien Städte und fast jedem dritten Landkreis in den ostdeutschen Ländern bei mindestens 50 Prozent. Hingegen lag die Betreuungsquote in knapp zwei Dritteln der westdeutschen Kreise lediglich zwischen 5 und 15 Prozent der unter Dreijährigen.

Nach dem Kinderförderungsgesetz (KiföG) haben Eltern vom 1. August 2013 an einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Gleichsam wurde vereinbart, dass sich Bund, Länder und Kommunen zu je einem Drittel an den Kosten der Finanzierung der Ausbauphase beteiligen.

Allerdings ist für viele Kommunen angesichts ihrer finanziellen Situation der Ausbau der Kindertagesbetreuung kaum möglich. Die kommunalen Spitzenverbände beklagen eine finanzielle Unterdeckung. Die Wirtschaftskrise verbunden mit den einbrechenden Gewerbesteuern und weiteren Einnahmeausfälle aufgrund des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes und steigender sozialer Ausgaben haben für viele Kommunen die Haushaltslage noch einmal verschärft mit dem Resultat, dass eine steigende Anzahl von Kommunen die Gelder für die Kofinanzierung schon heute nicht aufbringen können. Durch die breite gesellschaftliche Akzeptanz öffentlicher Kinderbetreuung für Kinder unter drei Jahren ist damit zu rechnen, dass der Bedarf an Betreuungsplätzen über 35 Prozent liegen wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Geschäftsführers des Deutschen Städtetages, Dr. Stephan Articus, dass die Kommunen ohne weitere Finanzhilfen es nicht bewältigen können, den Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ab 2013 auch umzusetzen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Finanzhilfen wird die Bundesregierung den Kommunen für die Umsetzung des Rechtsanspruchs zur Verfügung stellen?

2

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Kenntnis über die tatsächlichen Belastungen der Kommunen durch den im KiföG beschlossenen Ausbau der Kinderbetreuung für unter Dreijährige, für eine Abschätzung des konkreten Mittelbedarfs und die Einschätzung der Umsetzbarkeit notwendig sind? Wenn nein, warum nicht?

3

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass gegenwärtig den finanzschwächeren Kommunen von den Ländern nicht die gleichen Chancen auf den Zugang zu den Finanzhilfen gewährleistet werden wie finanzstärkeren Kommunen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um gleiche Zugangschancen herzustellen?

4

Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung vor dem Hintergrund des von Expertinnen und Experten prognostizierten Bedarfs an Kinderbetreuungsplätzen für 2013, der über dem von der Bundesregierung kalkulierten Betreuungsbedarf von 35 Prozent liegt? Wird die Bundesregierung ihre eigene Bedarfskalkulation einer Überprüfung unterziehen?

5

Plant die Bundesregierung angesichts des von ihr selbst konstatierten nicht hinreichenden Mittelabrufs der Kommunen Maßnahmen, um diese Engstelle zu beheben? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

6

Wird die Bundesregierung vor dem Hintergrund der mangelnden Finanzierung des Kindertagesstättenausbaus den Finanzierungsanteil des Bundes aufstocken? Wenn nein, warum nicht?

7

Im Zusammenhang mit dem Kindertagesstättenausbau wird immer wieder davon gesprochen, dass der Bund, die Länder und die Kommunen jeweils ein Drittel der veranschlagten Kosten von 11,9 Mrd. Euro übernehmen. Gibt es über diese Regelung schriftliche Vereinbarungen? Wenn ja, wo? Wenn nein, warum nicht?

8

Wird die Bundesregierung mit Blick auf die finanzielle Notlage vieler Kommunen die Bundesmittel über den Drittelanteil hinaus aufstocken? Wenn nein, warum nicht?

9

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob die Länder dafür Sorge tragen, dass die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel für die Betriebskosten tatsächlich und zusätzlich den Kommunen und Trägern zur Verfügung gestellt werden? Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Aussage der stellvertretenden Geschäftsführerin des Städte- und Gemeindebundes, Monika Gordes, in der „Märkischen Oderzeitung“ vom 20. Januar 2010, dass das Land (Brandenburg) die Zuschüsse für die Betriebskosten einfach einbehalten habe?

10

Wie bewertet es die Bundesregierung, dass sie durch eine veränderte Verteilung der Umsatzsteueranteile den Ländern Geld als Zuschuss für die steigenden Betriebskosten zur Verfügung stellt, ohne nachzuvollziehen und nachzuhalten, wofür diese Gelder von den Landesregierungen eingesetzt wurden?

11

Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die genaue Anzahl der Kinderbetreuungsplätze, die seit Einführung des KiFöG geschaffen wurden – mit und ohne Bundesförderung? Wenn ja, bitte nach Ländern aufschlüsseln. Wenn nein, warum nicht, zumal die Länder laut Verwaltungsvereinbarung Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013“ dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Übersichten über die zweckentsprechende Inanspruchnahme und Verwendung der Bundesmittel, sowie über Anzahl und Art der geförderten Maßnahmen zu übersenden haben?

12

Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um dem drohenden Mangel an qualifiziertem Personal für die Kindertagesbetreuung entgegenzuwirken?

13

Welche Berechnungen liegen der Bundesregierung hinsichtlich des Bedarfs an Erzieherinnen und Erziehern sowie des Bedarfs an Tagespflegepersonen vor, um das Ausbauziel von 750 000 geplanten Betreuungsplätzen für unter Dreijährige zu erreichen, und welcher Betreuungsschlüssel liegt diesen Berechnungen zugrunde?

14

Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für die Kommunen für die Qualifizierung der Tagespflegepersonen?

Berlin, den 15. Februar 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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