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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Bundeswehreinsatz und Ausbildung im Afghanistan-Konzept der Bundesregierung

Auslandseinsatz der Bundeswehr in Afghanistan: Aufstockung des Truppenkontingents im Jahr 2010, Ausstattung, Geltung von Grundrechten im ISAF-Einsatz, Menschenrechtsverletzungen, Ausbildung afghanischer Sicherheitskräfte, "Partnering"-Konzept, Entsendung deutscher Polizeiausbilder, "Focused District Development"-Programm, Quick Reaction Force (QRF), Änderung der deutschen Counterinsurgency-Strategie, schrittweise Truppenreduzierung; Übergabe von Verantwortung an die afghanische Regierung; Vereinte Nationen

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

23.03.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/72415. 02. 2010

Bundeswehreinsatz und Ausbildung im Afghanistan-Konzept der Bundesregierung

der Abgeordneten Omid Nouripour, Agnes Malczak, Katja Keul, Tom Koenigs, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), Viola von Cramon-Taubadel, Ulrike Höfken, Ingrid Hönlinger, Thilo Hoppe, Uwe Kekeritz, Memet Kilic, Ute Koczy, Jerzy Montag, Kerstin Müller (Köln), Dr. Konstantin von Notz, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat im Vorfeld der Londoner Afghanistan-Konferenz am 28. Januar 2010 ihr Konzept „Auf dem Weg zur Übergabe in Verantwortung: Das deutsche Afghanistan-Engagement nach der Londoner Konferenz“ vorgelegt. Sie verspricht darin die Stärkung der afghanischen Eigenverantwortung, die Konzentration auf das Wesentliche sowie eine bessere Koordinierung des Engagements in Afghanistan.

Wesentliche Elemente der angekündigten Verstärkung des deutschen Engagements sollen die Aufstockung des deutschen Truppenkontingents im Rahmen von ISAF, die Auflösung der Quick Reaction Force (QRF) sowie eine Schwerpunktverlagerung hin zu einer grundsätzlich defensiven Ausrichtung auf Ausbildung und Schutz sein.

Mit dem Plan, die Zahl deutscher Polizeiausbilderinnen und -ausbilder in Afghanistan sowie die finanziellen Mittel für den zivilen Aufbau zu erhöhen, reagiert die Bundesregierung auf seit Langem hierzu im Deutschen Bundestag erhobene Forderungen. Jenseits dieser Ankündigungen bleiben viele Fragen offen, die die konkrete Umsetzung, die daraus folgenden Wegmarken sowie die zu erwartende Wirksamkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen betreffen. Auch nach der London-Konferenz hat die Bundesregierung nicht zur Konkretisierung ihrer Vorhaben beigetragen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen40

1

Auf welcher Evaluationsgrundlage hat die Bundesregierung eine Aufstockung des deutschen Truppenkontingents in Afghanistan beschlossen?

2

Wie viele zusätzliche Soldatinnen und Soldaten sollen nach Planungen der Bundesregierung im Bereich Ausbildung und Schutz jeweils zum Ende des ersten, zweiten und dritten Quartals 2010 in Afghanistan voll wirksam eingesetzt werden (bitte Planzahlen für jedes Quartalsende angeben)?

3

Bis zu welchem Zeitpunkt und in welcher Form soll nach Planung der Bundesregierung die angekündigte Schwerpunktverlagerung zu einer grundsätzlich defensiven Ausrichtung des deutschen militärischen Engagements in Afghanistan vollständig wirksam werden?

a) Wie viele Bundeswehrsoldatinnen und -soldaten je welcher Waffengattungen sollen konkret nach dem vollem Wirksamwerden jeweils aa) für die Aufgabenbereiche Ausbildung, Monitoring, Schutz und Führungsleistungen eingesetzt werden (bitte nach Aufgabenbereich aufschlüsseln), bb) für welche weiteren Aufgaben eingesetzt werden, cc) an welchen Standorten in Afghanistan stationiert sein (bitte nach Standorten aufschlüsseln)?

b) Gibt es nach der Schwerpunktverlagerung zu einer grundsätzlich defensiven Ausrichtung weiterhin „offensiv“ ausgerichtete deutsche Truppeneinheiten? Wenn ja, aa) welche (bitte aufschlüsseln nach Einheit, Stärke, Ausrüstung und Einsatzraum), bb) mit welchen konkreten Aufgaben jeweils, cc) unter je welchen Befehls- und Beorderungsstrukturen, dd) in welchem Zusammenwirken mit US-Truppen, ee) wie ist dies vereinbar mit der neuen, grundsätzlich defensiven Strategie?

c) Ist vorgesehen, dass sich deutsche Truppeneinheiten an Aufstandsbekämpfungsmissionen beteiligen? Wenn ja, wie lauten die Antworten entsprechend vorstehender Frage 3 Buchstabe b, Doppelbuchstabe aa bis ee?

4

Welche zusätzliche Ausstattung des deutschen Bundeswehrkontingents in Afghanistan ist im Zuge der angekündigten Truppenverstärkung notwendig bzw. vorgesehen?

a) Ab wann verfügt zumindest das Gefechtsübungszentrum des Heeres über eine am Einsatz „gespiegelte“ Ausstattung mit Fahrzeugen (einschließlich FAUST, Waffenstation etc.), Funkgeräten, Vollausstattung Infanterist der Zukunft etc.?

b) Bis wann werden die unvollständig geschützten Wolf MSS im Einsatz abgelöst?

c) Wie viele ATF Dingo hat die Bundeswehr bisher in Afghanistan verloren (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Wie viele davon sind wieder ersetzt worden?

5

Auf Grundlage welcher konkreten Kalkulationen hat die Bundesregierung die „Personalreserve“ auf 350 Soldatinnen und Soldaten festgelegt?

a) Welchen maximalen Einsatzzeitraum erlaubt aus Sicht der Bundesregierung das Kriterium „zeitlich begrenzt“ für Kräfte aus der „Personalreserve“?

b) Welche Art von Befassung des Deutschen Bundestages und seines Verteidigungsausschusses plant die Bundesregierung bei einer eventuellen Verwendung der „Personalreserve“?

c) Inwiefern beabsichtigt die Bundesregierung jenseits der „Personalreserve“ in Zukunft bei Kontingentwechseln die Mandatsobergrenze zu überschreiten?

6

Welche Aufgaben hat die seit Juli 2008 durch das deutsche ISAF-Kontingent gestellte Quick Reaction Force (QRF) im Regional Command North (RCN) übernommen?

a) Inwiefern erachtet die Bundesregierung die Erfüllung dieser Aufgaben weiterhin als notwendig?

b) Sollen die Aufgaben, die bisher durch die deutsche Quick Reaction Force (QRF) übernommen wurden, weiterhin erfüllt werden? Wenn ja, durch welche Einheiten?

c) Welche Mandatsgrundlage und welche Form hatte das laut Bundesregierung „eher offensive Vorgehen“ der Quick Reaction Force, die nun in eine defensive Ausrichtung verändert werden soll?

7

Wann wird der laut Regierungskonzept von Deutschland zu verantwortende Aufbau von zwei Ausbildungs- und Schutzbataillonen zur Ausbildung des 209. ANA-Korps sowie zum Schutz von Zivilbevölkerung und Aufbauhelferinnen und -helfern abgeschlossen sein?

a) Wann hat die Bundesregierung die skandinavischen Partner erstmals um den Aufbau des dritten notwendigen Ausbildungs- und Schutzbataillons gebeten? Wer hat diese Bitte ausgesprochen?

b) Wann hat die Bundesregierung erstmals eine Zusage der skandinavischen Partner für den Aufbau des dritten notwendigen Ausbildungs- und Schutzbataillons erhalten? Wer hat diese Zusage gegeben?

8

Wie viele Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr waren in dem vom Deutschen Bundestag 2008 beschlossenen aufgestockten deutschen ISAF-Truppenkontingent konkret für die Absicherung der Parlamentswahlen in Afghanistan vorgesehen?

9

Wie viele Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sind in dem für 2010 angekündigten aufzustockenden deutschen ISAF-Truppenkontingent einschließlich der „Personalreserve“ konkret für die Absicherung der Parlamentswahlen in Afghanistan vorgesehen?

10

Wie viele US-Soldatinnen und -Soldaten sollen nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Jahr zusätzlich im RCN von ISAF stationiert werden?

a) Welche Aufträge haben diese US-Kräfte im RCN konkret?

b) Wie viele dieser US-Soldatinnen und -Soldaten werden dem deutschen Kommandeur des ISAF-Regional-Command-North unterstellt?

c) Sollen Teile dieser US-Kräfte Aufgaben im Rahmen der Operation Enduring Freedom (OEF) wahrnehmen? Falls ja, wie viele von ihnen, was sind ihre Aufgaben, wie, und durch wen werden diese US-Kräfte befehligt?

d) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Planungen weiterer Truppen stellender Nationen, künftig zusätzliche Soldatinnen und Soldaten im Gebiet des RCN und unter dem deutschen Kommando zu stationieren?

11

Welche Gründe erfordern – neben der Anforderung, künftig zusätzliche US-Soldatinnen und -Soldaten unter dem Kommando des RCN führen zu müssen – eine Verbesserung der Führungskapazitäten des unter deutschem Kommando stehenden RCN?

a) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Führungskapazitäten des unter deutschem Kommando stehenden RCN zu verbessern?

b) Welchen Erfolg verspricht sich die Bundesregierung in diesem Zusammenhang von der geplanten Entsendung von 30 zusätzlichen Stabsoffizieren der Bundeswehr dorthin?

c) Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang Erwartungen militärischer Fachleute (vgl. etwa STUTTGARTER NACHRICHTEN vom 8. Februar 2010), im Raum des RCN künftig eingesetzte 5 700 US-Militärs würden deutschem Kommando schwerlich folgen?

d) Über welche Informationen verfügt, und wie informiert die Bundesregierung bzw. die Bundeswehr über die im Raum des RCN durch US-Soldaten durchgeführten Operationen, etwa diejenige von „Special Forces“ am 2. November 2009 nahe Kundus?

e) Worauf gründet die Bundesregierung die Annahme, die Bundeswehr werde künftig genauer über derlei informiert, geschweige an diesbezüglichen Entscheidungen beteiligt?

12

Welche konkreten „neuen Systeme“ will die Bundesregierung einführen, um den Schutz der Soldatinnen und Soldaten im Afghanistan-Einsatz weiter zu verbessern?

a) Ab wann sind diese „neuen Systeme“ vollständig einsatzbereit?

b) Wie viele Kräfte werden notwendig sein, um diese „neuen Systeme“ zum verbesserten Schutz der Soldatinnen und Soldaten zu betreiben (nach einzelnen Systemen aufschlüsseln)?

13

Inwieweit wird die Bundesregierung ihr bisher in Afghanistan verfolgtes Counterinsurgency-Konzept künftig ändern?

a) Inwieweit unterscheidet sich dieses von demjenigen, welches die in den afghanischen federführenden ISAF-Nationen (Kanada, Großbritannien, Niederlande, USA) dort gemeinsam verfolgen wollten, sowie von demjenigen der USA?

b) Inwieweit war die afghanische Zentralregierung bisher und wird künftig in die Erarbeitung und Umsetzung der deutschen Counterinsurgency-Strategie eingebunden (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 16/4325, Frage 7)?

14

Welche Ausbildungsprogramme durchlaufen Soldatinnen und Soldaten derzeit, bevor sie in Afghanistan als Polizei- oder Armeeausbilderinnen und -ausbilder eingesetzt werden?

15

Welche Veränderungen bei der Vorbereitung und Ausbildung von Soldatinnen und Soldaten für eine Ausbildertätigkeit für Polizei und Armee in Afghanistan sind aus Sicht der Bundesregierung erforderlich?

16

Welchen Umfang plant die Bundesregierung für das „Focused-District-Development“-Programm?

17

Ist es richtig, dass deutsche Operational-Mentoring- and Liason-Teams (OMLT) die afghanischen Truppenteile bisher nicht uneingeschränkt begleitet haben, obwohl dies das NATO-weite OMLT-Konzept vorsieht? Wenn ja, warum?

18

Ab wann sollen erste Einsätze im Rahmen des neuen Ansatzes des „Partnering“ der Bundesregierung konkret stattfinden?

a) Inwieweit beteiligt sich die Bundeswehr nach Plänen der Bundesregierung künftig am „Embedded Partnering“, und welche Unterschiede gibt es zwischen dem von der Bundesregierung angekündigten neuen Ansatz des „Partnering“ zum bereits von den US-Streitkräften praktizierten „Partnering“-Konzept?

b) Wie bewertet die Bundesregierung die potenzielle Gefährdung deutscher Kräfte durch die Umsetzung ihres neuen Ansatzes des „Partnering“?

c) Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um potenziellen Gefährdungen zu begegnen?

d) Wie viele und welche deutschen Kräfte sollen am „Partnering“ teilnehmen?

e) In welchem personellen Umfang ist „Partnering“ bei der Polizeiausbildung geplant?

f) In welchem Umfang stehen zusätzliche Haushaltsmittel für die für „Partnering“ notwendigen Fähigkeiten im Einsatz und der Einsatzvorbereitung zur Verfügung (z. B. Sprachmittler, Infrastruktur, Absicherung der neuen Feldlager, querschnittliche Nachtsicht- und Nachtkampffähigkeit, Fahrzeuge, Funkgeräte etc.)?

g) Welche weitere Sanitätsausbildung erhalten die für „Partnering“ vorgesehenen Kräfte (Combat First Responder A-C, Ersthelfer A-B)?

h) Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Einführung des „Partnerings“ nicht zu offensiven Kampfeinsätzen im Rahmen gemeinsamer Operationen mit afghanischen Sicherheitskräften führt?

i) Welcher Partner wird im Rahmen gemeinsamer Einsätze von deutschen und afghanischen Kräften im Rahmen des „Partnerings“ die Führungsverantwortung übernehmen?

j) Auf welche bestehenden Konzepte und Erfahrungen Dritter hat die Bundesregierung bei der Entwicklung des neuen Ansatzes des „Partnerings“ zurückgegriffen?

k) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Personen, die während gemeinsamer Einsätze im Rahmen von „Partnering“ festgesetzt werden, in afghanischem Gewahrsam verbleiben oder von dort US-Einheiten überstellt werden, aa) einem fairen, rechtsstaatlichen Prozess zugeführt werden, bb) Haftbedingungen unterliegen, welche nicht gegen die afghanischen Gesetze und die internationalen verbindlichen Abkommen zum Schutz der Menschenrechte verstoßen?

l) Hat die Bundesregierung das zu diesem Zweck seit Langem angestrebte völkerrechtlich verbindliche Abkommen mit der afghanischen Regierung inzwischen geschlossen (vgl. NDR-Info/Streitkräfte und Strategien 26. Januar 2008; Antwort der Bundesregierung vom 27. Oktober 2007 auf die Frage des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, 24. Oktober 2007 – Plenarprotokoll 16/120, S. 12562 D)? Wenn ja, ist die Bundesregierung bereit, dieses den Fragestellern und dem Deutschen Bundestag zur Verfügung zu stellen? Wenn nein, woran ist der Abschluss des Abkommens weiterhin gescheitert?

m)Ab wann, mit welchen Instrumenten und in welchem Umfang wird die Bundesregierung die Umsetzung des „Partnerings“ evaluieren?

19

In welchem Umfang haben nach Ansicht der Bundesregierung Grundrechte, die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) im ISAF-Einsatz der Bundeswehr extraterritoriale Geltung?

20

Üben nach Auffassung der Bundesregierung die Vereinten Nationen, die Truppen stellenden Staaten oder sowohl die Vereinten Nationen als auch die Truppen stellenden Staaten Hoheitsgewalt im ISAF-Einsatz aus?

21

Sind nach Auffassung der Bundesregierung Menschenrechtsverletzungen, die von deutschen Soldatinnen und Soldaten im ISAF-Einsatz begangen werden, der Bundesrepublik Deutschland anzulasten?

22

Inwiefern plant die Bundesregierung, sich auf Ebene der Vereinten Nationen und/oder der NATO für effektivere Beschwerdemöglichkeiten für die von Menschenrechtsverletzungen betroffenen Afghaninnen und Afghanen durch ausländische Truppen einzusetzen?

23

Welche Voraussetzungen und überprüfbaren Kriterien – auf die der Bundesminister der Verteidigung bereits mehrfach hingewiesen hat – müssen aus Sicht der Bundesregierung erfüllt sein, damit die „Übergabe in Verantwortung“ an die afghanische Regierung und Bevölkerung in Distrikten oder Provinzen beginnen kann?

a) Welche Voraussetzungen müssen aus Sicht der Bundesregierung erfüllt sein, damit die Übergabe in Verantwortung in Distrikten oder Provinzen abgeschlossen werden kann?

b) Welche Erwartungen hegt die Bundesregierung gegenüber der afghanischen Regierung, bis wann diese die vorgenannten Voraussetzungen jeweils mitgeschaffen haben sollte?

c) In welchen Distrikten bzw. Provinzen kann aus Sicht der Bundesregierung bei Umsetzung ihrer Planung im ersten Halbjahr 2011 die Übergabe der Verantwortung eingeleitet werden?

d) Wie viele Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sind in diesen Distrikten oder Provinzen derzeit stationiert (bitte nach Distrikten aufschlüsseln)?

e) Wie viele Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sind nach Planungen der Bundesregierung nach Einleitung der Übergabe der Verantwortung in diesen Distrikten oder Provinzen weiterhin erforderlich (bitte nach Distrikten und Provinzen aufschlüsseln)?

24

In welchem Zeitraum ist aus Sicht der Bundesregierung bei Umsetzung ihrer Planung die Übergabe der Verantwortung im Bereich des RCN vollständig umsetzbar?

25

An welchen überprüfbaren Kriterien – auf die der Bundesminister der Verteidigung bereits mehrfach hingewiesen hat – sollen sich die einzelnen Etappen des Abzugs der Bundeswehr aus Afghanistan orientieren?

26

Welche Handlungsoptionen sieht die neue Strategie der Bundesregierung für den Fall vor, dass sich die Sicherheitslage in den unter deutscher Verantwortung stehenden Regionen Afghanistans in den nächsten Monaten weiter verschärft?

27

Welche Beiträge Deutschlands zu Stabilität und Frieden in Afghanistan sieht die neue Strategie der Bundesregierung für die Zeit nach der Übergabe und dem Abzug der Bundeswehr vor?

28

Wie viele Feldjägerinnen und Feldjäger sollen 2010, 2011 und 2012 zur Ausbildung afghanischer Sicherheitskräfte eingesetzt werden (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

29

Wie viele zusätzliche Ausbilderinnen und Ausbilder der Bundespolizei und der Länderpolizeien werden bis Mitte 2010 zur Polizeiausbildung nach Afghanistan entsandt (bitte nach Bund und jeweiligen Ländern aufschlüsseln)?

30

Welche Bundesländer haben der Bundesregierung zugesagt, wie viele zusätzliche Polizeiausbilderinnen und -ausbilder nach Afghanistan zu entsenden (bitte nach Ländern und zugesagter Zahl aufschlüsseln)?

31

Wie viele finanzielle Mittel hat die Bundesregierung zugesagt für die Ausbildung von Afghan National Police (ANP) und Afghan National Army (ANA) jeweils für die Jahre ab 2010 sowie je verplant und ab 2001 tatsächlich ausgegeben (bitte nach Jahr und ANP/ANA aufschlüsseln)?

32

Inwiefern ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine achtwöchige Polizeiausbildung ausreichend für die Tätigkeit bei der ANP qualifiziert?

a) Warum wurden dafür acht Wochen veranschlagt?

b) Welche Inhalte werden in der Ausbildungszeit vermittelt, und wie?

33

Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass fast alle ANP- und ANA-Kräfte den ethnischen Gruppen der Hazara, Tadschiken sowie Usbeken angehörten, kaum aber der Paschtunen?

34

Warum werden den Auszubildenden bisher keine Sprach- und Lesekurse angeboten, obwohl bekanntlich ca. 70 Prozent der Auszubildenden bzw. der Mitglieder der ANP Analphabeten sind?

a) Will die Bundesregierung dies künftig in die jeweilige Ausbildung integrieren?

b) Wenn ja, ab wann, wie, und in je welchem Umfang?

c) Wenn nein, warum nicht?

35

Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Ergebnisse der ESVP-Mission EUPOL Afghanistan?

a) Wie viele afghanische Sicherheitskräfte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher im Rahmen der ESVP-Mission EUPOL jeweils aus- und fortgebildet?

b) Welche konkreten Anpassungen fordert die Bundesregierung zum Mandat der ESVP-Mission EUPOL, damit sich auch EUPOL mehr in Aus- und Fortbildung engagieren kann und eigene Projektmittel erhält?

c) In welchem Umfang muss nach Ansicht der Bundesregierung die EUPOL künftig eigene Projektmittel erhalten?

d) Welchen weiteren Bedarf deutscher Experten sieht die Bundesregierung im Rahmen von EUPOL nach der angekündigten Erhöhung des Kontingents auf 60 im Februar 2010?

e) Welchen Anteil soll EUPOL aus Sicht der Bundesregierung künftig bei der Ausbildung afghanischer Sicherheitskräfte haben?

36

Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit des Einsatzes der European Gendarmerie Force zur Ausbildung der afghanischen Polizei (ANP oder ANCOP)?

37

Wie viele der durch deutsche Kräfte ausgebildeten afghanischen Sicherheitskräfte sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach ihrer Ausbildung zu den Taliban oder anderen oppositionellen militanten Kräften übergetreten?

38

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung für die Ausbildung von afghanischen Sicherheitskräften daraus, dass Sicherheitskräfte nach ihrer Ausbildung zu den Taliban oder anderen oppositionellen militanten Kräften übertreten?

39

Warum und inwieweit sollen nach Meinung der Bundesregierung das Mandat und die Handlungsfähigkeit des Civilian Representative der NATO in Afghanistan verändert werden?

40

Inwieweit erwartet die Bundesregierung eine Verbesserung der Koordinierung der Maßnahmen der internationalen Gemeinschaft durch die Erweiterung ihres Mandats?

Berlin, den 15. Februar 2010

Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

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