BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Anwerbung von 50 000 Auszubildenden aus der Türkei durch die Bundesregierung

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

21.11.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/546605.11.2018

Anwerbung von 50 000 Auszubildenden aus der Türkei durch die Bundesregierung

des Abgeordneten Stefan Keuter und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Wie kürzlich durch die Presse bekannt wurde (vgl. www.journalistenwatch.com/ 2018/10/25/fachkraefte-groko-tuerken/, https://nex24.news/2018/10/anwerbeabkommen-50-000-tuerken-sollen-nach-deutschland-kommen/), wirbt die Bundesregierung 50 000 Auszubildende aus der Türkei an. Dem zugrunde soll ein Abkommen zwischen dem türkischen und deutschen Gesundheitsministerium liegen, wonach türkische Auszubildende bis zu 950 Euro verdienen sollen, für ihre Verpflegung und Unterbringung ebenfalls gesorgt wird und sie nach der drei Jahre andauernden Ausbildung einen Arbeitsplatz als Krankenpfleger und eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erhalten sollen. Anmeldungen zu den sogenannten Grundausbildungskursen in der südosttürkischen Stadt Adana sollen bereits begonnen haben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert dieses Abkommen mit der Türkei?

2

Aus welchem Grund wurde gerade mit der Türkei ein solches Abkommen geschlossen?

3

Aus welchem Grund werden nicht dieselben Anreize zur Ausbildung in Pflegeberufen für Deutsche geschaffen?

4

Aus welchem Grund wurde ein solches Abkommen nicht mit Ländern der EU vereinbart, wie der Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn einst vorschlug, um den Mangel an 17 000 Pflegekräften zu decken (vgl. www.tagesschau.de/wirtschaft/spahn-pflege-101.html)?

5

Aus welchen Mitteln werden, nach Kenntnis der Bundesregierung, die Kosten für die Ausbildung, Unterbringung und Verpflegung bezahlt?

6

Stellt die Bundesregierung den Auszubildenden ausreichenden Wohnraum zur Verfügung?

7

Wie hoch sind die geschätzten Gesamtausgaben für dieses Projekt?

8

Wie hoch wird der Finanzbedarf für die Unterbringung und die Verpflegung geschätzt?

9

Welche Qualifikationen müssen die Türken mitbringen, und wie erfolgt das Bewerbungs- und Auswahlverfahren?

10

Wie wird die Echtheit der eingereichten Unterlagen festgestellt?

11

In welchen Unternehmen werden die Auszubildenden aus der Türkei ausgebildet?

12

Wie hoch wird ihr Verdienst nach der Ausbildung sein?

13

Werden die Auszubildenden zu Integrationskursen verpflichtet werden, um unsere Kultur, die Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau und die Glaubensfreiheit besser verstehen zu können?

14

Werden die Auszubildenden einen Sprachkurs erhalten? Wenn ja, wer finanziert diesen, und welche Institutionen führen diesen aus?

15

Aus welchem Grund wurde die Öffentlichkeit nicht schon viel früher über dieses Abkommen informiert?

16

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass bei der Umsetzung dieses Abkommens eine Ungleichbehandlung zwischen deutschen Auszubildenden und türkisch angeworbenen Auszubildenden besteht? Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 25. Oktober 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen