Deutsche Unterstützung für den Aufbau eines palästinensischen Staates
des Abgeordneten Markus Frohnmaier und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Am 25. Oktober meldete das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) auf seiner Internetseite (www.bmz.de/de/ presse/aktuelleMeldungen/2018/oktober/181025_Bundesregierung-bekraeftigt-Unterstuetzung-fuer-Aufbau-eines-kuenftigen-palaestinensischen-Staates/index. html), die Bundesregierung wolle „auch entwicklungspolitisch weiter zum Aufbau eines künftigen palästinensischen Staates“ beitragen. Weiter heißt es, Deutschland unterstütze „in den Palästinensischen Gebieten seit Mitte der 1990er Jahre die berufliche Bildung und die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die Verbesserung kommunaler Infrastruktur und Dienstleistungen“. 2017 stellte das BMZ für die Entwicklungszusammenarbeit in diesen Bereichen 53,4 Mio. Euro zur Verfügung. Zusätzlich unterstützt das BMZ in den palästinensischen Gebieten ein breites Portfolio politischer Stiftungen, Kirchen, Nichtregierungsorganisationen und des Zivilen Friedensdienstes.
Zu der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit den palästinensischen Gebieten äußert sich die Parlamentarische Staatssekretärin Dr. Maria Flachsbarth: „Der Ausgleich der Interessen von Palästinensern und Israelis ist weiter dringend notwendig. Es liegt im deutschen Interesse, dass der Staat Israel in Frieden und Sicherheit mit seinen Nachbarn leben kann. Gleichzeitig kann das Schicksal von vielen Millionen Palästinensern nicht ignoriert werden. Die Palästinenser fordern zu Recht Selbstbestimmung, politische und wirtschaftliche Teilhabe ein. Verhandlungen sind der einzig nachhaltige Weg zur Lösung dieses Konflikts“ (www. bmz.de/de/presse/aktuelleMeldungen/2018/oktober/181025_ Bundesregierungbekraeftigt-Unterstuetzung-fuer-Aufbau-eines-kuenftigen-palaestinensischen- Staates/index.html).
Deutschland fördert und unterstützt im Rahmen der Entwicklungspolitik die palästinensischen Gebiete seit den 1980er Jahren. Beim BMZ heißt es hierzu: „Ziel des deutschen Engagements ist eine umfassende Entwicklungsperspektive für alle Teile der Palästinensischen Gebiete und die dort wohnenden Menschen“ (www. bmz.de/de/laender_regionen/naher_osten_nordafrika/palaestinensische_gebiete/ index.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Mit welcher entwicklungspolitischen Zielsetzung engagiert sich die Bundesregierung in den Palästinensischen Gebieten?
Ist nach Ansicht der Bundesregierung der Aufbau eines palästinensischen Staates im Interesse Deutschlands? Wenn ja, warum?
Engagiert sich die Bundesregierung entwicklungspolitisch auch in anderen Weltregionen mit dem Ziel, einen Staat aufzubauen?
Sieht die Bundesregierung in der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit den Palästinensischen Gebieten mit dem Ziel des Aufbaus eines palästinensischen Staates die Option, damit einen Präzedenzfall für andere Volksgruppen zu schaffen, die ebenfalls nach Eigenstaatlichkeit streben?
Stimmt die Bundesregierung der Aussage der Parlamentarischen Staatsekretärin Dr. Maria Flachsbarth, die Palästinenser forderten „zu Recht Selbstbestimmung“ ein, zu?
Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung, welches Volk bzw. welche Volksgruppe sie beim Streben nach Selbstbestimmung entwicklungspolitisch mit dem Ziel des Aufbaus eines Staates unterstützt?
Welche entwicklungspolitischen Projekte wurden seit 1995 bislang in den Palästinensischen Gebieten von der Bundesregierung unterstützt (bitte die Projekte nach ihrem Anfangsjahr, ggf. Endjahr und Budget aufschlüsseln)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Wirkung der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit den Palästinensischen Gebieten?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung der „Zivilgesellschaft“ in den Palästinensischen Gebieten seit Beginn der Entwicklungszusammenarbeit?
Wie beurteilt die Bundesregierung die wirtschaftliche Entwicklung in den Palästinensischen Gebieten seit Beginn der Entwicklungszusammenarbeit?
Wie beurteilt die Bundesregierung die rechtsstaatliche Entwicklung in den Palästinensischen Gebieten seit Beginn der Entwicklungszusammenarbeit?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung der Bildung der Bevölkerung in den Palästinensischen Gebieten seit Beginn der Entwicklungszusammenarbeit, vor allem im Hinblick auf die Erziehung der Jugend zur Völkerverständigung gegenüber Israel?
Welche Behörden und Organisationen sind die Kooperationspartner im Rahmen der entwicklungspolitischen Arbeit in den Palästinensischen Gebieten?
Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung über die Eignung bzw. Nichteignung von Kooperationspartnern im Rahmen der entwicklungspolitischen Arbeit in den Palästinensischen Gebieten?
Arbeitet die Bundesregierung im Rahmen der Entwicklungspolitik mit Behörden, Institutionen oder NGOs (Nichtregierungsorganisationen) zusammen, die entweder von der Terrororganisation Hamas geführt oder beeinflusst werden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Kooperationsbereitschaft der Palästinensischen Behörden?
Ist ein Ziel der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit mit den palästinensischen Gebieten die Rückführung palästinensischer Flüchtlinge aus Deutschland? Wenn ja, wie viele palästinensische Flüchtlinge sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn der Zusammenarbeit aus Deutschland in ihre Heimat zurückgekehrt?