Visaerteilung für Familiennachzug, Bildungs- und Arbeitsmigration nach Deutschland
der Abgeordneten Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Gero Clemens Hocker, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Alexander Müller, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Frank Sitta, Judith Skudelny, Benjamin Strasser, Katja Suding, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Bei der Umsetzung der deutschen Migrationspolitik spielt die Praxis der Visavergabe eine entscheidende Rolle. Das gilt für die Durchführung des Familiennachzuges zu (subsidiär) Schutzberechtigten, der schon aus humanitären Gründen eine ebenso gründliche wie zügige Bearbeitung erfordert. Und das gilt ebenso für die Bildungs- und Arbeitsmigration nach Deutschland. Denn gerade in Anbetracht des demografischen Wandels und eines zunehmenden Fachkräftemangels ist eine möglichst unbürokratische und zügige Bearbeitung von Visaanträgen ein entscheidender Faktor, um qualifizierte Fachkräfte nach Deutschland zu holen.
Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht der Fragesteller bedenklich, dass zum Beispiel im Zusammenhang mit der Bearbeitung von Visaanträgen von Angehörigen subsidiär Schutzberechtigter an den Auslandsvertretungen in Beirut, Erbil und Istanbul offenbar mit erheblichen Wartezeiten zu rechnen ist (siehe die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 34 der Abgeordneten Linda Teuteberg auf Bundestagsdrucksache 19/4173), oder dass beispielsweise die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände über „mehrmonatige Wartezeiten bei der Terminvergabe in den Auslandsvertretungen“ klagt (Fachkräftezuwanderung erleichtern – Umsetzungsprobleme lösen, Zuwanderungsrecht systematisieren und weiterentwickeln. Sieben-Punkte-Plan für eine gezielte Stärkung der Fachkräftezuwanderung – ein Beitrag im Rahmen der Diskussion über ein „Fachkräfteeinwanderungsgesetz“, 13. Juli 2018, S. 1).
Vor diesem Hintergrund ist es nach Ansicht der Fragesteller notwendig, einen Überblick über Wartezeiten und Verfahrensdauern bei der Visaerteilung an deutschen Auslandsvertretungen zu gewinnen, um das Ausmaß des Problems erfassen und zielgenaue Lösungen entwickeln zu können.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie viele Visaanträge wurden seit dem Jahr 2000 jeweils jährlich insgesamt sowie für die je zehn Herkunftsländer mit dem im Gesamtzeitraum höchsten Familiennachzug sowie dem im Gesamtzeitraum höchsten Erwerbszuzug entschieden (bitte nach positiven und negativen Entscheidungen aufschlüsseln) für
a) den Ehegattennachzug,
b) Kindernachzug,
c) sonstigen Familiennachzug,
d) ein Studium in Deutschland (einschließlich studienvorbereitender Maßnahmen und Studienbewerbung),
e) Schulbesuch,
f) Sprachkurs,
g) Erwerbstätigkeit (bitte insgesamt sowie einzeln für die zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Visa angeben),
h) jüdische Kontingentflüchtlinge,
i) Spätaussiedler und
j) sonstige Aufenthaltszwecke?
Wie viele Visaanträge wurden seit 2013 jeweils jährlich insgesamt sowie für die einzelnen Herkunftsländer entschieden (bitte nach positiven und negativen Entscheidungen aufschlüsseln) für
a) den Ehegattennachzug,
b) Kindernachzug,
c) sonstigen Familiennachzug,
d) ein Studium in Deutschland (einschließlich studienvorbereitender Maßnahmen und Studienbewerbung),
e) Schulbesuch,
f) Sprachkurs,
g) Erwerbstätigkeit (bitte insgesamt sowie einzeln für die zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Visa angeben),
h) jüdische Kontingentflüchtlinge,
i) Spätaussiedler und
j) sonstige Aufenthaltszwecke?
Wie lang war seit 2013 jeweils jährlich die durchschnittliche Wartezeit bei der Terminvergabe an deutschen Auslandsvertretungen insgesamt sowie nach den Herkunftsländern bei Anträgen für ein Visum für
a) den Ehegattennachzug,
b) Kindernachzug,
c) sonstigen Familiennachzug,
d) ein Studium in Deutschland (einschließlich studienvorbereitender Maßnahmen und Studienbewerbung),
e) Schulbesuch,
f) Sprachkurs,
g) Erwerbstätigkeit (bitte insgesamt sowie einzeln für die zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Visa angeben),
h) jüdische Kontingentflüchtlinge,
i) Spätaussiedler und
j) sonstige Aufenthaltszwecke?
Wie lang war seit 2013 jeweils jährlich die durchschnittliche Dauer bis zur positiven bzw. negativen Entscheidung eines Visumantrages insgesamt sowie nach den Herkunftsländern bei Anträgen für ein Visum für
a) den Ehegattennachzug,
b) Kindernachzug,
c) sonstigen Familiennachzug,
d) ein Studium in Deutschland (einschließlich studienvorbereitender Maßnahmen und Studienbewerbung),
e) Schulbesuch,
f) Sprachkurs,
g) Erwerbstätigkeit (bitte insgesamt sowie einzeln für die zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Visa angeben),
h) jüdische Kontingentflüchtlinge,
i) Spätaussiedler und
j) sonstige Aufenthaltszwecke?
Wie lang war seit 2013 jeweils jährlich die durchschnittliche Wartezeit bei der Terminvergabe sowie die Dauer bis zur positiven oder negativen Entscheidung eines Visumantrages für den Ehegatten-, Kinder- oder sonstigen Familiennachzug (unterschieden nach Angehörigen von Asylberechtigten nach Artikel 16a des Grundgesetzes, Flüchtlingen nach der Genfer Flüchtlingskonvention und subsidiär Schutzberechtigten) in den einzelnen Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland, und wie viele Mitarbeiter wurden in den einzelnen Auslandsvertretungen jeweils jährlich für die Bearbeitung von Visa-Anträgen – und insbesondere für Anträge zum Familiennachzug – eingesetzt (bitte nach Vollzeitäquivalenten und Einstufung nach einfachem, mittlerem und höherem Dienst entschlüsseln)?
Wie lang war seit 2013 jeweils jährlich die durchschnittliche Wartezeit bei der Terminvergabe sowie die Dauer bis zur positiven oder negativen Entscheidung eines Visumantrages für Visaanträge zum Zweck der Erwerbstätigkeit (unterschieden nach abhängiger Beschäftigung, Selbständigen und Freiberuflern) in den einzelnen Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland, und wie viele Mitarbeiter wurden in den einzelnen Auslandsvertretungen jeweils jährlich für die Bearbeitung von Visaanträgen – und insbesondere für Anträge zum Zweck der Erwerbstätigkeit – eingesetzt (bitte nach Vollzeitäquivalenten und Einstufung nach einfachem, mittlerem und höherem Dienst aufschlüsseln)?
Wie lang war seit 2013 jeweils jährlich die durchschnittliche Wartezeit bei der Terminvergabe sowie die Dauer bis zur positiven oder negativen Entscheidung eines Visumantrages für Visaanträge
a) für jüdische Kontingentflüchtlinge oder
b) von Spätaussiedlern
in den einzelnen Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland, und wie viele Mitarbeiter wurden in den einzelnen Auslandsvertretungen jeweils jährlich für die Bearbeitung von Visaanträgen – und insbesondere für Anträge zu den genannten Zwecken – eingesetzt (bitte nach Vollzeitäquivalenten und Einstufung nach einfachem, mittlerem, gehobenem und höherem Dienst aufschlüsseln)?
Wie hoch war seit 2013 jeweils jährlich die Zahl der positiven bzw. negativen Entscheidungen über Anträge auf Visa zum Zweck der Erwerbstätigkeit für Berufsbilder der sogenannten Positivliste der Bundesagentur für Arbeit jeweils insgesamt sowie nach den einzelnen Herkunftsländern, und wie hat sich in diesem Zeitraum die durchschnittliche Wartezeit bei der Terminvergabe sowie die Dauer bis zur positiven bzw. negativen Entscheidung insgesamt sowie in den jeweiligen Herkunftsländern für die jeweiligen Berufsbilder entwickelt?
Wie hoch war seit 2013 jeweils jährlich die Zahl der positiven bzw. negativen Entscheidungen für Anträge auf Visa zum Zweck der Erwerbstätigkeit für die 25 Berufsbilder außerhalb der „Positivliste“, die den stärksten Zuzug nach Deutschland ausmachen, insgesamt sowie nach den einzelnen Herkunftsländern, und wie hat sich in diesem Zeitraum die durchschnittliche Wartezeit bei der Terminvergabe sowie die Dauer bis zur positiven bzw. negativen Entscheidung insgesamt sowie in den jeweiligen Herkunftsländern für die jeweiligen Berufsbilder entwickelt?
In welchen Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland ist eine Antragstellung derzeit nicht oder nur eingeschränkt möglich, was sind die Gründe dafür, und bis wann und in welcher Weise ist beabsichtigt, hier Abhilfe zu schaffen, und wie weit jeweils ist die nächste Auslandsvertretung entfernt, in der ein Antrag gestellt werden kann?