Finanzierung der geplanten Europäischen Arbeitslosenrückversicherung
der Abgeordneten Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Oliver Luksic, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Dr h. c. Thomas Sattelberger, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Hermann Otto Solms, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Laut Presseberichten (s. bspw. www.faz.net/aktuell/wirtschaft/so-koennte-die-eu-arbeitslosenversicherung-aussehen-15842379.html) arbeitet das Bundesministerium der Finanzen unter Bundesfinanzminister Olaf Scholz an einer deutschfranzösischen Initiative zur Einführung einer Europäischen Arbeitslosenrückversicherung. Die Grundidee ist demnach, dass alle Mitgliedstaaten der Eurozone in eine Europäische Arbeitslosenrückversicherung einzahlen, wobei sich die Beiträge der Mitgliedstaaten nach dem jeweiligen Bruttoinlandsprodukt (BIP) richten sollen. Bei einem deutlichen Anstieg der Arbeitslosigkeit in einem Mitgliedstaat infolge eines asymmetrischen Schocks soll der betroffene Mitgliedstaat Anspruch auf einen Kredit der Europäischen Arbeitslosenrückversicherung haben, um nicht die Beiträge erhöhen oder die Leistungen einschränken zu müssen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie hoch soll der Beitrag je Mitgliedstaat gemessen am BIP sein?
Wie bewertet die Bundesregierung den Beitragssatz von 0,35 Prozent des BIP, den der Internationale Währungsfonds (IWF) in einem ähnlichen Vorschlag zugrunde gelegt hat (s. bspw. IWF, Euro Area Policies: 2018 Article IV Consultation Staff Report, S. 31), und der für Deutschland zu einem Beitrag von rund 11,5 Mrd. Euro führte?
Sind differenzierte Beiträge nach anderen Kriterien als dem BIP vorgesehen?
Soll der Beitrag einmalig oder regelmäßig bzw. wiederholt gezahlt werden?
Soll der Beitrag zu einem Stichtag oder in mehreren Tranchen einzuzahlen sein?
Hielte die Bundesregierung für den deutschen Beitrag die Verwendung von Steuereinnahmen oder die Verwendung von Beitragseinnahmen aus der Arbeitslosenversicherung für sinnvoller (bitte begründen)?
Würde der deutsche Beitrag nach Vorstellung der Bundesregierung durch zusätzliche Neuverschuldung oder durch Steuer- bzw. Beitragserhöhungen oder durch Ausgabenkürzungen finanziert?
a) Welche Steuern bzw. Beiträge sollten ggf. in welchem Umfang erhöht werden?
b) In welchem Einzelplan des Bundeshaushalts sollten ggf. Ausgaben in welchem Umfang gekürzt werden?
Würde die Europäische Arbeitslosenrückversicherung ähnlich dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) selbst Finanzmittel am Markt aufnehmen, oder würde sie lediglich die von den Mitgliedstaaten eingezahlten Mittel als Kredite einsetzen?
Ist eine Zinszahlung für die Inanspruchnahme der Kredite durch die Kreditnehmer vorgesehen?
Wenn ja, in welcher Höhe?
Wenn das Kapital der Europäischen Arbeitslosenrückversicherung vollständig in Krediten gebunden wäre, könnten dann bei Bedarf noch weitere Kredite vergeben werden?
Wenn ja, wie wären die Mittel hierfür aufzubringen?