Honorarberatung in Deutschland
der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marcus Faber, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Oliver Luksic, Alexander Müller, Frank Sitta, Judith Skudelny, Benjamin Strasser, Katja Suding, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Honorarberater erhalten für Ihre Leistungen zu Finanzfragen keine Provisionen, sondern ein Honorar vom Beratungsempfänger.
In Deutschland ist die Honorarberatung für Versicherungsprodukte und für Vermögensanlagen gesondert geregelt. Wer eine Honorarberatung über Versicherungsprodukte erbringt, bedarf einer Gewerbeerlaubnis als Versicherungsberater oder Versicherungsmakler. Wer eine Honorarberatung für Vermögensanlagen erbringt, wird seit dem 1. August 2014 durch das Honoraranlageberatungsgesetz reguliert: Honorar-Finanzanlagenberater dürfen hiernach nur Investmentfonds und geschlossene Fonds vertreiben und sind beim Gewerbeamt registriert.
Honorar-Anlageberater hingegen können alle Finanzinstrumente anbieten und werden von der BaFin (= Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) zugelassen und überwacht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen36
Wie viele Honorarberater gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland (bitte nach Kategorien aufschlüsseln)?
Wie hat sich die Anzahl der Honorarberater in den letzten fünf Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (bitte nach Kategorien aufschlüsseln)?
Wie viele Bürger nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich die Dienste von Honorarberatern (bitte nach Kategorien aufschlüsseln)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Vergütung pro Beratung bei Honorarberatungen (bitte nach Kategorien aufschlüsseln)?
Wie viele Verträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren über Honorarberater abgeschlossen (bitte nach Kategorien aufschlüsseln)?
Welche Finanzanlagen bzw. Versicherungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung primär über Honorarberatungen abgeschlossen (bitte nach Kategorien aufschlüsseln)?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das durchschnittliche Vertragsvolumen bei Honorarberatungen (bitte nach Kategorien aufschlüsseln)?
Wie viele Bürger nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich die Dienste von Provisionsberatern?
Wie viele Verträge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren über Provisionsberater abgeschlossen?
Welche Finanzanlagen bzw. Versicherungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung primär über Provisionsberatungen abgeschlossen?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das durchschnittliche Vertragsvolumen bei Provisionsberatungen?
Wie viel Provision wurde in den letzten fünf Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung ausgeschüttet?
Wie viele Bürger nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich die Dienste von Onlinevertreibern von Versicherungen und Finanzanlagen?
Wie viele Verträge wurden in den letzten fünf Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung über solche Vertreiber abgeschlossen?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung das durchschnittliche Vertragsvolumen von Onlinevertreibern von Versicherungen und Finanzanlagen?
Wie viel Geld haben nach Kenntnis der Bundesregierung die entsprechenden Vertreiber in den letzten fünf Jahren eingenommen?
Wie bewertet die Bundesregierung die bürokratische Mehrbelastung für Honorarberater durch die EU-Richtlinie 2016/97 über Versicherungsvertrieb?
Wie viele Arbeitsstunden werden nach Kenntnis der Bundesregierung von den Honorarberatern für die vorgeschriebenen Fortbildungen aufgewandt? Welche Kosten entstehen dadurch? Hat die Bundesregierung Kenntnis über Qualitätssteigerungen bei der Beratung im Zuge der vorgeschriebenen Fortbildungen?
Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Erfüllungsaufwand durch die erhöhten Informations- und Dokumentationspflichten aufgrund der EU-Richtlinie 2016/97?
Welche Überlegungen hat die Bundesregierung, die Umsetzung der EU-Richtlinie nachzubessern?
Wie hoch ist bzw. war nach Kenntnis der Bundesregierung der Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft durch das Honoraranlageberatungsgesetz?
Deckt sich der tatsächliche Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft mit dem im Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 17/12295) veranschlagten Erfüllungsaufwand? Wenn nicht, wie erklärt die Bundesregierung die Differenz?
Wie hoch sind bzw. waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Bürokratiekosten durch das Honoraranlageberatungsgesetz?
Decken sich die tatsächlichen Bürokratiekosten mit dem im Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 17/12295) veranschlagten Bürokratiekosten? Wenn nicht, wie erklärt die Bundesregierung die Differenz?
Wie hoch ist bzw. war nach Kenntnis der Bundesregierung der Erfüllungsaufwand für die Verwaltung durch das Honoraranlageberatungsgesetz?
Deckt sich der tatsächliche Erfüllungsaufwand für die Verwaltung mit dem im Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 17/12295) veranschlagten Erfüllungsaufwand? Wenn nicht, wie erklärt die Bundesregierung die Differenz?
Sieht die Bundesregierung Nachbesserungsbedarf beim Honoraranlageberatungsgesetz? Wenn ja, welche Änderungen sind für wann geplant?
Wie viele Nettotarife werden nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell im Markt angeboten (in Stück und in Prozent zum Gesamtmarkt)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung der Honorarberatung in der Praxis?
Wie sollen nach Auffassung der Bundesregierung Makler bzw. Honorarberater mit Provisionen – die in Bruttotarifen enthalten sind – umgehen, wenn sie ausschließlich auf Honorarbasis beraten wollen?
Gibt es aus Sicht der Bundesregierung eine Verpflichtung, dass Versicherer die Versicherungsprämie des Kunden um die Provisionsanteile (Abschluss- und Bestandsprovision) reduzieren müssen, wenn der Kunde auf Honorarbasis bei einem Makler (nicht bei einem Versicherungsberater – dort gibt es ja die Durchleitungsmöglichkeit) beraten werden will?
Wenn es keine Verpflichtung geben sollte, wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass der Versicherer die Provision nicht einbehält, ohne dass der Kunde eine Leistung erhält?
Wenn es keine Verpflichtung des Versicherers zur Reduktion der Kundenprämie geben sollte, können nach Kenntnis der Bundesregierung Makler, die nicht Organ- oder Erfüllungsgehilfe des Versicherers sind und damit rein für den Kunden arbeiten, die Provisionen, die sie von dem Versicherer erhalten, an den Kunden weitergeben (i.S. des § 48 VAG (= Versicherungsaufsichtsgesetz))? Glaubt die Bundesregierung, dass sich Makler ansonsten ohne Gegenleistung bereichern würden, da die Leistung mit dem Honorar ausreichend vergütet wurde? Besteht nach Auffassung der Bundesregierung in diesem Fall eine Herausgabepflicht gemäß § 667 BGB?
Stimmt die Bundesregierung mit der Haltung der BaFin überein, dass eine Provisionsabgabe im Falle des § 48b Absatz 4 VAG nur durch den Versicherer im Rahmen der Prämienreduktion erfolgen darf, nicht aber durch den Makler (vgl. Rundschreiben BaFin 11/2018 zur Zusammenarbeit mit Versicherungsvermittlern sowie zum Risikomanagement im Vertrieb, S. 11, Ziffer 68)? Falls ja, wie soll die Honorarberatung durch einen Makler von der Bundesregierung gefördert werden, wenn die Provisionsabgabe nur durch einen Versicherer möglich sein sollte?
Gibt es Überlegungen seitens der Bundesregierung, Honorarberater gemäß § 34h GewO (= Gewerbeordnung) künftig unter die Aufsicht der BaFin zu stellen? Inwiefern wäre eine einheitliche Finanzaufsicht hergestellt, wenn nur Finanzanlagenvermittler, nicht aber die anderen Honorarberater unter die Aufsicht der BaFin gestellt würden?
Welche weiteren Gesetzesvorhaben sind seitens der Bundesregierung bezüglich der Honorarberatung (z. B. dass Versicherer einen deckungsgleichen Nettotarif verpflichtend anbieten müssen) geplant? Wie ist der Zeitplan der Bundesregierung für diese Gesetzesvorhaben?