Zukünftige Finanzierung der Pflege
der Abgeordneten Nicole Westig, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Roman Müller-Böhm, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Dr. Andrew Ullmann, Sandra Weeser und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Eine qualitativ hochwertige Versorgung bei Pflegebedürftigkeit ist den Bürgerinnen und Bürgern in Deutschland zunehmend wichtiger (www.bibliomed-pflege.de/alle-news/detailansicht/36034-deutsche-strafen-pflegepolitik-ab/). Gleichzeitig ist nur etwa ein Drittel der Deutschen bereit, höhere Beitragssätze für die Pflegeversicherung zu zahlen (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/beitragserhoehung-deutsche-wollen-laut-umfrage-nicht-mehr-fuer-diepflegeversicherung-zahlen/23143396.html). Sie bezweifeln, dass höhere Beiträge auch eine gute Qualität der Pflege garantieren und vermissen eine nachhaltige und generationengerechte Finanzierungsstrategie.
Die letzte Beitragssatzerhöhung in der Pflegeversicherung erfolgte 2017 im Rahmen der Pflegestärkungsgesetze in einem zweistufigen Prozess um insgesamt 0,5 Prozentpunkte. Der damalige Bundesminister für Gesundheit Hermann Gröhe verband die Erhöhung mit der Aussage, damit den Beitragssatz bis 2022 stabil halten zu können (www.n-tv.de/politik/Groehe-erwartet-stabile-Pflegebeitraege-article19448061.html). Jüngst wurde allerdings im Kabinett beschlossen, den Beitragssatz bereits zum 1. Januar 2019 um 0,5 Beitragssatzpunkte zu erhöhen. Diese Erhöhung ist wiederum verbunden mit der Aussage, den Beitragssatz bis 2022 stabil halten zu können (www.tagesschau.de/inland/kabinett-pflege-101.html).
Angesichts dieser kurz aufeinander folgenden Beitragsanpassungen, den verfehlten Erwartungen vergangener Bundesregierungen an die Beitragssatzentwicklung, den im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehenen Verbesserungen in der Pflege, steigendender Eigenanteile der Pflegebedürftigen in stationären Einrichtungen sowie der demografischen Entwicklung stellt sich die Frage nach der langfristigen Perspektive der Finanzierbarkeit der Pflege nach dem aktuellen Muster.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Wie haben sich die Beitragssätze der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung entwickelt (bitte nach privater Pflegeversicherung und sozialer Pflegeversicherung differenzieren)?
Wie haben sich die Jahresbilanzen der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung entwickelt (bitte nach privater Pflegeversicherung und sozialer Pflegeversicherung differenzieren)?
Auf welcher Grundlage sieht es die Bundesregierung als gewährleistet an, dass sich die Aussicht, die Beitragssätze der Pflegeversicherung bis 2022 stabil zu halten, im Gegensatz zur letzten Beitragssatzanpassung erfüllt?
Bestehen in der Bundesregierung Überlegungen, den Beitragssatz für Kinderlose unabhängig von der im Kabinett beschlossenen Erhöhung anzupassen?
Welche langfristige Erwartung hat die Bundesregierung an die Entwicklung der Pflegebeitragssätze bis 2040, insbesondere vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung in Deutschland?
Welche Bedeutung hat die private Eigenvorsorge für die Finanzierung der Pflege aus Sicht der Bundesregierung?
Wie kann aus Sicht der Bundesregierung eine kapitalgedeckte Finanzierung der Pflegekosten die umlagefinanzierte Form unterstützen?
Plant die Bundesregierung Initiativen zur stärkeren Förderung der privaten Vorsorge in der Pflege?
Welche Zahlen liegen der Bundesregierung zur Inanspruchnahme des Pflege-Bahrs seit seiner Einführung vor (bitte nach Jahren mit prozentualer Entwicklung aufschlüsseln)?
Wie bewertet die Bundesregierung die aktuelle Gesamtzahl der privaten Pflegeversicherungen mit staatlicher Förderung und wie die Entwicklung dieser Zahl seit Einführung?
Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um für die Nutzung des Pflege-Bahrs oder anderer Instrumente privater Pflegevorsorge zu werben?
Sieht die Bundesregierung Reformbedarf bei der Ausgestaltung des Pflege- Bahrs? Wenn nein, weshalb nicht? Wenn ja, welchen?
Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Pflegevorsorgefonds zur Abmilderung demografiebedingter Mehrausgaben in der Pflegeversicherung bei?
Wie bewertet die Bundesregierung die Perspektive, dass die in der Antwort zu Frage 13 beschriebene Bedeutung durch den Pflegevorsorgefonds erfüllt werden kann?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für eine Umgestaltung des Pflegevorsorgefonds, etwa durch eine Modifizierung der Anlagerichtlinien?
Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der Leistungsausweitungen in der Pflegeversicherung bis hin zur Vollversicherung?
Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag eines Steuerzuschusses zur Finanzierung der Pflegeversicherung?
Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag einer Ausweitung der freiwilligen privaten Pflegevorsorge, etwa durch eine Verknüpfung in die zweite Säule der Altersvorsorge?
Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der Einführung einer zusätzlichen, flächendeckenden kapitalgedeckten Pflichtversicherung für die Pflege?
Wie stellt sich die Bundesregierung – vor dem Hintergrund der vorherigen Fragen - langfristig die zukünftige Finanzierbarkeit der Pflege für a) den Staat, b) die Beitragszahler und c) die Pflegebedürftigen vor?
Welche Forschungsprojekte fördert die Bundesregierung im Bereich der zukünftigen Finanzierung der Pflege?