BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Einhaltung des Fiskalvertrags durch Italien

Stand der Umsetzung des Fiskalvertrags in die nationale Gesetzgebung der Vertragsstaaten, Unterstützung der Bundesregierung für Überführung des Fiskalvertrags in den Rechtsrahmen der EU, Verstöße Italiens durch bisherige Haushaltsdefizite und Konformität des aktuellen Haushaltsplans mit dem Fiskalpakt, Bußgeldzahlungen und weitere Sanktionen, Konsequenzen bewusster Fiskalpakt-Verstöße für die Reform der Währungsunion, insbes. des Stabilitäts- und Wachstumspakts und des ESM, Konsequenzen für die Inanspruchnahme von ESM-Hilfsprogrammen<br /> (insgesamt 8 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

29.11.2018

Aktualisiert

29.06.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/576613.11.2018

Einhaltung des Fiskalvertrags durch Italien

der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Till Mansmann, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der nationale haushaltspolitische Rahmen der EU-Mitgliedstaaten wird insbesondere durch den Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) sowie den Fiskalvertrag (SKS-Vertrag) abgebildet.

Als Reaktion auf die europäische Staatsschuldenkrise ist 2012 der Fiskalvertrag von allen EU-Staaten außer dem Vereinigten Königreich und der Tschechischen Republik unterzeichnet worden. Der Vertrag soll die Umsetzung einer Schuldenbremse in nationales Recht gewährleisten und so die einzelnen Länder zusätzlich zu nachhaltigem Haushalten verpflichten. Demgemäß darf das mittelfristige Haushaltsziel eines Signatarstaats kein strukturelles Defizit von mehr als 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) vorweisen, solange die Schuldenquote nicht erheblich unter 60 Prozent liegt.

Die Europäische Kommission überwacht die ordnungsgemäße Umsetzung der im Fiskalvertrag verankerten Schuldenbremse in die nationalen Rechtsordnungen. Vertragsstaaten, die ihr mittelfristiges Ziel erheblich überschreiten, müssen Korrekturmaßnahmen ergreifen.

Der Fiskalvertrag und der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) sind eng gekoppelt. Wer Hilfen aus dem ESM in Anspruch nehmen will, muss den Fiskalvertrag ratifiziert und innerhalb eines Jahres nach seinem Inkrafttreten am 1. Januar 2013 die Schuldenregel in autonomes nationales Recht umgesetzt haben.

Die italienische Regierung hat einen Haushaltsplan für 2019 vorgelegt, der nicht in Einklang mit diesen europäischen Stabilitätskriterien zu sein scheint. So plant Italien im nächsten Jahr ein strukturelles Haushaltsdefizit von 1,7 Prozent des BIP. Die italienische Regierung hat, trotz Kritik der Europäischen Kommission, angekündigt, keinen neuen Haushaltsentwurf vorzulegen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Wie bewertet die Bundesregierung die bisherige Umsetzung des Fiskalvertrags in die nationale Gesetzgebung der Vertragsstaaten?

Gibt es Staaten, die aus Sicht der Bundesregierung bis jetzt die Umsetzung in nationales Recht nicht vertragskonform bewerkstelligt haben?

Haben sich die Bedenken, die die Bundesregierung im März 2017 zu Belgien, Griechenland, Luxemburg und Spanien geäußert hat (s. Handelsblatt vom 10. März 2017), mittlerweile erledigt?

1

Erwägt die Bundesregierung eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gemäß Artikel 8 Absatz 1 des SKS-Vertrags, falls die Umsetzung bis jetzt unzureichend ist?

2

Unterstützt die Bundesregierung eine Überführung des Fiskalvertrags in den Rechtsrahmen der EU?

Wie bewertet sie den Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission vom 6. Dezember 2017 (COM(2017) 824 final), insbesondere dessen Anliegen, das von der Europäischen Kommission bei der Anwendung des Stabilitäts- und Wachstumspakts entwickelte Maß an Flexibilität in den Fiskalpakt zu übernehmen?

3

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung das strukturelle bzw. konjunkturelle Haushaltsdefizit in Italien in den letzten fünf Jahren (bitte nach Jahren aufschlüsseln und absolut wie relativ zum BIP angeben)?

4

Hat Italien nach Auffassung der Bundesregierung in den letzten fünf Jahren gegen den Fiskalpakt verstoßen?

Wenn ja, hat sich die Bundesregierung für Bußgeldzahlungen Italiens eingesetzt?

Wenn nein, warum nicht?

5

Verstößt Italien nach Ansicht der Bundesregierung mit dem vorgelegten Haushaltsplan, sofern er unverändert Gesetzeskraft erlangt, gegen den Fiskalpakt (bitte begründen)?

Glaubt die Bundesregierung, dass noch eine Änderung des Haushaltsplans seitens der italienischen Regierung erfolgt?

Welche Bußgeldzahlungen hält die Bundesregierung für angemessen, sollte Italien keinen neuen Entwurf vorlegen?

Welche weiteren Sanktionen wären möglich bzw. werden von der Bundesregierung unterstützt?

Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag der Bundesbank hinsichtlich einer „Zwangsanleihe“ für italienische Schulden (www.n-tv.de/wirtschaft/Buerger-sollen-fuer-Italiens-Schulden-haften-article20692025.html)?

6

Welche Konsequenzen für Reformen der Wirtschafts- und Währungsunion, insbesondere des SWP und des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), zieht die Bundesregierung daraus, dass die Regierung eines EU-Mitgliedstaats anscheinend bewusst gegen den Fiskalpakt zu verstoßen plant?

7

Welche Konsequenzen hat ein Verstoß gegen den Fiskalpakt für die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines ESM-Hilfsprogramms nach Auffassung der Bundesregierung?

Welche Rolle spielt es dabei, ob ein mögliches Programmland den Verstoß absichtlich oder zumindest vorsätzlich herbeigeführt hat?

Wie ist die Position der Bundesregierung hinsichtlich der Weiterentwicklung des ESM?

Wie hat sich die Position der Bundesregierung auf Grund der Haushaltsvorschläge in Italien geändert?

Berlin, den 7. November 2018

Christian Lindner und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen