Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspakts durch Italien
der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Torsten Herbst, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Thomas L. Kemmerich, Pascal Kober, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Till Mansmann, Hagen Reinhold, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der nationale haushaltspolitische Rahmen der EU-Mitgliedstaaten wird insbesondere durch den Stabilitäts- und Wachstumspakt (SWP) sowie den Fiskalvertrag (SKS-Vertrag) abgebildet.
Im sog. korrektiven Arm des SWP werden die Obergrenzen für das nominale Defizit (3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts – BIP) und den Schuldenstand (60 Prozent des BIP) kontrolliert. Wenn ein Mitgliedstaat der Europäischen Union den Grenzwert von 3 Prozent nominales Defizit überschreitet bzw. wenn ein Mitgliedstaat eine Schuldenstandsquote von über 60 Prozent aufweist und der Überschreitungsbetrag in den zurückliegenden drei Jahren nicht um durchschnittlich 1/20 pro Jahr reduziert wird, kann ein sog. Defizitverfahren eingeleitet werden. Innerhalb dieses Defizitverfahrens können Strafzahlungen verhängt werden, die im äußersten Fall bis zu 0,5 Prozent des BIP betragen.
Im sog. präventiven Arm des SWP wird die Einhaltung eines strukturell (d. h. um konjunkturelle und Einmaleffekte bereinigten) nahezu ausgeglichenen Haushalts überwacht. Ab einem strukturellen Defizit von nicht mehr als 1 Prozent des BIP gilt diese Maßgabe als erfüllt. Kommt es zu erheblichen Abweichungen von der Vorgabe, können auch im präventiven Arm Strafzahlungen von bis zu 0,2 Prozent des BIP verhängt werden.
Die italienische Regierung hat einen Haushaltsplan für 2019 vorgelegt, der laut der Europäischen Kommission nicht im Einklang mit diesen europäischen Stabilitätskriterien liegt. So plant Italien im nächsten Jahr ein strukturelles Haushaltsdefizit von 1,7 Prozent des BIP. Außerdem würde sich der Schuldenstand nicht um 1/20 reduzieren. Die italienische Regierung hat, trotz Kritik der Europäischen Kommission, angekündigt, keinen neuen Haushaltsentwurf vorzulegen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Welche Länder haben aus Sicht der Bundesregierung seit Beginn der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion am 1. Januar 1999 gegen einzelne Vorschriften des SWP verstoßen?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der öffentliche Schuldenstand in Italien in den letzten fünf Jahren (bitte nach Jahren aufschlüsseln und absolut wie relativ zum BIP angeben)?
a) Wie bewertet die Bundesregierung die Schuldentragfähigkeit Italiens?
b) In welchem Umfang muss Italien nach Kenntnis der Bundesregierung monatlich Schulden refinanzieren (bitte für die letzten und nächsten zwölf Monate angeben)?
c) Zu welchen durchschnittlichen Zinsen refinanziert sich nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit die Italienische Republik? Zu welchen durchschnittlichen Zinsen refinanziert sich derzeit die Bundesrepublik Deutschland? Wie erklärt die Bundesregierung den „Spread“ zwischen den beiden Ländern?
d) Welche Konsequenzen erwartet die Bundesregierung durch die Herabstufung italienischer Staatsanleihen durch die Ratingagentur Moody‘s auf „Baa3“?
e) Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahren für die europäische Finanzstabilität durch die italienische Staatsverschuldung?
Hat Italien nach Auffassung der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren gegen den korrektiven Arm des SWP verstoßen?
Wenn ja, hat sich die Bundesregierung für Bußgeldzahlungen Italiens eingesetzt?
Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung das strukturelle bzw. konjunkturelle Haushaltsdefizit in Italien in den letzten zehn Jahren (bitte nach Jahren aufschlüsseln und absolut wie relativ zum BIP angeben)?
Hat Italien nach Auffassung der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren gegen den präventiven Arm des SWP verstoßen?
Wenn ja, hat sich die Bundesregierung für Bußgeldzahlungen Italiens eingesetzt?
Verstößt Italien nach Ansicht der Bundesregierung mit dem vorgelegten Haushaltsplan, sofern er unverändert Gesetzeskraft erlangt, gegen den SWP (bitte begründen)?
a) Glaubt die Bundesregierung, dass noch eine Änderung des Haushaltsplans seitens der italienischen Regierung erfolgt?
b) Welche Änderungen am Haushaltsplan müssten nach Ansicht der Bundesregierung mindestens vorgenommen werden, um die Eröffnung eines Defizitverfahrens gegen Italien abzuwenden?
c) Hielte die Bundesregierung Bußgeldzahlungen für angemessen, sollte Italien keinen neuen Entwurf vorlegen? Wenn ja, in welcher Höhe?
d) Welche weiteren Sanktionen wären möglich bzw. werden von der Bundesregierung unterstützt?
Welche Konsequenzen für zukünftige Reformen der Wirtschafts- und Währungsunion, insbesondere des SWP und des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), zieht die Bundesregierung daraus, dass die Regierung eines EU-Mitgliedstaats anscheinend bewusst gegen den SWP zu verstoßen plant?