Position der Bundesregierung zur Digitalsteuer
der Abgeordneten Dr. Florian Toncar, Christian Dürr, Frank Schäffler, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Pascal Kober, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Till Mansmann, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Eine klare Position der Bundesregierung zur Besteuerung sog. digitaler Unternehmen ist nicht zu erkennen. Dies gilt insbesondere für ihre Position zu dem Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zur Einführung einer Digitalsteuer (KOM(2018) 148 endg.). Auch im federführend zuständigen Bundesministerium der Finanzen (BMF) scheint die Bewertung zur Digitalsteuer unterschiedlich auszufallen. So berichtete „BILD.de“ zu einem Papier der Fachebene des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), wonach die Einführung einer Digitalsteuer kritisch bewertet werde (BILD, s. u.). Am nächsten Tag kommentierte die Hausspitze hierzu, dass mit diesem Papier lediglich über die Ausgangslage und die Modelle zur Besteuerung (sic. der digitalen Wirtschaft) informiert worden sei (ZEIT, s. u.). Eine Festlegung auf ein oder mehrere Instrumente gebe es noch nicht.
Stellvertretend statt vieler werden nachfolgende Pressemeldungen aufgeführt: 16. Mai 2018 – „Merkel [...] bremst bei Digitalsteuer“ (REUTERS online vom 16. Mai 2018), 19. Juni 2018 – (Meseberg) „Merkel und Macron wollen bis Ende 2018 EU-Einigung auf Digitalsteuer“ (DER STANDARD-Online vom 19. Juni 2018), 4. September 2018 – „Scholz knickt vor Google, Facebook & Co. Ein“ (BILD.de vom 4. September 2018), 5. September 2018 – „Finanzministerium hält an Digitalsteuer fest“ (ZEIT ONLINE vom 5. September 2018).
In der Meseberger Erklärung der Regierungschefs von Deutschland und Frankreich heißt es, dass bis Ende 2018 eine EU-Einigung über eine faire Besteuerung der digitalen Wirtschaft herbeigeführt werden soll.
Auf dem September-ECOFIN haben sich die Finanzminister im Ergebnis auf die Verständigung verständigt, sich bis Ende 2018 zum Dossiers Digitalsteuer einigen zu wollen. Deutschland und Frankreich haben in diesem Zusammenhang eine sog. Sunset Clause in die Diskussion eingebracht, wonach die europäisch eingeführte Digitalsteuer in dem Moment auslaufen soll, indem auf OECD- bzw. G20-Ebene eine international abgestimmte Lösung zur Besteuerung sog. digitaler Unternehmen gefunden werden konnte.
Ähnlich wie bei der Finanztransaktionsteuer (FTT) ist zu beobachten, dass die Bundesregierung gegenüber der Öffentlichkeit argumentiert, die FTT und die Digitalsteuer seien zwingend einzuführen. Auf politischer, aber zumindest auf fachlicher Ebene werden diese Dossiers aber abgelehnt.
Nun hat der Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz jüngst in einem Gastbeitrag in der „WELT AM SONNTAG“ vom 21. Oktober 2018 seine Ideen zur Besteuerung internationaler Digitalkonzerne vorgestellt. Die zentrale Aussage seines Gastbeitrages hierzu ist, dass ein weltweit gültiger Mindeststeuersatz eingeführt werden solle, den kein Staat unterschreiten dürfte. Der Bundesfinanzminister erklärte ferner, er habe eine Initiative zur Ergänzung der BEPS-Arbeiten (Base Erosion Profit Shifting, BEPS) der OECD angestoßen. Eine Position des Bundesfinanzministers zum Vorschlag der Europäischen Kommission im Hinblick auf die Digitalsteuer fehlt indes.
Am 29. Oktober 2018 hat nunmehr das Vereinigte Königreich angekündigt, einen alternativen Ansatz bei der sog. Digitalsteuer zu verfolgen. Von April 2020 an sollen den britischen Plänen zufolge profitable Unternehmen eine Steuer von 2 Prozent auf das mit britischen Nutzern verdiente Geld zahlen. Die Steuer soll für Konzerne gelten, die weltweit einen Umsatz von mindestens 500 Mio. Pfund (rund 560 Mio. Euro) erzielen. Das britische Finanzministerium verspricht sich Einnahmen von 400 Mio. Pfund (knapp 450 Mio. Euro) pro Jahr (SPIEGEL ONLINE vom 29. Oktober 2018).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Hat der Bundesfinanzminister, indem er als „Reaktion auf die Digitalisierung“ die Einführung eines „weltweit gültigen Mindeststeuersatzes“ fordert, dem Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zur Einführung einer Digitalsteuer inzident eine Absage erteilt?
Wenn nein, aus welchen Gründen hat der Bundesfinanzminister in seinem Gastbeitrag auf eine Positionierung zur Digitalsteuer verzichtet?
Ist die Forderung des Bundesfinanzministers, einen weltweit gültigen Mindeststeuersatz einzuführen, ressortabgestimmt?
Welche Maßnahmen hat das BMF als „Initiative zur Ergänzung der BEPS-Arbeiten der OECD angestoßen“? Wie sehen diese im Detail aus?
Wurden die – neben dem weltweit gültigen Mindeststeuersatz – vom BMF angestoßenen „Initiative[n] zur Ergänzung der BEPS-Arbeiten der OECD“ im Vorfeld mit den anderen Ressorts abgestimmt und auch innerhalb der Bundesregierung konsentiert? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Welche Höhe soll der weltweit gültige Mindeststeuersatz nach Ansicht der Bundesregierung bzw. des BMF haben?
Wie lautet die ressortabgestimmte Position der Bundesregierung zum Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zur Einführung einer Digitalsteuer?
Sofern es weiterhin keine endgültige Position der Bundesregierung zum Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zur Einführung einer Digitalsteuer gibt, hält die Bundesregierung den Vorschlag für technisch so komplex, dass sie sich noch keine abschließende Meinung bilden konnte? Oder aus welchen anderen Gründen sieht sich die Bundesregierung daran gehindert, eine endgültige Position zur Digitalsteuer einzunehmen?
Mit welchen Interessenvertretungen, Verbänden, Unternehmen usw. hat sich das BMF seit Januar 2017 auf Fach- und/oder Leitungsebene informell bzw. formell zum Aspekt der Besteuerung der digitalen Wirtschaft ausgetauscht? Welche Positionen wurden dabei von den eben Genannten vertreten?
Wie bewertet die Bundesregierung die vom Vereinigten Königreich vorgestellten Pläne für eine Digitalsteuer? Welche Auswirkungen könnte dies nach Einschätzung der Bundesregierung auf das Dossier der Europäischen Kommission hierzu haben? Welche inhaltlichen Unterschiede bestehen zwischen diesen beiden Ansätzen, und welche Auswirkungen hätten divergierende Besteuerungssysteme?