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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Zum deutsch-brasilianischen Atomabkommen von 1975

Beiträge der Bundesregierung zur Sicherheitsverbesserung brasilianischer Atomanlagen, Export von Uranhexafluorid und Brennstäben sowie brasilianische Natururantransporte per Bahn im Transitverkehr seit 11.03.2011, Gewährung von Ausfuhrbürgschaften bzw. Hermesdeckungen, Inkraftsetzung des IAEO-Zusatzprotokolls, Überprüfung, ggf. Kündigung oder Novellierung des Atomabkommens, Kündigungsfrist, Aussagen und Positionen des designierten Staatspräsidenten Jair Bolsonaro, Konsequenzen für die G20-Zusammenarbeit und das Pariser Klimaabkommen<br /> (insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

06.12.2018

Aktualisiert

30.06.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/575620.11.2018

Zum deutsch-brasilianischen Atomabkommen von 1975

der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Jürgen Trittin, Omid Nouripour, Margarete Bause, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Kai Gehring, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Ottmar von Holtz, Harald Ebner, Matthias Gastel, Dr. Bettina Hoffmann, Ingrid Nestle, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Obwohl die Bundesregierung sich mit der Entscheidung, dass Deutschland bis spätestens Ende des Jahres 2022 aus der Nutzung der Atomenergie aussteigen wird, eindeutig positioniert und sich national gegen eine weitere Förderung der Atomenergie ausspricht, laufen weiterhin bilaterale Abkommen, wie beispielsweise das deutsch-brasilianische Atomabkommen aus dem Jahr 1975, unter dessen Geltung sich die Bundesregierung außerhalb der nationalen Grenzen für eine weitere Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie ausspricht (Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1976, Teil II: Artikel 1 Absatz 1).

Dabei wird nach Ansicht der Fragesteller verkannt, dass der deutsche Atomausstieg bis zum Jahr 2022 auf nationaler Ebene auch richtungsweisend für alle europäischen und internationalen Aktivitäten der Bundesregierung sein muss.

Zum deutsch-brasilianischen Atomabkommen stellte die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN bereits Anfang 2014 die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/691 (Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/968). Im Mai 2014 folgte ihr Antrag „Kündigung bilateraler Kooperationen im Bereich der Nutzung atomarer Technologien“ auf Bundestagsdrucksache 18/1336 (neu).

Am 28. Oktober 2018 wurde Jair Bolsonaro zum neuen Staatspräsidenten Brasiliens gewählt. Deutsche Leitmedien charakterisieren ihn als rechtsextrem, rassistisch und diskriminierend, vgl. beispielsweise vom 29. Oktober 2018 die TV-Nachrichten „ARD Tagesschau“ und „ZDF heute“ sowie den Artikel „Fünf Gründe für Bolsonaros Erfolg“ auf „SPIEGEL ONLINE“. Weiterhin ist laut den Medienberichten von einem zunehmenden Gewicht des brasilianischen Militärs in der brasilianischen Politik unter dem designierten Präsidenten auszugehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wann hat die Bundesregierung in den letzten Jahren Beiträge zur Sicherheitsverbesserung brasilianischer Atomanlagen geleistet, um welche handelt es sich konkret, und von wem ging dabei die Initiative aus (bitte die Einzelfälle ausführlich darlegen)?

2

Wie viele a) Tonnen angereichertes Uranhexafluorid und b) Stück Brennstäbe wurden jeweils aus der Bundesrepublik Deutschland seit dem 11. März 2011 nach Brasilien exportiert?

Wie viele Tonnen Natururan wurden insgesamt seit dem 11. März 2011 aus Brasilien im Transitverkehr per Bahn durch die Bundesrepublik Deutschland transportiert?

3

Für welche Atomtechnologieexporte nach Brasilien hat der Bund in der Vergangenheit in welcher Höhe Ausfuhrbürgschaften bzw. Hermesdeckungen gewährt (bitte Übersicht differenziert nach Jahren und mit namentlicher Nennung der betreffenden Kraftwerke bzw. Atomanlagen oder sonstigen Vorhaben angeben)?

4

Wann fand die in ihrer Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 18/968 referenzierte Aufforderung Brasiliens durch die Bundesregierung statt, „auch ein IAEO-Zusatzprotokoll über umfassendere Sicherheitsmaßnahmen in Kraft zu setzen“?

Hat Brasilien nach Kenntnis der Bundesregierung dieses IAEO-Zusatzprotokoll über umfassendere Sicherheitsmaßnahmen mittlerweile in Kraft gesetzt (ggf. bitte mit Datumsangabe beantworten)?

Falls nein, hat die Bundesregierung seit ihrer in ihrer Antwort zu Frage 7 auf Bundestagsdrucksache 18/968 referenzierten Aufforderung eine solche wiederholt (bitte vollständig mit jeweiligem Datum auflisten)?

5

Wann fanden in den vergangenen zehn Jahren die letzten turnusmäßigen Überprüfungen des Abkommens statt (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 auf Bundestagsdrucksache 18/968)?

Welchen externen Sachverstand hat die Bundesregierung dabei jeweils konkret herangezogen?

6

Prüft die Bundesregierung bereits konkret die Kündigung des Abkommens?

Falls nein, warum nicht?

7

Bietet Artikel 7 des Abkommens aus Sicht der Bundesregierung eine ausreichende Grundlage für die Einleitung seiner Novellierung?

Falls ja, wird die Bundesregierung davon Gebrauch machen, sofern sie eine Kündigung des Abkommens weiterhin ablehnt (bitte begründen)?

8

Bis zu welchem Kalendertag genau müsste das Abkommen spätestens gekündigt werden, um seine nächste stillschweigende Verlängerung um weitere fünf Jahre zu verhindern?

9

Teilt die Bundesregierung die Einordnungen deutscher Leitmedien, dass der designierte Präsident Jair Bolsonaro rechtsextrem, rassistisch und diskriminierend sei (vgl. beispielsweise vom 29. Oktober 2018 TV-Nachrichten ARD Tagesschau und ZDF heute sowie Artikel „Fünf Gründe für Bolsonaros Erfolg“ auf SPIEGEL ONLINE)?

10

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragestellenden, dass die öffentlich bekannten bzw. dokumentierten Aussagen und Positionen des designierten Staatspräsidenten Jair Bolsonaro und eine unter ihm zu erwartende politische Neuausrichtung Brasiliens signifikante neue Umstände sind, in deren Lichte das Abkommen gekündigt werden muss?

Falls nein, warum nicht?

11

Welche Konsequenzen erwartet die Bundesregierung aufgrund der Wahl Bolsonaros für die Zusammenarbeit im Rahmen der G20 sowie mit Blick auf die Umsetzung des Klimaschutzabkommens von Paris?

Berlin, den 7. November 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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