Gefährdung öffentlich geförderter Beschäftigung durch die Haushaltsplanungen der Bundesregierung
der Abgeordneten Sabine Zimmermann, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, Heidrun Dittrich, Katja Kipping, Jutta Krellmann, Cornelia Möhring, Ingrid Remmers, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit Jahren verharrt in Deutschland die Langzeitarbeitslosigkeit auf einem hohen Niveau. Als ein Instrument dagegen beschloss 2007 die damalige Große Koalition den Beschäftigungszuschuss. Dieses Arbeitsmarktinstrument (nach § 16e SGB II) sollte durch Lohnkostenzuschüsse zusätzliche Arbeitsplätze schaffen.
Dieses Instrument ist in vielerlei Hinsicht unzureichend: Der Arbeitgeber muss nicht mit einem Eigenanteil in ausreichender Höhe sicherstellen, dass der Beschäftigte einen armutsfesten Lohn erhält. Maßnahmenteilnehmerinnen und -teilnehmer erwerben keine Ansprüche für die Arbeitslosenversicherung, sind aber harten Sanktionen ausgesetzt, sollten sie die Maßnahme abbrechen.
Dennoch versuchen Länder wie Berlin oder Nordrhein-Westfalen, dieses Instrument für den Aufbau öffentlich geförderter Beschäftigung zu nutzen. Zum Teil wurde dabei, wie in Berlin, die Grundförderung durch Landesmittel erheblich aufgestockt, um ein armutsfestes Einkommen zu gewährleisten.
Nun sind diese Projekte durch eine Haushaltsmaßnahme der Bundesregierung gefährdet. Nach der neuen Eingliederungsmittel-Verordnung 2010, mit der der Bund den einzelnen Grundsicherungsstellen die Mittel zuweist, sollen die Grundsicherungsstellen in Ländern und Kommunen, die bisher sehr intensiv den Beschäftigungszuschuss für öffentlich geförderte Beschäftigung genutzt haben, weniger Geld erhalten. Zahlreiche Projekte können nicht weitergeführt werden, Neuzuweisungen sind nahezu unmöglich. Eine Politik, die Langzeitarbeitslosigkeit bekämpfen will, darf das nicht zulassen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Aus welchen Gründen hat die Bundesregierung die Eingliederungsmittel-Verordnung 2010 verändert? Welche zentralen Veränderungen hat sie vorgenommen?
Welche Grundsicherungsstellen erhalten 2010 mehr Mittel als 2009, welche weniger (bitte die Angaben in Euro, ausgehend vom Haushaltsansatz, und Grundsicherungsstellen nach Bundesländern aufführen)?
Wie hoch ist die Arbeitslosigkeit in den von der Mittelkürzung betroffenen Grundsicherungsstellen? Wie hat sich diese dort seit Bestehen des Beschäftigungszuschusses entwickelt?
Wie kommt die Bundesregierung zu der Auffassung, dass „einige Grundsicherungsstellen in höherem Umfang Verpflichtungen für die Leistungen nach § 16e SGB eingegangen“ sind und was versteht die Bundesregierung unter „in höherem Umfang“? Woran bemisst sich der höhere Umfang, und welche Grundsicherungsstellen sind „einige Grundsicherungsstellen“?
Welche Sicherheiten in der Finanzierung haben die Antragsteller, dass ihnen für die bereits laufenden Maßnahmen die geplanten Mittel zur Verfügung stehen?
Auf welcher rechtlichen Grundlage sind Neubewilligungen, die den Anforderungen des Gesetzes entsprechen, reglementiert?
War der Bundesregierung bewusst, dass sie mit der Neuregelung der Mittelvergabe bestehende Projekte öffentlich geförderter Beschäftigung gefährdet? Ist die Maßnahme so zu verstehen, dass die neue Bundesregierung die öffentlich geförderte Beschäftigung zurückführen will?
Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung die Bundeshauptstadt Berlin die eingegangenen Verpflichtungen aus Arbeitsverhältnissen innerhalb der JobPerspektive finanzieren, wenn die dazu erforderlichen Mittel für Maßnahmen nach § 16e SGB II um 9,5 Mio. Euro durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gekürzt wurden? Wie sollen darüber hinaus andere Maßnahmen für Langzeitarbeitslose finanziert werden, wenn diese Mittel zu Finanzierung der JobPerspektive herangezogen werden sollen?
Wie kann die Stadt Dortmund, die mit Mitteln aus der JobPerspektive 1300 Jobs für Langzeitarbeitslose geschaffen hat, es bei der gegenwärtig angedachten Bewilligung der Mittel nach dem § 16e SGB II sichern, dass alle Arbeitsplätze finanziert sind und keiner verloren geht?
Aus welchen Gründen musste die Vorabfeststellung der Verpflichtungsermächtigung der jeweiligen Grundsicherungsstellen entfallen?
Sieht die Bundesregierung in der Auflage, Mittel aus dem originären Eingliederungstitel zur Finanzierung von JobPerspektiv-Arbeitsplätzen einzusetzen, eine zweckentfremdete Nutzung dieser Gelder, und wenn nicht, warum nicht?
Sind die Mittel aus dem originären Eingliederungstitel für Maßnahmen gedacht, die außerhalb der Anwendung des § 16e SGB II liegen? Wenn nein, warum nicht?
Wie viele Förderfälle mittels Beschäftigungszuschuss waren ursprünglich für die Jahre 2008 und 2009 geplant, und wie viele Arbeitsplätze sind bisher tatsächlich geschaffen worden (wenn möglich bitte für jedes Jahr nach Bundesländern aufführen)?
Wie viele Mittel standen 2008 und 2009 zur Verfügung, und wie viele sind abgeflossen (wenn möglich bitte jeweils nach Bundesländern aufführen)?
Wie hoch wird der Titel in 2010 sein, und geht die Bundesregierung davon aus, dass die Mittel vollständig abfließen werden?
Wird mit der neuen Verordnung gesichert, dass andere Grundsicherungsstellen mögliche Restmittel frühzeitig erhalten?