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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Big Data und künstliche Intelligenz im Versicherungssektor

Entwicklung der Beschäftigtenzahl im Bereich Big Data und künstliche Intelligenz bei BaFin, Versicherern und InsurTechs, Entwicklung der Unternehmensanzahl seit 2000, datenbezogene Geschäftsmodelle von Banken und InsurTechs, mögliche Auswirkungen auf die Finanzstabilität und den Systemrelevanzbegriff, Quantifizierung des Innovationspotentials, Erkennung von "Over-Fitting" und "Black Boxes", Einhaltung des Datenschutzes, Rolle der BaFin<br /> (insgesamt 36 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

06.12.2018

Aktualisiert

07.07.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/594321.11.2018

Big Data und künstliche Intelligenz im Versicherungssektor

der Abgeordneten Dr. Florian Toncar, Christian Dürr, Frank Schäffler, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Grigorios Aggelidis, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Karlheinz Busen, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Pascal Kober, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Till Mansmann, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 15. Juni 2018 die Studie „Big Data trifft auf künstliche Intelligenz – Herausforderungen und Implikationen von Finanzdienstleistungen“ (Studie) (Big Data, Artificial Intelligence = BDAI) veröffentlicht. Die Studie behandelt die technologischen Entwicklungen Big Data Analytics und künstliche Intelligenz, entwickelt Szenarien zum möglichen Einfluss auf den Finanzmarkt und seine Akteure sowie mögliche Implikationen für die Finanzaufsicht.

Die Studie der BaFin schließt an folgende weitere Studien bzw. Berichte zum Thema BDAI an:

  • Joint Committee of the European Supervisory Authorities, „Final Report on Big Data“ (März 2018)
  • Financial Stability Board, „Artificial intelligence and machine learning in financial services. Market developments and financial stability implications“ (November 2017)
  • Basel Committee on Banking Supervision, „Sound Pratices: Implications of fintech developments for banks and bank supervisors“ (August 2017)
  • European Banking Authority, „Discussion Paper on the EBA’s approach to financial technology“ (August 2017)
  • Financial Stability Board, „Financial Stability Implications from FinTech. Supervisory and Regulatory Issues Merit Authorities’ Attention“ (Juni 2017)

Allen Studien ist im Wesentlichen gemein, dass sie Vorteile und Risiken des Gebrauchs von BDAI beschreiben. Nach Ansicht der Fragesteller bietet BDAI die disruptive Möglichkeit, begrüßenswerte Effizienzsteigerungen in der Finanzbranche zu erreichen (u. a. auf den Gebieten der Geldwäsche, Betrugserkennung, Portfoliomanagement und der Kapitaloptimierung). Diese Potentiale sollen und müssen gehoben werden. Die Akzeptanz von BDAI ist zugleich umso höher, wenn durch deren Einsatz weder die Finanzstabilität gefährdet noch der Verbraucherschutz unterlaufen wird.

Dem Vernehmen nach steht die BaFin aktuell in intensivem Kontakt mit Versicherern und InsurTechs (Start-Up-Unternehmen, die neue Lösungen im Versicherungsbereich anbieten), um die Einführung von BDAI zu begleiten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen36

1

Wie hat sich die Anzahl der Bediensteten in der BaFin seit 2000 entwickelt, die sich mit dem Einsatz von BDAI insbesondere bei Versicherern und InsurTechs befassen (bitte Jahresangaben machen)? Wie viel Prozent macht dieser Anteil im Verhältnis zur Gesamtzahl aller Bediensteten aus?

2

Wie hat sich die Anzahl der Bediensteten bei den Versicherern seit 2000 nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung bzw. der BaFin entwickelt die sich mit BDAI befassen (bitte Jahresangaben machen)? Wie viel Prozent macht dieser Anteil im Verhältnis zur Gesamtzahl aller Bediensteten aus?

3

Wie hat sich die Anzahl der Bediensteten bei den InsurTechs seit 2000 nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung bzw. der BaFin entwickelt die sich mit BDAI befassen (bitte Jahresangaben machen)? Wie viel Prozent macht dieser Anteil im Verhältnis zur Gesamtzahl aller Bediensteten aus?

4

Wie hat sich die Anzahl der Versicherungsunternehmen seit 2000 entwickelt?

5

Wie viele Versicherungsunternehmen setzen nach Kenntnis oder Einschätzung der BaFin BDAI ein?

6

Wie viele Versicherungsunternehmen verfügen nach Kenntnis oder Einschätzung der BaFin über Geschäftsmodelle, die eine sog. Monetarisierung von Daten betreiben? Wie hoch ist das Volumen der Umsätze bzw. Erträge aus den eben genannten Geschäftsmodellen insgesamt?

7

Wie sehen Geschäftsmodelle der Versicherer nach Kenntnis oder Einschätzung der BaFin aus, bei denen die Verwendung der Daten zum Angebot von Produkten genutzt wird, die über traditionelle Versicherungsprodukte hinausgehen?

8

Wie sehen Geschäftsmodelle der Versicherer nach Kenntnis oder Einschätzung der BaFin aus, bei denen hinreichend anonymisierte Datensätze an andere Versicherungsunternehmen oder andere Unternehmen verkauft werden? Welche Daten oder welche Auswertungen von Daten werden üblicherweise verkauft?

9

Wie hat sich die Anzahl der sog. InsurTechs seit 2000 entwickelt?

10

Wie viele InsurTechs setzen nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung bzw. der BaFin BDAI ein?

11

Wie viele InsurTechs verfügen nach Kenntnis oder Einschätzung der BaFin über Geschäftsmodelle, die eine sog. Monetarisierung von Daten betreiben? Wie hoch ist das Volumen der Umsätze bzw. Erträge aus den eben genannten Geschäftsmodellen insgesamt?

12

Wie sehen Geschäftsmodelle der InsurTechs nach Kenntnis oder Einschätzung der BaFin aus, bei denen die Verwendung der Daten zum Angebot von Produkten genutzt wird, die über traditionelle Versicherungsprodukte hinausgehen?

13

Wie sehen Geschäftsmodelle der InsurTechs nach Kenntnis oder Einschätzung der BaFin aus, bei denen hinreichend anonymisierte Datensätze an andere Unternehmen verkauft werden? Welche Daten oder welche Auswertungen von Daten werden üblicherweise verkauft?

14

Anhand welcher Parameter möchte die BaFin bestimmen, ob, und wenn ja, in welchem Umfang durch den Einsatz von BDAI bei Versicherern und/oder InsurTechs die Gefahr für die Finanzstabilität entstehen könnte?

15

Bis wann wird die BaFin voraussichtlich eine Antwort auf die in der Studie aufgeworfene Frage erarbeitet haben, ob, und wenn ja, wie, der versicherungsfachlich geprägte Begriff der Systemrelevanz weiterentwickelt werden muss, um auch neuen Geschäftsmodellen und Marktstrukturen gerecht zu werden (Studie, S. 172)?

16

Gibt es derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung Zwischenergebnisse zu einer etwaigen Weiterentwicklung des Begriffs der Systemrelevanz im Hinblick auf den Versicherungssektor (einschließlich InsurTechs)?

17

Lässt sich das durch BDAI ermöglichte bzw. mögliche Innovationspotential im Versicherungssektor aus Sicht bzw. nach Einschätzung der Bundesregierung bzw. der BaFin (ggf. näherungsweise) quantifizieren?

18

In welchen Bereichen des Versicherungssektors erwartet die Bundesregierung bzw. die BaFin den schnellsten Fortschritt durch den Einsatz von BDAI?

19

Welche Verbesserungspotentiale bestehen aus Sicht der Bundesregierung, um die Schnelligkeit von Prozessen und Entscheidungen bzw. eine reibungslose(re) Interaktion zwischen Dienstleistern und Kunden im Versicherungssektor zu verbessern?

Welche Maßnahmen sollten aus Sicht der Bundesregierung bzw. der BaFin prioritär in Angriff genommen werden?

An welchen Stellen besteht im Versicherungssektor noch ein Schriftformerfordernis nach § 126 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)?

An welchen Stellen besteht im Versicherungssektor die Möglichkeit einer elektronischen Signatur nach § 126a BGB? Wie stark wird von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht?

20

Wie kann nach Einschätzung der Bundesregierung bzw. der BaFin die Anwendung von BDAI im Versicherungssektor am besten in Einklang mit dem regelbasierten Ansatz in der Finanzregulierung gebracht werden?

21

Welche Maßnahmen stehen der Bundesregierung bzw. der BaFin im Versicherungssektor zur Verfügung, um ein sog. Over-Fitting (Überanpassung) zu erkennen (Studie, S. 30)? Welche (Vorkehrungs-)Maßnahmen hat die BaFin bereits erlassen bzw. kämen aus Sicht der BaFin grundsätzlich in Betracht?

22

Bei wie vielen Versicherern und/oder InsurTechs ist bislang ein sog. Over-Fitting festgestellt worden?

23

Welche Maßnahmen stehen der Bundesregierung bzw. der BaFin zur Verfügung, um sog. Black Boxes beim BDAI bei den Versicherern und InsurTechs zu erkennen? Welche (Vorkehrungs-)Maßnahmen hat die BaFin bereits erlassen bzw. kämen aus Sicht der BaFin grundsätzlich in Betracht?

24

Bei wie vielen Versicherern sind bislang sog. Black Boxes festgestellt worden (Studie, S. 37)?

25

Bei wie vielen InsurTechs sind bislang sog. Black Boxes festgestellt worden (Studie, S. 37)?

26

Wie viele Versicherer wenden nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung bzw. der BaFin das sog. Privacy-preserving Data Mining an (Studie, S. 38)?

27

Wie viele InsurTechs wenden nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung bzw. der BaFin das sog. Privacy-preserving Data Mining an (Studie, S. 38)?

28

Wie kann aus Sicht der Bundesregierung das Bedürfnis nach technischer Weiterentwicklung auch durch BDAI im Versicherungssektor und der Schutz der Privatsphäre des Einzelnen künftig in einen bestmöglichen und vor allem für alle Seiten rechtssicheren Ausgleich gebracht werden? Welche datenschutzrechtlichen Regelungen sind aus Sicht der Bundesregierung bei der Anwendung von BDAI im Finanzsektor regelmäßig zu beachten?

29

Welche Behörden wachen mit welchem Auftrag über die Einhaltung des Datenschutzes bei der Anwendung von BDAI im Versicherungssektor?

30

Beabsichtigt die BaFin, für den Einsatz von BDAI im Versicherungssektor ein Rundschreiben zu erlassen? Wenn ja, wann soll dieses Rundschreiben voraussichtlich erscheinen?

31

Wie lässt sich der Stand der Beratungen auf europäischer und internationaler Ebene über den Einsatz von BDAI im Versicherungssektor zusammenfassen?

32

Wie bewertet es die Bundesregierung, dass nach der Studie durch den Einsatz von BDAI eine Zunahme der Macht- und Informationsasymmetrie zwischen Verbrauchern und Unternehmen zu erwarten sein könne (Studie, S. 42)? Werden hierzu Vorkehrungen bei der BaFin getroffen, und wenn ja, welche?

33

Wie bewertet die Bundesregierung, dass nach der Studie durch den Einsatz von BDAI ein verstärktes Abschöpfen der Konsumentenrente zu beobachten sein könnte (Studie, S. 43)? Werden hierzu Vorkehrungen bei der BaFin getroffen, und wenn ja, welche?

34

Welches Konzept zur sog. Datensouveränität der Nutzer bzw. Verbraucher verfolgt die Bundesregierung, auch über den Einsatz von BDAI im Versicherungssektor hinaus?

35

Steht die BaFin im Nachgang zur der im Juni 2018 vorgelegten Studie weiter im Austausch mit Versicherern und InsurTechs, um den Einsatz von BDAI zu begleiten?

Wenn ja, auf welche Weise begleitet die BaFin die eben genannten Finanzinstitute?

Was ist üblicherweise Inhalt dieses Austauschs bzw. dieser Gespräche?

Hat die BaFin im Nachgang zur der Studie bei den Versicherern und InsurTechs eine Konsultation durchgeführt? Wenn ja, welche Fragen wurden an die genannten Institute gestellt? Zu welchen (Zwischen-)Ergebnissen ist die BaFin bislang gelangt? Wann wird die BaFin voraussichtlich die Ergebnisse dieser Konsultation vorstellen?

36

Muss vor einem Einsatz von BDAI durch die Versicherer und InsurTechs zuvor die BaFin kontaktiert werden? Wenn ja, wie sieht dieser Austausch bzw. dieses Verfahren im Detail aus?

Berlin, den 7. November 2018

Christian Lindner und Fraktion

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