Position der Bundesregierung zur angekündigten Lockerung der Bankenaufsicht in den Vereinigten Staaten
der Abgeordneten Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Bijan Djir-Sarai, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Carina Konrad, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Andrew Ullmann und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
„FAZ.NET“ vom 1. November 2018 vermeldete unter der Überschrift „Amerikas Notenbank will Bankenaufsicht lockern“, die amerikanische Notenbank Federal Reserve (Fed) wolle die Regulierung für große, nicht systemrelevante Banken lockern. Die Vorschläge sähen unter anderem vor, die Liquiditätsanforderungen für Institute mit einer Bilanzsumme zwischen 100 und 700 Mrd. US-Dollar abzumildern. Großinstitute wie die Bank of America oder JP Morgan seien von den Änderungen nicht betroffen.
Ferner unterscheide die amerikanische Bankenaufsicht in ihren Vorgaben deutlicher nach Größe der Institute, während in Europa die Auflagen oftmals kleine Banken genauso wie große Institute treffen („One size fits all“). Dies überfordere vor allem die kleinen Häuser, die den Melde- und Dokumentationspflichten nicht mehr nachkommen könnten.
Der neue Vorschlag der Fed sehe Ausnahmen für die meisten Institute vor. Damit drohen europäischen Banken Wettbewerbsnachteile.
Die größten Erleichterungen der Fed träfen die elf große Banken wie American Express oder Sun Trust mit Bilanzsummen zwischen 100 Mrd. und 250 Mrd. US-Dollar. Diese Institute sollen von der Auflage befreit werden, bestimmte liquide Wertpapiere vorzuhalten, die sie im Falle einer Krise schnell und ohne Verlust zu Geld machen können. Die alte Regelung sollte den Instituten helfen, ihre Liquidität in Krisenfällen zu sichern. Andere Auflagen blieben aber erhalten. So müssten die Institute weiter alle drei Monate in internen Tests ihre Liquidität prüfen und ein zugeschnittenes Risikomanagement des Liquiditätsrisikos nachweisen.
Gelockert würden auch Liquiditätsregelungen für Banken zwischen 250 Mrd. und 700 Mrd. US-Dollar Bilanzsumme und damit für vier Banken. Sie müssten etwas weniger liquide Wertpapiere vorhalten als bisher.
Eine zweite wichtige Änderung betreffe die Stresstests. Sie sind vom Gesetzgeber eingeführt worden, um zu prüfen, wie gut Banken Krisen und externe Schocks überstehen können. Die Banken in der Kategorie zwischen 100 Mrd. und 250 Mrd. US-Dollar sollen dem Vorschlag zufolge statt jedes Jahr lediglich einmal alle zwei Jahre einen externen Stresstest und eine externe Prüfung des Eigenkapitals durchführen müssen. Zudem bekämen sie etwas größere Flexibilität, was die Eigenkapitalauflagen betrifft. Die Federal Reserve erwarte, dass die Änderungen das Eigenkapital der Banken um 0,6 Prozent und den Bestand an liquiden Wertpapieren wertmäßig um 2,5 Prozent schmälern würden.
Damit würden die internationalen Eigenkapitalregeln (Basel III) in den Vereinigten Staaten nur einen deutlich kleineren Kreis von Banken treffen als in Europa. Im Dezember vorigen Jahres hatten sich die amerikanischen und europäischen Aufseher nach langem Ringen auf einen Kompromiss geeinigt. Die „FAZ“ berichtet, europäische Banken befürchteten durch die neuen Regeln größere Belastungen als die amerikanische Konkurrenz.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Ist der Bundesregierung, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder der Deutschen Bundesbank (Bundesbank) der Vorschlag der Fed bekannt, wonach Liquiditätsregelungen für Banken anhand bestimmter Bilanzsummen gestaffelt ausgestaltet werden sollen (Proposed changes to applicability thresholds for regulatory capital and liquidity requirements)?
Anhand welcher Parameter bzw. Kriterien sollen nach Kenntnis der Bundesregierung, der BaFin oder der Bundesbank die Finanzinstitute künftig in verschiedene Kategorien eingeteilt werden (Categories I bis IV)?
Wie beurteilt die Bundesregierung, die BaFin oder die Bundesbank insoweit die von der Fed vorgeschlagene, stärkere Kategorisierung im Hinblick auf die Regulierung?
Wie beurteilt die Bundesregierung, die BaFin und die Bundesbank, dass gemäß der Kategorie III Finanzinstitute mit einer Bilanzsumme zwischen 250 Mrd. und 700 Mrd. US-Dollar künftig etwas weniger liquide Wertpapiere vorhalten sollen?
Welche Änderungen sind mit diesem Vorschlag im Detail verbunden?
Welche weiteren Änderungen bzw. Erleichterungen schlägt die Fed im Hinblick auf die Kategorie III vor?
Welche regulatorischen Anforderungen stellt in diesem Zusammenhang Section 165 des Dodd-Frank-Act aktuell?
Wie viele europäische Finanzinstitute würden nach Einschätzung der Bundesregierung, der BaFin und der Bundesbank der von der Fed vorgeschlagenen sog. Kategorie III unterfallen?
Wie viele deutsche Finanzinstitute würden nach Einschätzung der Bundesregierung, der BaFin und der Bundesbank der von der Fed vorgeschlagenen sog. Kategorie III unterfallen?
Wie beurteilt die Bundesregierung, die BaFin und die Bundesbank, dass gemäß der Kategorie IV Finanzinstitute mit einer Bilanzsumme zwischen 100 Mrd. und 250 Mrd. US-Dollar künftig von der Auflage befreit werden sollen, bestimmte liquide Wertpapiere vorzuhalten?
Welche Änderungen sind mit diesem Vorschlag im Detail verbunden?
Welche weiteren Änderungen bzw. Erleichterungen schlägt die Fed im Hinblick auf die Kategorie IV vor?
Wie viele europäische Finanzinstitute würden nach Einschätzung der Bundesregierung, der BaFin und der Bundesbank der sog. Kategorie IV unterfallen?
Wie viele deutsche Finanzinstitute würden nach Einschätzung der Bundesregierung, der BaFin und der Bundesbank der sog. Kategorie IV unterfallen?
Ist der Bundesregierung, der BaFin oder der Bundesbank der Vorschlag der Fed bekannt, wonach auch Aufsichtsstandards anhand bestimmter Kategorien ausgestaltet werden sollen (Prudential Standards for Large Bank Holding Companies and Savings and Loan Holding)?
Welche Änderungen schlägt die Fed nach Kenntnis der Bundesregierung, BaFin und Bundesbank insbesondere für die Kategorien III und IV konkret vor?
Wie beurteilt die Bundesregierung, die BaFin oder die Bundesbank insoweit die von der Fed vorgeschlagene, stärkere Kategorisierung im Hinblick auf die Anforderungen an Aufsichtsstandards (Liquidität, Risikomanagement, Stresstests und Kreditgrenzen)?
Wie beurteilt die Bundesregierung, die BaFin und die Bundesbank, dass Finanzinstitute der Kategorie IV statt jedes Jahr lediglich einmal alle zwei Jahre einen externen Stresstest und eine externe Prüfung des Eigenkapitals durchführen sollen?
Welche weiteren Änderungen sieht der Vorschlag der Fed im Hinblick auf Eigenkapitalauflagen vor?
Welche vorgeschlagenen Änderungen würden aus Sicht der Bundesregierung, der BaFin und der Bundesbank die relevantesten Unterschiede in der Aufsichtsregulierung auslösen?
Sehen die Bundesregierung, die BaFin und die Bundesbank im Falle einer Implementierung dieser Vorschläge einen Regulierungsvorteil für US-amerikanische Finanzinstitute?
Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
Wenn ja, was beabsichtigt die Bundesregierung zu unternehmen?
Waren der Bundesregierung, der BaFin oder der Bundesbank die Vorschläge der Fed vorab bekannt?
Wenn ja, in welchen Gremien wurden diese beraten?