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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Non-Paper der Österreichischen Ratspräsidentschaft zur europäischen Einlagensicherung für die Sitzung der Eurogruppe im erweiterten Format am 5. November 2018

Nachfrage zu BT-Drs 19/5239 und 19/4662<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

28.12.2018

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/635207.12.2018

Non-Paper der Österreichischen Ratspräsidentschaft zur europäischen Einlagensicherung für die Sitzung der Eurogruppe im erweiterten Format am 5. November 2018

der Abgeordneten Dr. Florian Toncar, Christian Dürr, Frank Schäffler, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Thomas L. Kemmerich, Pascal Kober, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Till Mansmann, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Judith Skudelny, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Fragesteller haben in zwei Kleinen Anfragen Nachfragen zum Diskussionsstand zur europäischen Einlagensicherung (EDIS), insbesondere zu den Vorschlägen der bulgarischen Ratspräsidentschaft für ein sog. Mandatory Lending Modell (Bundestagsdrucksache 19/4769) sowie zu den Vorschlägen der Österreichischen Ratspräsidentschaft für ein sog. Hybrid-Modell (Bundestagsdrucksache 19/4310) erfragt. Zur zusammenfassenden Darstellung der Vorstellungen der bulgarischen sowie der österreichischen Ratspräsidentschaften vgl. die entsprechenden Bundestagsdrucksachen.

Bei den Antworten auf beide Kleinen Anfragen hat sich die Bundesregierung im Wesentlichen und insbesondere bei den strittigen und/oder auswirkungsintensiven Fragen auf folgende, stellvertretend aufgeführte Formulierungen zurückgezogen:

  • Bevor eine Entscheidung über den Einstieg in politische Verhandlungen zu EDIS gefallen ist, gibt es keine Grundlage für eine Bewertung spezifischer Ausgestaltungsvarianten eines EDIS-Modells durch die Bundesregierung. Es werden daher derzeit lediglich technische Diskussionen im Rahmen der Ratsarbeitsgruppe zur Stärkung der Bankenunion geführt (vgl. Vorbemerkung sowie Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 2c und 2d auf Bundestagsdrucksache 19/4662).
  • Bei den Diskussionen in der Ratsarbeitsgruppe zur Stärkung der Bankenunion handelt es sich lediglich um technische Diskussionen auf fachlicher Ebene (vgl. Vorbemerkung sowie Antwort der Bundesregierung zu Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 19/5239).

Damit wurde und wird suggeriert, die Beratungen zum Vorschlag der Europäischen Kommission zu EDIS sowie zu den verschiedenen Alternativmodellen hätten die Ebene der sog. technischen Beratungen auf der Arbeitsebene nicht verlassen. Mit dem nun von der AUT-PRE vorgelegten Non Paper zu EDIS u. a. für die Sitzung der Eurogruppe im erweiterten Format (Eurogruppe+) am 5. November 2018 erreicht die Befassung die politische Ebene.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Ist die Vorlage des Non-Papers durch die österreichische Ratspräsidentschaft zu EDIS für die Sitzung der Eurogruppe+ am 5. November 2018 nach Ansicht der Bundesregierung nunmehr als „Einstieg in politische Verhandlungen zu EDIS“ zu werten (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/5239)?

2

Wenn nein, aus welchen Gründen hält die Bundesregierung die Vorlage eines Non-Papers durch die österreichische Ratspräsidentschaft zu EDIS für die Eurogruppe+ für keinen „Einstieg in politische Verhandlungen“?

Geht die Bundesregierung davon aus, dass der Tagesordnungspunkt inklusive des Non-Papers der österreichischen Ratspräsidentschaft wieder abgesetzt wird?

3

Wenn ja, hält es die Bundesregierung nunmehr für notwendig bzw. erforderlich, auf die bisher offengelassenen Antworten unter Verweis auf die nur „technischen Beratungen“ zu diesem Dossier substanziell(er) als bisher zu antworten bzw. Position zu beziehen?

4

Wird die Bundesregierung nun die angekündigte „Bewertung spezifischer Ausgestaltungsvarianten“ eines bzw. aller EDIS-Modelle vornehmen (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/5239)?

5

Wenn nein, aus welchen Gründen nimmt die Bundesregierung dies nicht vor?

6

Wenn ja, zu wann wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag eine ressortabgestimmte Position mit einer Bewertung aller Ausgestaltungsvarianten vorlegen?

7

Würde die Bundesregierung im Falle einer Verständigung auf ein EDIS-Modell eher ein sog. zentralisiertes Modell (Reinsurance Modell oder Hybrid Modell) bevorzugen?

8

Welche Vorteile hätte ein sog. zentralisiertes Modell aus Sicht bzw. nach Einschätzung der Bundesregierung?

9

Welche Nachteile hätte ein sog. zentralisiertes Modell aus Sicht bzw. nach Einschätzung der Bundesregierung?

10

Ist die Bundesregierung der Meinung, dass ein nichtzentralisiertes EDIS-Modell (z. B. Mandatory Lending Model) niedrigere Einführungs- und operationale Kosten besäße?

11

Wie beurteilt die Bundesregierung das Mandatory Lending Modell im Hinblick auf eine Verlusttragung?

12

Ist die Bundesregierung der Meinung, dass alle EDIS-Modelle Sicherheiten gegen einen sog. Moral-Hazard-Effekt beinhalten würden?

Welche Modelle bewertet die Bundesregierung im Hinblick auf Moral Hazard als besonders nachteilig und welche als vorteilhaft(er)?

13

Ist die Bundesregierung der Meinung, das Rückversicherungs- oder das Hybrid-Modell würden ein höheres Fortentwicklungspotential aufweisen?

14

Teilt die Bundesregierung die Bewertung der österreichischen Ratspräsidentschaft der unterschiedlichen EDIS-Modelle?

Wenn nein, an welchen Stellen bzw. zu welchen Punkten würde die Bundesregierung eine andere Auffassung vertreten bzw. vertritt sie eine abweichende Auffassung?

Berlin, den 8. November 2018

Christian Lindner und Fraktion

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