Freigrenzen bei der Einkommensteuer
der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Renata Alt, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Carina Konrad, Alexander Kulitz, Till Mansmann, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Stephan Thomae und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Freigrenzen sind Regelungen, nach denen Einkünfte erst ab einer bestimmten Grenze erfasst werden. Liegen die Einnahmen oder Einkünfte über der jeweiligen Freigrenze, wird die gesamte Einnahme bzw. Einkunft besteuert.
Sind die Freigrenzen bei der Einkommensteuer in absoluten Zahlen ausgegeben, sinkt die Höhe der Grenze an realem Wert im Zuge der kalten Progression.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen43
Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Freigrenze für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind (§ 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes – EStG), das letzte Mal angehoben?
a) Wie viele Personen machen nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich von der Freigrenze Gebrauch?
b) Wie viele Personen erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich Geschenke über die Freigrenze hinaus? In welcher Höhe durchschnittlich?
c) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die steuerlichen Mindereinnahmen durch die Freigrenze?
d) Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, zu welchen steuerlichen Mindereinnahmen eine Erhöhung der Freigrenze um 30 Prozent, 50 Prozent bzw. 100 Prozent führen würde?
e) Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung geplant, um den Freibetrag anzuheben?
Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die (monatliche) Freigrenze für Sachbezüge (§ 8 Absatz 2 Satz 11 EStG) das letzte Mal angehoben?
a) Wie viele Personen machen nach Kenntnis der Bundesregierung monatlich bzw. jährlich von der Freigrenze Gebrauch?
b) Wie viele Personen erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung monatlich bzw. jährlich entsprechende Sachbezüge über die Freigrenze hinaus? In welcher Höhe durchschnittlich?
c) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die steuerlichen Mindereinnahmen durch die Freigrenze?
d) Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, zu welchen steuerlichen Mindereinnahmen eine Erhöhung der Freigrenze um 30 Prozent, 50 Prozent bzw. 100 Prozent führen würde?
e) Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung geplant, um den Freibetrag anzuheben?
Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Freigrenze für Zuwendungen bei Diensteinführungen, Verabschiedungen, runden Jubiläen und runden Geburtstagen (R 19.3 Absatz 2 der Lohnsteuer-Richtlinien – LStR) das letzte Mal angehoben?
a) Wie viele Personen machen nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich von der Freigrenze Gebrauch?
b) Wie viele Personen erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich Zuwendungen über die Freigrenze hinaus? In welcher Höhe durchschnittlich?
c) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die steuerlichen Mindereinnahmen durch die Freigrenze?
d) Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, zu welchen steuerlichen Mindereinnahmen eine Erhöhung der Freigrenze um 30 Prozent, 50 Prozent bzw. 100 Prozent führen würde?
e) Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung geplant, um den Freibetrag anzuheben?
Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Freigrenze für die Vermietung einer selbst genutzten Eigentumswohnung, eines selbst genutzten Einfamilienhauses oder insgesamt selbst genutzten anderen Hauses (R 21.2 Absatz 1 der Einkommensteuer-Richtlinie – EStR) das letzte Mal angehoben?
a) Wie viele Personen machen nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich von der Freigrenze Gebrauch?
b) Wie viele Personen erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich Zuwendungen über die Freigrenze hinaus? In welcher Höhe durchschnittlich?
c) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die steuerlichen Mindereinnahmen durch die Freigrenze?
d) Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, zu welchen steuerlichen Mindereinnahmen eine Erhöhung der Freigrenze um 30 Prozent, 50 Prozent bzw. 100 Prozent führen würde?
e) Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung geplant, um den Freibetrag anzuheben?
Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Freigrenze für Einkünfte aus Leistungen, soweit sie nicht zu anderen Einkunftsarten gehören, beispielsweise Einkünfte aus gelegentlichen Vermittlungen oder aus der Vermietung beweglicher Gegenstände (§ 22 Nummer 3 EStG), das letzte Mal angehoben?
a) Wie viele Personen machen nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich von der Freigrenze Gebrauch?
b) Wie viele Personen hatten nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich entsprechende Einkünfte über die Freigrenze hinaus? In welcher Höhe durchschnittlich?
c) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die steuerlichen Mindereinnahmen durch die Freigrenze?
d) Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, zu welchen steuerlichen Mindereinnahmen eine Erhöhung der Freigrenze um 30 Prozent, 50 Prozent bzw. 100 Prozent führen würde?
e) Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung geplant, um den Freibetrag anzuheben?
Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Freigrenze für private Veräußerungsgewinne (§ 23 Absatz 3 EStG) das letzte Mal angehoben?
a) Wie viele Personen machen nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich von der Freigrenze Gebrauch?
b) Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich Veräußerungsgewinne über die Freigrenze hinaus? In welcher Höhe durchschnittlich?
c) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die steuerlichen Mindereinnahmen durch die Freigrenze?
d) Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, zu welchen steuerlichen Mindereinnahmen eine Erhöhung der Freigrenze um 30 Prozent, 50 Prozent bzw. 100 Prozent führen würde?
e) Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung geplant, um den Freibetrag anzuheben?
Wann wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die Freigrenze für die Erhebung des Solidaritätszuschlages (§ 3 Absatz 3 des Solidaritätszuschlaggesetzes – SolzG 1995) das letzte Mal angehoben?
a) Wie viele Personen fallen nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich unter die Freigrenze?
b) Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich Einkommen über die Freigrenze hinaus? In welcher Höhe durchschnittlich?
c) Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die steuerlichen Mindereinnahmen durch die Freigrenze?
d) Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, zu welchen steuerlichen Mindereinnahmen eine Erhöhung der Freigrenze um 30 Prozent, 50 Prozent bzw. 100 Prozent führen würde?
e) Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung geplant, um den Freibetrag anzuheben?
f) Welche Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung geplant, um die Freigrenze in einen Freibetrag zu ändern? Wenn solche Maßnahmen geplant sind, wie würde dieser Freibetrag ausgestaltet sein?