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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Fetale Alkoholspektrumsstörungen

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

02.01.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/643112.12.2018

Fetale Alkoholspektrumsstörungen

der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Thomas L. Kemmerich, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Matthias Seestern-Pauly, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Stephan Thomae, Prof. Dr. Andrew Ullmann, Sandra Weeser und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Im Drogen- und Suchtbericht 2018 heißt es, „die Drogenbeauftragte hat FASD zu einem ihrer Schwerpunktthemen gemacht“. Nach Auffassung der Fragesteller ist dies dringend notwendig, da noch immer zu viele Kinder mit Schäden geboren werden, die auf Alkoholkonsum der Mutter während der Schwangerschaft zurückzuführen sind. Diese Schäden wären durch den Verzicht auf Alkohol während einer Schwangerschaft einfach zu vermeiden.

Laut Drogen- und Suchtbericht 2018 wissen heute 44 Prozent der Bevölkerung nicht, dass Alkohol in der Schwangerschaft zu schweren Schäden führen kann. Dies hat zur Folge, dass 10 000 Babys pro Jahr in Deutschland mit alkoholbedingten Schäden geboren werden, davon 2 000 mit schweren Beeinträchtigungen.

Obwohl Fetale Alkoholspektrumsstörungen (FASD) von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung Marlene Mortler als Schwerpunktthema benannt wird, ist nach Auffassung der Fragesteller nicht erkennbar, welche konkreten Maßnahmen die Bundesregierung hier ergreift oder was es konkret bedeutet, dass FASD ein Schwerpunktthema ist.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahlen von Kindern jährlich seit dem Jahr 2008 entwickelt, die in Deutschland a) mit alkoholbedingten Schäden und/oder Beeinträchtigungen geboren wurden, und b) mit schweren alkoholbedingten Schäden und/oder Beeinträchtigungen geboren wurden?

2

Welche Anzahl an Personen lebt nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt in Deutschland, die von FASD betroffen sind, und wie haben sich die Zahlen seit dem Jahr 2008 entwickelt?

3

Wie genau differenziert die Bundesregierung zwischen schweren und anderen alkoholbedingten Schäden?

4

Was hat die Bundesregierung seit 2013 unternommen, um die alkoholbedingten Schäden und Beeinträchtigungen an Säuglingen und Kindern zu reduzieren?

a) Welche messbaren Ergebnisse haben diese Maßnahmen bislang hervorgebracht?

b) Mit welchen finanziellen Mitteln wurden diese Maßnahmen hinterlegt?

5

Was plant die Bundesregierung in Zukunft zur Vermeidung von alkoholbedingten Schäden und Beeinträchtigungen an Kindern und Säuglingen, und welche Strategie verfolgt sie?

6

Was unternimmt die Bundesregierung, um eine frühe Erkennung von alkoholbedingten Schäden und Beeinträchtigungen an Kindern und Säuglingen zu gewährleisten?

7

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung flächendeckend dafür gesorgt, dass etwa bei U-Untersuchungen Kinder standardmäßig auf FASD überprüft werden?

8

Welche Maßnahmen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, um FASD auch bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen zu diagnostizieren, und welche unterstützt die Bundesregierung in welchem Umfang?

9

Welche Hilfsangebote gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die unter FASD leiden?

10

Welche Hilfsangebote zu FASD unterstützt die Bundesregierung, und welche konkreten Maßnahmen ergreift sie, um FASD-Betroffenen zu helfen?

11

Welche Finanzmittel stellt die Bundesregierung jährlich für den Kampf gegen FASD sowie die medizinische Erkennung und die Hilfe von FASD-Betroffenen bereit?

Berlin, den 28. November 2018

Christian Lindner und Fraktion

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