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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Unterstützung des "Contract for the Web" durch die Bundesregierung

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundeskanzleramt

Datum

07.01.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/646312.12.2018

Unterstützung des „Contract for the Web“ durch die Bundesregierung

der Abgeordneten Manuel Höferlin, Frank Sitta, Jimmy Schulz, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marcus Faber, Katja Hessel, Reinhard Houben, Dr. Christian Jung, Daniela Kluckert, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Benjamin Strasser, Linda Teuteberg, Michael Theurer und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der Erfinder des World Wide Web, Tim Berners-Lee, hat zusammen mit der World Wide Web Foundation die Initiative #ForTheWeb ins Leben gerufen und am 5. November 2018 auf dem Web Summit in Lissabon vorgestellt. Laut eigener Darstellung auf der Website der Initiative (https://fortheweb.webfoundation.org/) und der Vorstellung der Initiative auf dem Web Summit geht es in einem ersten Schritt darum, möglichst viele Unterstützer für die Initiative zu gewinnen. In einem zweiten Schritt soll zusammen mit allen Unterstützern ein „Contract for the Web“ ausgearbeitet werden.

Die Initiative setzt sich anhand von neun Prinzipien (den sogenannten Principles) für ein weltweit freies und offenes Internet ein (https://fortheweb. webfoundation.org/principles-1). Jeweils drei Prinzipien beziehen sich auf die unterschiedlichen, durch das Internet betroffenen Akteure: Regierungen (goverments), Unternehmen (companies) und Bürger (citizens). Nach den Principles sollen Regierungen sicherstellen, dass jeder die Möglichkeit einer Verbindung zum Internet hat, dass eine Verbindung zum gesamten Internet jederzeit möglich ist und die Privatsphäre der Bürger respektieren.

Frankreich gehört bereits zu den Unterstützern der Initiative (z. B. www. sueddeutsche.de/digital/internet-berners-lee-solid-fortheweb-1.4198913). Laut der Antworten der Bundesregierung auf einige Einzelfragen zur schriftlichen Beantwortung (u. a. durch die Bundestagsabgeordneten Manuel Höferlin und Frank Sitta der Fraktion der FDP) wird die Bundesregierung der Initiative ebenfalls beitreten. Die Unterzeichnung der Prinzipien des ,,Contract for the Web“ soll am 28. November im Anschluss an die Sitzung des Bundeskabinetts im Bundeskanzleramt stattfinden.

Laut einer „Reuters“-Agenturmeldung vom 13. November 2018 und darauf aufbauenden Medienberichten (z. B. www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/ bundesregierungplant-offenbar-beitritt-zum-digitalen-gesellschaftsvertrag-a-1238192.html) hat das Bundeskanzleramt vor der förmlichen Entscheidung der Bundesregierung bezüglich des Beitritts zu der Initiative die Bundesministerien um ihre Zustimmung gebeten. In denselben Medienberichten wird die Initiative als eine Art „digitale[r] Gesellschaftsvertrag“ bezeichnet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wann wurde der Beitritt zur #ForTheWeb-Initiative von der Bundesregierung beschlossen?

2

Wurde die Bundesregierung von einem der von ihr eingesetzten Beratergremien im Bereich der Digitalisierung bei der Entscheidung über den Beitritt zur Initiative beraten?

Wenn ja, von welchem?

3

Welche Ressorts wurden vor der Entscheidung über den Beitritt vom Bundeskanzleramt um ihre Zustimmung gebeten?

Haben sich Ressorts enthalten oder gegen eine Unterstützung der Initiative gestimmt?

Wenn ja, welche?

4

Welches Ressort wird in der Bundesregierung die (weitere) Unterstützung der #ForTheWeb-Initiative federführend betreuen?

5

Inwiefern und in welcher Form wird die Bundesregierung an der Ausarbeitung des „Contract for the Web“ mitwirken?

6

Sieht die Bundesregierung die in den „Principles“ zugrunde gelegten Verpflichtungen für Regierungen durch Deutschland bereits als gewährleistet an?

Falls ja, durch welche konkreten rechtlichen Ansprüche und sonstigen rechtlichen Rahmenbedingungen sieht die Bundesregierung das Prinzip, sicherzustellen, dass jeder die Möglichkeit einer Verbindung zum Internet hat, in Deutschland als gewährleistet an?

Falls ja, durch welche konkreten rechtlichen Ansprüche und sonstigen rechtlichen Rahmenbedingungen sieht die Bundesregierung das Prinzip, sicherzustellen, dass eine Verbindung zum gesamten Internet jederzeit möglich ist, in Deutschland als gewährleistet an?

Falls ja, durch welche konkreten rechtlichen Ansprüche und sonstigen rechtlichen Rahmenbedingungen sieht die Bundesregierung das Prinzip des Respekts der Privatsphäre der Bürger in Deutschland als gewährleistet an?

Falls nein, bei welchen der Prinzipien bedarf es aus Sicht der Bundesregierung weiterer Anstrengungen?

Wie sollen diese nach Ansicht der Bundesregierung aussehen?

7

Betrachtet die Bundesregierung die #ForTheWeb-Initiative und den daraus resultierenden „Contract for the Web“ ebenfalls als eine Art digitalen Gesellschaftsvertrag?

Falls ja, wie gedenkt die Bundesregierung, die Bevölkerung in die Ausarbeitung des konkreten Vertrags mit einzubeziehen?

Falls nein, sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit eines Aushandlungsprozesses zwischen Staat und Bürgern, der eine Art digitalen Gesellschaftsvertrag hervorbringt?

8

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass einige der derzeit größten Internetkonzerne (z. B. Google und Facebook) der #ForTheWeb-Initiative ebenfalls beigetreten sind?

9

Wie bewertet die Bundesregierung das Verhältnis der #ForTheWeb-Initiative zu anderen Bestrebungen einzelner staatlicher oder nichtstaatlicher Akteure, die ebenfalls zu einem Erhalt der Freiheit im Internet aufrufen (beispielsweise der auf dem Internet Governance Forum 2018 in Paris durch den französischen Präsidenten Emmanuel Macron vorgestellte sogenannte Paris Call)?

10

Wird die Bundesregierung neben der #ForTheWeb-Initiative auch den Paris Call oder andere Initiativen zum Erhalt eines freien und offenen Internets unterzeichnen und unterstützen?

Wenn ja, welche weiteren, und wie soll die Unterstützung jeweils konkret aussehen?

Berlin, den 28. November 2018

Christian Lindner und Fraktion

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