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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Förderung der Digitalisierung in Pflegeeinrichtungen

(insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

02.01.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/647313.12.2018

Förderung der Digitalisierung in Pflegeeinrichtungen

der Abgeordneten Nicole Westig, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Hagen Reinhold, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Stephan Thomae, Dr. Andrew Ullmann, Sandra Weeser und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Digitalisierung bietet auch in der Pflege ein großes Potential, insbesondere zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Allerdings ist dieses aktuell vielfach noch ungenutzt.

Dabei können digitale Technologien Pflegende zeitlich und körperlich entlasten: zeitlich, indem Bürokratie und Dokumentation durch IT-Systeme effizienter gestaltet werden; körperlich, indem digitale Hilfsmittel und Robotik bei körperlich schweren Aufgaben assistieren.

Investitionen in digitale Technologien scheitern jedoch oftmals an fehlenden finanziellen Mitteln. Das im Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) vorgesehene Förderprogramm zur Digitalisierung in Pflegeeinrichtungen beschrieben viele Experten in der entsprechenden Anhörung als unzureichend. Darüber hinaus bestehen oft rechtliche Unsicherheiten hinsichtlich des Einsatzes in der Praxis.

In einem sensiblen Bereich wie der Pflege greifen bloße Investitionen in digitale Technologien allerdings zu kurz. Es gilt, für die digitale Bildung und Weiterbildung aller Beteiligten zu sorgen, die Entwicklung digitaler Technologien partizipativ und bedarfsorientiert mit den Pflegekräften und den betroffenen Pflegebedürftigen zu gestalten und regelhafte Evaluationen vorzusehen. Ebenso muss die Debatte über ethische Fragestellungen geführt werden. Dies wird aus Sicht der Fragesteller zum aktuellen Zeitpunkt zu wenig abgebildet.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Welche Bedarfe und Wünsche werden im Zusammenhang mit der Digitalisierung seitens der Pflegeeinrichtungen an die Bundesregierung herangetragen?

2

Wo sehen die Pflegeeinrichtungen selbst nach Kenntnis der Bundesregierung Entlastungspotenzial bzw. einen Gewinn durch die Digitalisierung für ihre tägliche Arbeit?

3

Welche grundlegenden Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der Digitalisierung in der Pflege?

4

Welche Produktgruppen und Bereiche der Digitalisierung will die Bundesregierung schwerpunktmäßig in der Pflege fördern (z. B. Digitalisierung der Dokumentation, Assistenzsysteme zur Entlastung bei Routineaufgaben, Robotik etc.)?

5

Plant die Bundesregierung eine umfassende Digitalisierungsstrategie, um die beschriebenen Ziele umzusetzen?

6

Plant die Bundesregierung regelhafte Evaluationen, wie, und in welchem Umfang Effizienzgewinne in Pflegeeinrichtungen durch digitale Technologien entstehen?

7

Welche weitergehenden Chancen könnten sich aus möglichen Effizienzgewinnen aus Sicht der Bundesregierung ergeben (z. B. mit Blick auf Gehälter oder Personalschlüssel)?

8

Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, Pflegekräfte durch digitale Systeme zu entlasten und somit mehr Zeit für die Pflege am Menschen zu schaffen?

9

Auf welcher Grundlage und wie hoch schätzt die Bundesregierung den Investitionsbedarf in stationären Pflegeeinrichtungen im Bereich der Digitalisierung?

10

Auf welcher Basis wurde die im Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) veranschlagte maximale Fördersumme von 12 000 Euro bei einem insgesamten Investitionsvolumen von 30 000 Euro als bedarfsgerecht für die Pflegeeinrichtungen eingestuft?

11

Welche Technologien und Maßnahmen zur Digitalisierung in der Pflege werden von der Bundesregierung im Rahmen des PpSGs als förderungswürdig angesehen?

12

Welche denkbaren Maßnahmen werden als Abgrenzung dazu von der Bundesregierung als nicht förderungswürdig angesehen?

13

Wie plant die Bundesregierung, die Finanzierung grundlegender digitaler Investitionen sowie deren Fortbetrieb langfristig sicherzustellen?

14

Wie begründet die Bundesregierung, dass die Anschubfinanzierung für die Digitalisierung der Pflegeeinrichtungen aus Mitteln der Pflegeversicherung finanziert werden soll?

15

Wie will die Bundesregierung neben der Anschaffung der digitalen Anwendungen die Schulung sowie Aus- und Weiterbildung im Umgang mit neuen digitalen Technologien in der Pflege gewährleisten?

16

Sieht die Bundesregierung die Vermittlung digitaler Kompetenzen in der neuen Pflegeausbildung als ausreichend abgedeckt an?

Wenn ja, auf welcher Grundlage?

Wenn nein, weshalb nicht?

17

Wie sieht der Zeitplan der Bundesregierung zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Einbeziehung der Pflege in die Telematikinfrastruktur aus?

18

Wie möchte die Bundesregierung eine höhere Verbindlichkeit zur Nutzung digitaler Technologien, z. B. bei der Dokumentation und Abrechnung, schaffen?

19

Sieht die Bundesregierung im Leistungsbereich der Pflegeversicherung einen Reformbedarf zur besseren Abbildung und Berücksichtigung von digitalen Lösungen?

Wenn ja, welchen?

Wenn nein, weshalb nicht?

20

Plant die Bundesregierung ein Gremium, das die Digitalisierung in der Pflege evaluiert und ethisch und fachlich diskutiert?

Berlin, den 28. November 2018

Christian Lindner und Fraktion

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