BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Bundesminister Müllers "Grüner Knopf"

(insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

16.01.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/652814.12.2018

Bundesminister Dr. Müllers „Grüner Knopf“

der Abgeordneten Olaf in der Beek, Alexander Graf Lambsdorff, Till Mansmann, Dr. Christoph Hoffmann, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Bijan Djir-Sarai, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Thomas L. Kemmerich, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Alexander Müller, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Im April 2018 kündigte der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, für 2019 die Einführung eines Siegels für faire Kleidung an (www.fr.de/wirtschaft/textilwirtschaft-die-globalisierung- gerechtgestalten-a-1492783,2). Der sogenannte Grüne Knopf soll als staatliches Siegel Käufern von Textilprodukten, die mit diesem Siegel zertifiziert wurden, die Sicherheit geben, dass das jeweilige Produkt „zu 100 Prozent […] fair und nachhaltig produziert wurde.“ Dabei soll mittelfristig über die komplette Produktionskette von Textilien die Einhaltung ökologischer und sozialer Mindeststandards garantiert werden.

Nach Medienberichten über ein Konzeptpapier des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) soll der „Grüne Knopf“ als produktbezogenes Metasiegel für Produkte vergeben werden. Damit wird die Vergabe des „Grünen Knopfs“ daran geknüpft, dass die entsprechenden Hersteller bzw. ihre Produkte bereits mit privaten Siegeln zertifiziert wurden, die von der vom BMZ getragenen Initiative „Siegelklarheit.de“ als gut oder sehr gut eingestuft wurden. Außerdem sollen Produkte von Unternehmen, die dem vom BMZ ins Leben gerufenen „Bündnis für nachhaltige Textilien“ angehören, schneller und unkomplizierter ein solches Siegel erhalten (www.nrz.de/politik/ gruenerknopf-soll-nachhaltige-kleidung-kennzeichnen-id215616953.html).

In einer gemeinsamen Stellungnahme haben die Außenhandelsvereinigung des Deutschen Einzelhandels e. V., der Handelsverband Deutschland e. V. und der Gesamtverband der Deutschen Textil- und Modeindustrie e. V. diverse offene Fragen zur Umsetzung und Tauglichkeit des von Bundesminister Dr. Gerd Müller initiierten Metasiegels formuliert (www.ave-international.de/fileadmin/user_ upload/6_Downloads/Positionspapiere/2018-05-18_Stellungnahme_Verbaende_ HDE_textil_mode_AVE__2_.pdf). Diese betreffen insbesondere die Nachprüfbarkeit der tatsächlichen Nachhaltigkeit, also der Einhaltung bisher nicht definierter sozialer und ökologischer Standards entlang der vollständigen Produktionskette, den ausschließlichen Bezug auf bereits bestehende Siegel sowie den fehlenden Einbezug internationaler Unternehmen aus dem Textilbereich.

Damit steht in Frage, welchen tatsächlichen Mehrwert der „Grüne Knopf“ für die Verbraucher bedeuten soll, wenn dieser auf bereits bestehende Siegel zurückgreift. Insbesondere aufgrund des Einbezugs ökologischer Standards drohen hier Doppelungen mit dem bereits seit 1978 vom Bundesministerium für Umwelt vergebenen „Blauen Engel“.

Darüber hinaus scheint die Frage, wer die Einhaltung der bisher noch nicht definierten Kriterien für die Einhaltung sozialer und ökologischer Standards entlang von Produktionsketten überprüft und überwacht, die mitunter über 100 unterschiedliche Stationen umfassen, bisher ungeklärt zu sein.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Zu welchem konkreten Zieldatum soll der „Grüne Knopf“ eingeführt werden?

2

Hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung bereits einen konkreten Projektentwurf zur Umsetzung des „Grünen Knopfs“ erarbeitet?

Wenn ja, bitte erläutern.

Wenn nein, wieso nicht, und wann soll dieser erstellt sein?

3

Wann und in welchem Rahmen wurde das „Bündnis für nachhaltige Textilien“ in die Planungen zur Einführung des „Grünen Knopfs“ einbezogen?

a) Wie haben sich die in diesem Bündnis vertretenen Unternehmen zur Einführung des „Grünen Knopfs“ positioniert?

b) Wie haben sich die in diesem Bündnis vertretenen NGOs zur Einführung des „Grünen Knopfs“ jeweils im Einzelnen positioniert?

4

Wie viele und welche Unternehmen haben bisher Interesse an einer Zertifizierung ihrer Produkte mit dem „Grünen Knopf��� bekundet?

5

Welche konkreten sozialen und ökologischen Mindeststandards sollen bei der Herstellung von Textilprodukten nach bisherigem Planungsstand des BMZ erfüllt werden, damit Unternehmen Produkte mit dem „Grünen Knopf“ zertifizieren lassen können?

6

Anhand welcher konkreten Kriterien sollen nach bisherigem Planungsstand des BMZ die Einhaltung sozialer und ökologischer Mindeststandards garantiert werden?

7

Welche konkreten, bereits bestehenden und von „Siegelklarheit.de“ als gut oder sehr gut eingestuften Siegel sollen als Voraussetzung für die Zertifizierung von Produkten mit dem „Grünen Knopf“ dienen?

8

Wie soll die Einhaltung der in Frage 5 definierten Mindeststandards und der in Frage 6 genannten konkreten Kriterien bei der Produktion der von den Unternehmen zur Zertifizierung mit dem „Grünen Knopf“ angemeldeten Produkte sichergestellt werden?

a) Wie und durch wen soll dies konkret für die im ersten Schritt der Einführung geplante Einhaltung von sozialen und ökologischen Mindeststandards bei der Endproduktion sichergestellt werden?

b) Wie und durch wen soll dies konkret für die mittelfristig geplante Einhaltung der in Frage 5 definierten Mindeststandards und der in Frage 6 genannten konkreten Kriterien entlang der vollständigen Produktionskette sichergestellt werden?

9

Welchen zusätzlichen Personalbedarf erwartet das BMZ für die Überprüfung der Einhaltung der in Frage 5 definierten Mindeststandards und der in Frage 6 genannten konkreten Kriterien bei der Produktion der von den Unternehmen zur Zertifizierung mit dem „Grünen Knopf“ angemeldeten Produkte

a) innerhalb des BMZ selbst und/oder

b) bei nachgeordneten Behörden bzw. beauftragten Durchführungsorganisationen?

10

Wie soll nach bisherigem Planungsstand der Prozess der Zertifizierung von Produkten mit dem „Grünen Knopf“ konkret ausgestaltet werden?

11

Welche Nachweise über die Einhaltung von sozialen und ökologischen Standards bei der Herstellung der entsprechenden Textilprodukte sollen nach bisherigem Planungsstand des BMZ für die erstmalige Beantragung von den Unternehmen, die eine entsprechende Produktzertifizierung mit dem „Grünen Knopf“ vornehmen lassen möchten, erbracht werden?

12

Wie lange soll das gesamte Zertifizierungsverfahren ab dem Zeitpunkt der Antragstellung durch ein Unternehmen für die Zertifizierung eines Produktes mit dem „Grünen Knopf“ nach bisherigem Planungsstand des BMZ dauern?

13

Ist nach den bisherigen Planungen des BMZ vorgesehen, dass die Einhaltung der in Frage 5 definierten Mindeststandards und der in Frage 6 genannten konkreten Kriterien durch die Hersteller der mit dem „Grünen Knopf“ zertifizierten Produkte regelmäßig nachgewiesen werden muss?

Wenn ja, wie, und in welchem Rahmen soll dies geschehen?

14

Welche Informationen liegen dem BMZ anhand der bisher angestellten Planungen zur Einführung des „Grünen Knopfs“ dazu vor, welche Kosten Unternehmen durch die Erbringung von Nachweisen über die Einhaltung der in Frage 5 definierten Mindeststandards und der in Frage 6 genannten konkreten Kriterien bei der Produktion der von den Unternehmen zur Zertifizierung mit dem „Grünen Knopf“ angemeldeten Produkte entstehen werden?

15

Inwiefern wurde das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit als Zeicheninhaber des „Blauen Engels“, dem bundesweit bekanntesten Siegel für Produkte, die hohe Umwelt-, Gesundheits- und Gebrauchseigenschaften erfüllen, in die Planungen zur Einführung des „Grünen Knopfs“ einbezogen?

16

Wie viele Personalstellen waren bisher mit der Erarbeitung des Projekts bzw. Konzepts zur Einführung des „Grünen Knopfs“ befasst

a) beim BMZ direkt und

b) bei nachgeordneten Organisationen bzw. den Durchführungsorganisationen befasst (bitte Anzahl der jeweiligen Personalstellen je Organisationseinheit innerhalb des Bundesministeriums, der KfW und der GIZ (Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit) aufschlüsseln sowie die entsprechenden Vollzeitäquivalente und angefallenen Personalkosten monatlich ab Januar 2017 angeben)?

17

Welche weiteren Kosten, beispielsweise für die Projektplanung, Konzeptionierung oder Vermarktung des „Grünen Knopfs“ sind bisher wann angefallen (bitte Summe und Grund des Kostenaufwands angeben sowie, ob diese entsprechend im Bundesministerium, bei der KfW oder der GIZ angefallen sind)?

18

Welche weiteren Kosten, beispielsweise für die Projektplanung, Konzeptionierung, Vermarktung oder Einführung des „Grünen Knopfs“, erwartet das BMZ weiterhin (bitte Summe und Grund des Kostenaufwands angeben sowie, ob diese entsprechend den Planungen im Bundesministerium, bei der KfW oder der GIZ anfallen werden)?

19

Welchen Mehrwert gegenüber bereits bestehenden und von „Siegelklarheit. de“ als gut oder sehr gut eingestuften Siegeln bietet der „Grüne Knopf“ nach Ansicht der Bundesregierung

a) den Verbrauchern und

b) den Herstellern von Textilprodukten?

20

Inwiefern soll sich, nach Ansicht der Bundesregierung, die Einführung eines Meta-Siegels dazu eignen, den Verbrauchern tatsächlich Sicherheit über die Einhaltung von sozialen und ökologischen Standards bei der Produktion der mit dem „Grünen Knopf“ zertifizierten Produkte zu garantieren?

Berlin, den 28. November 2018

Christian Lindner und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen