Deutschlands Strategie in den Vereinten Nationen während der Mitgliedschaft im Sicherheitsrat 2019 bis 2020
der Abgeordneten Ulrich Lechte, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Britta Katharina Dassler, Bijan Djir-Sarai, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Thomas L. Kemmerich, Carina Konrad, Oliver Luksic, Till Mansmann, Alexander Müller, Matthias Seestern-Pauly, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Sandra Weeser und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Im Juni dieses Jahres wurde Deutschland von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in den VN-Sicherheitsrat gewählt und erhielt dabei die Stimmen von 184 der 193 Mitgliedstaaten. Damit wird Deutschland ab Januar 2019 für zwei Jahre einen nichtständigen Sitz im VN-Sicherheitsrat inne haben und über alle maßgeblichen Themen der internationalen Politik mitentscheiden (www.zeit.de/ politik/ausland/2018-06/vereinte-nationen-un-sicherheitsrat-deutschland- sitzvollversammlung).
Im Zuge der Bewerbung haben die Koalitionsfraktionen als auch die Bundesregierung ihre Ziele und Prioritäten für den VN-Sicherheitsrat dargelegt. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD beinhaltet einige dieser Ziele und Prioritäten. Neben der strategischen Ausrichtung für freiwillige VN-Beiträge und ihrer Erhöhung haben die Koalitionsfraktionen darin auch beschlossen, dass Deutschland mehr Verantwortung für Frieden und Sicherheit übernehmen soll.
Der Beschluss des Deutschen Bundestages „Deutschlands Mitgliedschaft im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen – Für eine dauerhafte friedliche, stabile und gerechte Ordnung in der Welt“ vom 29. Juni 2018 (Bundestagsdrucksache 19/2982) umfasst Leitlinien und Ziele Deutschlands für den nichtständigen VN-Sicherheitsratssitz von 2019 bis 2020. Hier werden neben der Konfliktprävention auch die Stabilisierung und Konfliktnachsorge, Schutz der Menschenrechte, globale Auswirkungen des Klimawandels, Kinder und bewaffnete Konflikte, Frauen, Frieden und Sicherheit, Terrorismusbekämpfung, Rüstungskontrolle und Gesundheitsrisiken als Ziele benannt.
Des Weiteren hat die Bundesregierung und allen voran der Bundesminister des Auswärtigen Heiko Maas seit der Regierungsbildung im März 2018 unermüdlich von der Krise des Multilateralismus und Deutschlands Verantwortung für den Erhalt der multilateralen, liberalen und regelbasierten Weltordnung gesprochen. Wesentlicher Bestandteil dieser Rolle ist die angekündigte „Allianz der Multilateralisten“ (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/maas-allianz-multilateralisten/ 2129908).
In Vorbereitung auf die Mitgliedschaft der Bundesrepublik Deutschland im VN-Sicherheitsrat und insbesondere in Bezug auf den Vorsitz Deutschlands im VN-Sicherheitsrat im April 2019 und voraussichtlich Juni 2020 stellen sich daher mehrere Fragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen44
Welche Ziele will die Bundesregierung im Zuge des deutschen nichtständigen Sitzes im VN-Sicherheitsrat 2019 bis 2020 erreichen, und wie priorisiert die Bundesregierung diese Ziele?
Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung zur Erreichung der in der Antwort zu Frage 1 genannten Ziele, und mit welchen strategischen Partnern können diese Ziele erreicht werden (bitte die Fragen 1 und 2 nicht zusammen beantworten)?
Welche Ziele will die Bundesregierung insbesondere im Rahmen des deutschen Vorsitzes im VN-Sicherheitsrat erreichen, den Deutschland voraussichtlich im April 2019 und im Juni 2020 innehaben wird, und wie priorisiert die Bundesregierung diese Ziele?
Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung zur Erreichung der in der Antwort zu Frage 3 genannten Ziele (bitte die Fragen 3 und 4 nicht zusammen beantworten)?
Welche konkreten Projekte plant die Bundesregierung im Zuge des deutschen Sitzes im VN-Sicherheitsrat 2019 bis 2020 umzusetzen, und welche Vorbereitungen wurden zur Projektumsetzung bereits getroffen?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um sich auf den Sitz im VN-Sicherheitsrat vorzubereiten (bitte konkret benennen)?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in Absprache mit ihren europäischen Partnern unternommen, um die deutsche Mitgliedschaft im VN-Sicherheitsrat vorzubereiten? Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung insbesondere zur Koordination und Absprache der deutschen Mitgliedschaft im VN-Sicherheitsrat mit Frankreich und Großbritannien getroffen?
Welchen zusätzlichen Personalbedarf veranschlagt die Bundesregierung für den zweijährigen Sitz im VN-Sicherheitsrat für eine optimale Wahrnehmung der Aufgaben und Umsetzung der Strategie (bitte nach Stellenanzahl und Funktionen aufschlüsseln)?
Welche Personalerhöhung ist für den zweijährigen Sitz im VN-Sicherheitsrat beim Auswärtigen Amt vorgesehen (bitte nach Stellenanzahl und Funktionen aufschlüsseln)?
An welchen Standorten wird zusätzlicher Personalbedarf benötigt (bitte nach Land, Abteilung, Funktion und Anzahl der zusätzlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufschlüsseln)?
Wie viele Personen waren und sind an der deutschen Vertretung bei den VN in New York beschäftigt, und wie sieht die Planung für die Jahre 2019 und 2020 aus (bitte genaue Angaben zu den Stichtagen 1. Juli 2017, 1. Januar 2018, 1. Juli 2018, 1. Januar 2019, 1. Juli 2019, 1. Januar 2020, 1. Juli 2021 mit Zugehörigkeit zu den jeweiligen Bundesministerien machen)?
Welche Maßnahmen trifft die Bundesregierung, um die Gleichstellung von Frauen im VN-System zu fördern?
Wie plant Deutschland konkret, seine freiwilligen VN-Beiträge „strategischer auszurichten und zu erhöhen“, wie im Beschluss des Deutschen Bundestages vom 29. Juni 2018 (Bundestagsdrucksache 19/2982) aufgeführt, und welche Strategie verfolgt die Bundesregierung derzeit mit ihren Zahlungen?
Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung derzeit mit ihren Zahlungen, und in welche Richtung sollen sich diese verändern?
Für welche Organisationen der Vereinten Nationen will die Bundesregierung mehr Geld geben, und mit welchen Beiträgen plant die Bundesregierung in den Jahren 2019 und 2020?
Wie plant die Bundesregierung die Abstimmung und Koordination mit den europäischen Staaten in Bezug auf Entscheidungen im VN-Sicherheitsrat?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Kooperation zwischen VN und Europäischer Union zu fördern, und welche Synergien können aus Sicht der Bundesregierung mit der Übernahme der EU-Ratspräsidentschaft 2020 mit der parallelen Mitgliedschaft im VN-Sicherheitsrat 2019 bis 2020 erreicht werden?
Wie plant die Bundesregierung, den von der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in einem Interview mit der „FAZ“ erwähnten (6. Juni 2018) mittelfristigen Vorschlag, die nichtständigen Sitze der EU-Mitglieder im Sicherheitsrat zu europäischen Sitzen zu entwickeln, während der Mitgliedschaft im VN-Sicherheitsrat voranzubringen?
Welche Vorsitze von Arbeitsgruppen und Ausschüssen im Rahmen der VN strebt die Bundesregierung konkret an, und warum erachtet sie diese für strategisch wertvoll? Mit welchem konkreten Ziel verfolgt die Bundesregierung diese Vorsitze in Arbeitsgruppen und Ausschüssen?
Für welche Länder und mit welcher Begründung strebt die Bundesregierung die Zuständigkeit als „Penholder“ an?
Wie plant die Bundesregierung, die Krisenprävention in den Vereinten Nationen auszubauen? Welche konkreten Maßnahmen sind hierfür geplant, und über welchen Weg sollen diese Maßnahmen verwirklicht werden?
Welche konkreten Schritte unternahm die Bundesregierung im Vorfeld der Sicherheitsrats-Mitgliedschaft, um die zivile Krisenprävention zu stärken und anschließend als Mitglied darauf aufzubauen?
Welche weiteren Sicherheitsrats-Mitglieder sieht die Bundesregierung dabei als unterstützende Kräfte, und kann die Bundesregierung auf bereits bestehende Maßnahmen aufbauen? Wenn ja, auf welche?
Welche Aufgaben in VN-Sicherheitsrat-Einsätzen zur Krisenprävention kann Deutschland derzeit konkret übernehmen? Welche Fähigkeiten fehlen derzeit noch, und bis wann wird ein entsprechender Fähigkeitsaufbau nach derzeitiger Schätzung erfolgt sein?
Welche konkreten Initiativen plant die Bundesregierung, um die Rolle der Frauen im Zuge der Krisenprävention zu stärken? Welche konkreten Maßnahmen sind hierfür geplant, und auf welchem Wege sollen diese Maßnahmen verwirklicht werden?
Welche konkreten Initiativen plant die Bundesregierung, um die Rolle der Zivilgesellschaft im Zuge der Krisenprävention zu stärken? Welche konkreten Maßnahmen sind hierfür geplant, und auf welchem Wege sollen diese Maßnahmen verwirklicht werden?
Mit wie vielen Polizistinnen und Polizisten in VN-Einsätzen plant die Bundesregierung für die kommenden zwei Jahre?
a) Wie und über welchen Zeitraum will die Bundesregierung die Zahl der deutschen Polizisten in Friedenseinsätzen erhöhen?
b) Bei welchen Friedenseinsätzen sollten aus Sicht der Bundesregierung die Zahl von deutschen Polizistinnen und Polizisten erhöht werden?
c) Wann plant die Bundesregierung die Inbetriebnahme des Stellenpools für deutsche Polizistinnen und Polizistin, welche an VN-Friedenseinsätzen teilnehmen sollen?
d) Welche konkreten Maßnahmen zur Einrichtung des Stellenpools für deutsche Polizistinnen und Polizisten hat die Bundesregierung bis heute unternommen?
Plant die Bundesregierung darüber hinaus die Erhöhung der Anzahl deutscher Soldatinnen und Soldaten in VN-Friedenseinsätzen? Wenn ja, um wie viele Soldatinnen und Soldaten?
Wie beabsichtigt die Bundesregierung die Ziele laut dem „Weißbuch 2016 zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr“, insbesondere das vorrangige sicherheitspolitische Ziel „das System der VN durchsetzungsfähiger zu machen, die VN weiter zu stärken und zur effizienteren Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu befähigen“ (S. 63), im Rahmen des deutschen Sitzes im VN-Sicherheitsrat 2019 bis 2020 voranzubringen?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Vermeidung von sexueller Ausbeutung und Missbrauch durch VN-Personal und Peacekeeper?
Wie viel deutsches ziviles Personal ist 2018 in VN-Friedenseinsätzen tätig? Wie hoch ist der relative Anteil des deutschen zivilen Personals an der gesamten Zahl des zivilen Personals in Friedenseinsätzen 2018?
Wie viele leitende Positionen in VN-Friedenseinsätzen sind von deutschem Personal besetzt (bitte nach Einsatz und Position auflisten)?
Welche konkreten Überlegungen verfolgt die Bundesregierung, um die Zusammenarbeit der Peacebuilding Commission und dem UNSC (Sicherheitsrat der Vereinten Nationen) auszubauen? Wie stellt sich die Bundesregierung eine bessere Zusammenarbeit konkret vor, und wer, und was soll besser verknüpft werden?
Wie und mit welchen Mitteln unterstützt die Bundesregierung die Reformanstrengungen der Vereinten Nationen, das System der Friedens- und politischen Missionen effektiver zu gestalten?
Inwiefern plant die Bundesregierung, den vernetzten Ansatz (Comprehensive Approach) während des nichtständigen Sitzes im Sicherheitsrat auf internationaler Ebene umzusetzen und weiterzuentwickeln?
a) umzusetzen und
b) weiterzuentwickeln?
Wie plant die Bundesregierung, „sich für eine breitere Finanzierungsbasis und eine Weiterentwicklung der Qualität der humanitären Hilfe“ (Bundestagsdrucksache 19/2982) in den kommenden zwei Jahren einzusetzen?
Welche konkreten Maßnahmen plant oder unternimmt die Bundesregierung, um die Empfehlungen des Spending Review vom Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung im Bereich der humanitären Hilfe umzusetzen?
a) Welche Pilotländer wurden für die gemeinsame Analyse und abgestimmte Planung ausgewählt?
b) Welche Kriterien lagen der Auswahl zugrunde?
c) Welche neuen ressortinternen und ressortübergreifenden Abstimmungsformate wurden bisher geschaffen?
d) Welche Treffen haben auf welcher Ebene dazu stattgefunden (bitte seit 9. Juli 2018 mit Thema des Treffens auflisten)?
e) Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung aus der Umsetzung der Empfehlungen bereits gesammelt?
f) Welche Evaluierungsformate sind für die Zukunft geplant?
Mit welchen deutschen Beiträgen für die humanitäre Hilfe im VN-Kontext plant die Bundesregierung für 2019 und 2020?
Wie plant die Bundesregierung, die eingegangene Selbstverpflichtung vom humanitären Weltgipfel 2016 zur Erhöhung der nicht zweckgebundenen und geringfügig zweckgebundenen Beiträge für die humanitäre Hilfe auf 30 Prozent umzusetzen?
Welche spezifischen Organisationen der humanitären Hilfe will die Bundesregierung dabei mit mehr nicht zweckgebundenen Beiträgen ausstatten (bitte die einzelnen Sonderorganisationen der VN und die genaue Höhe der Beiträge auflisten)?
Wie will die Bundesregierung die Stärkung der Menschenrechte im VN-Kontext vorantreiben? Welche konkreten Maßnahmen sind hierfür geplant, und über welchen Weg sollen diese Maßnahmen verwirklicht werden?
Wie will sich die Bundesregierung „für die Weiterentwicklung und Stärkung des Konzeptes der Schutzverantwortung („Responsibility to Protect“) sowie ihrer völkerrechtlich legitimierten Implementierung“ (Bundestagsdrucksache 19/2982) einsetzen?
Inwieweit plant die Bundesregierung, ihr bisheriges Engagement (Arbeitsgruppenvorsitz während Mitgliedschaft im Sicherheitsrat 2011 bis 2012, internationale Konferenzen, Workshops etc.) für das Themenfeld „Kinder in bewaffneten Konflikten“ fortzuführen und auszubauen?
Wie plant die Bundesregierung, die regelbasierte Weltordnung mit der Allianz der Multilateralisten konkret zu bewahren?
a) Wie kann nach Ansicht der Bundesregierung die Allianz der Multilateralisten für die Einhaltung des internationalen Rechts eintreten?
b) Welche Staaten gehören dieser Allianz der Multilateralisten derzeit an, und wer übernimmt welche Aufgaben?
c) In welcher Regelmäßigkeit und in welchem Format will die Allianz der Multilateralisten künftig zusammenkommen?
d) Auf welcher diplomatischen Ebene ist sich die Allianz der Multilateralisten bisher begegnet? Sind die Treffen bilateral oder multilateral?
e) Welche konkreten Ziele verfolgt die Allianz der Multilateralisten, insbesondere in den zwei Jahren der Sicherheitsratsmitgliedschaft Deutschlands?