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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Provisionsdeckel für Lebensversicherungen

(insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

17.01.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/655117.12.2018

Provisionsdeckel für Lebensversicherungen

der Abgeordneten Bettina Stark-Watzinger, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Markus Herbrand, Katrin Helling-Plahr, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Thomas L. Kemmerich, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Lebensversicherungen bilden in einer alternden Gesellschaft einen wichtigen Grundstein zur privaten Altersvorsorge. Um allen Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen im Alter ausreichend finanziell abgesichert zu sein, sollte es nach Auffassung der Fragesteller ein Hauptanliegen des Staates sein, breiten Bevölkerungsschichten den Zugang zu dieser Art der Vorsorge zu ermöglichen. Weiterhin muss der Staat ein Interesse daran haben, dass Bürgerinnen und Bürger, denen das Thema fremd ist, ausreichend Zugang zu qualifizierter Beratung erhalten.

Mit der geplanten Einführung eines Provisionsdeckels würde der Staat aus Sicht der Fragesteller nicht nur in die Vertragsfreiheit eingreifen, sondern gleichzeitig niedrigen und mittleren Einkommen den Zugang zur Versicherungsberatung deutlich verschlechtern. Im aktuellen provisionsbasierten System kommt es zu einer Quersubventionierung von hohen Versicherungsbeitragszahlern hin zu niedrigen Beitragszahlern (Stichwort Mischkalkulation). Zusätzlich ermöglicht das provisionsbasierte System eine aus Konsumentensicht zunächst kostenlose Beratung und Bedarfsermittlung. Dies, so zeigen Erfahrungen anderer europäischer Länder, wäre bei einer Deckelung und einer daraus resultierenden Verschiebung hin zu vermehrter Honorarberatung nicht mehr der Fall. Gerade die Haushalte, die am ehesten von geringen Rentenansprüchen betroffen sind, würden praktisch von der Vorsorge ausgeschlossen oder müssten auf das für sie teurere Honorarberatungssystem wechseln.

In der Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/3424 schreibt die Bundesregierung in ihrer Vorbemerkung, dass sie sich für einen gesetzlichen Provisionsdeckel ausspreche. Des Weiteren schreibt sie: „Die Umsetzung der Maßnahmen wird im zweiten Halbjahr 2018 angestoßen. Über die konkrete Ausgestaltung des Provisionsdeckels, insbesondere mit Blick auf die Angemessenheit der Provisionshöhe sowie auf mögliche Fehlanreize, hat die Bundesregierung noch keine Entscheidung getroffen.“

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Wie schätzt die Bundesregierung die Wettbewerbssituation am Lebensversicherungsmarkt ein?

2

Wie schätzt die Bundesregierung die Wettbewerbssituation für Versicherungsvermittler ein?

3

Wie schätzt die Bundesregierung die Ertragssituation bei freien Versicherungsvermittlern ein?

4

Liegen der Bundesregierung Informationen über eine gestiegene Unzufriedenheit (z. B. anhand von Beschwerdezahlen) der Kunden mit der Leistung von Versicherungsvermittlern oder dem Preis für die Vermittlerleistung vor?

5

Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Vermittlerprovisionen für Lebensversicherungen im Neugeschäft in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Vermittlertyp (z. B. freie Vermittler, gebundene Vermittler) aufschlüsseln)?

6

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der durchschnittliche effektive Stundensatz für Lebensversicherungsvermittler in Deutschland (bitte nach Vermittlertyp aufschlüsseln)?

7

Hat die Bundesregierung mit Blick auf die in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierte Bundestagsdrucksache 19/3424 bezüglich der konkreten Ausgestaltung des Provisionsdeckels, der Angemessenheit der Provisionshöhe und möglichen Fehlanreizen durch einen Provisionsdeckel im Laufe des bald abgelaufenen zweiten Halbjahres 2018 eine Position (z. B. über die als sachgerecht erachtete Höhe) erarbeitet?

Wenn ja, wie lautet diese?

Und aufgrund welcher Überlegungen und Daten wurde diese Position erarbeitet?

8

Hat die Bundesregierung verfassungsrechtliche Bedenken mit Blick auf die Einführung eines Provisionsdeckels?

9

Welche Modelle stehen in der Vorbereitung der Einführung eines Provisionsdeckels zur Diskussion?

Welches Modell der Provisionsdeckelung plant die Bundesregierung einzuführen?

10

Auf welches konkrete Niveau sollen die Abschlusskosten nach Ansicht der Bundesregierung gesenkt werden, nachdem die Bundesregierung im Evaluierungsbericht des LVRG (= Lebensversicherungsreformgesetz) eine weitere Senkung durch einen gesetzlichen Provisionsdeckel unterstützt (vgl. Seite 21 Evaluierung des LVRG)?

11

Wird die Bundesregierung in der Regulierung zwischen verschiedenen Vermittlertypen unterscheiden (z. B. gebundene und freie Vermittler)?

12

Auf Basis welcher Kalkulationen ergibt sich der von der BaFin und im Rahmen der Evaluation des LVRG vom BMF benannte Wert von 2,5 Prozent (fixer Anteil) bzw. 1,5 Prozent (variabler Anteil) als Höchstsätze für Provisionen?

13

Anhand welcher Methode soll die sachgerechte Höhe des Provisionsdeckels festgestellt werden?

14

Auf Basis welcher Daten bzw. betriebswirtschaftlichen Kalkulationen (d. h. Laufzeiten, Monatsbeiträge, Abschlussquoten, Zeitaufwand, Vertriebskosten, etc.) wird die Bundesregierung die sachgerechte Höhe des Provisionsdeckels festsetzen?

15

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass ein zu niedrig angesetzter Provisionsdeckel das Geschäft für Versicherungsvermittler unrentabel macht und insbesondere hoch qualifizierte Makler bzw. Berater aus dem Markt verschwinden werden?

16

Plant die Bundesregierung die Einführung eines Provisionsdeckels pauschal für alle Lebensversicherungsprodukte oder soll eine Differenzierung nach Produktart eingeführt werden?

17

Nach welchen Kriterien soll der variable Teil der Vergütung berechnet werden, sofern die Bundesregierung ein Modell nach Vorschlag der BaFin (fixer und variabler Anteil, basierend auf qualitativen Kriterien) plant?

Durch welche Maßnahmen will die Bundesregierung sicherstellen, dass keine Umgehung bzw. Aufweichung in der Umsetzung von qualitativen Kriterien erfolgt bzw. dass eine Vergleichbarkeit zwischen den Bewertungen des variablen Anteils herrscht?

18

Wie bewertet die Bundesregierung die Erfahrungen aus anderen OECD-Ländern bei der Einführung von Provisionsobergrenzen bzw. Abschaffung von Provisionen in der Versicherungsbranche (bitte, wenn möglich, Erfahrung nach Ländern aufschlüsseln)?

19

Wie bewertet die Bundesregierung mit Blick auf die internationale Erfahrung (z. B. Rückgang der Anzahl der Versicherungsberater in Großbritannien (HM Treasury (2016): FAMR Financial Advice Market Review – Final Report, S. 18, www.fca.org.uk/publication/corporate/famr-final-report.pdf) nach Einführung eines Provisionsverbotes) die Auswirkungen einer Provisionsdeckelung auf das Lebensversicherungsangebot in Deutschland?

20

Wie bewertet die Bundesregierung mit Blick auf die o. g. internationale Erfahrung die Auswirkungen auf kleine und mittelständische freie Versicherungsvermittler in Deutschland?

21

Teilt die Bundesregierung die Sorge der Fragesteller, dass ein Rückgang der Anzahl von freien Versicherungsvermittler und der daraus resultierenden steigenden Marktmacht von größeren Versicherungsunternehmen mit gebundenen Vermittlern zu Nachteilen in der Qualität der Beratung und insgesamt steigenden Preisen führen wird?

22

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass eine Provisionsdeckelung die Rendite für geringe Lebensversicherungsbeiträge senkt (Ruß et al. (2018): Regulierung von Provisionen – Ziele, Risiken und Nebenwirkungen provisionsbegrenzender Regulierung in der Lebensversicherung in Deutschland, siehe S. 39 ff. für Beispielkalkulation, https://insurance.uni-hohenheim.de/organisation/publikation/regulierung-von-provisionen-ziele-risiken-undnebenwirkungen-provisionsbegrenzender-regulierung-in-der-lebensversicherungin-deutschland) und damit das Lebensversicherungsangebot für niedrige bis mittlere Einkommen reduziert wird?

23

Wie möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass die Beratungsleistung auch für kleine Beitragszahlungen bzw. Anlagevolumina rentabel bleibt?

24

Teilt die Bundesregierung die Analyse wissenschaftlicher Studien (Ruß et al. (2018), S. 60), dass eine Provisionsdeckelung eine Ausweichbewegung der Unternehmen in Richtung Honorarberatung zur Folge haben wird?

25

Gegeben der wissenschaftlichen Einschätzung und praktischen Erfahrung aus Großbritannien, dass Honorarberatungen aus Konsumentensicht nur für größere Anlagevolumina rentabel sind (Stichwort Beratungslücke bzw. Advice Gap) (Ruß et al. (2018), S. 55 ff.), teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass der faktische Ausschluss unterer Einkommensgruppen vom Markt für Lebensversicherungen durch die Einführung eines Provisionsdeckels nicht erstrebenswert ist?

Falls ja, wie plant die Bundesregierung, das Entstehen einer Beratungslücke zu verhindern?

Berlin, den 28. November 2018

Christian Lindner und Fraktion

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