Migrationskrise in Lateinamerika
der Abgeordneten Omid Nouripour, Kai Gehring, Uwe Kekeritz, Claudia Roth (Augsburg), Ottmar von Holtz, Luise Amtsberg, Margarete Bause, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir, Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Weltweit befinden sich über 68,5 Millionen Menschen auf der Flucht. Krieg, Gewalt und Armut sind Gründe, warum so viele Menschen die größten Erschwernisse auf sich nehmen auf der Suche nach Schutz und Lebensperspektive. Nur relativ wenige der weltweit Schutzsuchenden gelangen nach Europa. 1,6 Millionen Geflüchtete befinden sich aktuell in Deutschland. Während sich Politik und Medien ununterbrochen mit dieser Thematik befassen, erlebt Lateinamerika die größte Flüchtlingskrise aller Zeiten. Die Vereinten Nationen befürchten, dass sehr bald ein sogenannter Crisis Point vergleichbar mit 2015 erreicht werden könnte, und der argentinische Präsident warnt, dass die Migrationskrise den Frieden ganz Lateinamerikas bedroht.
Allein aus Venezuela sind seit 2014 nach offiziellen Angaben des UN-Flüchtlingshochkommissariats (UNHCR) über 2,4 Millionen Menschen (www.unhcr. org/news/stories/2018/8/5b6055e14/hunger-despair-drive-indigenous-groups- leave-venezuela.html) geflohen. Benachbarte Transit- und Aufnahmeländer haben bereits den humanitären Notstand ausgerufen. Beim UNHCR sieht man eine Vielzahl von Fluchtgründen: Die katastrophale wirtschaftliche Lage spielt ebenso eine Rolle wie Gewalt, Unsicherheit, politische Instabilität und Verfolgung. Die Versorgungslage ist so schlecht, dass Hunger herrscht. Die Kindersterblichkeit steigt und lebenswichtige Medikamente fehlen. Mehr als die Hälfte der geflüchteten Venezolanerinnen und Venezolaner leidet unter Unterernährung. Insbesondere Frauen und Mädchen sind von (sexualisierter) Gewalt, sexueller Ausbeutung und Armutsprostitution bedroht.
Nach Angaben der Internationalen Organisation für Migration (IOM) haben sich die meisten Venezolanerinnen und Venezolaner in Südamerika niedergelassen. Das benachbarte Kolumbien trägt dabei den größten Anteil. In der Grenzstadt Cúcuta kommen monatlich 50 000 Venezolanerinnen und Venezolaner an. Insgesamt befinden sich über 1 Million Venezolanerinnen und Venezolaner in Kolumbien. Ein großes Problem nach Angaben des Welternährungsprogramm (WFP) ist, dass die Geflüchteten meist nur wenige Tage in einem Auffanglager bleiben können, weil sie danach Platz für weitere Neuankömmlinge machen müssen. Viele seien danach obdachlos oder lebten in provisorischen Slums. Die aufnehmenden Gemeinden im kolumbianischen Grenzgebiet bestehen oftmals aus Angehörigen von Urvölkern, die selbst unter Armut leiden. Für viele Venezolanerinnen und Venezolaner ist Kolumbien deswegen nur eine Zwischenstation auf dem Weg nach Chile, Peru und Ecuador. An der kolumbianisch-ecuadorianischen Grenze hat sich die Situation immer weiter zugespitzt, sodass der Notstand ausgerufen wurde, um besser auf die Einwanderung von täglich bis zu 4 000 Venezolanerinnen und Venezolaner reagieren zu können. In Ecuador sollen sich 120 000 Venezolanerinnen und Venezolaner aufhalten und in Peru sogar 400 000. Nun verlangten jüngst die beiden Länder zur Einreise die Vorlage eines Passes. Wegen des Materialmangels, der horrenden Inflation und der bürokratischen Hürden ist es den Venezolanerinnen und Venezolaner aber kaum möglich, einen Pass zu beschaffen. Es ist abzusehen, dass diese Maßnahme die Zahl der unkontrollierten Grenzübertritte steigern und das Geschäft von Schlepperbanden befördern wird. Der jüngst veröffentlichte CARE-Bericht (www.care.de/aktuelle-meldung/ meldung/News/detail/care-bericht-zum-weltmaedchentag-die-13- gefaehrlichstenfluechtlingskrisen-fuer-maedchen/) zum Weltmädchentag spricht allein von 343 000 venezolanischen Mädchen auf der Flucht. Die größte Bedrohung für sie sind Mädchenhandel und sexuelle Ausbeutung. Sie werden an den Grenzen von Banden oder bewaffneten Gruppen abgefangen und nach Ecuador, Kolumbien und andere Länder Südamerikas zur sexuellen Ausbeutung oder Kinderarbeit verkauft.
Die meisten Staaten Südamerikas sind weder finanziell noch logistisch für die Aufnahme Hunderttausender Schutzsuchender ausgerüstet. Die Krise hat somit das Potenzial, einige Regionen des Kontinents zu destabilisieren. Gerade kleinere Länder sind mit der Situation überfordert, wie das Beispiel von Trinidad und Tobago zeigt. Das Land hat kein Asylrecht und sieht sich nicht imstande, Geflüchtete aufzunehmen. Im April schob der Karibikstaat trotz massiver Kritik der Vereinten Nationen dutzende Venezolanerinnen und Venezolaner ab.
Venezolanerinnen und Venezolaner aus dem Osten des Landes nehmen den kürzeren Weg (circa 4 Tage Fußweg) in den Norden Brasiliens auf sich ohne zu wissen, dass sie sich in eine Sackgasse begeben. Der Bundesstaat Roraima ist vom Rest Brasiliens völlig isoliert, dazwischen liegen der Amazonas und der gesamte Amazonas-Urwald. In der Stadt Boa Vista campieren Tausende am Straßenrand, auf jeder Brachfläche und Verkehrsinsel. Nach einem mutmaßlich von Venezolanerinnen und Venezolanern durchgeführten Überfall auf ein Geschäft kam es im August zu Ausschreitungen. Eine Menschenmenge zündete die Habseligkeiten von Geflüchteten an und trieb etwa 1 000 Venezolanerinnen und Venezolaner über die Grenze. Seitdem berichteten venezolanische Geflüchtete, wiederholt von Brasilianerinnen und Brasilianern angefeindet zu werden. Die Lokalregierung Roraimas forderte mehrfach die Schließung der Grenze.
Die Situation der Venezolanerinnen und Venezolaner auf der Suche nach Schutz verschlechtert sich zusehends; sie finden sich in ihren Ziel- und Transitländern meist in prekären Situationen wieder. Viele arbeiten schwarz und für Hungerlöhne. Frauen und Kinder sind besonders gefährdet, Opfer sexualisierter Gewalt und des Menschenhandels zu werden. Unterdessen weigert sich das autoritäre Regime von Präsident Nicolás Maduro, die humanitäre Krise im eigenen Land als solche anzuerkennen und Hilfe von außen zu akzeptieren; eine Verbesserung der Lage ist so nicht zu erwarten.
Nicaragua wird derweil seit April 2018 durch gewaltsame Auseinandersetzungen erschüttert. Große Teile der Bevölkerung protestieren gegen die Regierung des Präsidenten Daniel Ortega und seiner Ehefrau und Vizepräsidentin Rosario Murillo. Die Regierung verfolgt Aufständische, Demonstrierende und deren Unterstützerinnen und Unterstützer. Nach Angaben von internationalen und nationalen Menschenrechtsorganisationen mordet, inhaftiert, foltert und terrorisiert der Staat die eigene Bevölkerung. Dabei sind über 500 Menschen zum größten Teil von der Polizei und paramilitärischen Gruppen erschossen und etwa 2 000 weitere mitunter schwer verletzt worden. Es kam zu einer Welle von politisch motivierten Verhaftungen, so dass derzeit Hunderte von Oppositionellen, ohne Haftbefehl und ordnungsgemäßes Verfahren sowie unter systematischer Anwendung von Folter inhaftiert sind. Die Regierung verteufelt die Protestierenden als Terroristen und kriminalisiert sie mit einem eigens beschlossenen Antiterrorgesetz. Die Repression gegen die Zivilgesellschaft zeigt sich gegenüber Menschenrechtsorganisationen, Journalistinnen und Journalisten, Studierenden, NGOs, der Kirche und gegen das medizinische Personal, das es wagt, verwundete Oppositionelle zu behandeln. Während der Demonstrationen schloss die Regierung Medieneinrichtungen und zensierte Onlinemedien. Das politische System ist unter der Regierung Ortega zu einem Gewaltsystem pervertiert, das Menschenrechte systematisch verletzt und Andersdenkende mit Gewalt verfolgt. Die Polizei wird als bewaffneter Stoßtrupp gegen die Bevölkerung eingesetzt. Paramilitärs, Heckenschützen und gekaufte Schläger führen „Säuberungen“ im Staatsauftrag durch. Verwundeten wird die Notversorgung in Krankenhäusern verweigert, Maskierte durchkämmen Viertel und Häuser. Durch die Auswirkungen der aktuellen politischen Situation auf die wirtschaftliche Aktivität sind zudem viele Menschen in existentielle Not geraten.
Der nationale Dialog wurde von der Regierung abgebrochen und die Kirche, die eine wichtige vermittelnde Rolle innehatte, wurde massiv unter Druck gesetzt. Sowohl die Vereinten Nationen als auch die Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) rufen zur sofortigen Wiederaufnahme des Dialogs auf und fordern eine unabhängige Untersuchung der Tötungen und befürworten vorgezogene Neuwahlen.
Zehntausende werden überwiegend ins Nachbarland Costa Rica ins Exil getrieben, wo täglich mehr als 200 Asylanträge eingehen. Seit Anfang April haben laut Interamerikanischer Kommission für Menschenrechte (IAKMR) über 13 000 Menschen aus Nicaragua im Nachbarland Costa Rica Asyl beantragt, weitere 27 000 warten noch auf einen Termin (www.oas.org/es/cidh/prensa/ comunicados/2018/233.asp). Die Behörden gehen davon aus, dass die tatsächliche Zahl der Geflüchteten höher liegt, da viele über die grüne Grenze ins Land gelangen. Viele Nicaraguanerinnen und Nicaraguaner kommen zudem bei Verwandten oder Bekannten unter, die sich zuvor schon in Costa Rica befanden. Das vergleichsweise wohlhabende Nachbarland hat traditionell viele Nicaraguanerinnen und Nicaraguaner aufgenommen, vor dem Ausbruch der Krise betrug ihr Anteil rund 10 Prozent an der Gesamtbevölkerung von 3,8 Millionen Einwohnern. Der Zustrom nicaraguanischer Schutzsuchenden sorgt in Costa Rica für Spannungen, die vor allem in den sozialen Netzwerken durch das Verbreiten von Falschinformationen sichtbar werden. Am 19. August 2018 haben hunderte Menschen in Costa Rica teilweise mit Hakenkreuzen gegen Geflüchtete aus Nicaragua protestiert.
In Zentralamerika sind die Menschen seit Jahren massiv von exzessiver Gewalt und abwesender Staatlichkeit betroffen. Die Länder des sogenannten Norddreiecks – Honduras, El Salvador und Guatemala – gehören zu den am stärksten von Gewalt betroffenen überhaupt. Mehrere und zum Teil verfeindete Verbrecherbanden kontrollieren ganze Städte und terrorisieren deren Bevölkerung. Diese sogenannten Maras betreiben Drogen- und Waffenhandel, Erpressungen und Entführungen. Die Gewalt im Norddreieck hat Hunderttausende in die Flucht nach oder über Mexiko in die Vereinigten Staaten getrieben.
Mehrere tausend Menschen haben sich am 12. Oktober 2018 aus Honduras Richtung Norden aufgemacht, um in den USA Asyl zu beantragen. Menschen aus El Salvador und Guatemala, die ebenfalls vor Gewalt und elender Armut fliehen, schlossen sich der Karawane an. Nach Angaben der Vereinten Nationen und mexikanischer Behörden sind in den vergangenen Wochen im mexikanischen Bundesstaat Chiapas über 7 000 Geflüchtete angekommen, die in temporären Zentren versorgt werden. Mittlerweile befinden sich über 5 000 Menschen in einem temporären Lager in der mexikanischen Grenzstadt Tijuana. Darunter sind zahlreiche Frauen und Kinder, die auf ihrer Reise besonders angreifbar sind.
US-Präsident Donald Trump erklärte den Flüchtlingszug zu einem „nationalen Notfall“ für die USA und behauptete, unter die Geflüchteten hätten sich „Kriminelle und unbekannte Personen aus dem Mittleren Osten“ gemischt. Trump kündigte derweil an, Guatemala, Honduras und El Salvador die finanzielle Unterstützung zu streichen, sollten deren Regierungen die Ausreise ihrer Bürgerinnen und Bürger nicht verhindern. Zuletzt kam es zu einer Konfrontation in Tijuana am Grenzübergang zu den Vereinigten Staaten. Dabei hat das amerikanische Militär mit Tränengas versucht, Migrantinnen und Migranten abzuwehren.
Wir fragen die Bundesregierung:
Venezuela
Fragen54
Wie bewertet die Bundesregierung die humanitäre Notlage der Menschen in Venezuela?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Zahl der geflüchteten Venezolanerinnen und Venezolaner, und wo sind diese befindlich (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Situation der geflüchteten Venezolanerinnen und Venezolaner in ihren Transit- und Aufnahmeländern (bitte nach Ländern aufschlüsseln)?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Versorgung von venezolanischen Geflüchteten insbesondere in Hinblick auf Zugang zu Wasser, Lebensmitteln, medizinischer Versorgung und Notunterkünften?
Was unternimmt die Bundesregierung, um zu einer Verbesserung der Lage der venezolanischen Geflüchteten beizutragen?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, Frauen und Mädchen vor (sexualisierter) Gewalt, sexueller Ausbeutung und Armutsprostitution zu schützen?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung hierzu?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung gegen Menschenhandel an den Grenzen Venezuelas, dem vor allem Frauen und Kinder zum Opfer fallen?
Inwieweit unterstützt die Bundesregierung Kolumbien, Chile, Peru, Brasilien und Ecuador bei der Aufnahme von geflüchteten Venezolanerinnen und Venezolanern?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragestellenden, dass Kolumbien ohne zusätzliche internationale Hilfe die Versorgung der Geflüchteten und seinen fragilen Friedensprozess kaum wird bewältigen können?
Wie wirkt sich nach Einschätzung der Bundesregierung die Zuwanderung von venezolanischen Geflüchteten auf die politische und gesellschaftliche Stabilität in den Nachbarstaaten aus?
Wie bewertet die Bundesregierung die Umsetzung der „Erklärung von Quito“ vom 4. September 2018 (www.cancilleria. gob.ec/declaracion- dequito-sobre-movilidad-humana-de-ciudadanos-venezolanos- en-la-region)?
Welche humanitären Hilfsprojekte zur Versorgung geflüchteter Venezolanerinnen und Venezolaner unterstützt die Bundesregierung in der Region?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den Druck auf die Regierung von Nicolas Maduro insofern spürbar zu erhöhen, damit Hilfsorganisationen Zugang zu Venezuela ermöglicht wird?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Initiative von Argentinien, Chile, Kolumbien, Paraguay, Peru und Kanada, auf Basis der durch die Vereinten Nationen festgestellten Menschenrechtsverletzungen vor dem Internationalen Strafgerichtshof Ermittlungen gegen die venezolanische Regierung zu beantragen?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Wirkung von EU-Sanktionen in Venezuela?
Erwartet die Bundesregierung aufgrund der Wahl Jair Bolsonaros zum neuen Staatspräsidenten Brasiliens einen faktisch steigenden Einfluss des brasilianischen Militärs in der Grenzregion Roraima?
Wenn ja, in welcher Form?
Welche internationalen Hilfsorganisationen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Kolumbien, Ecuador, Chile, Peru und Trinidad Tobago aktiv?
Welche dieser Hilfsorganisationen engagieren sich im Zusammenhang mit der akuten Flüchtlingskrise in Lateinamerika?
In welcher Weise und in welchem finanziellen Umfang unterstützt die Bundesregierung die Task Force „Regional Action Plan to Strengthen Response to Venezuelan Outflows“ der Internationalen Organisation für Migration (IOM)?
Haben sich die Behörden aus Kolumbien, Ecuador, Chile, Peru und Trinidad Tobago mit der Bitte um humanitäre Hilfe an die Bundesregierung gewandt?
In welchem finanziellen Umfang hat die Bundesregierung den Ländern Kolumbien, Ecuador, Chile, Peru und Trinidad Tobago Mittel zur Verfügung gestellt (bitte nach Land aufschlüsseln)?
Welche Projekte im Rahmen von humanitärer Hilfe setzt die Bundesregierung aktuell gemeinsam mit internationalen Partnern in Lateinamerika um?
Welches sind derzeit die Prioritäten der Bundesregierung bei der humanitären Hilfe in Lateinamerika?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über das Engagement der Vereinten Nationen in Lateinamerika?
Welche Projekte von UNHCR, UNICEF und des WFP in Lateinamerika werden mit deutschen Mitteln unterstützt?
Wie beurteilt die Bundesregierung die humanitäre Lage in Nicaragua?
Welche Ergebnisse haben sich aus dem Gespräch vom 31. November 2018 des Staatsministers im Auswärtigen Amts Niels Annen mit dem Präsidenten Nicaraguas Daniel Ortega ergeben?
Welchen konkreten Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung, um auf die Wiederaufnahme des Dialogs in Nicaragua hinzuwirken?
Inwieweit unterstützt die Bundesregierung die Zivilgesellschaft, Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger sowie die letzten nicht staatlich gelenkten Medien in Nicaragua?
Inwieweit ist die Bundesregierung bemüht darauf hinzuwirken, dass die Regierung Daniel Ortegas der UN-Menschenrechtskommission in Nicaragua die Wiederaufnahme ihrer Arbeit ermöglicht?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Zahl der inhaftierten Demonstrierenden und Oppositionellen und deren Zustand?
Inwiefern zieht die Bundesregierung in Erwägung, auf Besuche internationaler Kommissionen in den Gefängnissen in Nicaragua hinzuwirken?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Situation der geflüchteten Nicaraguanerinnen und Nicaraguaner in Costa Rica?
Inwieweit unterstützt die Bundesregierung nicaraguanische Geflüchtete in Costa Rica?
Welche regionalen humanitären Hilfsprojekte unterstützt die Bundesregierung?
Wie thematisiert die Bundesregierung die Versorgung der Geflüchteten mit den zuständigen Behörden Costa Ricas?
Welche konkreten Projekte im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit werden in Nicaragua und Costa Rica durchgeführt?
Wie schätzt die Bundesregierung die tiefgreifende soziale Ungleichheit, die weitreichende Gewalt und die politischen Konflikte in den zentralamerikanischen Staaten Honduras, Guatemala und El Salvador als Fluchtursache ein?
Welche humanitären Hilfsprojekte unterstützt die Bundesregierung in Zentralamerika (bitte nach Land aufschlüsseln)?
Inwieweit ist die Bundesregierung bemüht darauf hinzuwirken, dass der Präsident Guatemalas, Jimmy Morales, dem Leiter der Internationalen Kommission gegen Straflosigkeit in Guatemala (CICIG), Iván Velásquez, die Wiedereinreise nach Guatemala gewährt wird, damit seine Arbeit im Kampf gegen Korruption und Straflosigkeit fortgesetzt werden kann?
Inwiefern steht die Bundesregierung in bilateralem Austausch mit den Regierungen von Honduras, Guatemala und El Salvador?
Inwiefern steht die Bundesregierung in bilateralem Austausch mit der mexikanischen Regierung hinsichtlich der Fluchtbewegungen der Menschen aus Honduras, Guatemala und El Salvador?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Versorgung der Geflüchteten aus Honduras, Guatemala und El Salvador insbesondere in Hinblick auf Zugang zu Wasser, anderen Lebensmitteln und Medikamenten?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung speziell über die Situation von Frauen und Kindern und anderer auf der Flucht?
Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragestellenden, dass Frauen und Kinder auf der Flucht besonders gefährdet sind?
Was unternimmt die Bundesregierung, um zu einer Verbesserung der Lage der Menschen aus Honduras, Guatemala und El Salvador auf der Flucht beizutragen?
Wie thematisiert die Bundesregierung die Versorgung der Geflüchteten mit den zuständigen mexikanischen Behörden?
Wie thematisiert die Bundesregierung die nach Einschätzung der Fragestellenden alarmistische Rhetorik der US-amerikanischen Regierung gegenüber der sogenannten Migrantenkarawane?
Wie positioniert sich die Bundesregierung im Falle einer Konfrontation der US-amerikanischen Armee mit den Menschen aus Honduras, Guatemala und El Salvador auf der Flucht?
Inwiefern thematisiert die Bundesregierung den Einsatz von Tränengas gegen zentralamerikanische Migrantinnen und Migranten und deren Kinder gegenüber der US-amerikanischen Regierung?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Bemühungen der Regierungen von Honduras, El Salvador und Guatemala, ihre Bürgerinnen und Bürger an deren Ausreise zu hindern?
Wie bewertet die Bundesregierung die potenzielle Kürzung von US-amerikanischen Entwicklungsgeldern an Honduras, El Salvador und Guatemala?
Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragestellenden auf Basis von Expertenangaben, dass bis 2050 17 Millionen Menschen aus Lateinamerika aus klimabedingten Gründen innerhalb des Kontinents fliehen werden (www.tagesspiegel.de/politik/weckruf-der-weltbank-140- millionen-klimafluechtlinge-bis-2050/21091728.html)?
Wie will die Bundesregierung helfen, diesen Entwicklungen vorzubeugen, insbesondere hinsichtlich der Wasserknappheit und landwirtschaftlichen Problemen, die auch auf Rohstoffabbau für den internationalen Handel mit Europa zurückzuführen sind?
Inwiefern unterstützt die Bundesregierung Friedensprozesse und Maßnahmen der zivilen Krisenprävention in Lateinamerika (bitte nach Ländern auflisten), und welche Planungen hat die Bundesregierung derzeit für einen Ausbau dieses Engagements?