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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Positionen der Bundesregierung zur Europäischen Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik

(insgesamt 57 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

04.02.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/665720.12.2018

Positionen der Bundesregierung zur Europäischen Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik

der Abgeordneten Agnieszka Brugger, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Dr. Franziska Brantner, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Claudia Roth (Augsburg), Uwe Kekeritz, Konstantin von Notz, Dr. Irene Mihalic, Margarete Bause, Kai Gehring, Filiz Polat, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Manuel Sarrazin, Ottmar von Holtz, Luise Amtsberg und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

In einer Welt, in der Krisen zunehmen und die internationale Ordnung unter Beschuss gerät, sollte und könnte die Europäische Union (EU) noch eine viel stärkere Stimme für Frieden, Menschenrechte, menschliche Sicherheit und Entwicklungszusammenarbeit sein. Der Blick auf Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik in Europa ist zunehmend von der Erkenntnis geprägt, dass ein gemeinsames Europa mehr Souveränität bedeutet. Abgrenzung und Einigeln ins Nationale sind in einer globalisierten Welt dagegen keine Lösung. Vielmehr bietet ein demokratisches und vereintes Europa den notwendigen Rahmen, in dem die Bürgerinnen und Bürger die Fragen der Zukunft selbstbestimmt beantworten können.

Angesichts der großen außen- und sicherheitspolitischen Herausforderungen haben sich die Mitgliedstaaten der EU aber leider viel zu oft uneinig und handlungsunfähig gezeigt. Dies zeigt sich in der Haltung zu Saudi-Arabien und seinem völkerrechtswidrig geführten Krieg im Jemen oder in Libyen, wo EU-Mitgliedstaaten unterschiedliche Kriegsparteien unterstützen. So kann Europa nur schwer Verantwortung in der Weltgemeinschaft und für Menschenrechte übernehmen.

Dabei verfügt die Europäische Union nicht nur über wirtschaftliche Stärke, sondern über ein breites ziviles und diplomatisches Instrumentarium und arbeitet auch an ihren gemeinsamen militärischen Fähigkeiten. Die Staats- und Regierungschefs haben schon seit Längerem eine verstärkte Kooperation im militärischen Bereich versprochen. Die Bundesregierung beteiligt sich an militärischen Projekten im Rahmen der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit (PESCO) und unterstützt die Verankerung eines 13-Mrd.-Euro-Fonds für Rüstungsgüter im Haushalt der EU (Verteidigungsfonds).

Es stellt sich aber die Frage, ob die geplanten und angekündigten Maßnahmen ausreichend und geeignet sind, das Engagement der EU in der internationalen Gemeinschaft als eine treibende Kraft für Frieden, Menschenrechte, menschliche Sicherheit und Entwicklungszusammenarbeit zu stärken.

Eine handlungsfähige Europäische Union braucht eine kluge, breit geteilte außen- und sicherheitspolitische Strategie, die der Förderung des Friedens in Europa und in seiner Nachbarschaft dient und durch Dialog, Diplomatie und präventive Friedenspolitik zu mehr Sicherheit in der Welt und der Stärkung der drei Säulen der Schutzverantwortung (R2P) beiträgt. Zu oft stellen die Regierungen der einzelnen Mitgliedstaaten ihre widersprüchlichen, kurzfristigen nationalen Eigeninteressen über die gemeinsamen Interessen, von deren Beachtung sie am Ende selbst profitieren würden. Eine solche vertiefte sicherheitspolitische Zusammenarbeit in Europa braucht eine solide Planung, klar definierte Ziele und einen starken politischen Überbau sowie eine starke demokratische Kontrolle.

Während diese wichtigen Aspekte nach Auffassung der fragestellenden Fraktion leider immer wieder vernachlässigt werden, gibt es aktuell einen primären Fokus auf die rein militärischen Maßnahmen. Diese Reduktion auf ein Thema birgt eine Reihe von Problemen und Risiken und verliert künftige Herausforderungen, wie die Auswirkungen des Klimawandels und damit weltweit zunehmendes Konfliktpotential aus dem Blick. So zeigen beispielsweise die Erfahrungen aus den Militäreinsätzen der letzten Jahrzehnte, dass Konflikte sich nicht mit militärischen Mitteln lösen lassen. Im besten Fall schaffen sie die Grundlage, um an einem Frieden arbeiten zu können, sie können aber Konflikte nicht abschließend befrieden. Eine kluge Außen- und Sicherheitspolitik nimmt deshalb vor allem nachhaltige, politische und zivile Antworten, die gezielt und effektiv die komplizierten Ursachen von Konflikten angehen, in den Blick.

Dieser wichtige Bereich der zivilen Konfliktprävention und -bearbeitung wird dabei leider vernachlässigt. Dadurch wird das Primat des Zivilen geschwächt. Gleichzeitig fehlt ein effektives Fundament für eine militärische Zusammenarbeit, da die richtigen Rahmenbedingungen dafür fehlen.

Zwar wurde, basierend auf der „Globalen Strategie“ der Europäischen Union von 2016, eine Reihe von Folgedokumenten entwickelt, die den Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik neu prägen und seit 2017 auch den zivilen Teil der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) erweitern sollten. Trotzdem entstand eine Dynamik, die vor allem eine verstärkte gemeinsame Rüstungsbeschaffung und -planung zum Ziel hat. Dies wird nicht zuletzt aus dem massiven Mittelzuwachs in den Vorschlägen zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der EU deutlich.

Im Vergleich zum laufenden Instrument für Stabilität und Frieden (IcSP) sind im Bereich der zivilen Krisenprävention zukünftig nur noch weniger als die Hälfte des bisherigen Budgets fest in diesem Bereich eingeplant. Zur gleichen Zeit werden die Mittel im militärischen Bereich deutlich erhöht. Außerdem wird unter dem Begriff Friedensfazilität (EU-Fonds zur Friedensförderung und Stärkung der internationalen Sicherheit) ein außerbudgetärer Fonds für militärische und polizeiliche Maßnahmen im Ausland geschaffen.

Instrumente, die bisher rein für entwicklungspolitische Belange vorgesehen waren, werden im NDICI (Großinstrument für Nachbarschaft, Entwicklung, und internationale Kooperation) mit militärischen Instrumenten wie dem CBSD (Capacity Building in Support of Security and Development) oder dem 10-Prozent-Vorschlag der Europäischen Kommission für NDICI-Mittel für Migration vermengt. So besteht die Gefahr, dass sinnvolle entwicklungspolitische Ziele mit anderen Zielen konkurrieren. Statt tatsächliche Fluchtursachen anzugehen und zu mindern, droht die Vermischung entwicklungspolitischer und militärischer Instrumente und der Fokus auf Grenzmanagement die europäische Entwicklungszusammenarbeit darauf zu verengen, Menschen von der Flucht zurückzuhalten.

Entwicklungspolitik ist ein eigenständiges Politikfeld, das auch sein eigenes Finanzierungsinstrument braucht. Das willkürliche Zusammenlegen aller außenpolitischen Instrumente droht Tür und Tor für eine Zweckentfremdung von Entwicklungsgeldern zu öffnen.

Neu ist auch, dass sowohl mit nationalen als auch europäischen Mitteln der Europäische Verteidigungsfonds (EVF) geschaffen werden soll. Damit werden zusätzlich zu den nationalen Verteidigungsausgaben Finanzierungshilfen für die Rüstungsindustrie zur Erforschung und Entwicklung von Rüstungsgütern auf europäischer Ebene bereitgestellt, obwohl nach Artikel 41 Absatz 2 des EU-Vertrages (Vertrag von Lissabon) „Maßnahmen mit militärischen und verteidigungspolitischen Bezügen“ nicht aus dem EU-Haushalt der Union finanziert werden sollen. Darüber hinaus sieht der Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission kein Verbot zur Entwicklung und Forschung letaler autonomer Waffensysteme (LAWS) vor. Im Bereich der wichtigen parlamentarischen Kontrolle erteilt sowohl der Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission als auch die Bundesregierung einer stärkeren Einbeziehung der Parlamente eine Absage.

Somit bleibt der Eindruck, dass die im Verteidigungsfonds veranschlagten 13 Mrd. Euro am Europaparlament vorbei für Rüstungsforschung und Entwicklung ausgegeben werden sollen.

Die von der Europäischen Kommission angestrebten Synergieeffekte und Einsparungen im Rüstungsbereich lassen sich zudem nur realisieren, wenn Geld, das auf europäischer Ebene ausgegeben wird, national eingespart wird. Mit dem Verteidigungsfonds droht eine Subventionierung von Rüstungsunternehmen in Europa durch nationale Haushaltsmittel und Mittel der EU. Am Ende könnten die nationalen Haushalte der Mitgliedstaaten nicht profitieren, und die angestrebte verbesserte europäische Kooperation bei Rüstungsprojekten könnte wie bereits oft in der Vergangenheit an nationalen Egoismen scheitern. Darüber hinaus muss eine verstärkte Zusammenarbeit im Rüstungsbereich durch gemeinsame Regeln für eine Rüstungsexportkontrolle und verbindliche Zielen zur Abrüstung ergänzt werden. Da viele Rüstungskonzerne bereits jetzt über Grenzen hinweg eng zusammenarbeiten, braucht es eine effektive, strenge und gemeinsame Rüstungsexportkontrolle in der EU, um die bestehenden Schlupflöcher für Waffenexporte zu schließen. Die acht Kriterien, die 2008 durch den Gemeinsamen Standpunkt des Rates als gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern festgelegt wurden, stellen nur einen Mindeststandard für die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten dar. Da es jedoch keine standardisierten Überprüfungs- und Berichtserstattungssysteme auf EU-Ebene gibt, können die Mitgliedstaaten die Kriterien nach eigenem Ermessen interpretieren und anwenden. Ergebnis dessen ist eine unvollständige und unkoordinierte Auslegung der Kriterien nach nationalem Interesse der einzelnen Mitgliedstaaten. Eine Europäisierung darf aber keine Rüstungsexportkontrolle des kleinsten gemeinsamen Nenners sein, sondern muss klare Kontrollmechanismen, einklagbare strenge Regeln und Sanktionsmöglichkeiten beinhalten. Außerdem müssen die Rolle und die Kontrollmöglichkeiten des Europäischen Parlamentes in diesem und im ganzen Bereich der Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik gestärkt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:

Zur Aufstellung im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP)

Fragen57

1

Welche Zieldefinition hat die Bundesregierung zur GASP der Europäischen Union (EU), und wie möchte die Bundesregierung die anderen europäischen Mitgliedstaaten von dieser überzeugen?

2

Welche anderen konkreten Initiativen hat die Bundesregierung seit der Erklärung von Meseberg (www.bundesregierung.de/Content/DE/Presse mitteilungen/BPA/2018/06/2018-06-19-erklaerung-meseberg.html) ergriffen, um die EU-Entscheidungsfindung in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik zu beschleunigen und effizienter zu machen? Welche Maßnahmen sind hier geplant?

3

Welche konkreten Schritte erachtet die Bundesregierung als notwendig, damit die Strategische Partnerschaft VN-EU für Friedenseinsätze und Krisenbewältigung für 2019 bis 2021 (www.consilium.europa.eu/media/36432/st122 64-en18.pdf) erfolgreich umgesetzt werden kann und somit eine nachhaltige Vertiefung der Partnerschaft zwischen der EU und VN stattfindet? Welchen dieser konkreten Schritte wird die Bundesregierung auf EU-Ebene federführend umsetzen?

a) Wie bewertet die Bundesregierung den personellen, finanziellen und politischen Beitrag, den die EU im Rahmen der Unterstützung in der Umsetzung von VN-Mandaten leistet (bitte einzeln nach personeller, finanzieller und politischer Unterstützung ausführen)?

b) Sieht die Bundesregierung dabei die Notwendigkeit, den deutschen Beitrag im Sinne personeller, finanzieller oder politischer Unterstützung zu erhöhen (bitte einzeln nach personeller, finanzieller und politischer Unterstützung ausführen)? Wenn ja, welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung dahingehend? Wenn nein, weshalb sieht die Bundesregierung dahingehend keine Notwendigkeit?

4

Wie geht die Bundesregierung damit um, dass die Staaten der EU keine einheitliche Haltung beispielsweise

a) zum Konflikt in Syrien,

b) in den Beziehungen zu Saudi-Arabien,

c) zum Krieg in Jemen,

d) zum Krieg in Libyen,

e) in den Beziehungen zu Russland,

f) dem Vorhaben Nord Stream II,

g) und dem Atomwaffenverbotsvertrag der VN

haben, und welchen Beitrag leistet sie dazu, dass es zu einer gemeinsamen Haltung in diesen Fragen kommt (bitte für jeden der Punkte einzeln erläutern)?

5

Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung im Rahmen der GASP der EU, um in Syrien einen Friedensprozess voranzubringen?

6

Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung für den Aufbau einer „europäischen Verteidigungsunion“ (www.auswaertiges-amt.de/de/aussen politik/laender/usa-node/usa-strategie/2129754)?

7

Inwiefern hält die Bundesregierung ein Weißbuch für die europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik für notwendig, um einer gemeinsamen europäischen strategischen Ausrichtung in der Sicherheits-, Verteidigungspolitik und in der Kooperation zwischen EU und NATO Ausdruck zu verleihen?

8

Plant die Bundesregierung, sich innerhalb der EU für eine feministische Außenpolitik als ein Leitbild der GASP einzusetzen, und falls ja, mit welchen konkreten Maßnahmen und Initiativen?

9

Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der Bekämpfung des Klimawandels und der Verminderung von weltweiten Konfliktrisiken? Wenn ja, wie setzt sich die Bundesregierung in der GASP für die Umsetzung der Pariser Klimaziele zur Konflikt- und Krisenprävention ein, und wie ist das vereinbar mit dem absehbaren Nichterreichen der selbstgesetzten Klimaziele in Deutschland sowie der Opposition der Bundesregierung gegen ambitioniertere Klimaziele der EU?

10

Welche Rolle soll das Konzept der EU-Battlegroup (EUBG) im Rahmen des weiteren Aufbaus von Fähigkeiten zur schnellen militärischen Krisenreaktion der EU vor dem Hintergrund der aktuellen Veränderungen in der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU einnehmen, und welche notwendigen Reformen in der Finanzierung und im Entscheidungsprozess sieht die Bundesregierung für die Erhöhung der Einsatzfähigkeit und Einsatzbereitschaft der EU-Battlegroups?

11

Wie ist der aktuelle Stand zu den Vorschlägen der Bundesregierung, eine der Einheiten der EU-Battlegroups für Ausbildungs- und Beratungszwecke im Ausland einzusetzen (www.spiegel.de/politik/ausland/bundesregierung-will-eu-kampftruppen-zu-beratern-machen-a-912267.html), und welche Schritte zur Umsetzung dieser Reform hat die Bundesregierung bis heute unternommen?

12

Was unternimmt die Bundesregierung im Europäischen Rat, damit das Einstimmigkeitsprinzip im Bereich der GSVP zugunsten eines qualifizierten Mehrheitsentscheids der Mitgliedstaaten aufgehoben wird, und welche Erfolgsaussichten sieht die Bundesregierung dafür?

13

Welche Stärken und welche Fähigkeitslücken sieht die Bundesregierung in Bezug auf militärische Einsätze innerhalb der GSVP der EU, und welche konkreten Fähigkeitslücken möchte die Bundesregierung mit deutschem Engagement schließen?

14

Welche Stärken und welche Fähigkeitslücken sieht die Bundesregierung in Bezug auf zivile Einsätze innerhalb der GSVP der EU, und welche konkreten Fähigkeitslücken möchte die Bundesregierung mit deutschem Engagement schließen?

15

Wie ist der Sachstand bezüglich des „Trial Run“ von CARD (Coordinated Annual Review on Defence), das dazu gedacht ist, die Koordination im Sicherheits- und Verteidigungsbereich der Mitgliedstaaten untereinander zu fördern? Welche Ansätze auf dem Weg zu einem vollständigen CARD wurden seitens der Bundesregierung getestet, angewendet und validiert, und inwieweit wurde sich hierzu mit anderen Mitgliedstaaten auf welcher Ebene ausgetauscht?

16

Teilt die Bundesregierung die Kritik, dass die Zusammenlegung von ehemals zwölf Budgetlinien zum NDICI Vorschub leisten könnte, dass zunehmend außen- und sicherheitspolitischen Interessen die Vergabe der Entwicklungsgelder beeinflussen? Wenn nein, warum nicht?

17

Wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung, vor dem Hintergrund, dass im Rahmen des Nothilfe-Treuhandfonds der EU für Afrika (EUTF) die meisten Gelder nicht etwa in die Länder gehen, aus denen die meisten Asylbewerber kommen, sondern in die Länder gehen, die die Geflüchteten durchreisen, sichergestellt werden, dass der entwicklungspolitische Fokus der Armutsbekämpfung beim NDICI nicht verloren geht und nicht zunehmend Länder in den Fokus genommen werden, die migrationspolitisch von Interesse sind, aber nicht etwa zu den „bedürftigsten“ Ländern (LDC) gehören?

18

Wie hoch waren die ODA-Mittel (Official Development Assistance) im Bereich des OECD-DAC-Förderschlüssels 152 Krisenprävention und Konfliktlösung, Frieden und Sicherheit in den Jahren 2012 bis 2017 (OECD DAC = Ausschuss für Entwicklungshilfe der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung; bitte jährlich für die insgesamte Höhe sowie auch nach den sechs Unterbereichen und den dortigen Einzelprojekten aufführen)?

19

Wie viele und welche bilateral oder von der EU gemeldeten ODA-Vorhaben im Förderschlüsselbereich 152 Krisenprävention und Konfliktlösung, Frieden und Sicherheit wurden in den Jahren 2012 bis 2017 mit welcher Begründung als nicht oder nur teilweise anrechenbar abgelehnt (bitte nach Art des Vorhabens, Grund der Ablehnung und beteiligten Gebern auflisten)?

20

Wie hat sich die deutsche und europäische Finanzierung von Ausrüstungs- und Ausbildungshilfe für Armeen afrikanischer Staaten in den Jahren 2012 bis 2017 entwickelt (bitte nach Höhe der Förderung, Quellen der Gelder und Vorhaben auflisten)?

21

Wie bewertet die Bundesregierung die Wiederauflage der auswärtigen Investitionsfazilität EFSD (Europäischer Fonds für nachhaltige Entwicklung), welche sich u. a. aus der geographischen Säule des NDICI und der Vorbeitrittshilfe alimentiert und

a) welche Bilanz zieht die Bundesregierung bislang zum EFSD?

b) Wie stellt sich dabei sicher, dass die diese Fazilität den Interessen der ärmsten Länder (LDC) gerecht wird?

c) Welche Voraussetzungen müssen nach Sicht der Bundesregierung erfüllt sein, um Fonds außerhalb des EU-Haushalts aufzulegen?

d) Wie kann und soll die parlamentarische Kontrolle des EFSD erfolgen?

e) Welche Voraussetzungen müssen für eine Neuauflage und Ausweitung der EFSD erfolgt sein, und gehört dazu aus Sicht der Bundesregierung auch, zunächst erfolgreiche Vorhaben und deren Evaluierungen abzuwarten?

22

Wie bewertet die Bundesregierung, dass für zivile Krisenprävention im Verordnungsvorschlag des NDICI nur noch 1 Mrd. Euro fest eingeplant sind und damit 1,3 Mrd. Euro weniger als im noch laufenden IcSP, und wie möchte die Bundesregierung garantieren, dass Mittel aus dem flexiblen Krisentopf „Rapid Response“ zusätzlich für zivile Krisenprävention verwendet werden, damit am Ende der Haushaltsperiode 2021 bis 2027 faktisch keine Kürzung der Mittel für zivile Krisenprävention stattfindet?

a) Hat oder wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass im Bereich der zivilen Krisenprävention im Europäischen Haushalt mehr Mittel in der thematischen Säule für Stabilität und Frieden fest eingeplant werden? Wenn ja, mit welchen Erfolgen? Wenn nein, warum nicht?

b) In welchen zusätzlichen Instrumenten und in welcher Höhe sind nach Kenntnissen der Bundesregierung weitere Mittel für die zivile Krisenprävention veranschlagt, und wie möchte die Bundesregierung garantieren, dass daraus zivile Krisenprävention finanziert wird?

c) Wie stellt die Bundesregierung in dem Zusammenhang sicher, dass auch zukünftig zivilgesellschaftliche Akteure in gleichem Umfang in der Umsetzung beteiligt werden, insbesondere vor dem Hintergrund, dass im Vergleich zum laufenden IcSP nur noch 1 Mrd. Euro im NDICI für zivile Krisenprävention fest eingeplant sind und es in den vergangenen Jahren 273 Projekte in 70 Ländern gab, welche überproportional mit zivilgesellschaftlichen Akteuren umgesetzt werden?

23

Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der Europäischen Kommission, 25 Prozent der NDICI-Mittel für die Erreichung von Klimazielen und 10 Prozent für Migration auszugeben, und für wie verbindlich hält die Bundesregierung diese Zielvorgaben im Kommissionsvorschlag vor dem Hintergrund, dass diese Zielvorgaben keine eigene Budgetlinie haben?

24

Wie definiert die Bundesregierung die im Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission erwähnte „irreguläre Migration“ (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52018PC0460&from=EN), und wie setzt sich die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen über den NDICI für eine begriffliche und thematische Trennung von Flucht und „irregulärer Migration“ ein?

25

Wie definiert die Bundesregierung die von der Europäischen Kommission genannte Aufgabe „Tackle the Root Causes of Irregular Migration“ (https://ec.europa.eu/commission/sites/beta-political/files/budget-may2018 -neighbourhood-development-cooperation_en.pdf), und wie bewertet sie die fehlende Trennung innerhalb der „Cross Cutting Priorities“ im NDICI zwischen Geldern für Fluchtursachenbekämpfung und Geldern zur Migrationskontrolle?

26

Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der Europäischen Kommission, die bisher eigenständige Entwicklungszusammenarbeit im MFR der EU mit anderen Instrumenten in einem neuem Fonds zu bündeln? Wie soll verhindert werden, dass die klassische Entwicklungszusammenarbeit so in der Summe gekürzt wird?

27

Wie wird die Bundesregierung bei den anstehenden EU-Finanzverhandlungen die finanzielle Unterstützung von Nichtregierungsorganisationen und Menschenrechtsaktivistinnen und Menschenrechtsaktivisten in Zeiten zunehmender Bedrohung von zivilgesellschaftlichem Engagement in dem Maße sicherstellen, wie es das Europäische Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) bislang gewährleistet?

28

Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund ihrer noch zu erfüllenden Zielmarke in den „Headline Goals“ zur Bereitstellung von Polizistinnen und Polizisten für europäische Missionen, diese mit deutschen Polizistinnen und Polizisten zu schließen, um ein Funktionieren der zivilen GSVP-Missionen zu gewährleisten?

29

Wie stellt sich die Bundesregierung eine bessere Abstimmung und den Informationsaustausch zwischen zivilen GSVP-Missionen und Einsätzen der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) vor (siehe dazu Bundestagsdrucksache 19/4352, Antwort zu Frage 6), und befürwortet die Bundesregierung eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Frontex und zivilen GSVP-Missionen zur Sicherung von Außengrenzen der Europäischen Union?

30

Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den Einschätzungen des European External Action Service (EEAS) in Punkt 38 und 39 (Ratsdokument 11807/18), dass die Innenministerinnen und Innenminister der Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine fehlende Bereitschaft zeigen, die zivile GSVP mit Fachkräften zu unterstützen? Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die Personallücke zu füllen?

31

Hält die Bundesregierung die Anzahl an Dienstposten von 40 Personen im militärischen Hauptquartier der Europäischen Union in Brüssel für ausreichend, und wie viel Personal entsendet die Bundesregierung aktuell in dieses Hauptquartier (bitte nach Dienstgrad und Aufgabengebiet auflisten)?

32

Erfüllt die Bundesregierung mit ihrer Entsendung von Personal in das militärische Hauptquartier in Brüssel die zugesagten personellen Anforderungen?

33

Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik zur Einrichtung eines außerbudgetären EU-Fonds zur Friedensförderung und Stärkung der internationalen Sicherheit (Friedensfazilität), und in welchen Bereichen sieht die Bundesregierung Verbesserungsbedarf (bitte einzeln spezifizieren)? Unterstützt die Bundesregierung eine stärkere solidarische Finanzierung der GSVP-Finanzierung durch alle Mitgliedstaaten der EU?

34

Soll und darf nach Auffassung der Bundesregierung die Mitbestimmung oder Kontrolle der europäischen Friedensfazilität durch das Europäische Parlament stattfinden, und wenn ja, wie stellt sich die Bundesregierung eine solche Mitbestimmung oder Kontrolle vor, und setzt sie sich aktiv dafür ein (bitte die Mitbestimmungsmöglichkeiten und Kontrollmöglichkeiten einzeln erläutern)?

35

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Förderung von Frauen in der Friedensfazilität der Europäischen Union zu garantieren, und wie sehen die einzelnen Schritte dazu aus?

36

Wie möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass die Agenda „Frauen, Frieden und Sicherheit“ in der Europäische Friedensfazilität verankert wird, und welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung dahingehend schon unternommen?

37

Welche grundsätzlichen Überlegungen und Kriterien liegen der jeweiligen deutschen Beteiligung an den einzelnen PESCO-Projekten zugrunde (bitte einzeln nach aktuellen und geplanten Projekten aufführen)?

38

Mit welchen potentiellen Kooperationspartnern hat sich die Bundesregierung im Vorfeld einer neuen Runde gemeinsamer PESCO-Projekte auf dem Weg zu einer finalisierten Liste im November 2018 abgesprochen?

39

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus anderen Beschaffungsprojekten, die mit anderen Mitgliedstaaten der EU entwickelt wurden (z. B. A 400 M), und wie will sie sicherstellen, dass sich die zahlreichen Fehler und Probleme nicht im Rahmen der PESCO wiederholen?

40

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass mit anderen Mitgliedstaaten der EU im Rahmen von PESCO entwickelte Rüstungsgüter nicht die deutschen Richtlinien zur Rüstungsexportkontrolle unterlaufen werden?

41

Wie will die Bundesregierung garantieren, dass mögliche mit Drittstaaten im Rahmen von PESCO entwickelte Rüstungsgüter nicht die deutsche Rüstungsexportkontrolle unterlaufen, wenn dafür bisher keine gemeinsamen Standards vorgesehen sind?

42

Sieht die Bundesregierung, angesichts der verstärkten europäischen Kooperation der Rüstungsindustrie, die Notwendigkeit, den Gemeinsamen Standpunkt der EU für den Export von Militärgütern zu überarbeiten und zusätzlich verbindlich und einklagbar zu machen? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht?

43

Sieht die Bundesregierung angesichts des Mordes an Jamal Kashoggi und dem Krieg im Jemen nicht die dringende Notwendigkeit, die Widersprüche zwischen den Mitgliedstaaten hinsichtlich von Waffenexporten nach Saudi-Arabien und in die Golf-Staaten zu überwinden, und welche Schritte in Richtung auf Sanktionen gedenkt sie zu veranlassen? Unterstützt die Bundesregierung die Einrichtung einer Kontrollbehörde innerhalb der EU, die für die Einhaltung des Gemeinsamen Standpunkts der EU für den Export von Militärgütern zuständig ist? Wenn nein, warum nicht?

44

Stimmt die Bundesregierung der Position des Europäischen Parlamentes zu autonomen Waffensystemen zu (www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do? type=MOTION&reference=B8-2018-0361&format=XML&language=DE), und wie setzt sich die Bundesregierung auf internationaler Ebene und innerhalb der EU dafür ein, autonome Waffensysteme, wie im Entschließungsantrag des Europäischen Parlaments definiert (2018/2752(RSP)), zu ächten? Wenn nein, aus welchen Gründen stimmt sie der Position zu autonomen Waffen im Entschließungsantrag nicht zu?

45

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart, autonome Waffensysteme, die der Verfügung des Menschen entzogen sind (Koalitionsvertrag, S.149), geächtet und damit nicht mit Mitteln des Verteidigungsfonds gefördert werden? Wie definiert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den Grad an Autonomie in Waffensystemen, der der Verfügung des Menschen entzogen ist und damit auf den erwähnten Passus des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD Anwendung findet?

46

Wenn, wie in der Antwort auf Bundestagsdrucksache 19/2884 von der Bundesregierung festgehalten, „ein organisatorischer Rahmen für den Austausch zwischen PESCO und NATO“ nicht festgelegt ist, wie stellt sich die Bundesregierung das organisatorische Verhältnis zwischen PESCO und dem Framework Nations Concept (FNC) der NATO vor, um doppelte Mechanismen zu vermeiden?

47

Vertritt die Bundesregierung nach wie vor die Position, dass ein europäisches Programm für Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen außerhalb des zivilen Forschungsrahmenprogramms Horizont Europas anzusiedeln sei (siehe Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/2648), und wie positioniert sie sich zu den Empfehlungen des europäischen Legal Service, den Verteidigungsfonds und Horizont Europa stärker zu verknüpfen (siehe beispielsweise Ratsdokument 12066/18 „Preparation of the Competitiveness Council of 27-28 September 2018“)?

48

Wie bewertet die Bundesregierung den, nach Auffassung der fragestellenden Fraktion, politischen Widerspruch, dass die beiden Säulen (Windows) des „European Defence Industrial Development Programme“ (EDIDP) zur Förderung des Wettbewerbs bzw. der Innovation in der Sicherheitsindustrie der Union auf Grundlage des Artikel 173 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) in erster Linie nur der Förderung der Industrie und nicht der Verteidigungspolitik dienen dürfen, während der übergeordnete „Coordination Board“ des Fonds explizit das entgegengesetzte Ziel verfolgt, die strategische Autonomie der EU in der Verteidigungspolitik zu stärken?

49

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass diese politische Konstruktion für den Fall, dass eine doppelte Rechtsgrundlage für den „European Defence Fonds“ nach geltender Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht zulässig ist, diese Rechtsprechung des EuGH umgeht bzw. politisch aushebelt?

50

Von welchen Zeitspannen geht die Bundesregierung aus, bis erste, im Rahmen des EVF abgesprochene und produzierte Prototypen von Rüstungsgütern fertiggestellt sind?

51

Ist der Bundesregierung bekannt, welche bisher existierenden EU-Budgetlinien reduziert oder eingestellt werden sollen, um Geld für den EU-Verteidigungsfonds für die Zeiträume 2019/2020 sowie ab 2021 freizugeben (bitte spezifizieren)?

52

Auf welche Weise und in welchem Umfang soll die geplante Interventionsinitiative auf Vorschlag des französischen Präsidenten Emmanuel Macron aus dem Verteidigungsfonds finanziert werden, wie von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel angekündigt (Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 1. Juni 2018, „Existenzfragen für Europa“)?

53

Wie ist die Haltung der anderen europäischen Mitgliedstaaten zur geplanten Interventionsinitiative von Präsident Emmanuel Macron und zum Vorschlag von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, diese aus dem Verteidigungsfonds zu finanzieren (Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung vom 1. Juni 2018, „Existenzfragen für Europa“)?

54

Welche Maßnahmen sieht der EU-Verteidigungsfonds nach Kenntnis der Bundesregierung für die Bekämpfung von Korruption und zur Steigerung der Transparenz vor?

55

Wenn die von der EU-Kommission angestoßenen Maßnahmen im Bereich Verteidigung „mehr Wettbewerb“ zum Ziel haben, wie will die Bundesregierung als Unterstützerin dieser Maßnahmen verhindern, dass es aufgrund von mehr Wettbewerb auch mehr Produkte gibt, für die es innerhalb von Europa nicht ausreichend Abnehmer gibt, sich somit der Exportdruck in Drittstaaten noch weiter erhöht und dies zu einem Anstieg europäischer Rüstungsexporte in Drittstaaten führt?

56

Gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen, die viernationale Entwicklung und Beschaffung einer europäischen Kampfdrohne (European MALE RPAS) in Teilen über den Verteidigungsfonds finanzieren zu lassen?

57

Wenn innerhalb des EVF, wie aus der Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage „Entscheidungs- und Kontrollverfahren im Europäischen Verteidigungsfonds“ auf Bundestagsdrucksache 19/4327 ersichtlich wird, auch die Förderung von Systemen möglich wird, die Konzepte für die nukleare Teilhabe, nukleare Abschreckung und dazugehörige Trägersysteme beinhalten, wirkt die Bundesregierung darauf hin, dass im Rahmen des nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der EU Forschungsmittel für solche Systeme nicht als förderungswürdig gelten werden?

Berlin, den 27. November 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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