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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Mitwirkung der Bundesregierung an der Ausarbeitung des endgültigen Entwurfs des "Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration"

(insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

01.02.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/6662 (neu)20.12.2018

Mitwirkung der Bundesregierung an der Ausarbeitung des endgültigen Entwurfs des „Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration“

der Abgeordneten Dr. Gottfried Curio, Dr. Bernd Baumann, Jochen Haug, Lars Herrmann, Martin Hess, Dr. Christian Wirth, Beatrix von Storch und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Im September 2016 wurde die New Yorker „Declaration for Refugees und Migrants“ durch die Vereinten Nationen verabschiedet. In dieser Erklärung einigten sich die Mitgliedstaaten, einen Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration auszuhandeln. Im Juli 2018 wurde der endgültige Entwurf des „Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration“ von Regierungsvertretern auf zwischenstaatlicher Ebene gebilligt. Dieser Vertragsentwurf wurde auf Beamtenebene 18 Monate lang zwischenstaatlich verhandelt, wobei die Bundesrepublik Deutschland, im Speziellen das Auswärtige Amt, das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium der Finanzen, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, das Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, eine führende Rolle einnahmen. Zivilgesellschaftliche bzw. nichtstaatliche Organisationen konnten ihre Vorschläge beispielsweise auf einem BarCamp der Robert Bosch Stiftung und Bertelsmann Stiftung im März 2018 einbringen. Zudem hatte der Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe (VENRO) eine Führungsposition im Beteiligungsprozess der Zivilgesellschaft eingenommen (www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/Projekte/Migration_-fair_gestalten/Fair Compacts_Dokumentation.pdf).

Der „Bericht der Bundesregierung zur Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinten Nationen und einzelnen, global agierenden internationalen Organisationen und Institutionen im Rahmen des VN-Systems in den Jahren 2016 und 2017“ führt aus, dass Deutschland die Ausgestaltung der beiden Pakte (Anm.: Globaler Pakt für Migration und Globaler Pakt für Flüchtlinge) durch Textvorschläge aktiv mitgestaltet habe (s. 71). Die Bundesregierung betont, dass die Verpflichtungen des Globalen Migrationspaktes in Deutschland bereits erfüllt würden (www.welt.de/politik/deutschland/article184292124/Angela-Merkel-Nationalstaaten-sollten-heute-bereit-sein-Souveraenitaet-abzugeben.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Welche Migrantenorganisationen bzw. Migrantenselbstorganisationen, Flüchtlingsinitiativen, Stiftungen, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen haben mit der Bundesregierung in Bezug auf den Entwurf des Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration kommuniziert bzw. mit welchen hat die Bundesregierung Kontakt aufgenommen (bitte nach Behörde bzw. Bundesministerium, ihrem bzw. seinem Vertreter, konsultierter Organisation, Datum des Treffens und speziellem Anliegen bzw. Thema aufschlüsseln)?

2

Welche Forschungsinstitute bzw. wissenschaftliche Organisationen hat die Bundesregierung zu Rate gezogen in Bezug zum Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration, bzw. welche haben sich an die Bundesregierung gewandt? Welche Expertisen durch wissenschaftliche Berater sind in die Vertragsverhandlungen der Bundesregierung eingeflossen (bitte nach Institut, Universität bzw. Organisation, Datum der Treffen bzw. der Expertise, Auflistung der Gutachten bzw. speziellen Themen aufschlüsseln)?

3

Mit welchen Vertretern der Wirtschaft ist die Bundesregierung in Bezug zu den Vertragsverhandlungen zum Entwurf des Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration zusammengekommen (bitte nach Firma bzw. Konzern bzw. Organisation, Vertreter und Datum des Treffens aufschlüsseln)?

4

Welche Vorschläge für die zwischenstaatlichen Verhandlungen zum Migrationspakt wurden an den Botschafter bzw. stellvertretenden Botschafter Deutschlands bei den Vereinten Nationen in New York übergeben?

a) Welche Vorschläge stammen aus den Bundesministerien?

b) Welche Vorschläge flossen ein, die ursprünglich von Migrantenorganisationen bzw. Migrantenselbstorganisationen, Flüchtlingsinitiativen, Stiftungen, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbänden und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen gemacht wurden?

c) Welche Vorschläge flossen insbesondere aus den BarCamps der Robert Bosch Stiftung und Bertelsmann Stiftung vom März 2018 ein?

d) Welche Vorschläge unterbreitete der Verband Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe (VENRO) (bitte nach Organisation, Verein, Verband, Stiftungen, Bundesministerium, Thema mit genauem Anliegen, Datum und Vertretern aufschlüsseln)?

5

Welche Anmerkungen bzw. Vorschläge zum Textentwurf bzw. für die Vertragsverhandlungen haben internationale Arbeitgeberorganisationen und Global Player, also international aufgestellte Konzerne, eingebracht, welche auf nationaler Ebene der Bundesverband Deutscher Arbeitgeber und deutsche Konzerne bzw. Firmen (bitte nach Organisation, Konzern bzw. Firma, Vertreter, Datum der Übermittlung bzw. Treffens mit den UN-Vertretern bzw. Vertretern der Bundesregierung und speziellem Anliegen aufschlüsseln)?

6

Welche Punkte waren für die Bundesregierung bei den zwischenstaatlichen Verhandlungen zum Migrationspakt von Priorität, für welche hat sie sich besonders eingesetzt?

7

Welche Punkte bzw. Anliegen, für die sich die Bundesregierung beim Humanitären Weltgipfel (WHS) im Mai 2016 in Istanbul eingesetzt bzw. zu denen sie sich selbstverpflichtet hat, hat die Bundesregierung in die Vertragsverhandlungen zum Globalen Migrationspakt eingebracht?

8

Hat sich die Bundesregierung dafür eingesetzt, dass die Rolle und Teilhabe unabhängiger nationaler Organisationen, also Nichtregierungsorganisationen, Wohlfahrtsverbände, Vereine etc., bei den Verhandlungen zum Globalen Migrationspakt und bei seiner späteren Umsetzung gestärkt werden?

9

Hat sich die Bundesregierung für einen regelmäßigen Evaluierungsmechanismus bzw. Follow-up und Review bei der Umsetzung des Globalen Migrationspakts stark gemacht?

10

Hat sich die Bundesregierung dafür eingesetzt, dass der Status „Klimaflüchtlinge“ in das Vertragswerk einfließt, insbesondere Empfehlungen zum Umgang mit sogenannten Klimaflüchtlingen?

11

Hat sich die Bundesregierung eingesetzt für die Verankerung eines positiven Narrativs über Migration, im Speziellen für das Narrativ, das Chancen und Vorteile der Migration in den Vordergrund stellt und diese als „Quelle des Wohlstands, der Innovation und der nachhaltigen Entwicklung“ benennt (Final Draft des Global Compact for Save, Orderly and Regular Migration, S. 4, Punkt 8)? Inwieweit hat sich die Bundesregierung eingesetzt für den Passus, dass man Medien, die angeblich „Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und andere Formen der Diskriminierung verbreiten“, die öffentlichen Mittel streichen, man „Medienschaffende für migrationsspezifische Themen und Terminologie“ schulen soll (Final Draft des Global Compact for Save, Orderly and Regular Migration, S. 26, Punkt 33 ff.)?

12

Hat sich die Bundesregierung bei den zwischenstaatlichen Verhandlungen zum Migrationspakt dafür stark gemacht, dass Rücküberweisungen in die Herkunftsländer künftig kostengünstiger, schneller und transparenter gestaltet werden sollen?

13

Hat sich die Bundesregierung bei den Verhandlungen zum Globalen Migrationspakt für eine Ausweitung der UN-Resettlement-Programme eingesetzt?

14

Hat sich die Bundesregierung dafür eingesetzt, dass auch zwangsweise Rückführungen, Ausweisungen, Abschiebegewahrsam und Abschiebehaft in den zwischenstaatlichen Verhandlungen thematisiert und geregelt werden, und wenn ja, warum sind diese Punkte in das Vertragswerk nicht eingeflossen?

15

Hat sich die Bundesregierung für den sogenannten Spurwechsel, also die Überführung eines illegalen bzw. irregulären in einen legalen bzw. regulären Aufenthaltsstatus von Migranten unter speziellen Bedingungen, stark gemacht?

16

Unterstützte sie das Ziel „Straffreiheit der illegalen Migration“ in dem Pakt? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum setzte sich in den Verhandlungen die Sichtweise durch, dass Staaten Sanktionierung und Bestrafung von illegalen Grenzübertritten vorzugsweise revidieren sollten?

17

Welche Forderungen bzw. Vorschläge stellte der deutsche Vertreter bei den zwischenstaatlichen Verhandlungen zum Migrationspakt hinsichtlich des nationalen Grenzregimes? Wurde das Recht auf Zurückweisung an den nationalen Grenzen gefordert? Welche Punkte wurden hinsichtlich der Verhinderung des illegalen Grenzübertritts diskutiert, und wie im Speziellen haben sich die unterzeichnenden Staaten auf das Verfahren geeinigt, wie man illegale Grenzübertritte in Zukunft verhindern will?

18

Welche Forderungen hat der deutsche Vertreter bei den zwischenstaatlichen Verhandlungen zum Migrationspakt eingebracht, um der Einwanderung in die Sozialsysteme vorzubeugen?

a) Wenn ja, warum flossen diese nicht in das Vertragswerk ein?

b) Warum stimmte die Bundesregierung dem Passus zu, dass Migranten „unabhängig vom Migrationsstatus“ „Grundleistungen“ zu gewähren seien?

19

Welche Punkte bzw. Rechte, die „unabhängig vom Migrationsstatus“ gewährt werden sollen, hat der Vertreter Deutschlands bei den zwischenstaatlichen Verhandlungen zum Migrationspakt eingebracht?

20

Welche Vorschläge hat der deutsche Vertreter bei den zwischenstaatlichen Verhandlungen zum Migrationspakt zur Familienzusammenführung unterbreitet? Stammen von ihm insbesondere die Vorschläge, dass Migranten auf „allen Qualifikationsniveaus“ der Zugang zum Familiennachzug erleichtert werden soll?

21

Welche Vorschläge der Bundesregierung sind schlussendlich in den Final Draft, also den endgültigen Vertragsentwurf des Migrationspaktes vom Juli 2018, eingeflossen? Welche Textvorschläge der Bundesregierung sind im Speziellen in das Vertragswerk übernommen worden?

22

Welche Vorschläge der Bundesregierung wurden abgelehnt bzw. flossen nur unvollständig in das Vertragswerk ein (bitte nach Vorschlag, Grund der Ablehnung durch die zwischenstaatlichen Vertreter bzw. bei Unvollständigkeit des Eingangs in das Vertragswerk mit der ursprünglichen Intention bzw. dem ursprünglichen Textentwurf der Bundesregierung auflisten)?

23

Hat die Bundesregierung bei dem nationalen Grenzregime, dem Zugang zu Grundleistungen bzw. sozialstaatlichen Leistungen unabhängig vom Aufenthaltsstatus, dem Familiennachzug auch für Geringqualifizierte, dem Einbezug sogenannter Klimaflüchtlinge in die Empfehlungen des Globalen Migrationspaktes, der Verankerung eines positiven Narrativs hinsichtlich Migration, den zwangsweisen Rückführungen und dem Freiheitsentzug von Migranten mit irregulärem Aufenthaltsstatus als letztes Mittel des Rechtsstaats bzw. bei der im Pakt geforderten Straffreiheit für illegale Migranten Zugeständnisse gemacht bzw. ist sie Kompromisse eingegangen, damit für die Bundesregierung wichtige Verhandlungspositionen in den Globalen Migrationspakt einfließen konnten (bitte nach Verhandlungspunkten, die für die deutsche Bundesregierung wichtig waren, den zugehörigen Kompromissen und Zugeständnissen, die für die Durchsetzung dieser Punkte von der Bundesregierung eingegangen bzw. gemacht wurden, aufschlüsseln und erläutern)?

24

Warum erschien eine deutsche Übersetzung des Globalen Migrationspaktes erst im Oktober 2018, nachdem die UN die endgültige Fassung des Vertragswerks in englischer Sprache bereits im Juli 2018 veröffentlicht hatte? Nahm die Übersetzung der Deutsche Übersetzungsdienst (DÜD) vor (bitte die Gründe der Verzögerung auflisten)?

25

Zählt die Bundesrepublik Deutschland zu den „Pilotländern“, offiziell oder inoffiziell, die bereits den Globalen Migrationspakt vor seiner Verabschiedung erfüllen, wie z. B. die Nichtzurückweisung von Migranten an den nationalen Grenzen, die Gewährung des Familiennachzugs unabhängig vom Qualifikationsniveau der Migranten („privilegierter Familiennachzug“) oder Gewährung sozialstaatlicher Leistungen unabhängig vom Migrationsstatus?

Berlin, den 29. November 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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