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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Mutmaßliche Korruptionsfälle in deutschen Auslandsvertretungen

(insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

29.01.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/669821.12.2018

Mutmaßliche Korruptionsfälle in deutschen Auslandsvertretungen

der Abgeordneten Omid Nouripour, Kai Gehring, Margarete Bause, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Uwe Kekeritz, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Ottmar von Holtz, Luise Amtsberg, Britta Haßelmann, Monika Lazar, Dr. Konstantin von Notz, Filiz Polat, Dr. Manuela Rottmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Bericht (www.spiegel.de/panorama/justiz/irak-mitarbeiter-in-deutschemgeneralkonsulat-sollen-visa-verkauft-haben-a-1240327.html) über Korruptionsfälle bei der Vergabe von Visa im deutschen Generalkonsulat in Erbil hat deutlich gemacht, dass deutsche Auslandsvertretungen nach wie vor anfällig für Manipulationen bei der Vergabe von Visa bzw. Terminen zur Visavergabe sind. Nach Ansicht der Fragesteller sind korrekte und korruptionsfreie Abläufe an deutschen Auslandsvertretungen für das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland im jeweiligen Land von höchster Bedeutung. Dies ist auch im Sinne der Antragsstellerinnen und Antragssteller, für die verlässliche Einreisedokumente von großer Bedeutung sind. Die an vielen deutschen Auslandsvertretungen langen Wartezeiten für die Visa- bzw. Terminvergabe bei oft gegebener persönlicher Gefährdungslage erhöhen die Versuchung, auf illegale Angebote für die Beschleunigung der Vorgänge einzugehen.

Nach den Berichten über Unregelmäßigkeiten in den Auslandsvertretungen in Teheran, Ankara und Beirut fragten die Fragesteller bereits in Mai 2018 nach Konsequenzen und möglichen weiteren betroffenen Auslandsvertretungen (Bundestagsdrucksache 19/2799), erhielten zu letzterem Punkt aber keine zufriedenstellende Antwort.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Wann und auf welche Weise wurde die Leitung des Generalkonsulats Erbil auf die Korruptionsfälle bei der Vergabe der Visa aufmerksam?

2

Wann wurden Berichte über die genannten Korruptionsfälle an die Zentrale des Auswärtigen Amts weitergeleitet?

3

Wann und durch wen wurde die Bundespolizei über die Vorgänge unterrichtet?

4

Inwiefern ist die Bundespolizei regelmäßig an deutschen Auslandsvertretungen tätig, und inwiefern ist sie in Bemühungen zur Korruptionsprävention dort eingebunden?

5

Welche organisatorischen Maßnahmen im Generalkonsulat Erbil wurden nach Bekanntwerden der Vorfälle durch das Auswärtige Amt ergriffen?

6

Inwiefern hat das Auswärtige Amt aus den Vorfällen in Erbil auch Konsequenzen für andere Auslandsvertretungen gezogen?

7

Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass, wie im in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierten Artikel erwähnt, die Information über die genannten Korruptionsfälle im Januar an die Bundespolizei übermittelt, aber erst im Sommer die Berliner Staatsanwaltschaft informiert wurde?

8

Wie erklärt die Bundesregierung die im Artikel benannte Verzögerung?

9

Gegen welche Personen und wegen welcher Straftatbestände wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Ermittlungsverfahren eingeleitet?

10

Wann begann jeweils die interne Untersuchung der Vorgänge im Generalkonsulat und im Auswärtigen Amt, und inwiefern ist sie mittlerweile abgeschlossen?

11

Wie viele Visa wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch Bezahlung von Schmiergeld erlangt, und in welchem Zeitraum?

12

Inwiefern drohen den Menschen, die durch die Vermittlung der im Artikel genannten Schlepper nach Deutschland gekommen sind, nach Kenntnis der Bundesregierung daraus Nachteile bei ihrem Aufenthaltsrecht in Deutschland zu erwachsen?

13

Aus welchen Gründen wurden die Verdachtsfälle im Generalkonsulat Erbil, von denen das Auswärtige Amt ausweislich des oben zitierten Artikels bereits Ende 2017 Kenntnis hatte, in der Antwort zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/2799 nicht aufgeführt?

14

In welchem Sinne unterscheiden sich die Fälle in Erbil in „Wesen und Art des mutmaßlichen Vorgangs“ (vgl. Antwort zu Frage 5) von denen, die in der oben genannten Kleinen Anfrage behandelt wurden?

15

An welchen anderen Auslandsvertretungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit interne Untersuchungen wegen Bestechung bzw. Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Vergabe von Visa bzw. der Vergabe von Terminen zur Vorsprache bei der Visabeantragung anhängig?

16

Wurde die personelle Ausstattung der Visastelle des deutschen Generalkonsulats Erbil seit 2014 erhöht, und wenn ja, in welchem Umfang, und wenn nein, warum nicht?

17

Sind die Ermittlungen zu Korruptionsverdachtsfällen in den deutschen Auslandsvertretungen in Ankara, Beirut und Teheran, auf die in der oben genannten Kleinen Anfrage Bezug genommen wird, mittlerweile abgeschlossen, und wenn ja, inwiefern hat die Bundesregierung die Erkenntnisse aus dem Verfahren zum Anlass genommen „die Verfahren weiter zu optimieren“ (vgl. Antwort zu Frage 9)?

18

An welchen deutschen Auslandsvertretungen wurde in den Jahren 2017 und 2018 die personelle Ausstattung in den Visastellen erhöht, in welchen gesenkt (bitte nach Vertretungen und Umfang aufschlüsseln)?

19

Inwiefern spielt die im Vergleich zu ihren entsandten Kolleginnen und Kollegen niedrigere Entlohnung von Ortskräften an deutschen Auslandsvertretungen nach Kenntnis der Bundesregierung eine Rolle für die Korruptionsanfälligkeit, und inwiefern fließen Erwägungen der Korruptionsresilienz in die Lohngestaltung von Ortskräften an deutschen Auslandsvertretungen ein?

20

An welchen Auslandsvertretungen waren diejenigen unter den im Bericht 2017 zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung erwähnten, der Korruption verdächtigten 13 Beschäftigten tätig, gegen die weiterhin Verfahren anhängig sind (vgl. www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/ DE/publikationen/themen/moderne-verwaltung/korruptionspraevention/ korruptionspraevention-jahresbericht-2017.pdf?__blob=publicationFile &v=5, S. 19)?

21

An welchen Auslandsvertretungen waren diejenigen unter den im Bericht 2016 zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung erwähnten der Korruption verdächtigten 25 Beschäftigten tätig, gegen die weiterhin Verfahren anhängig sind (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/ DE/publikationen/themen/moderne-verwaltung/korruptionspraevention/ korruptionspraevention-jahresbericht-2016.pdf?__blob=publicationFile &v=8)?

Berlin, den 7. Dezember 2018

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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