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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Aufwand von Apotheken bei der Prüfung von Cannabisblüten

(insgesamt 10 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

18.01.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/675702.01.2019

Aufwand von Apotheken bei der Prüfung von Cannabisblüten

der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Dr. Martin Neumann, Hagen Reinhold, Jimmy Schulz, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Stephan Thomae, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Am 5. Mai 2017 hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) das Deutsche Arzneibuch um eine Regelung zur Prüfung von Cannabisblüten ergänzt. So sind nun eine makroskopische und mikroskopische Prüfung der Cannabisblüten sowie eine Prüfung mit Hilfe der Dünnschichtchromatographie vorgesehen (www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arzneimittel/ Zulassung/ZulRelThemen/azbuch/Monografie_Cannabisblueten.pdf?__blob= publicationFile&v=2).

Kritisiert wird von Seiten der Apotheken, dass die Prüfverfahren aufwändig sind und zudem in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt werden. In Schleswig-Holstein sollen etwa Gebinde aus den Niederlanden als Fertigarzneimittel anerkannt sein, was eine Prüfung überflüssig macht. In anderen Bundesländern wiederum muss jedes Gebinde Cannabisblüten gesondert geprüft werden. Da Cannabisblüten nur in Gebinden von maximal 10 Gramm geliefert werden, erhöht sich der Prüfungsaufwand aus Sicht der Apotheken weiter (vgl. www. deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2018/10/19/so-aufwendig-ist- diecannabis-analytik).

Die uneinheitlichen Regelungen in den Bundesländern und die aufwändigen Prüfverfahren verteuern Medizinalcannabis erheblich und belasten die Apotheken mit einem hohen Arbeitsaufwand. Wünschenswert wären aus Sicht der Fragesteller eine einheitliche und unbürokratische Regelung, die in allen Bundesländern gilt sowie größere Gebinde von Cannabisblüten bzw. deren Ausweisung als Fertigarzneimittel.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen10

1

In welchen Bundesländern werden nach Kenntnis der Bundesregierung Cannabisblüten ganz oder teilweise als Fertigarzneimittel anerkannt?

2

Wenn in einzelnen Bundesländern Cannabisblüten ganz oder teilweise als Fertigarzneimittel anerkannt werden, nach welchen Kriterien erfolgt diese Anerkennung nach Kenntnis der Bundesregierung?

3

Wie bewertet die Bundesregierung die Anerkennung bzw. Einstufung von Cannabisblüten als Fertigarzneimittel?

4

Was unternimmt die Bundesregierung, damit mehr Cannabisblüten-Gebinde als Fertigarzneimittel eingestuft werden können?

5

Gibt es Bestrebungen der Bundesregierung, den Aufwand bei der Prüfung von Cannabisblüten zu reduzieren, und wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

6

Werden Cannabisblüten aus deutschem Anbau eine Einstufung als Fertigarzneimittel bekommen können, und wenn ja, unter welchen Voraussetzungen, und wenn nein, warum nicht?

7

Sind der Bundesregierung Bestrebungen bekannt, größere (über 10 g) Gebindegrößen von Cannabisblüten einzuführen, und wenn ja, welche, und was unternimmt die Bundesregierung hier?

8

Sind der Bundesregierung neue Verfahren zur Prüfung von Cannabisblüten, wie etwa infrarotbasierte Verfahren, bekannt, und was unternimmt die Bundesregierung, um solche Verfahren in der Praxis zu etablieren?

9

Welche Kosten entstehen nach Kenntnis der Bundesregierung einer Apotheke aktuell für die Prüfung eines Cannabisblüten-Gebindes, und welche Auswirkung haben diese Kosten auf die Preise von Medizinalcannabis?

10

Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung generell, um die Preise und Kosten von Medizinalcannabis zu senken?

Berlin, den 12. Dezember 2018

Christian Lindner und Fraktion

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