Militärische Tiefflüge in der Sächsischen Schweiz
der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Dr. Tobias Lindner, Markus Tressel, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Regelmäßig und zunehmend klagen Anwohnerinnen und Anwohner der Sächsischen Schweiz, über der die Sonderflugzone TRA 208/308 eingerichtet wurde, über starke Lärmbelästigungen durch militärische Tiefflüge. Die Tiefflüge stellen nicht nur eine massive Beeinträchtigung der Lebensqualität der Bevölkerung und der Tourismusgäste dar, sondern bergen nach Ansicht der Nationalparkverwaltung Sächsische Schweiz auch für geschützte Tierarten Risiken. Die Nationalparkverwaltung plädierte daher für einen Verzicht der Tiefflüge über Vogelschutzgebieten, insbesondere in der Brut- und Aufzuchtphase (März bis Juli). Auf Betreiben des damaligen Bundestagsabgeordneten Klaus Brämig fand im Jahr 2015 ein Austausch zwischen der Bundeswehr und den Betroffenen statt, in dessen Ergebnis die Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen, klarstellte, dass ein Verzicht auf Tiefflüge nicht mit den militärischen Erfordernissen vereinbar sei, jedoch bezüglich der Hubschrauberflüge ausgewählte Brutplätze vom Flugbetrieb ausgenommen werden könnten, analog der Schutzregelungen im Alpenraum.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen24
Wie viele militärische Über- und Tiefflüge gab es über dem Nationalpark Sächsische Schweiz seit 2010 (Anzahl bitte pro Monat angeben und Art der militärischen Fluggeräte nach Kampfflugzeugen, Transportflugzeugen und Hubschraubern differenzieren)?
Welche, der in Frage 1 genannten Tiefflüge fanden in mindestens 1 000 Fuß (330 Metern) statt, und bei welchen Tiefflügen wurde Flughöhen von 500 Fuß (ca. 150 Meter) zugelassen (bitte ebenfalls die Entwicklung der Anzahl der Tiefflüge unter 1 000 Fuß und unter 500 Fuß seit 2010 darstellen)?
Wie hoch ist der Anteil der, per Flugstundenkontingent streng limitierten, Tiefflüge von 500 Fuß (ca. 150 Meter) in der Region Sächsische Schweiz, im Vergleich zu den anderen Flugbeschränkungszonen bzw. Sonderflugzonen Deutschlands?
Wie viele Beschwerden bzw. Anzeigen bezüglich Über- bzw. Tiefflügen militärischer Flugzeuge über der Sächsischen Schweiz sind seit 2010 bei der Bundesregierung eingegangen (bitte Anzahl pro Monat angeben und die Herkunft der Beschwerden untergliedern in a) aus der Bevölkerung und b) konkrete staatliche Institution)?
Wie viele Beschwerden bzw. Anzeigen in Frage 4 hatten die Unterschreitung der Mindestflughöhe zum Gegenstand, und wie verteilten sich die anderen Gründe auf die Anzahl der Beschwerden bzw. Anzeigen?
Mit welchem Ergebnis wurden die Verfahren zu den Beschwerden bzw. Anzeigen in Frage 4 abgeschlossen?
Welche Schutzregelungen für geschützte Tierarten wurden bezüglich des Hubschrauberflugbetriebes für welche Regionen in der Sächsischen Schweiz entwickelt?
Welche weiteren konkreten Maßnahmen wurden seit Juni 2015 durch die Bundesregierung ergriffen, um die Auswirkungen der Über- und Tiefflüge auf Menschen und Umwelt in der Region Sächsische Schweiz und der Sonderflugzone TRA 208/308 zu minimieren?
Aus welchen Gründen ist der Verzicht oder die Reduzierung der militärischen Über- und Tiefflüge über Vogelschutzgebieten in der Sächsischen Schweiz im Brut- und Aufzuchtszeitraum (März bis Juli) nicht möglich?
Aus welchen Gründen ist eine Vorabinformation der Nationalparkverwaltung bzw. der Naturschutzbehörden über geplante Über- und Tiefflüge nicht möglich?
Mit welchem zeitlichen Vorlauf vor der Durchführung der entsprechenden Flüge in der Sonderflugzone TRA 208/308 plant die Bundeswehr diese Einsätze, und aus welchen Gründen ergeben sich signifikante Abweichungen von der Einsatzplanung?
Bei welchen der in den Fragen 1 und 2 genannten militärischen Über- und Tiefflüge fand eine Vorprüfung durch die Bundeswehr bezüglich möglicher erheblicher Beeinträchtigungen besonders geschützter Arten statt?
In welchen Fällen haben die Vorprüfungen der Bundeswehr ergeben, dass geplante Über- und Tiefflüge erhebliche Beeinträchtigungen besonders geschützter Arten hervorrufen, und in welchen Fällen wurde daraufhin Naturschutzverbänden Gelegenheit zur Stellungnahme, mit jeweils welchem Ergebnis (Veränderung Flugroute und -höhe etc.), gegeben?
Wie und durch wenn erfolgt die Vorprüfung der Bundeswehr bezüglich möglicher Beeinträchtigung besonders geschützter Arten?
Aus welchen Gründen sind nach Ansicht der Bundesregierung Tiefflüge in der Sächsischen Schweiz notwendig für den Ausbildungs- und Einsatzbetrieb der Bundeswehr?
Welche anderen Flugrouten und Sondereinsatzzonen stehen der Bundeswehr für den Ausbildungs- und Einsatzbetrieb, der mit Tiefflügen durchgeführt werden muss, zur Verfügung?
Welche flächenmäßige Ausdehnung hat die TRA 208/308 SACHSEN, und wie viele Einwohnerinnen und Einwohner leben dauerhaft in diesem Gebiet?
Welche Mindestflughöhe und welche Nutzungszeiten gelten für die TRA 208/308 SACHSEN?
Wie viele Tage war die TRA 208/308 SACHSEN bislang im Jahr 2018 aktiviert?
Wie viele Übungsflüge mit welcher durchschnittlichen Verweildauer fanden im Jahr 2018 monatlich in der TRA 208/308 SACHSEN statt?
Wie viele Nutzungsstunden entfielen bislang im Jahr 2018 monatlich auf die TRA 208/308 SACHSEN?
Sind Überschallflüge in der TRA 208/308 SACHSEN zulässig, und wenn ja, unter welchen Bedingungen?
Sind Überschallflüge über dem Nationalpark Sächsische Schweiz zulässig, und wenn ja, unter welchen Bedingungen?
Wie wird sich der militärische Flugbetrieb in Deutschland und insbesondere in Sachsen nach Kenntnis der Bundesregierung in den nächsten Jahren entwickeln?