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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Fortbestand Stationierungskonzept

(insgesamt 25 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

28.01.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/680103.01.2019

Fortbestand Stationierungskonzept

der Abgeordneten Christian Sauter, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Bijan Djir-Sarai, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Pascal Kober, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Struktur der Bundeswehr wird durch das Weißbuch, die Konzeption der Bundeswehr und das Fähigkeitsprofil für die Zukunft verändert. Der Bedarf der Bundeswehr an Unterkünften und anderer Infrastruktur wie Lager- und Instandhaltungseinrichtungen verändert sich erheblich. Die Reorganisation und insbesondere der Ausbau bisher abgebauter Bestände und abgebauten Personals, zum Beispiel im Beschluss des Leitungsboards Personal vom November 2018, lässt den Bedarf anwachsen. Das bisherige Stationierungskonzept der Bundeswehr von 2011 spiegelt daher nicht die Bedürfnisse wider, die durch das Weißbuch, die Konzeption der Bundeswehr und das Fähigkeitsprofil definiert wurden.

Entscheidungen darüber, wo und in welcher Form die Bundeswehr zukünftig stationiert sein wird, haben Auswirkungen auf Länder und Kommunen, und nicht zuletzt auf Soldatinnen und Soldaten und zivile Beschäftigte der Bundeswehr. Darüber hinaus ist eine breite Verteilung der Standorte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wichtig für eine Verwurzelung der Bundeswehr in der Gesellschaft. Daher hat die Frage nach der zukünftigen Stationierung, auch in Hinblick auf die Verwerfungen durch das Stationierungskonzept 2011, besonderes Gewicht. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD spricht von einer Prüfung des zukünftigen Bedarfs, die auch bereits abgegebene Liegenschaften umfassen solle. Eine Umsetzung dieser Forderung lässt allerdings bisher auf sich warten.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen25

1

Plant die Bundesregierung eine Überarbeitung des Stationierungskonzepts? Wenn ja, wann wird sie ein neues Stationierungskonzept vorlegen?

2

Welche Grundprinzipien beziehungsweise Entscheidungsfaktoren wird die Bundesregierung bei der Neufassung des Stationierungskonzepts den Entscheidungen zugrunde legen?

3

Wird die Bundesregierung eine Gewichtung dieser Entscheidungsfaktoren vornehmen, und wenn ja, wie wird diese ausgestaltet?

4

Werden Kommunen in den Prozess der Erstellung einbezogen, und wenn ja, wie?

5

Wie sieht die Bundesregierung vor, zukünftig auf die besonderen Interessen der Kommunen bei der Frage der Schließung oder Veränderung von Standorten einzugehen?

6

Berücksichtigt die Bundesregierung bei der weiteren Planung eines Stationierungskonzepts die von Vertretern der Städte und Kommunen geäußerten Wünsche bezüglich des Verbleibs oder des Abzugs der Bundeswehr?

7

Welchen Zeitplan sieht die Bundesregierung für die Umsetzung vor, falls sie ein neues Stationierungskonzept plant?

8

Sind die zur Umsetzung benötigten einzelnen Maßnahmen ausreichend haushalterisch hinterlegt?

9

Wie hoch sind diese jeweiligen Haushaltsmittel, auf die sich Frage 7 bezieht, in der mittelfristigen Finanzplanung veranschlagt?

10

Wie werden Öffentlichkeit und betroffene Kommunen über die Entscheidungen über Stationierungen informiert werden? Werden die Betroffenen, wie bei der letzten Veröffentlichung eines Stationierungskonzeptes, durch eine „Stationierungsbroschüre“ informiert?

11

Plant die Bundesregierung, in Hinblick auf die neu erstellte Konzeption der Bundeswehr und dem sich daraus ergebenden Fähigkeitsprofil eine Abweichung vom Stationierungskonzept, ohne dieses neu zu überarbeiten?

a) Welche Standorte sind betroffen?

b) Welche Veränderungen werden vorgenommen?

12

Hat die Bundesregierung eine Evaluierung des Stationierungskonzeptes 2011 durchgeführt?

13

Wenn ja, welche Ergebnisse hat diese Evaluierung aufgezeigt?

14

Welche Vereinbarungen sind innerhalb der Bundesregierung zu bestehenden Standorten getroffen, welche zu derzeit in der Schließung befindliche, und welche zu bereits abgegebenen?

15

Welche Liegenschaften sind vom Verkaufsmoratorium, welches die Bundesregierung für bisherige Standorte und Liegenschaften, die zum Verkauf anstehen ausgesprochen hat, betroffen (bitte auflisten)?

16

Bei welchen bereits abgegebenen Liegenschaften wird eine Rückübernahme, zum Beispiel nach der Rückgabe der Liegenschaft an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), durch die Bundeswehr geprüft?

17

Welche Veränderungen in der Struktur innerhalb der Standorte werden derzeit geplant oder sind vorgesehen, beispielsweise in Bezug auf die Versorgung mit Mannschaftsheimen und Kantinen oder anderen sozialen Einrichtungen?

18

Welche Veränderungen in der Struktur innerhalb der Standorte werden derzeit aufgrund des erhöhten Bedarfs an Lagerräumen für Waffen oder Munition geplant?

19

Sind die für diese Veränderungen vorgesehenen Finanzmittel bereits mit Haushaltsmitteln hinterlegt?

20

Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dieser Planung für bestehende Standorte und Liegenschaften?

21

Plant die Bundesregierung Veränderungen bei der Unterkunftspflicht? Wenn nein, warum nicht?

22

Welche Auswirkungen haben die Veränderungen beim Munitionskonzept auf die Liegenschaften und die Stationierungen in Deutschland?

23

Gibt es ausreichend geeignete Liegenschaften, um die Angehörigen der Streitkräfte anderer Staaten im Rahmen des Host Nation Supports bei einem längeren Transit durch Deutschland unterzubringen?

24

Berücksichtigt die Bundesregierung die im Zuge des Host Nation Supports entstehende Bedarfe an Liegenschaften bei einer Anpassung oder Neufassung des Stationierungskonzepts?

25

Welchen Sollwert des Personalbestands berücksichtigt die Bundesregierung bei der Planung des zukünftigen Stationierungskonzepts?

Berlin, den 12. Dezember 2018

Christian Lindner und Fraktion

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