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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Stand der Regelfinanzierung psychosozialer Krebsberatungsstellen

(insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

22.01.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/685304.01.2019

Stand der Regelfinanzierung psychosozialer Krebsberatungsstellen

der Abgeordneten Matthias Seestern-Pauly, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Martin Neumann, Jimmy Schulz, Frank Sitta, Benjamin Strasser, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der nationale Krebsplan (NKP) ist das zentrale Koordinierungs- und Kooperationsprogramm des Bundesministeriums für Gesundheit zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Früherkennung von Krebs sowie der Versorgung von krebskranken Menschen in Deutschland.

Für die Fragesteller sind insbesondere die Handlungsfelder 2 (Ziel 9) und 4 (Ziel 11a und 11b) von Interesse. Ziel 9 des NKP fordert: „Alle Krebspatienten erhalten bei Bedarf eine angemessene psychoonkologische Versorgung“. Die Ziele 11a und 11b geben vor: „Es liegen für alle Krebspatienten und ihre Angehörigen niederschwellige, zielgruppengerechte und qualitätsgesicherte Informationsangebote (Ziel 11a) und qualitätsgesicherte Beratungs- und Hilfsangebote (Ziel 11b) vor“ (www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/nationalerkrebsplan/handlungsfelder/ziele-des-nationalen-krebsplans.html).

Die derzeitige Finanzierungssystematik psychosozialer Krebsberatungsstellen wird diesen Ansprüchen und Zielen noch nicht gerecht. Dies wurde auch durch die Zusage des damaligen Bundesgesundheitsministers Hermann Gröhe verdeutlicht, der bereits 2017 eine gesetzliche Regelung zur Sicherung einer Regelfinanzierung für psychosoziale Krebsberatungsstellen ausgesprochen hat (www.kreiszeitung.de/lokales/diepholz/barnstorf-ort49824/2019-soll-schluss-sein-unsicherheit-8580628.html).

Den Fragestellern ist aus mehreren Besuchen vor Ort bekannt, dass die ungesicherte Finanzierung von psychosozialen Krebsberatungsstellen zu einem Klima der Verunsicherung führt, besonders bei dem Personal, das aufgrund unklarer Folgefinanzierung nur mit Jahresverträgen angestellt wird.

Die Deutsche Krebshilfe (DKH) hat ihre Zwischenfinanzierung der von ihr geförderten Krebsberatungsstellen an die Voraussetzung geknüpft, dass das Gesetzgebungsverfahren für eine Regelfinanzierung im Jahr 2019 eingeleitet wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der Beratungen über eine Regelfinanzierung von psychosozialen Krebsberatungsstellen?

2

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der Beratungen über Maßnahmen zur Erreichung von Ziel 9 des NKP?

3

Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der Beratungen über Maßnahmen zur Erreichung der Ziele 11a und 11b des NKP?

4

Welche Beratungsschritte haben nach Kenntnis der Bundesregierung bereits stattgefunden in Bezug auf

a) die Regelfinanzierung von psychosozialen Krebsberatungsstellen,

b) die Erreichung von Ziel 9 des NKP bzw.

c) die Erreichung der Ziele 11a und 11b des NKP (bitte mit Datum und Beteiligten angeben)?

5

Wann ist nach Einschätzung der Bundesregierung mit einem Ergebnis der in Frage 4 aufgeführten Beratungen zu rechnen?

6

Ist es nach Einschätzung der Bundesregierung vor dem Hintergrund der Voraussetzungen der Zwischenfinanzierung von psychosozialen Krebsberatungsstellen durch die DKH realistisch, dass ein Gesetzgebungsverfahren zur Festschreibung der Regelfinanzierung von psychosozialen Krebsberatungsstellen im Jahr 2019 eingeleitet werden kann, sodass eine Regelfinanzierung ab 2020 sichergestellt ist (bitte begründen)?

7

Gibt es seitens der Bundesregierung ein bevorzugtes Modell zur Ausgestaltung einer Regelfinanzierung psychosozialer Krebsberatungsstellen (bitte erläutern)?

8

Welche grundlegenden Voraussetzungen muss die Ausgestaltung einer Regelfinanzierung nach Einschätzung der Bundesregierung erfüllen (bitte Voraussetzungen mit Begründung aufzählen)?

9

Verfolgt die Bundesregierung das Ziel, psychosoziale Krebsberatungsstellen als niederschwelliges Angebot allen Patientinnen und Patienten mit Beratungsbedarf zur Verfügung zu stellen?

Berlin, den 12. Dezember 2018

Christian Lindner und Fraktion

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