Lage von Asylsuchenden in Bosnien und Herzegowina
der Abgeordneten Luise Amtsberg, Manuel Sarrazin, Filiz Polat, Friedrich Ostendorff, Claudia Roth (Augsburg), Kai Gehring, Margarete Bause, Canan Bayram, Franziska Brantner, Britta Haßelmann, Katja Keul, Monika Lazar, Dr. Tobias Lindner, Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Tabea Rößner, Dr. Manuela Rottmann und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Seit Anfang 2018 lässt sich eine Verlagerung der sogenannten Balkan-Fluchtroute gen Westen und damit über Bosnien und Herzegowina beobachten. Seit der weitgehenden Schließung der „Balkanroute“ im März 2016 sitzen Zehntausende Geflüchtete in Griechenland fest. Weitere Tausende sind in Bulgarien, Albanien, Serbien oder Bosnien und Herzegowina gestrandet und warten auf ein Weiterkommen nach Westeuropa (www.hss.de/news/detail/gibt-es-eine-neue-balkanroute-news3552/). Nach offiziellen Angaben der Vereinten Nationen erreichten bis Ende September 2018 mehr als 16 000 Schutzsuchende Bosnien und Herzegowina, 25 mal so viele wie im Vorjahr (https://data2.unhcr.org/en/documents/download/66720). Die meisten von ihnen wollen von Bosnien aus nach Kroatien und weiter nach Norden.
Bosnien und Herzegowina leidet auch 23 Jahre nach dem Friedensabkommen von Dayton unter den Folgen des Krieges. Die Volkswirtschaft in Bosnien und Herzegowina gehört zu den schwächsten in Europa. Die ausufernde Dezentralisierung der Regierungsstellen, eine immense Bürokratie, mangelnde Reformen, zurückgehende Auslandsinvestitionen sowie eine der höchsten Arbeitslosenquoten unter den Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawiens prägen die Lage (https://de.statista.com/statistik/studie/id/52772/dokument/beitrittskandidaten-der-eu-erweiterung/).
Ein nationales Asylsystem mit Unterbringung und Versorgung aber auch Entscheidungen über Asylanträge existiert in Bosnien und Herzegowina so gut wie nicht. Im Jahr 2017 stellten zwar 338 Drittstaatsangehörige in Bosnien und Herzegowina Erstasylanträge, jedoch erging 2017 keine einzige Entscheidung darüber (www.laenderdaten.info/Europa/Bosnien-und-Herzegowina/fluechtlinge.php). Das UN-Kinderhilfswerk beschreibt die Versorgungslage für Asylsuchende in Bosnien und Herzegowina als prekär und erklärt die winterfeste Unterbringung der Schutzsuchenden, darunter mehrere hundert Kinder, als eine der größten Herausforderungen (https://reliefweb.int/sites/reliefweb.int/files/resources/UNICEF%20Refugee%20and%20Migrant%20Crisis%20in%20Europe%20Humanitarian%20Situation%20Report%20No.%2029%20July%20-%20September%202018%20.pdf).
Rund 1 450 der aktuell in Bosnien befindlichen Menschen sind laut dem Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen UNHCR in Flüchtlingsunterkünften untergebracht. Schätzungen zufolge befinden sich jedoch etwa drei- bis viermal so viele der in Bosnien und Herzegowina gestrandeten Asylsuchenden in informellen Camps, viele von ihnen in den Ortschaften Velika Kladuša and Bihać im nordwestlichen Kanton Una Sana, nahe der kroatischen Grenze. Insbesondere in den informellen Camps fehlt jedwede Versorgung bzw. Infrastruktur, wie z. B. Sanitäranlagen (vgl. https://data2.unhcr.org/en/documents/download/66720).
Hilfsorganisationen berichten immer wieder über den Einsatz von Gewalt durch die kroatische Grenzpolizei sowie über das Zurückschieben von Geflüchteten (völkerrechtswidrige Pushbacks). Es gibt Berichte darüber, dass in Kroatien aufgegriffenen Schutzsuchenden Geld, Ausrüstung und Kleidung durch die kroatische Polizei entwendet wird und dass ihre Mobiltelefone und Dokumente zerstört werden (www.borderviolence.eu/).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen21
Wie viele Asylsuchende befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Einbringung der Kleinen Anfrage in Bosnien und Herzegowina (bitte nach Herkunftsländern aufschlüsseln)?
Wie sind die Geflüchteten nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Einbringung der Kleinen Anfrage in Bosnien und Herzegowina untergebracht (bitte nach offiziellen Flüchtlingsunterkünften, privater Unterbringung bei Helfenden, inoffiziellen Camps und ohne Obdach aufschlüsseln), und wie bewertet die Bundesregierung die dortige Unterbringungssituation, insbesondere mit Blick auf die winterliche Witterung?
Wie viele unbegleitete und begleitete minderjährige Schutzsuchende befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Einbringung der Kleinen Anfrage in Bosnien und Herzegowina, und wie bewertet die Bundesregierung ihre Versorgung und Unterbringung?
Bei wie vielen der zum Zeitpunkt der Einbringung der Kleinen Anfrage in Bosnien und Herzegowina befindlichen Asylsuchenden handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung um besonders Schutzbedürftige im Sinne des Artikels 21 der Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU (bitte nach Personengruppen aufschlüsseln), und wie bewertet die Bundesregierung ihre Versorgung und Unterbringung?
Wie bewertet die Bundesregierung die Situation von zum Zeitpunkt der Einbringung der Kleinen Anfrage in Bosnien und Herzegowina befindlichen Asylsuchenden hinsichtlich der dortigen Nahrungsmittelversorgung?
Wie bewertet die Bundesregierung die Situation von Asylsuchenden in Bosnien und Herzegowina hinsichtlich ihrer medizinischen und psychosozialen Versorgung?
Inwiefern verfügt Bosnien und Herzegowina nach Einschätzung der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Einbringung der Kleinen Anfrage über ein funktionierendes Asylsystem?
Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeit, in Bosnien und Herzegowina Asyl zu beantragen und die Aussicht auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren?
Wie bewertet die Bundesregierung den Zugang zu unabhängiger Rechts- und Verfahrensberatung für Asylsuchende in Bosnien und Herzegowina?
Wie bewertet die Bundesregierung die staatlichen Aufnahmekapazitäten in Bosnien und Herzegowina zum Zeitpunkt der Einbringung der Kleinen Anfrage hinsichtlich der Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden sowie mit Blick auf die Durchführung von Asylverfahren?
Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung internationale und lokale Organisationen zum Zeitpunkt der Einbringung der Kleinen Anfrage in Bosnien und Herzegowina im Zusammenhang mit der Registrierung, Versorgung und Betreuung von Asylsuchenden engagiert (bitte nach Organisationen, Einsatzort und Umfang des Engagements aufschlüsseln)?
Welche Maßnahmen hat es nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der EU gegeben, Bosnien und Herzegowina beim Aufbau eines Asylsystems zu unterstützen (bitte einzeln auflisten)?
Welche Maßnahmen (z. B. Entsendung von Personal des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge – BAMF) plant die Bundesregierung, um Bosnien und Herzegowina zu unterstützen?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung von Protesten von Asylsuchenden gegen ihre aussichtslose Situation in Bosnien und Herzegowina nahe der kroatischen Grenze im Oktober 2018?
Wie viele der in Bosnien und Herzegowina befindlichen Asylsuchenden haben nach Erkenntnis der Bundesregierung in Griechenland einen Antrag auf Übernahme nach Deutschland im Rahmen der Dublin-Verordnung (wegen enger familiärer Bindungen) gestellt oder hätten Anspruch auf eine Übernahme, ohne diese beantragt zu haben?
Inwiefern wirken sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Asyl- und Rückführungsvorschriften in Ungarn, die die EU-Kommission zur Klage beim Europäischen Gerichtshof veranlasst haben (www.spiegel.de/politik/ausland/asylpolitik-eu-kommission-verklagt-ungarn-a-1219218.html), auf die Zahl der Schutzsuchenden in Bosnien und Herzegowina im Sinne einer Verlagerung der Fluchtrouten aus?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Zahl der nach Medienberichten von Kroatien nach Bosnien und Herzegowina illegalerweise zurückgeschobenen (Pushback) Geflüchteten, und welche Konsequenzen zieht sie aus diesen Verstößen gegen geltendes Unions- und Völkerrecht?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die nach Medienberichten stattfindende systematische Anwendung von Gewalt und Sachbeschädigung durch kroatische Grenzpolizei an Asylsuchenden, und welche Konsequenzen zieht sie aus diesen Verstößen gegen geltendes Recht?
Inwiefern und mit welchem Ergebnis wurden etwaige Verstöße gegen das Nichtzurückweisungsgebot der Genfer Flüchtlingskonvention seitens kroatischer Grenzpolizei durch die Bundeskanzlerin im Rahmen ihres Zusammentreffens mit dem kroatischen Regierungschef Andrej Plenkovic am 28. August 2018 thematisiert?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Zahl der von Slowenien nach Bosnien und Herzegowina zurückgeschobenen (Pushback) Geflüchteten, und welche Konsequenzen zieht sie aus diesen Rechtsverstößen?
Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass besonders Schutzbedürftige, die zum Zeitpunkt der Einbringung der Kleinen Anfrage in humanitär prekärer Lage in Bosnien und Herzegowina ausharren müssen, im Rahmen des Resettlementverfahrens in Deutschland aufgenommen werden können?