Reformpläne für die Grundsteuer
der Abgeordneten Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Martin Neumann, Frank Schäffler, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Der Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz hat Medienberichten zufolge ein Konzept für die Reform der Grundsteuer vorgelegt (www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/grundsteuer-olaf-scholz-legt-laut-bild-neues-konzept-vor-wird-wohnen-teurer-a-1240358.html).
Am 10. April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar und damit verfassungswidrig sind. Die jahrelange Untätigkeit des Gesetzgebers führte zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen bei der Bewertung von Grundvermögen, für die es nach dem Bundesverfassungsgericht keine ausreichende Rechtfertigung gibt.
Der Gesetzgeber ist nun aufgefordert bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu treffen. Danach dürfen die verfassungswidrigen Regeln für einen Umsetzungszeitraum noch bis spätestens zum 31. Dezember 2024 angewandt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Wann will die Bundesregierung einen Referentenentwurf veröffentlichen?
a) Wann ist die Kabinettsbefassung geplant?
b) Wird man die gesetzten Fristen des Bundesverfassungsgerichts einhalten?
Wie sieht das in den Medien vorgestellte Konzept im Detail aus?
Wird die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf Mieterinnen und Mieter beibehalten (Verordnung über die Aufstellung der Betriebskosten – BetrKV)?
Entfällt aus Sicht der Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vorgesehene Einführung einer Grundsteuer C? Falls ja, weshalb?
Wieso wird nicht zuerst das Parlament informiert?
Liegen der Bundesregierung Schätzungen vor, inwieweit die Werte (Bemessungsgrundlagen, Grundsteuermessbeträge, Grundsteuern) nach der Reform gegenüber dem Status quo auseinanderspreizen?
Wie wird sichergestellt, dass die Bewertung nach den Herstellungskosten zu vergleichbaren Werten wie nach dem angedachten Ertragswertverfahren kommt?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Bürokratiekosten für die Reform der Grundsteuer im Übergangszeitraum?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die jährlichen Bürokratiekosten für die Erhebung der Grundsteuer?
Wie hoch werden die künftigen jährlichen Einnahmen der Grundsteuer nach Ansicht der Bundesregierung sein?
Mit welcher Begründung geht die Bundesregierung davon aus, dass eine wertunabhängige Bemessungsgrundlage eine Grundgesetzänderung voraussetzt, eine wertabhängige Bemessungsgrundlage dagegen nicht (vgl. Bundesministerium der Finanzen, Das BMF-Briefing: Grundsteuer – rechtssicher und gerecht, 28. November 2018, S. 2)?
Beabsichtigt die Bundesregierung, § 9 Nummer 1 des Gewerbesteuergesetzes an eine neu geregelte Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer derart anzupassen, dass eine Doppelbelastung von zum Betriebsvermögen gehörenden Grundbesitz durch Gewerbesteuer und Grundsteuer vermieden wird?