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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Weltweite Lage von Kindern - Kinderrechte im globalen Kontext

(insgesamt 54 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

28.02.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/725122.01.2019

Weltweite Lage von Kindern – Kinderrechte im globalen Kontext

der Abgeordneten Kai Gehring, Katja Dörner, Margarete Bause, Sven Lehmann, Omid Nouripour, Luise Amtsberg, Filiz Polat, Maria Klein-Schmeink, Dr. Kirsten Kappert-Gonther, Uwe Kekeritz, Ottmar von Holtz, Dr. Frithjof Schmidt, Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Jürgen Trittin, Corinna Rüffer, Ulle Schauws, Margit Stumpp, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-KRK) vom 20. November 1989 ist die nach Anzahl der teilnehmenden Staaten erfolgreichste Konvention in der Geschichte der Vereinten Nationen. Deutschland hat sie und ihre drei Zusatzprotokolle schrittweise ratifiziert. Im Jahr 2019 wird das 30. Jubiläum der KRK gefeiert. Die Große Koalition hat im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD zu Beginn des Jahres angekündigt, „Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich [zu] verankern“. Dazu wolle sie ein „Kindergrundrecht“ schaffen und die Arbeit der Kinderkommission des Deutschen Bundestages stärken.

Nach Einschätzung der Fragestellerinnen und Fragesteller gründet die tatsächliche Einhaltung der Kinderrechte heutzutage nicht mehr nur auf regionalen und nationalen Entscheidungen, sondern auch auf internationalen Dialogen und Vereinbarungen sowie deren konkreter Umsetzung angesichts alter, aktueller und zukünftiger kinderechtlicher Herausforderungen. Nicht zuletzt durch die zunehmende Mobilität im 21. Jahrhundert wird sie maßgeblich durch bilaterale und internationale Zusammenarbeit beeinflusst. In diesem Kontext gibt es Klärungsbedarf, wie die Bundesregierung die Rolle Deutschlands angesichts der globalen Vernetzung aktiv gestalten will, welche Handlungsmöglichkeiten ihr zur Verfügung stehen, welche Priorisierung globaler Problemherde – thematisch wie regional – sie vornimmt und zu welchen transnationalen Herausforderungen sie Initiativen ergreift.

Die Bundesregierung erkennt nach eigenem Bekunden eine globale Verantwortung der Bundesrepublik Deutschland im Kampf für die Umsetzung von Menschenrechten an und sieht sich dabei selbst in einer Führungsrolle. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung verabschiedete im April 2017 den Aktionsplan „Agents of Change“, der Kinder und Jugendliche zu den zentralen Akteuren der Entwicklungszusammenarbeit ernennt.

Einleitend stellen die Verfasserinnen und Verfasser fest, dass Deutschland „im internationalen Dialog eine Vorreiterrolle für die Achtung, die Sicherung und die Gewährleistung von Kinder- und Jugendrechten“ einnehmen will (vgl. www.bmz.de/de/mediathek/publikationen/reihen/strategiepapiere/Strategiepapier385_04_2017.pdf).

Mit dem Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP), der in Zusammenarbeit verschiedener Bundesministerien entsteht, will die Bundesregierung menschenrechtliche Sorgfalt in die Abläufe deutscher Unternehmen implementieren. Verwiesen wird seitens der Bundesregierung auch auf das erneute Engagement Deutschlands im UN-Sicherheitsrat sowie als Mitglied des UN-Menschenrechtsrats.

Von Seiten der Zivilgesellschaft gibt es vielfach die Einschätzung, dass Deutschlands Einsatz für Kinderrechte nicht ausreicht. Das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen UNICEF stellt fest, dass „bei gleichbleibendem internationalem Engagement die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen bis zum Jahre 2030 nicht zu erfüllen sind“ und sich damit die Situation „sogar zu verschlechtern“ droht. (www.unicef.de/informieren/materialien/empfehlungen-zur-legislaturperiode-2017/144800).

Schon 2009 forderte die Erste Nationale Konferenz für die Rechte des Kindes (anlässlich des 20-jährigen Jubiläums der KRK) in ihrer Abschlusserklärung eine ���Neuausrichtung der Politik für Kinder an die langfristigen Entwicklungszielen unter Einschluss globaler Herausforderungen, insbesondere einer nachhaltigen Klimapolitik und einer nachhaltigen Finanz- und Wirtschaftspolitik als Grundvoraussetzungen des Rechts auf Überleben und Entwicklung“ (http://liga-kind.de/fk-609-kinderrechte-aktuell/). Das Kinderhilfswerk „terre des hommes e. V.“ weist darauf hin, dass die Wahrung von Kinderrechten eine „zentrale Querschnittsaufgabe“ darstellt und fordert von der Bundesregierung, dass Kinderrechtsprinzipien nicht nur Grundlage der internationalen Entwicklungszusammenarbeit, sondern auch des außenpolitischen Handelns sein müssen (www.tdh.de/was-wir-tun/arbeitsfelder/kinderrechte/). Dabei müssen Frauen und Mädchen stärker eingebunden werden. Länder wie Kanada und Schweden zeigen, dass ein gendergerechter Ansatz unerlässlich ist, um eine langfristige und nachhaltige Umsetzung der Kinderrechte zu erreichen. Die Bundesregierung engagiert sich etwa nach Ansicht von „Plan International“ zu wenig, um Mädchen und junge Frauen in Entwicklungsländern zu stärken (www.plan.de/mein-plan/inhalt/maedchenbericht-2018.html).

Laut „Save the Children“ befinden sich rund 246 Millionen Kinder weltweit in Konflikt- und Krisenregionen (www.savethechildren.de/informieren/themen/politische-arbeit/humanitaere-hilfe-und-krisen/). Nach wie vor sterben jährlich 5,9 Millionen Kinder an vermeidbaren Ursachen, davon 3,1 Millionen durch Mangelernährung (www.savethechildren.de/informieren/themen/politische-arbeit/gesundheit-und-ernaehrung/). Die Kinderrechtsorganisation weist insbesondere auf die Bedeutung des Bildungszugangs hin, die „ganz besonders in humanitären Krisen und Konflikten“ gelte und fordert von der Bundesregierung, „Maßnahmen im Bereich Kinderschutz und Bildung finanziell ausreichend [zu] fördern und einen Zugang für die Umsetzung sicher[zu]stellen“. In Bezug auf die neue EZ-Strategie des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) kritisiert die NGO, dass für das Recht auf Bildung nur „verhältnismäßig geringe Finanzmittel“ investiert werden und fordert von der Bundesregierung, „die Gelder für Bildung auf internationaler Ebene signifikant [zu] erhöhen und Bildung in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit und in der humanitären Hilfe als ein Schwerpunktthema [zu] setzen“ (www.savethechildren.de/informieren/themen/politische-arbeit/bildung/). Auch UNICEF stellt fest, dass „in langandauernden und komplexen Notsituationen und Krisen […] der Schutz von Kindern vor Gewalt und Ausbeutung und der Zugang zu Bildung und Gesundheitsversorgung durchgängig eine Priorität für die deutsche Bundesregierung sein [sollte]“.

Obwohl der Anteil der registrierten Kinder seit dem Jahr 2000 erheblich angestiegen ist, erhalten weltweit immer noch 3 von 10 Neugeborenen keine Geburtsurkunde, das sind 230 Millionen Mädchen und Jungen weltweit. Über 100 Entwicklungsländer verfügen über keine funktionierenden Systeme zur zivilen Registrierung und Bevölkerungsstatistiken („civil registration and vital statistic systems“, CRVS), um wichtige Ereignisse wie Geburten, Eheschließungen und Todesfälle zu registrieren (https://plan-international.org/early-childhood/birth-registration). Kindern ohne offiziellen Identitätsnachweis werden jedoch oft soziale, wirtschaftliche und politische Rechte verwehrt. Zudem hilft eine Geburtsurkunde, Kinder vor Früh- oder Zwangsverheiratung, Kinderarbeit, sexueller Ausbeutung und Menschenhandel zu schützen. Letztendlich fehlen ohne funktionierende Systeme zur zivilen Registrierung auch belastbare Grundlagen für eine staatliche Planung, die sich an den Bedürfnissen der Kinder orientiert.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen54

1

Wo liegen nach Einschätzung der Bundesregierung in globaler Hinsicht die zukünftigen zentralen Herausforderungen für Kinderrechte? Inwiefern unterscheiden sich die Herausforderungen in Bezug auf die Rechte von Mädchen und Jungen?

2

Inwiefern hat die Bundesregierung den vom UN-Kinderrechtsausschuss im September 2018 veranstalteten Day of General Discussion zum Thema „Child Rights Defenders“ unterstützt?

a) Ergreift sie darüber hinaus Maßnahmen, Kinderrechtsverteidigerinnen und Kinderrechtsverteidiger bei ihrer Arbeit zu unterstützen und vor Bedrohung und Gewalt schützen?

b) Welche Rolle spielt diese spezifische Gruppe in den Strategien und Schutzmaßnahmen der Bundesregierung für Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger generell?

3

Wie steht die Bundesregierung zu der Forderung, insbesondere für Entscheidungen auf internationaler Ebene „eine Ombudsstelle einzurichten, die politische Entscheidungen hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf das Wohl künftiger Generationen überprüft“ (www.tdh.de/was-wir-tun/arbeitsfelder/kinderrechte/)?

4

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Partnerländer beim Aufbau von Systemen für zivile Registrierung und Bevölkerungsstatistiken (CRVS) zu unterstützen, und so zu einer umfassenden Registrierung aller Kinder beizutragen?

5

Welche aktuellen Zahlen liegen der Bundesregierung darüber vor, wie viele Kinder weltweit an Unter- und Mangelernährung leiden, und wie hat sich deren Zahl in den vergangenen vier Jahren entwickelt? Wie viele davon sind Mädchen, und wie viele sind Jungen?

6

Inwiefern geht die Kindersterblichkeit aufgrund von Unter- und Mangelernährung seit der Verabschiedung der Sustainable Development Goals (SDGs) 2015 bereits signifikant zurück?

7

Was tut die Bundesregierung, um das Kinderrecht auf Nahrung international zu stärken und durchzusetzen?

8

Inwieweit unterstützt die Bundesregierung internationale Maßnahmen, um verlässlichere Zahlen über die Anzahl und Situation von unter- und mangelernährten Kindern zu erhalten?

9

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung individuell oder als Mitglied internationaler Organisationen, um die in Artikel 24 der UN-KRK festgelegte umfassende Gesundheitsvorsorge für Kinder und Jugendliche international zu stärken?

a) Welches Finanzvolumen umfassen diese?

b) Sieht die Bundesregierung in bestimmten Regionen in diesem Aspekt besonderen Handlungsbedarf?

10

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die sexuelle und reproduktive Gesundheit (SRGR) von jungen Menschen im Rahmen ihrer Entwicklungspolitik zu stärken?

a) Welche Rolle spielt dabei die oft vernachlässigte Gruppe der 10- bis 14-Jährigen?

b) Inwiefern wird umfassende Sexualaufklärung an der Schnittstelle von Gesundheit und Bildung gefördert?

11

Welche Krankheiten sind aktuell für die meisten Sterbefälle von Kindern und Jugendlichen weltweit verantwortlich (bitte nach absoluten Todesfällen aufgrund Krankheit und der höchsten Sterbequote im Falle einer Infizierung bei Krankheit aufschlüsseln)?

12

Inwiefern sieht die Bundesregierung mit Blick auf den Gesundheitsschutz von Kindern Handlungsbedarf, den Schwarzmarkt für Drogen, auf dem es keinerlei Jugendschutz gibt, einzudämmen und sich auf europäischer bzw. internationaler Ebene stärker auf Jugendschutzstandards in der Drogenpolitik zu verständigen?

13

Inwiefern liegen der Bundesregierung Zahlen über suchtkranke Kinder und Jugendliche weltweit vor? In welchen gesundheitsgefährdenden Substanzen und Drogen mit Suchtpotenzial sieht die Bundesregierung aktuell die größte Gefahr für Kinder und Jugendliche auf der Welt?

14

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Zahl der Kinder, die jährlich an umweltbezogenen Ursachen sterben (ca. 5,9 Millionen Kinder unter fünf Jahren, vgl. www.who.int/features/factfiles/children_environmental_health/en/), zu verringern?

15

Wurden, wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart, bereits „weitere Maßnahmen gegen weibliche Genitalverstümmelung“ (FGM) ergriffen?

a) Wenn ja, um welche Maßnahmen mit welchem Finanzumfang handelt es sich? Falls nein, warum nicht, und welche Maßnahmen sind bereits konkret geplant?

b) Sind diese Maßnahmen auf Deutschland oder bestimmte globale Krisenregionen beschränkt?

c) Wie setzt sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer Außen- und Entwicklungspolitik dafür ein, dass FGM nicht mehr praktiziert wird?

d) Wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass in offiziellen Statistiken FGM besser erfasst werden kann?

e) Sind der Bundesregierung aktuelle Zahlen des Umfangs (und ihrer Entwicklung) von in Deutschland Betroffenen bekannt?

f) Inwiefern stellt die Bundesregierung sicher, dass von FGM gefährdete oder betroffene Mädchen im Asylverfahren erkannt werden und ein Recht auf Asyl in Deutschland erhalten?

g) Haben sich die von der Bundesregierung bisher ergriffenen Maßnahmen gegen FGM empirisch nachweisbar positiv ausgewirkt?

16

Unterstützt die Bundesregierung die Anerkennung ökologischer Kinderrechte, und wenn ja, wie? Engagiert sich die Bundesregierung an der Kodifizierung eines Menschenrechts auf saubere Umwelt, und wenn ja, in welchen Foren, und mit welchen Kodifizierungsvorschlägen?

17

Inwiefern kommen Kinderrechte in der Klimapolitik der Bundesregierung zur Geltung?

18

Ergreift die Bundesregierung individuell oder als Mitglied internationaler Organisationen Maßnahmen, um die Gleichberechtigung zwischen Jungen und Mädchen zu fördern?

a) Wenn ja, wodurch, in welchem Umfang und finanziellem Volumen?

b) Sieht die Bundesregierung in bestimmten Ländern und Regionen besonderen Handlungsbedarf?

19

Ergreift die Bundesregierung individuell oder als Mitglied internationaler Organisationen Maßnahmen, um die in Artikel 28 und 29 der UN-KRK festgelegten umfassenden Rechte auf Bildung für Kinder und Jugendliche international zu schützen und zu stärken?

a) Welches Finanzvolumen besitzen diese?

b) Sieht die Bundesregierung in bestimmten Regionen in diesem Aspekt besonderen Handlungsbedarf?

20

Mit welchen Maßnahmen reagiert die Bundesregierung auf das grassierende Problem, dass „weltweit mehr als 260 Millionen Kinder nicht zur Schule gehen“ können, und damit das Kinderrecht auf Bildung international umzusetzen (www.savethechildren.de/informieren/themen/politische-arbeit/bildung/)?

21

Inwiefern unternimmt die Bundesregierung Schritte, um gegen den Ausschluss von schwangeren oder verheirateten Mädchen und von jungen Müttern vom Schulbesuch vorzugehen und den Zugang zu Bildung für alle Mädchen sicherzustellen (vgl. www.hrw.org/news/2018/06/14/africa-pregnantgirls-young-mothers-barred-school)?

22

Welche Indikatoren zieht die Bundesregierung neben der Alphabetisierungsquote heran, um Missstände beim Recht auf Bildung zu identifizieren und den Erfolg entsprechender Maßnahmen zu bewerten?

23

Inwiefern sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, sich international für das in Artikel 31 der UN-KRK festgelegte Recht auf Freizeit, Spiel und kulturelle Teilhabe einzusetzen?

24

Inwiefern ergreift die Bundesregierung individuell oder als Mitglied internationaler Organisationen Maßnahmen, um das in Artikel 13 und 17 der UN-KRK festgelegte uneingeschränkte Informationsrecht für Kinder und Jugendliche zu schützen und zu stärken?

a) Welches Finanzvolumen besitzen diese?

b) Sieht die Bundesregierung in bestimmten Regionen in dieser Hinsicht besonderen Handlungsbedarf?

25

Inwieweit ergreift die Bundesregierung Maßnahmen auf internationaler Ebene, den Kinder- und Jugendschutz in sozialen Medien und Kommunikationsmitteln sicherzustellen und so geistige und psychische Gewalteindrücke, verursacht durch Konfrontation mit expliziten Inhalten, von Kindern und Jugendlichen fernzuhalten (vgl. www.dkhw.de/fileadmin/Redaktion/1_Unsere_Arbeit/1_Schwerpunkte/2_Kinderrechte/2.15_Kernforderungen_an_die_neue_Regierung/5_Kernforderungen_zur_Bundestagswahl.pdf)?

a) Wodurch lässt sich nach Auffassung der Bundesregierung der Kinder- und Jugendmedienschutz auf internationaler Ebene am effektivsten stärken?

26

Welches Verständnis hat die Bundesregierung von „digitalen Kinder- und Jugendrechten“? Sind Maßnahmen im Zusammenhang von Digitalisierung und Kinder- und Jugendrechten geplant? Welche Herausforderungen sieht die Bundesregierung in diesem Spannungsfeld für die Zukunft?

27

Mit welchem inhaltlichen Fokus, welchem finanziellen Volumen und welcher institutionellen Anbindung und Ausführung ist die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgelegte „Forschung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe“ (KV 841-842) geplant? Sind dies Maßnahmen allein im nationalen Kontext oder kann die Durchführung oder Auswertung auf internationaler Ebene in bi- und multilateralen Beziehungen verwertbar gemacht werden?

28

Wie stellt die Bundesregierung als Mitglied internationaler Finanzinstitutionen (Weltbank, G20) sicher, dass deren Entscheidungen und Handeln keine nachteiligen Auswirkungen auf Kinderrechte haben?

29

Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den Aktionsplan „Agents of Change“ des BMZ (vgl. www.bmz.de/de/mediathek/publikationen/reihen/strategiepapiere/Strategiepapier385_04_2017.pdf) effektiv umzusetzen, und mit welchen finanziellen Mitteln sind diese unterlegt?

a) Wie, und nach welchen Indikatoren wird die Umsetzung des Plans geprüft?

b) Wie soll die strategische Verankerung von Kinderrechten in Zukunft umgesetzt werden, da der Aktionsplan nur bis 2019 angelegt ist?

30

Wie genau will die Bundesregierung deutsche Unternehmen durch ein „Lieferkettengesetz“ verpflichten, dass jede „Ware, die nach Europa importiert wird, […] garantiert frei von ausbeuterischer Kinderarbeit“ sein muss, und bis wann sowie nach welchen konkreten Kriterien soll in diesem Zusammenhang die Effektivität der „freiwillige[n] Selbstverpflichtung“ geprüft werden (vgl. www.welt.de/politik/deutschland/article185133692/Kinderarbeit-Gerd-Mueller-droht-deutschen-Firmen-mit-neuem-Gesetz.html)?

31

Warum wird keine Übersicht derjenigen in Deutschland ansässigen Unternehmen mit über 500 Beschäftigten veröffentlicht, von denen bis 2020 laut NAP 50 Prozent menschenrechtliche Sorgfalt (und damit auch Arbeitsschutz von Kindern und Jugendlichen, Artikel 32 UN-KRK, vgl. https://tbinternet.ohchr.org/_layouts/treatybodyexternal/Download.aspx?symbolno=CRC%2fC%2fDEU%2fCO%2f3-4&Lang=en) in ihre Unternehmensprozesse integriert haben sollen?

32

Hat die Bundesregierung Informationen darüber, welche dieser Unternehmen im Ausland Ausbeutung von Kindern in Arbeitsverhältnissen entweder direkt verursachen, oder indirekt aufgrund ihrer Geschäftsbeziehungen, ihrer Geschäftstätigkeit, ihrer Produkte, ihrer Lieferwege oder Dienstleistungen begünstigen? Wie hoch schätzt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Anzahl von durch deutsche Unternehmen direkt oder indirekt verursachten, unverhältnismäßigen Arbeitsverhältnisse von Kindern und Jugendlichen?

33

In welchen Wirtschaftssektoren sind nach Kenntnis der Bundesregierung weltweit die meisten Kinder beschäftigt?

34

Geht die Bundesregierung davon aus, dass die im NAP lancierte Selbstverpflichtung der betroffenen Unternehmen ausreicht, um diese Zahl entscheidend zu verringern? Inwiefern plant die Bundesregierung, das Monitoring kinderrechtlicher Indikatoren im Rahmen des NAP stärker zu integrieren?

35

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den Allgemeinen Kommentar Nummer 16 des UN-Kinderrechtsausschusses umzusetzen, in dem die Verpflichtungen von Staat und Unternehmen im Wirtschaftskontext klar benannt sind?

36

Sieht die Bundesregierung nach den Aussagen von Bundesminister Dr. Gerd Müller vom 8. November 2018 zum Thema Menschenrechte in den Lieferketten internationaler Konzerne (vgl. Meldung der Katholischen Nachrichtenagentur vom 8. November 2018, 06:43 Uhr) Handlungsbedarf, sich auf internationaler Ebene für eine verbindliche Sorgfaltspflicht zum Schutz der Menschenrechte einzusetzen, welches u. a. auch Kinderarbeit in Lieferketten verbieten würde?

37

Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Anzahl von Kindern, die als Opfer von Menschenhandel zwischen 2014 bis 2018 nach Deutschland verbracht wurden (bitte nach Geschlechtern aufschlüsseln)?

a) In wie vielen Fällen wurde ein Strafverfahren eingeleitet?

b) Wie vielen der betroffenen Kinder wurde für die Dauer des Strafverfahrens ein Aufenthaltstitel nach § 25 Absatz 4 a des Aufenthaltsgesetzes erteilt?

c) Wie vielen Kindern wurde über die Dauer des Strafverfahrens hinaus oder nach Einstellungen der Ermittlungen ein Aufenthaltstitel erteilt?

d) Kennt die Bundesregierung Gründe für die Versagung eines Aufenthaltstitels?

38

Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um sexuelle Ausbeutung international einzudämmen? In welchen Ländern bzw. Regionen sieht die Bundesregierung Kinder und Jugendliche, und im Speziellen Mädchen, von sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch bedroht?

39

Inwieweit kooperieren die Bundesregierung sowie der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) mit anderen internationalen Initiativen, um systematischen sexuellen Kindesmissbrauch aufzuarbeiten, aufzudecken und zu bekämpfen? Inwieweit stellt nach Einschätzung der Bundesregierung die Australische Royal Commission in diesem Zusammenhang ein Vorbild dar?

40

Wie setzt sich die Bundesregierung auf internationaler und europäischer Ebene dafür ein, dass die besonders schutzbedürftige Gruppe von Kindern und Jugendlichen auf der Flucht bzw. ohne geregelten Aufenthaltsstatus Zugang zu einer umfassenden Gesundheitsversorgung und Bildungsangeboten sowie fairen Asylverfahren erhält? Inwiefern unterstützt die Bundesregierung eine ebensolche Versorgung inklusive des Zugangs zu fairen Asylverfahren an den Aufenthaltsorten Asylsuchender an den Außengrenzen Europas, insbesondere in Griechenland, der Türkei und Libyen?

41

Wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass die besonders gefährdete Gruppe von Kindern und Jugendlichen auf der Flucht bzw. ohne geregelten Aufenthaltsstatus Zugang zu geeigneten Maßnahmen erhält, um gemäß Artikel 39 der UN-Kinderrechtskonvention ihre physische und psychische Genesung und die soziale Wiedereingliederung zu fördern?

42

Wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass bei Umverteilungs- und Resettlement-Programmen die Rechte von Kindern gewahrt werden?

43

Wie rechtfertigt die Bundesregierung sich gegenüber der Kritik mehrerer Menschenrechtsorganisationen, die den ausbleibenden Familiennachzug von unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten kritisieren, der durch „monateoder jahrelange Asylverfahren“ und „lange Wartedauern auf einen Botschaftstermin und auf eine Bearbeitung der Visumsanträge“ entgegen einem EuGH-Urteil vom 12. April 2018 verhindert werde (siehe KNA-Meldung vom 5. Dezember 2018), obwohl die Bundesregierung noch im Oktober 2018 in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage lange Wartezeiten für Forschungsvisa damit rechtfertigte, dass „Termine für Anträge auf Familiennachzug aufgrund des nach Artikel 6 des Grundgesetzes (GG) gebotenen Schutzes von Ehe und Familie zeitnah vergeben werden“ (Bundestagsdrucksache 19/4799, Antwort zu Frage 8)?

44

Wie bewertet die Bundesregierung die stark abnehmende Schutzquote beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge aus den fünf größten Herkunftsländern (Afghanistan, Eritrea, Somalia, Guinea und Syrien) im Jahr 2018 in Anbetracht der unveränderten Menschenrechtslage in diesen Herkunftsländern, insbesondere mit Blick auf den aktuellen Lagebericht des Auswärtigen Amts zu Afghanistan?

45

Wie viele Kinder und Jugendlichen waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum 2014 bis 2018 in Deutschland von Abschiebehaft betroffen (bitte nach Bundesländern, Jahren und differenziert nach den Altersgruppen 14 bis 16 Jahre sowie 16 bis 18 Jahre auflisten)? Inwieweit wurde bei den Fällen der besondere Schutzbedarf von Kindern und der Zugang zu Schuleinrichtungen sichergestellt?

46

Wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass Kinderrechtsverletzungen in bewaffneten Konflikten weltweit, wie zum Beispiel im Jemenkrieg, geahndet und in Zukunft vermieden werden?

47

Inwiefern wird die Bundesregierung im Rahmen ihrer Mitgliedschaft im UN-Sicherheitsrat die Situation von Kindern in bewaffneten Konflikten thematisieren und auf ein internationales Engagement zu ihrer Verbesserung hinwirken, und inwieweit verfolgt die Bundesregierung hier einen gendersensitiven Ansatz?

48

Inwieweit setzt sich die Bundesregierung für Kinder, die Opfer von Zwangsrekrutierungen oder von Kriegsverbrechen wie militärischen Angriffen auf Schulen und Krankenhäuser wurden, ein?

49

Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die von Deutschland am 22. Februar 2018 unterzeichnete internationale Erklärung zum Schutz von Schulen in bewaffneten Konflikten (Safe Schools Declaration) umzusetzen, insbesondere in Bezug auf Richtlinien für Bundeswehreinsätze im Ausland?

50

Wie schätzt die Bundesregierung das Ausmaß der Rekrutierung von Kindersoldaten und unfreiwilliger Beteiligung von Kindern an Kampfhandlungen weltweit ein (bitte nach Geschlechtern aufschlüsseln)?

51

In welcher Höhe kommen die von der Bundesregierung zur Verfügung gestellten Mittel für die Bereiche globale Konfliktprävention, humanitäre Hilfe und Friedensförderung explizit Kindern zugute?

52

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass durch deutsche Waffenexporte keine Minderjährigen deutsche Waffen in den Händen halten? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass insbesondere sogenannte Kleinwaffen, wie das Gewehr G3, vorwiegend von Kindersoldaten aufgrund der erleichterten Bedienung gebraucht werden können?

53

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele Kinder weltweit in den Jahren 2014 bis 2018 zum Tode verurteilt wurden und ob es zu Vollstreckungen der jeweiligen Urteile gekommen ist (bitte nach Ländern, Datum und Namen der Opfer aufschlüsseln)?

54

Inwiefern setzt sich die Bundesregierung weltweit für Kinder in Haft ein?

Berlin, den 15. Januar 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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