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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Global Compact for Migration (GCM) - New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten

(insgesamt 24 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

27.02.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/727523.01.2019

Global Compact for Migration (GCM) - New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten

der Abgeordneten Jörn König, Jürgen Braun, Rainer Kraft, Stephan Protschka, Thomas Ehrhorn, Peter Felser, Dietmar Friedhoff, Siegbert Droese, Nicole Höchst, Martin Hebner, Waldemar Herdt, Uwe Witt, Kay Gottschalk, Tino Chrupalla, Jörg Schneider, Thomas Seitz, Marcus Bühl, Uwe Schulz, Andreas Mrosek, Enrico Komning, Matthias Büttner, Stefan Keuter, Joana Cotar, Frank Pasemann, Frank Magnitz, Udo Theodor Hemmelgarn und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Der globale Pakt für Flüchtlinge und Migranten, der am 10./11. Dezember in Marrakesch unterzeichnet worden ist (www.unhcr.org/dach/at/was-wir-tun/globaler-pakt; https://refugeesmigrants.un.org/migration-compact; https://refugeesmigrants.un.org/sites/default/files/180713_agreed_outcome_global_compact_for_migration.pdf), bewirkt nach Ansicht der Fragesteller eine fatale und zutiefst ungerechte Gleichstellung von legaler und illegaler Migration, löst eine gewaltige Einwanderung in die Sozialsysteme der Bundesrepublik Deutschland aus, und erzeugt neben einer Aushöhlung staatlicher Souveränität einen Angriff auf die kulturelle Identität unserer Heimat, insbesondere in Verbindung mit der als unzureichend kritisierten Informationspolitik der Bundesregierung gegenüber der deutschen Öffentlichkeit (www.stern.de/politik/deutschland/un-migrationspakt---die-kommunikation-der-bundesregierung-ist-ein-desaster-8434948.html; www.goettinger-tageblatt.de/Nachrichten/Politik/Deutschland-Welt/Heftige-Kritik-an-Informationspolitik-der-Regierung-zu-Migrationspakt).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen24

1

Wer sind die relevanten „Interessenvertreter“, die im Rahmen des Paktes berücksichtigt werden (vgl. Präambel Nr. 5)?

2

Auf welche Untersuchungen stützt die Aussage, dass Migration eine Quelle von Wohlstand, Innovation und nachhaltiger Entwicklung in unserer globalisierten Welt ist, und wer sind die vermeintlichen Profiteure einer solchen prognostizierten Entwicklung (vgl. Präambel Nr. 8)?

3

Teilt die Bundesregierung die im Migrationspakt vertretene Ansicht, dass Migration ein bestimmtes Merkmal unserer globalisierten Welt ist, die Gesellschaften über alle Religionen hinweg verbindet, und uns alle zu Herkunfts- und Zielländern macht? Wer definiert die Begriffe „Herkunfts-, Transit- und Zielländer“, und wer bestimmt die Einordnung von Staaten in dieses Zuordnungsschema (vgl. Präambel Nr. 10)?

4

Wie soll Zugang zu den Bürgern geschaffen werden, und wer stellt fest, ob eine Information klar und evidenzbasiert ist, und keine irreführende Erzählung zur Verursachung negativer Vorstellungen und Wahrnehmungen von Migranten vorliegt? Wieso wurden gerade unter diesen Gesichtspunkten die Bürger nicht im Vorfeld der geplanten Paktunterzeichnung umfassend und wirksam informiert (www.stern.de/politik/deutschland/un-migrationspakt---die-kommunikation-der-bundesregierung-ist-ein-desaster-8434948.html; www.goettinger-tageblatt.de/Nachrichten/Politik/Deutschland-Welt/Heftige-Kritik-an-Informationspolitikder-Regierung-zu-Migrationspakt) (vgl. Präambel Nr. 10)?

5

Woher hat die Bundesregierung die Erkenntnis, dass die deutschen Bürger eine regelmäßige und dauerhafte Migration als Wohl anerkennen? Wie definiert die Bundesregierung eine geordnete und reguläre Migration (vgl. Präambel Nr. 13)?

6

Wer ist zuständig für die Überprüfung von Maßnahmen und deren Umsetzung, und welche Überprüfungsmechanismen sollen zum Tragen beziehungsweise zur Anwendung kommen (vgl. Präambel Nr. 14)?

7

Wer soll alle Formen von Diskriminierungen, insbesondere Intoleranz feststellen, beurteilen, und wie beseitigen? Geht die Bundesregierung davon aus, dass die deutsche Bevölkerung sich durch eine diskriminierende und intolerante Einstellung gegenüber Migranten charakterisiert? Sieht die Bundesregierung sich auch in der Verpflichtung, auf eventuelle Vorurteile und Ressentiments seitens der Migranten gegenüber der deutschen Bevölkerung zu reagieren, und wenn ja, wie, und mit welchen konkreten Maßnahmen (vgl. Präambel Nr. 15 f)?

8

Wie verhindert die Bundesregierung den nach Auffassung der Fragesteller absehbaren Missbrauch von Erhebungsdaten auf nationaler und internationaler Ebene? Wie beurteilt die Bundesregierung die Qualität der Erhebungsdaten aufgrund oftmals nicht vorhandener Dokumentenausstattung der Migranten? Wie stellt die Bundesregierung sich die Zusammenarbeit mit relevanten Interessenträgern in Herkunfts-, Transit- und Zielländern vor, und wer sind die „relevanten Interessenträger“ (vgl. Ziel 1, Nr. 17 a-k)?

9

Was ist nach Auffassung der Bundesregierung der Unterschied zwischen Migrant und Flüchtling im Zusammenhang mit einer Naturkatastrophe (vgl. Ziel 2, Nr. 18 h-l)?

10

Wie definiert und gestaltet die Bundesregierung „offene und frei zugängliche Informationsstellen“ entlang relevanter Migrationsrouten, und wer soll eine Beratung, auf die verwiesen wird, durchführen (vgl. Ziel 3, Nr. 19 c)?

11

Wer finanziert und organisiert unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen die genannten Informationskampagnen, Orientierungskurse etc. (vgl. Ziel 3, Nr. 19 e)?

12

Wo wird der Bedarf für ein Mehrländervisa gesehen, und welche weiteren Visaliberalisierungen strebt die Bundesregierung an (vgl. Ziel 5, Nr. 21 b)?

13

Wo liegt der Unterschied nach Auffassung der Bundesregierung zwischen Flüchtling und Migrant (vgl. Ziel 5, Nr. 21 g)?

14

Will die Bundesregierung ohne Parlamentsentscheid eine Familienzusammenführung in der Bundesrepublik Deutschland für Migranten nur aufgrund des Paktes erleichtern? Welche „geeigneten Maßnahmen“ sind hier gemeint (vgl. Ziel 6, Nr. 22 k)?

15

Wer hat nach Auffassung der Bundesregierung die Kompetenz beziehungsweise die Berechtigung, die nationalen Arbeitsgesetze, Strategien und Programme zu überprüfen, und wer bestimmt die Prüfungskriterien? Was ist die Konsequenz aus einem eventuell kritischen Prüfergebnis (vgl. Ziel 6, Nr. 22 k)?

16

Ist es nach Auffassung der Bundesregierung mit deutschem Recht vereinbar, bei Grenzkontrollen usw. relevante Interessenträger oder Menschenrechtsinstitutionen einzubeziehen? Wo sieht die Bundesregierung die rechtliche Grundlage und die Grenzen einer solchen Kooperation (vgl. Ziel 11, Nr. 27 c)?

17

Wie soll aus Sicht der Bundesregierung die Zusammenarbeit beim Aufbau konsularischer Kapazitäten und der Aus- bzw. Weiterbildung von Konsularbeamten aussehen? Wer stellt den Bedarf fest, und wie soll ein solcher Bedarf finanziert werden (vgl. Ziel 14, Nr. 30 a)?

18

Was bedeutet sicherer Zugang zu Grundleistungen, und um welche Grundleistungen handelt es sich (vgl. Ziel 15, Nr. 31 b)?

19

Wie soll die Erleichterung eines erschwinglichen Zugangs zu Gesundheitsdienstleistungen aussehen, und was bedeutet das für unsere Krankenkassenbeiträge? Wer soll die Verstärkung von Kapazitäten zur Leistungserbringung finanzieren? Was versteht die Bundesregierung unter Schulung von Leistungserbringern im Gesundheitswesen in „kultureller Sensibilität“, und wer finanziert solche Schulungsmaßnahmen (vgl. Ziel 15, Nr. 31 e)?

20

Warum soll nur im Hinblick auf Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund eine Stärkung der Kapazitäten der Bildungssysteme erfolgen? Wie soll das bei gemeinsamem Unterricht mit Kindern ohne Migrationshintergrund in der Praxis funktionieren? Wie soll diese Kapazitätserweiterung auf der Ebene der Bundesländer finanziert werden? Welche Kriterien gelten für die Bundesregierung für die Auswahl von Partnerschaften mit Interessenvertretern, außer deren Fähigkeit, ein solches Vorhaben unterstützen zu können (vgl. Ziel 15, Nr. 31 f)?

21

Wie soll eine unabhängige Berichterstattung gefördert werden? Wer definiert, was eine „unabhängige, objektive und hochwertige Berichterstattung“ ist? Sieht die Bundesregierung in einer abhängigen, subjektiven und minderwertigen Berichterstattung eine Missachtung der Medienfreiheit? Wer entscheidet über eine mögliche Einstellung von öffentlicher Finanzierung oder Förderung von Medien aufgrund welcher ethischen Standards (vgl. Ziel 17, Nr. 33 c)?

22

Wie ist die nach Ansicht der Fragesteller teilweise einseitige Information (z. B. nur über positive Beiträge durch Migration) mit der geforderten und umfassenden Berichterstattung zu vereinbaren? Welchen positiven Beitrag sieht die Bundesregierung in einer „sicheren, geordneten und regulären Migration“? Wer stigmatisiert in der Bundesrepublik Deutschland alle Migranten (vgl. Ziel 17, Nr. 33 f)?

23

Warum bezieht sich eine Förderung der Finanzkompetenz nur auf Migranten und nicht auf sämtliche Bedürftige, einschließlich deutscher Staatsbürger nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung (vgl. Ziel 20, Nr. 36 f)?

24

Was bedeutet Zugang zu sozialem Schutz, und in welchem Umfang und unter welchen Bedingungen soll dieser gewährt werden? Welche weiteren Mechanismen zur Übertragbarkeit von Sozialversicherungs- und erworbenen Leistungsansprüchen plant die Bundesregierung (vgl. Ziel 22, Nr. 38)?

Berlin, den 4. Dezember 2018

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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