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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Reform der Besteuerung von Ehegatten und Frauen in Teilzeit

(insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

11.02.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/732324.01.2019

Reform der Besteuerung von Ehegatten und Frauen in Teilzeit

der Abgeordneten Katja Hessel, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Torsten Herbst, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Prof. Dr. Martin Neumann, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Sandra Weeser, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im September 2018 ein Gutachten zur Reform der Besteuerung von Ehegatten vorgestellt (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Ministerium/Geschaeftsbereich/Wissenschaftlicher_Beirat/Gutachten_und_Stellungnahmen/Ausgewaehlte_Texte/2018-09-27-Gutachten-Besteuerung-von-Ehegatten.html). Das Ehegattensplitting führt aufgrund der Steuerprogression für den Zweitverdiener in einer Ehe im Vergleich zu einer Einzelveranlagung zu einem höheren Grenzsteuersatz. Dadurch würden die Erwerbsanreize des Zweitverdieners verringert und wirke nach Ansicht des Wissenschaftlichen Beirats der Vereinbarkeit von Familie und Beruf entgegen.

Der Wissenschaftliche Beirat diskutiert verschiedene Reformvorschläge:

  • In einem ersten Ansatz könne die Progression in der Einkommensteuer verringert oder gar abgeschafft werden. Zu Letzterem hatte der Beirat im Jahr 2004 die Einführung einer sog. Flat Tax als eine Möglichkeit zur Reform der deutschen Einkommensteuer vorgeschlagen.
  • Ein zweiter Ansatz belasse die Progression unverändert, wobei das Ehegattensplitting durch einen Übergang zur Einzelveranlagung mit geeigneter Berücksichtigung der Unterhaltspflichten der Ehepartner ersetzt würde. Hiernach kämen laut des Wissenschaftlichen Beirats grundsätzlich folgende Alternativen in Betracht:
  • Vorschlag eines übertragbaren Grundfreibetrages;
  • Vorschlag eines Eherealsplittings, wonach fiktive Unterhaltszahlungen bis zu einem Höchstbetrag auf den Zweitverdiener bzw. die Zweitverdienerin übertragen werden;
  • Vorschlag, zusätzlich zu den individuellen Grundfreibeträgen einen Freibetrag für Eheleute einzuführen, der einem Partner zugeordnet oder zwischen den Partnern aufgeteilt werden können soll.

Mitte Dezember 2018 wurde die repräsentative Umfrage des DELTA-Instituts für Sozial- und Ökologieforschung „Frauen in Teilzeit – Lebensqualität oder Teilzeitfalle“ im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlicht (www.delta-sozialforschung.de/news/frauen-in-teilzeit-lebensqualitaet-oder-teilzeitfalle.html). Danach würden die meisten Frauen, die nicht Vollzeit arbeiten, dies freiwillig tun, und sie seien mit dieser Situation sehr zufrieden.

  • 85 Prozent der befragten teilzeitbeschäftigten Frauen hätten es als „super“ empfunden, Teilzeit tätig zu sein.
  • 75 Prozent hätten erklärt, aktuell „auf keinen Fall“ Vollzeit arbeiten zu wollen.
  • 60 Prozent hätten angegeben, möglichst bis zur Rente in Teilzeit arbeiten zu wollen.
  • 68 Prozent hätten erklärt, sich über die Folgen für die eigene Rente bewusst zu sein.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Wissenschaftlichen Beirats beim BMF, wonach das Ehegattensplitting die Spezialisierung in der Ehe im Sinne der Erwerbstätigkeit des einen Partners und der Bereitstellung häuslicher Dienste durch den anderen Partner begünstige?

2

Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in der Studie „Grenzbelastungen im Steuer-, Abgaben- und Transfersystem“ (August 2017), wonach unter anderem die Progression in der Einkommensteuer insbesondere für niedrige Einkommen anreizfeindlich wirke?

3

Teilt die Bundesregierung die Aussage des Wissenschaftlichen Beirats, wonach eine Verringerung der Steuerprogression gerade bei geringeren Einkommen die Arbeitsanreize verbessern könne?

a) Und wenn ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Verringerung der Steuerprogression, um bei geringeren Einkommen die Arbeitsanreize verbessern zu können?

b) Und wenn nein, aus welchen Gründen teilt die Bundesregierung die Ansicht des Beirats nicht?

4

Teilt die Bundesregierung die Aussage des Wissenschaftlichen Beirats, wonach eine umfassende Reform unter Einbeziehung der sozialen Sicherungssysteme die Beeinträchtigung der Erwerbstätigkeit des Zweitverdieners stärker verringern könne als eine alleinige Reform der Besteuerung von Ehegatten?

5

Wann wird die Bundesregierung die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/4074 angekündigte Prüfung abgeschlossen haben, „wie Kinderzuschlag, Wohngeld, Kinderunterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss besser aufeinander abgestimmt werden können“?

6

Wie bewertet die Bundesregierung den vom Wissenschaftlichen Beirat diskutierten Reformvorschlag des übertragbaren Grundfreibetrages?

7

Wie bewertet die Bundesregierung den vom Wissenschaftlichen Beirat diskutierten Reformvorschlag eines Eherealsplittings, wonach fiktive Unterhaltszahlungen bis zu einem Höchstbetrag auf den Zweitverdiener übertragen werden?

8

Wie bewertet die Bundesregierung die vom Wissenschaftlichen Beirat vorgeschlagene Reformalternative, zusätzlich zu den individuellen Grundfreibeträgen einen Freibetrag für Eheleute einzuführen, der einem Partner zugeordnet oder zwischen den Partnern aufgeteilt werden könne?

9

Welcher der im Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats dargestellten Reformvorschläge für die Besteuerung von Ehegatten ist aus Sicht der Bundesregierung zu befürworten bzw. ggf. zu favorisieren?

10

Plant die Bundesregierung eine Reform der Besteuerung von Ehegatten, insbesondere eine Abschaffung des Ehegattensplittings?

11

Betrachtet die Bundesregierung die Umfrage des DELTA-Instituts als repräsentativ?

12

Wie beurteilt die Bundesregierung die Ergebnisse der Umfrage des DELTA-Instituts, wonach die meisten Frauen freiwillig und sehr gern in Teilzeit arbeiten?

13

Teilt die Bundesregierung die Ansicht des DELTA-Instituts, wonach die Familiengründung nicht automatisch und zwingend in die Teilzeitfalle führe und nicht zwingend ein Hindernis sei, Vollzeit erwerbstätig zu sein?

14

Würde nach Ansicht oder Einschätzung der Bundesregierung eine isolierte Reform der Besteuerung der Ehegatten voraussichtlich zu anderen Umfrageergebnissen führen?

15

Wie bewertet die Bundesregierung, dass 16 Prozent aller teilzeiterwerbstätigen Frauen schon heute gerne Vollzeit arbeiten würden?

16

Sollte die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von derzeit teilzeiterwerbstätigen Frauen aus Sicht der Bundesregierung künftig ansteigen?

a) Und wenn ja, welche durchschnittliche Wochenarbeitszeit für derzeit teilzeiterwerbstätige Frauen strebt die Bundesregierung an bzw. hält sie für erstrebenswert?

b) Und wenn ja, mit welchen Maßnahmen soll aus Sicht der Bundesregierung eine Erhöhung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit erreicht werden?

c) Wie hat sich die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von teilzeiterwerbstätigen Frauen seit 1990 entwickelt (bitte Jahresangaben anführen)?

17

Hält die Bundesregierung den Anteil der Lohnsteuerklassenkombination 4/4 von 22 Prozent der Frauen in Teilzeit für zu gering?

a) Und wenn ja, mit welchen Maßnahmen soll aus Sicht der Bundesregierung eine Erhöhung des Anteils der Lohnsteuerklassenkombination 4/4 erhöht werden?

b) Und wenn ja, wie hoch soll der Anteil der Lohnsteuerklassenkombination 4/4 aus Sicht der Bundesregierung künftig sein?

18

Hält die Bundesregierung den Anteil der Lohnsteuerklassen nach dem Faktorverfahren von 10 Prozent für zu gering?

a) Hält die Bundesregierung den Anteil von 76 Prozent der verheirateten Frauen in Teilzeit für zu hoch, denen das Faktorverfahren unbekannt ist?

b) Und wenn ja, mit welchen Maßnahmen soll aus Sicht der Bundesregierung eine Erhöhung des Anteils der Lohnsteuerklassenkombination nach dem Faktorverfahren erhöht werden?

c) Und wenn ja, wie hoch soll der Anteil der Lohnsteuerklassenkombination nach dem Faktorverfahren aus Sicht der Bundesregierung künftig sein?

Berlin, den 16.01.2019

Christian Lindner und Fraktion

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