Mittelausgabe und Erfassung bei zur Fahndung ausgeschriebenen Flüchtigen und nicht auffindbaren Personen
des Abgeordneten Jürgen Braun und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Aus der Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 19/4388) auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (Bundestagsdrucksache 19/4111) ergibt sich nach Medienberichten (vgl. https://juergenfritz.com/2018/09/27/polizeifahndung-450-000-auslaender/), dass – was von vorsichtigen Schätzungen von Sicherheitsbehörden bestätigt worden sein soll – ca. 450 000 Ausländer zur Fahndung ausgeschrieben sind, weil sie entweder festgenommen werden sollen oder aber ihr Aufenthaltsort unbekannt ist. In diesem Zusammenhang steht die Frage im Raum, wie diese Personen ihren Unterhalt in Deutschland sichern können und ob gegebenenfalls staatliche Leistungen mangels behördlicher Koordinierung oder aus anderen Gründen trotz der offenen Fahndungen zur Anweisung kommen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Erfolgen nach Kenntnis der Bundesregierung Fahndungsmeldungen an die auszahlenden Stellen, wenn Flüchtlinge bzw. Asylbewerber unbekannt verzogen sind bzw. ihr Aufenthaltsort nicht ermittelbar ist?
Falls ja, wie und von welchen Behörden wird dieses Verfahren durchgeführt?
Falls nein, warum werden die entsprechenden Behörden und Stellen nicht über Fahndungsmaßnahmen informiert?
Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bzw. sonstige soziale Hilfszahlungen für den Fall einer Fahndung zentral gestoppt bzw. gesperrt?
Falls ja, in wie vielen Fällen ist dies geschehen (bitte nach den jeweiligen Behörden und den jeweiligen Bundesländern aufschlüsseln)?
Falls nein, warum nicht, und wie erfolgt die weitere Auszahlung, wenn doch nach der Person oder dem Aufenthaltsort gefahndet wird, und wie kann sichergestellt werden, dass nur Berechtigte, also Personen, die nicht zur Fahndung ausgeschrieben sind, Geldleistungen erhalten?
Wie viele von den Gesuchten sind klar identifizierbar, d. h. durch entsprechende Herkunftsnachweise und Feststellungen körperlicher Identifizierungsmerkmale, wie Fingerabdrücke, Passbilder etc.?
In wie vielen Fällen sind bei den zur Fahndung ausgeschriebenen Personen, die Herkunft und Identität und das tatsächliche Alter unklar?
In wie vielen Fällen beruhen die bekannten Daten nur auf den eigenen Angaben der Gesuchten?
In wie vielen Fällen werden nach Kenntnis der Bundesregierung Leistungen insgesamt an nur unvollständig registrierte bzw. nicht überprüfte Personenkreise ausgegeben?
Inwieweit findet eine Vernetzung zwischen Bundes- und Landespolizeibehörden sowie dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie deren nachgeordneten Behörden statt?
Gibt es einen regelmäßigen Datenaustausch über die zur Fahndung ausgeschriebenen Personen und über den jeweiligen Verfahrensstand?
Wird dieser zentral verwaltet – etwa in einem eigenen Register?
Falls nein, warum ist eine solche Vernetzung bisher nicht aufgebaut worden?
Falls ja, in wie vielen Fällen (prozentual) werden solche Daten tatsächlich abgefragt bzw. ausgetauscht?
Wird nach Kenntnis der Bundesregierung behördenintern überprüft, ob regelmäßige Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder anderer sozialer Hilfsleistungen diese mit verschiedenen Identitäten an mehreren Stellen, d. h. in mehreren Kommunen, aber auch in mehreren Bundesländern, mehrfach beziehen?
Falls ja, werden hierbei personenbezogene Merkmale wie Fingerabdrücke und Identität sowie Altersangaben verglichen?
Falls nein, warum nicht?
Wie ist der derzeitige Stand beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Hinblick auf die digitale Erfassung von Flüchtlingen und Asylbewerbern und der Abgleich der Außenstellen untereinander, um sicherzustellen, dass keine Mehrfachregistrierung mit verschiedenen Identitäten erfolgen kann?
Sind solche Missbräuche festgestellt worden?
Falls ja, wie viele Fälle sind bislang – aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Jahren sowie aufgeschlüsselt nach Nationalität, Geschlecht und Alter – bekannt?
Falls nein, wie kann ausgeschlossen werden, dass nicht doch Missbräuche stattgefunden haben?
Welche Kontrollmöglichkeiten wurden eingeführt, und welche Kontrollen wurden tatsächlich veranlasst, um Mehrfachidentitäten, falsche Herkunfts- und Altersangaben zu überprüfen?
Falls ja, in welchem Zeitraum?
Falls nein, wie erklärt sich die Bundesregierung die Diskrepanz zwischen den behaupteten hunderttausendfachen Rechtsbrüchen und den tatsächlich festgestellten nur etwas mehr als 100 fehlerhaften Verfahren (www.t-online.de/nachrichten/id_84340954/nur-165-grobe-verstoesse-bei-ueberpruefung-von-bamf-aussenstelle.html)?
In wie vielen Fällen wurden nach den derzeit verfügbaren Daten prozentual seit 2015, d. h. seit dem Beginn der Flüchtlingswelle, Personalien der Eingereisten digital erfasst sowie entsprechende persönliche Merkmale wie Fingerabdrücke genommen?
In wie vielen Fällen wurde dies bisher nicht umgesetzt?
In wie vielen Fällen beruhen die Daten ausschließlich auf den Angaben des Migranten?
Werden Verstöße gegen Meldeauflagen oder Aufenthaltsauflagen zentral erfasst und registriert?
Falls ja, haben solche Verstöße finanzielle Auswirkungen?
Falls nein, warum nicht?
Für den Fall, dass finanzielle Leistungskürzungen stattfinden, wie hoch sind diese?
Falls Aufenthaltsauflagen, Meldeauflagen usw. verletzt wurden oder der Geflüchtete bzw. Asylbewerber seinen Aufenthaltsort unbekannt verlassen hat, werden die auszahlenden Behörden vom BAMF auf diesen Umstand aufmerksam gemacht?
Falls ja, mit welchen weiteren Konsequenzen?
Falls nein, warum nicht?
Wie viel Personal wird nach Kenntnis der Bundesregierung für die Fahndung von zur Festnahme ausgeschriebenen bzw. zur Feststellung des Aufenthaltsortes ausgeschriebenen Personen in den einzelnen Bundesländern (bitte nach Personalzahl und Bundesländern aufschlüsseln) sowie durch die Bundespolizei aufgewandt, um einen Fahndungserfolg herbeizuführen?
Wie hoch ist die Erfolgsquote?
Wie hoch sind die Kosten?
Welche Staatsangehörigkeiten weisen die Gesuchten nach Kenntnis der Bundesregierung auf (bitte nach Bundesländern und nach Prozentzahlen aufschlüsseln)?
Wie hoch ist hierbei der prozentuale Anteil von Männern, Frauen und Minderjährigen (bitte ebenfalls nach Bundesländern und Jahren aufschlüsseln)?
Welchen Nationalitäten gehören die zur Festnahme wegen begangener Delikte ausgeschriebenen Personen an (bitte nach Alter, Staatsangehörigkeit und Geschlecht aufschlüsseln)?
Welcher Nationalität gehören die zur Bestimmung des Aufenthaltsortes zur Fahndung ausgeschriebenen Personen an (bitte ebenfalls nach Staatsangehörigkeit, Alter und Geschlecht aufschlüsseln)?