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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Bekanntheitsgrad der vereinfachten Steuererklärung

(insgesamt 12 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium der Finanzen

Datum

04.03.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/779814.02.2019

Bekanntheitsgrad der vereinfachten Steuererklärung

der Abgeordneten Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, Frank Schäffler, Bettina Stark-Watzinger, Markus Herbrand, Katja Hessel, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Oliver Luksic, Till Mansmann, Alexander Müller, Frank Müller-Rosentritt, Bernd Reuther, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Benjamin Strasser, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Das Nachrichtenmagazin „Plusminus“ veröffentlichte am 9. Januar 2019 einen Beitrag zur vereinfachten Steuererklärung (www.daserste.de/information/wirtschaftboerse/plusminus/sendung/sr/Sendung-vom-09-01-2019-vereinfachte-Steuer erklärung-100.html). Anstelle sich oft „durch den Wust an Formularen und mit den komplizierten Erläuterungen und Paragraphen zu wühlen“, könne es sich der Bürger „mit der vereinfachten Steuererklärung einfacher machen“. „Plusminus“ kritisiert den geringen Bekanntheitsgrad der vereinfachten Steuererklärung in der Bevölkerung. Folgende Feststellungen werden in dem Beitrag getroffen:

  • Von 36 Millionen steuerpflichtig Beschäftigten gäben rund ein Drittel keine Erklärung ab;
  • Hindernisse seien Unkenntnis und Überforderung;
  • Die vereinfachte Steuererklärung sei vielen unbekannt;
  • 60 Prozent aller Erklärungen würden elektronisch abgegeben. Die vereinfachte Version werde nur von 0,5 Prozent genutzt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass es rund 36 Millionen steuerpflichtige Beschäftigte gibt, bei denen der Arbeitgeber schon vor Auszahlung des Arbeitslohns einen Lohnsteuerabzug durchführt?

a) Wenn nein, von welchem Wert geht die Bundesregierung aus?

b) Wie hat sich dieser von 2014 bis 2018 (bitte Jahresangaben machen) entwickelt?

2

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass von den Steuerpflichtigen in Frage 1 rund ein Drittel für den Veranlagungszeitraum 2014 keine Steuererklärung abgegeben hat?

a) Wenn nein, von welchem Wert geht die Bundesregierung aus?

b) Wie hat sich dieser Wert für die Veranlagungszeiträume 2015 bis 2017 (bitte Jahresangaben machen) entwickelt?

3

Wie viele unbeschränkt Steuerpflichtige gab es jeweils in den Veranlagungszeiträumen 2014 bis 2017, die ausschließlich Einnahmen aus nichtselbständiger und eventuell Einkünfte aus Kapitaleinkünften erzielten?

4

Kann die Bundesregierung die Angabe für den Veranlagungszeitraum 2014 bestätigen, dass die durchschnittliche Steuererstattung 974 Euro betrug (vgl. www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/ImFokus/OeffentlicheFinanzenSteuern/ SteuererklaerungErstattung.html)?

a) Wenn nein, von welchem Wert geht die Bundesregierung aus?

b) Wie hat sich dieser Wert in den Veranlagungszeiträumen 2015 bis 2017 entwickelt?

c) Gibt es grobe Schätzungen oder Prognosen der Bundesregierung, wie hoch die durchschnittliche Steuererstattung in den entsprechenden Veranlagungszeiträumen jeweils gewesen wäre, hätten sämtliche steuerpflichtige Beschäftigte, bei denen der Arbeitgeber schon vor Auszahlung des Arbeitslohns einen Lohnsteuerabzug durchführt, eine Steuererklärung abgegeben?

5

Welcher Gesamtbetrag an Steuern wurde für den Veranlagungszeitraum 2014 nach Kenntnis oder Einschätzung der Bundesregierung den steuerpflichtigen Beschäftigten, bei denen der Arbeitgeber schon vor Auszahlung des Arbeitslohns einen Lohnsteuerabzug durchführt, rückerstattet?

a) Wie hoch waren diese Gesamtbeträge an Steuerrückerstattungen für die Veranlagungszeiträume 2015 bis 2017 (bitte Jahresangaben machen)?

b) Gibt es grobe Schätzungen oder Prognosen der Bundesregierung, wie hoch die Gesamtbeträge an Steuerrückerstattungen in den entsprechenden Veranlagungszeiträumen gewesen wären, hätten sämtliche steuerpflichtige Beschäftigte, bei denen der Arbeitgeber schon vor Auszahlung des Arbeitslohns einen Lohnsteuerabzug durchführt, eine Steuererklärung abgegeben?

6

Teilt die Bundesregierung die im Beitrag von „Plusminus“ aufgeführte Ansicht, viele Bürger würden auf die Abgabe einer Steuererklärung verzichten, weil sie den Aufwand scheuten?

a) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

b) Wenn ja, welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um hier für Erleichterungen für die Bürger zu sorgen?

7

Wie viel Prozent der Steuererklärungen wurden seit Einführung von ELSTER (elektronische Steuererklärung) jedes Jahr elektronisch abgeben?

a) Hat sich die Bundesregierung eine Zielvorgabe (intern und/oder ggf. gemeinsam mit den Ländern) gesetzt, den Prozentsatz an elektronisch abgegebenen Steuererklärungen zu erhöhen?

b) Wenn ja, bis wann sollen welche Zielvorgaben umgesetzt werden?

c) Wenn ja, durch welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, den Prozentsatz an elektronisch abgegebenen Steuererklärungen zu erhöhen?

d) Welchen Zielwert an elektronisch abgegebenen Steuererklärungen strebt die Bundesregierung bis zu welchem Datum an?

e) Hat sich die Bundesregierung, ggf. gemeinsam mit den Ländern, Zielvorgaben hierfür gesetzt?

8

Welche IT-Projekte beschäftigten sich nach Kenntnis der Bundesregierung auf Bundes- und/oder Länderebene mit der elektronischen Abgabe der Steuererklärung?

a) Welche Priorisierung wird diesen IT-Projekten nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils eingeräumt?

b) Welche Mittel stellt die Bundesregierung für diese IT-Projekte bereit?

c) Welche Mittel stellen die Länder zu welchen Anteilen nach Kenntnis der Bundesregierung für die IT-Mittel bereit?

9

Wie beurteilt die Bundesregierung, dass im Beitrag die Abgabe einer elektronischen Steuererklärung für die Bürger als teilweise zu schwierig bzw. kompliziert beschrieben wird?

10

Teilt die Bundesregierung die im Beitrag von „Plusminus“ zitierte Aussage des Saarländischen Finanzministeriums, „[i]m Hinblick auf den geringen Nutzungsgrad der vereinfachten Steuererklärung, wurde auf die Programmierung einer elektronischen Abgabe … über ELSTER verzichtet���?

11

Teilt die Bundesregierung die im Beitrag von „Plusminus“ ersichtliche Ansicht von Prof. Dr. Peter Bilsdorfer, ehemaliger Präsident des Finanzgerichts des Saarlandes, dass der Bekanntheitsgrad der vereinfachten Steuererklärung zu gering sei und eine elektronische Abgabe auch der vereinfachten Steuererklärung ermöglicht werden müsse?

12

Wird die vom Bundesminister der Finanzen geplante Umfrage zur Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger zur Zahlung von Steuern (www.bild.de/politik/startseite/politik/politik-16804552.bild.html) auch unter anderem die Aspekte

Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger mit der Einfachheit bzw. Komplexität bei der Abgabe der Steuererklärung und

Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger mit den vom Bundesrechnungshof jährlich gemeldeten Fällen von Steuerverschwendung umfassen?

Berlin, den 30. Januar 2019

Christian Lindner und Fraktion

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