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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Entwicklungszusammenarbeit mit Afghanistan

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Datum

07.03.2019

Aktualisiert

27.04.2023

Deutscher BundestagDrucksache 19/789719.02.2019

Entwicklungszusammenarbeit mit Afghanistan

der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Dietmar Friedhoff, Ulrich Oehme und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Laut einem Bericht auf der Netzseite des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) ist Deutschland nach den Vereinigten Staaten zweitgrößter bilateraler ODA-Geber (ODA = Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit) Afghanistans. Die Bundesregierung habe Afghanistan bei der letzten großen Geberkonferenz 2016 in Brüssel Unterstützung von bis zu 430 Mio. Euro pro Jahr bis 2020 für den zivilen Wiederaufbau zugesagt, heißt es dort weiter. In Bereichen, in denen die Reformanstrengungen der afghanischen Partner hinter den Erwartungen zurückgeblieben seien, habe das BMZ seine Unterstützung verringert. Anlässlich der Geberkonferenz in Genf Ende Oktober 2018 äußerte der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller: „Wir stehen inmitten einer kritischen Phase an der Seite der Afghanen. Zugleich erwarten wir, dass unsere Hilfe effizient und für Entwicklung und Frieden genutzt wird. Deswegen gilt auch hier das Prinzip „Fördern und Fordern“: Unterstützung im Gegenzug für konkrete Reformfortschritte“ (www.bmz.de/de/presse/aktuelleMeldungen/2018/november/181127_ Afghanistan-Konferenz-in-Genf-Minister-Mueller-Erwarten-Reformen-von- Afghanistan/index.html).

Gleichzeitig berichtet die Netzseite der „Deutschen Welle“ über gravierende Probleme in Afghanistan. Dort heißt es: „Durch die Präsenz der Taliban und der Terrororganisation ,Islamischer Staat‘ (IS) habe sich die Lage in den vergangenen zwei Jahren deutlich verschlechtert“. Afghanistan stehe „vor dem Zusammenbruch“ (www.dw.com/de/afghanistan-vor-dem-zusammenbruch/a-46472821).

Zudem berichtet „tageschau.de“, dass alle bei der afghanischen Parlamentswahl im Oktober 2018 abgegebenen Stimmen in Kabul „für ungültig erklärt“ werden mussten. In dem Artikel heißt es: „Der Sprecher der Wahlbeschwerdekommission, Aliresa Rohani, führte mehr als 25 Gründe für die Entscheidung an, darunter massive Wahlfälschung, aber auch eine mangelhafte Durchführung der Wahl durch die Unabhängige Wahlkommission (IEC)“ (www.tagesschau.de/kabul-wahl- ungueltig-101.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklungszusammenarbeit mit Afghanistan insgesamt?

2

Wie effizient werden die deutschen finanziellen Hilfen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit in Afghanistan nach Ansicht der Bundesregierung eingesetzt?

3

Welche Projekte für den „zivilen Wiederaufbau“ werden von der Bundesregierung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit in Afghanistan unterstützt?

4

Welche drei Projekte für den „zivilen Wiederaufbau“ im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit würde die Bundesregierung als besonders erfolgreich bewerten?

5

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Projekte im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit Afghanistan, die von terroristischen Gruppen angegriffen oder behindert werden?

6

Wie beurteilt die Bundesregierung die Bedrohungslage in Afghanistan durch Terrorgruppen (Taliban und „Islamischer Staat“) insgesamt?

7

Welche konkreten Reformfortschritte erwartet die Bundesregierung von Afghanistan im Sinne des „Fördern-und-Fordern“-Grundsatzes von Bundesminister Dr. Gerd Müller?

8

In welchen Bereichen bezüglich der Reformen blieb Afghanistan hinter den Erwartungen der Bundesregierung zurück?

9

Wie bewertet die Bundesregierung die Vorwürfe bezüglich der Wahlfälschungen bei den afghanischen Parlamentswahlen?

10

Welche Auswirkungen haben die Vorwürfe bezüglich der Wahlfälschungen auf die deutsch-afghanische Entwicklungszusammenarbeit?

11

Was sind nach Meinung der Bundesregierung die größten Reformhemmnisse in Afghanistan?

Berlin, den 31. Januar 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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