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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Haltung der Bundesregierung zu Frankreichs Position zu audiovisuellen Medien nach einem Brexit

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

06.03.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/797721.02.2019

Haltung der Bundesregierung zu Frankreichs Position zu audiovisuellen Medien nach einem Brexit

der Abgeordneten Thomas Hacker, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Frank Schäffler, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Benjamin Strasser, Michael Theurer, Stephan Thomae, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der Brexit naht, und verschiedene Szenarien werfen ihre Schatten voraus – so auch im Bereich der audiovisuellen Medien. Die Kreativwirtschaft in Frankreich hat dazu eine Anfrage an den französischen Präsidenten Emmanuel Macron gestellt, welche mittlerweile beantwortet worden ist (www.coalitionfrancaise.org/wp-content/uploads/2019/01/Lettre-réponse-Emmanuel-Macron-Brexit.pdf). Frankreichs Präsident Emmanuel Macron positioniert sich dahingehend, dass audiovisuelle Medien kein Bestandteil eines möglichen Freihandelsabkommens nach einem Brexit sein werden. Hintergrund ist, dass Frankreich mit dieser Herangehensweise seine Kultur und Sprache, aber auch Film und Fernsehen schützen und fördern möchte. Weiterhin machte Frankreichs Präsident Emmanuel Macron deutlich, dass diese Position Frankreichs auch in die Verhandlungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union hineingetragen werde. Damit hält der französische Präsident Emmanuel Macron an dem bisherigen Kurs Frankreichs fest, medienpolitische Themen von solchen Abkommen auszuklammern. Diese Haltung wurde bisher von der Bundesregierung geteilt (www.bpb.de/politik/wirtschaft/freihandel/238760/besonderheiten-der-kultur-und-kreativwirtschaft-anerkennen; www.produzentenallianz.de/beitraege/pressemitteilung/freihandelsabkommen-eu-usa-kulturminister-fordern-ausnahme-fuer-den-bereich-der-audiovisuellen-dienstleistungen/; www.kulturrat.de/thema/freihandel-kultur/ceta/).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Position und Aussage des französischen Präsidenten Emmanuel Macron grundsätzlich und insbesondere in Bezug auf das Vereinigte Königreich?

2

Wird die Bundesregierung weiterhin die Position des französischen Präsidenten Emmanuel Macron bei Verhandlungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union unterstützen?

Falls nein, weshalb, und in welchen konkreten Punkten wird die Bundesregierung die Position Frankreichs nicht mehr unterstützen, und welche Gründe haben zu einem Überdenken der bisherigen Position geführt?

3

Wie versteht die Bundesregierung in diesem Sachzusammenhang die Begrifflichkeit der audiovisuellen Medien?

4

Sieht die Bundesregierung ein unterschiedliches Verständnis von der Begrifflichkeit der audiovisuellen Medien innerhalb der europäischen Mitgliedstaaten und insbesondere Frankreichs gegenüber dem Verständnis der Bundesregierung?

Falls ja, worin bestehen die Unterschiede?

5

Welche kurz- und langfristigen Folgen erwartet die Bundesregierung im Falle eines Brexit für den Bereich der audiovisuellen Medien

einerseits im nationalen Kontext,

andererseits im europäischen Kontext?

6

Ist die Bundesregierung weiterhin der Ansicht, dass ein Freihandelsabkommen, welches audiovisuelle Medien unberücksichtigt lässt, zu einer Stärkung und Förderung der nationalen Kultur – insbesondere bei Film und Fernsehen – führt (vgl. www.bpb.de/politik/wirtschaft/freihandel/238760/besonderheiten-der-kultur-und-kreativwirtschaft-anerkennen; www.produzentenallianz.de/beitraege/pressemitteilung/freihandelsabkommen-eu-usa-kulturminister-fordern-ausnahme-fuer-den-bereich-der-audiovisuellen-dienstleistungen/; www.kulturrat.de/thema/freihandel-kultur/ceta/)?

a) Falls ja, welche konkreten Vorteile werden durch eine Ausklammerung von audiovisuellen Medien gesehen?

b) Falls nein, warum werden keine Vorteile zur Stärkung der nationalen Kultur mehr gesehen? Welche Umstände haben sich geändert, die zu einem Umdenken geführt haben?

c) Falls nein, inwiefern sieht die Bundesregierung hier nunmehr einen Unterschied zur Ansicht Frankreichs?

7

Hat die Bundesregierung Kenntnis, ob auch andere Staaten der Europäischen Union dem Standpunkt des französischen Präsidenten Emmanuel Macron bezüglich der Ausklammerung audiovisueller Medien in möglichen Freihandelsabkommen positiv oder auch negativ gegenüberstehen (sofern möglich, bitte die entsprechenden Lager und Positionen auflisten)?

Berlin, den 30. Januar 2019

Christian Lindner und Fraktion

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