BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Landesverteidigung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

21.03.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/800625.02.2019

Landesverteidigung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe

der Abgeordneten Peter Felser, Rüdiger Lucassen, Berengar Elsner von Gronow, Marc Bernhard, Stephan Brandner, Matthias Büttner, Jürgen Braun, Joana Cotar, Dr. Michael Espendiller, Dr. Roland Hartwig, Martin Hess, Johannes Huber, Jens Kestner, Enrico Komning, Dr. Lothar Maier, René Springer, Gerold Otten, Jörg Schneider, Dr. Birgit Malsack-Winkemann und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

In den aktuellen sicherheitspolitischen Konzeptionsdokumenten der Bundesregierung wird die Bedeutung der Bündnis- und Landesverteidigung für den Fortbestand von Staat und Gesellschaft betont. Der Aufgabenbereich Landesverteidigung steht aufgrund neuer Bedrohungen gleichberechtigt neben dem Internationalen Krisenmanagement. Landesverteidigung wird als gesamtgesellschaftliche Aufgabe definiert, die weit über den Einsatz militärischer Mittel hinausreicht.

Im „Weissbuch zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr“ (Herausgeber: Bundesministerium der Verteidigung, 2016) wird festgeschrieben: „Die stärkere Akzentuierung von Landes- und Bündnisverteidigung einschließlich der Abschreckung […] verlangt von der Bundeswehr, ihre Einsatzorientierung auf diese anspruchsvolle Aufgabe und die hierzu notwendige Vorbereitung zu erweitern. […] Die konventionelle Landes- und Bündnisverteidigung […] muss sich heute vielfach bei kurzen Vorwarnzeiten gegen eine räumlich fokussierte Gefährdung durch militärische Kräfte unter- oder oberhalb der Schwelle offener Kriegführung stellen. Diese ist immer öfter in eine hybride Strategie eingebettet, die über die gesamte Bandbreite des Bedrohungsspektrums hinweg durch den orchestrierten Einsatz militärischer und nichtmilitärischer Mittel gekennzeichnet ist.“ (Kapitel 5.1).

„Abgeleitet aus ihrem Auftrag nimmt die Bundeswehr in einem gesamtstaatlichen Ansatz folgende Aufgaben wahr: Landes- und Bündnisverteidigung im Rahmen der NATO und der EU einschließlich Verteidigungsaufgaben auf deutschem Hoheitsgebiet sowie Maßnahmen zur Abschreckung in allen Dimensionen; […]“ (Kapitel 5.3).

In der „Konzeption der Bundeswehr“ (Herausgeber: Bundesministerium der Verteidigung, 2016) heißt es: „Unter den Bedingungen des Aufwuchses und der Mobilmachung sowie eingebettet in einen gesamtstaatlichen, vernetzten Ansatz zur Gesamtverteidigung wird auf alle verfügbaren militärischen und zivilen Fähigkeiten zurückgegriffen einschließlich der Leistungen der gewerblichen Wirtschaft, verbündeter Streitkräfte, Unterstützungsleistungen anderer Nationen und Agenturen. […] Langfristig vorausschauende Sicherheitsvorsorge erfordert, sich militärisch und zivil im Rahmen einer Strategie zur Gesamtverteidigung angemessen auf Bedrohungen vorzubereiten, denen im Falle eines bewaffneten Angriffs durch eine umfassende konventionelle Landesverteidigung zu begegnen ist.“ (Kapitel 4.2).

„Die ressortgemeinsame und gesamtstaatliche Widerstands- und Verteidigungsfähigkeit geht allerdings weit über das Bereitstellen militärischer Instrumente hinaus. Alle Beiträge zur Sicherheit und Verteidigung Deutschlands müssen sich dynamisch und wirkungsvoll ergänzen. Gemeinsame Handlungssicherheit ist gerade an den Schnittstellen der gesamtstaatlichen und bündnisgemeinsamen Verteidigungsanstrengungen sicherzustellen, um die Widerstandsfähigkeit des Gesamtsystems zu erhöhen.“ (Kapitel 4.2).

In einem Vortrag am 14. November 2018 zum „Fähigkeitsprofil der Bundeswehr“ stellte der verantwortliche Planer im Bundesministerium der Verteidigung, Oberst H. D. (Leiter Referat Planung in der Unterabteilung I „Strategische Steuerung der Planung“), die Bedeutung zivilgesellschaftlicher Fähigkeiten bei der Landesverteidigung besonders heraus.

Die Bundesregierung betont in allen drei Dokumenten die Notwendigkeit zivilmilitärischer Zusammenarbeit bei der Landesverteidigung und beschreibt darüber hinaus die Landesverteidigung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe.

Verteidigungsaufgaben haben in Deutschland Verfassungsrang.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Welche Beträge sind für 2019 in den Haushalten der verschiedenen Bundesministerien, besonders des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, des Bundesministeriums für Gesundheit sowie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit für die Gesamtverteidigung vorgesehen?

2

Wie wird die in der „Konzeption zivile Verteidigung“ (Herausgeber: Bundesministerium des Innern, 2016) geforderte „proaktive Informationsstrategie des Bundes“ konkret umgesetzt, die „die Bevölkerung, Interessenvertreter, die Fachöffentlichkeit, die Medien, die Betreiber kritischer Infrastrukturen sowie die politischen Entscheidungsträger auf mögliche Krisenfälle vorbereiten“ soll?

3

Gibt es Großübungen, in denen militärische und zivile Stellen gemeinsam in einer Gesamtverteidigungslage trainieren?

Plant die Bundesregierung ressortübergreifende Übungen, die nicht nur höhere Stäbe, wie z. B „LÜKEX“ (vgl. www.bbk.bund.de/DE/AufgabenundAusstattung/ Krisenmanagement/Luekex/Luekex_node.html;jsessionid=B84085EEDE1FE 8EDC99B3D86701A0E3C.1_cid355), sondern alle Ebenen der zivilen Verteidigung einschließen?

4

Welche genauen Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um die Öffentlichkeit hinsichtlich „möglicher Gefahren und Bedrohungen, ihrer möglichen Konsequenzen für den Staat und die Bevölkerung sowie über die Planungen von Gegenmaßnahmen und Schutzmöglichkeiten“ („Konzeption zivile Verteidigung“ Herausgeber: Bundesministerium des Innern, 2016) aufzuklären und zur Vorsorge anzuregen?

5

Wie ist der Zustand der „Zivilen Notreserve“ bzw. „Bundesreserve Getreide“?

Wie lange kann die Bevölkerung aus diesen Reserven versorgt werden?

6

Sind militärische Übungen unter Einbeziehung privater und öffentlicher Zivileinrichtungen, z. B. Krankentransportunternehmen und Krankenhäuser, geplant?

7

In welchen Abständen werden zivile Infrastrukturen, wie z. B. Straßen, Brücken, Bahnanlagen, Flughäfen, Krankenhäuser u. Ä., nach Kenntnis der Bundesregierung auf ihre Eignung zur Einbindung in militärische Systeme im Verteidigungsfall überprüft?

8

In welchem Umfang stehen den Bürgern Schutzbauten zur Verfügung, und gibt es eine zeitgemäße Schutzbaukonzeption der Bundesregierung?

9

Welche konkreten Vorbereitungen hat die Bundesregierung getroffen, um gegebenenfalls die „vorhandene Bebauung als Deckung und Schutz vor Kontamination mit Chemischen/Biologischen/Radiologischen/Nuklearen Stoffen“ (Konzeption zivile Verteidigung, 2016) für die Bürger herzurichten?

10

Ist das vom Bundesministerium des Innern 2016 geforderte „Rahmenkonzept Massenanfall von Verletzten“ mittlerweile erstellt (vgl. www.bbk.bund.de/ SharedDocs/Downloads/BBK/DE/Publikationen/Sonstiges/Konzeption_Zivile_ Verteidigung_KZV.pdf?__blob=publicationFile, Konzeption Zivile Verteidigung, Kapitel 3.3, Seite 14, und Kapitel 6.8.1., Seite 26)?

Wenn nicht, wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen?

11

Wie bewertet die Bundesregierung den derzeitigen Stand der präklinischen und klinischen Verletztenversorgung bei einem Massenanfall von Verletzten?

Berlin, den 30. Januar 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen