BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Ermittlungen und Rechtshilfe im Auftrag der Türkei

(insgesamt 35 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

19.03.2019

Aktualisiert

23.07.2024

Deutscher BundestagDrucksache 19/805928.02.2019

Ermittlungen und Rechtshilfe im Auftrag der Türkei

der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Dr. Alexander S. Neu, Thomas Nord und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan und die türkische Regierungspartei AKP haben nach Pressemeldungen den Ausnahmezustand genutzt, um Gegnerinnen und Gegner seiner bzw. ihrer Politik auch in Deutschland und den anderen EU-Staaten „aus dem Weg zu räumen“ (www.sueddeutsche.de/politik/per-dekret-erdoan-entlaesst-mehr-als-tuerkische-staatsbedienstete-1.4045187).

Nicht neu ist aus Sicht der Fragesteller, dass der „türkische Geheimdienst MIT ziemlich ungeniert, gestützt auf diplomatische Einrichtungen der Türkei, in Deutschland sein Unwesen treibt“ (www.welt.de/politik/deutschland/article166732068/Tuerkei-will-gezielt-Spitzel-im-Verfassungsschutz-platzieren.html).

Nach Institutionen wie DITIB, Millî Görüş, UETD oder der Islamischen Föderation (Bundestagsdrucksachen 18/9399, 18/9635) haben auch die Versuche seitens der Türkei, den Verfassungsschutz zu infiltrieren, „eine ganz neue Qualität“, da sich der MIT nicht mehr darauf beschränkt, „von den bundesdeutschen Diensten genutzte Dolmetscher als Zuträger zu rekrutieren“, sondern nun auch versucht, „seine Spitzel direkt im Verfassungsschutz unterzubringen“ (www.welt.de/politik/deutschland/article166732068/Tuerkei-will-gezielt-Spitzel-im-Verfassungsschutz-platzieren.html).

Der türkische Nachrichtendienst MIT hat seine Spionagearbeit in Deutschland insbesondere im Zuge des Putschversuchs ausgeweitet und intensiviert (Bundestagsdrucksache 18/10739).

Gegnerinnen und Gegner der türkischen Regierungspartei AKP und des Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan in Deutschland sollen bekämpft und für den nationalistisch-islamistischen Kurs in der Türkei geworben werden (www.welt.de/politik/deutschland/article148771570/Eine-tuerkische-Pegida-mitten-in-Deutschland.html). Die Zahl der Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche türkische Spione in Deutschland ist 2017 entsprechend deutlich angestiegen: Von 2013 bis Ende August 2017 wurde in insgesamt 19 Fällen ermittelt. Im Jahr 2013 waren es demnach vier Verfahren, 2014 drei und 2016 eines. Im Jahr 2017 waren es bis zum Stichtag 31. August 2017 bereits elf Fälle (Bundestagsdrucksache 18/13702, Fragen 1 ff.). Damit stellen die mutmaßlichen Spione des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan nach Einschätzung der Fragesteller eine der größten Gruppen im Visier der Generalbundesanwaltschaft. Seit 2012 wurden insgesamt 75 Ermittlungsverfahren wegen Verdachts geheimdienstlicher Agententätigkeit ausländischer Dienste in Deutschland eingeleitet (Passauer Neue Presse vom 31. Oktober 2017, Seite 5).

Doch der türkische Staat bedient sich bei der Verfolgung seiner Gegner im Ausland und jener, die er dafür hält, auch der Hilfe von INTERPOL. Etwa 73 000 von der Türkei in die INTERPOL-Datenbank „Stolen and Lost Travel Documents“ (SLTD) eingestellte Datensätze wurden durch das INTERPOL-Generalsekretariat (IPSG) deshalb gelöscht. Das IPSG hatte Ende Juni 2017 alle Mitgliedstaaten darauf hingewiesen, dass diese temporären Maßnahmen weiterhin Bestand haben und die Nutzung des INTERPOL-Kanals bezüglich des Putschversuchs vom Juli 2016 nicht gestattet ist. Die Bundesregierung beabsichtigte aber trotzdem nicht, sich dafür einzusetzen, die Mitgliedschaft der Türkei bei INTERPOL auf den Prüfstand zu stellen (Bundestagsdrucksache 18/13702, Antwort zu den Fragen 17, 19 und 22).

Nach Kenntnis der Bundesregierung waren bei INTERPOL mit Stand vom 29. August 2018 587 „Red Notices“ (Rote Ausschreibung) der Türkei aktiv (Bundestagsdrucksache 19/4636, Antwort zu Frage 9). Auch dieses Mittel wird gegen Erdoğan-Kritikerinnen und -Kritiker angewandt. So hatte die offizielle türkische Nachrichtenagentur Anadolu im Oktober 2018 berichtet, dass ein Gericht in Istanbul es gebilligt hat, gegen Can Dündar wegen Spionagevorwürfen eine sogenannte Red Notice zu erlassen. Damit stünde er auf der INTERPOL-Fahndungsliste, auf Grundlage derer die betroffenen Staaten entscheiden, ob sie einen Haftbefehl erlassen (EPD vom 17. Oktober 2018).

Medien haben jüngst darauf hingewiesen, dass auch sogenannte Wanted Person Diffusions von autoritären Staaten als Instrument zur Verfolgung ihrer Gegner im Ausland eingesetzt werden. Im Vergleich zu „Red Notices“ ist das Risiko eines Missbrauchs der INTERPOL-Kommunikationskanäle mittels „Wanted Person Diffusions“ demnach höher, weil INTERPOL-Nationalbüros diese Ersuchen selbständig und ohne vorherige Kontrolle durch das IPSG verbreiten können. Im Jahr 2017 soll es einen signifikanten Anstieg neuer Diffusions bei INTERPOL gegeben haben; allerdings habe demnach nur ein einziges Mitgliedsland rund 27 000 neue Diffusions verbreitet (www.daserste.de/information/politikweltgeschehen/europamagazin/videos/interpol-unschuldig-in-haft-video-100.html).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen35

1

Wie viele Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit wurden im Jahr 2018 mit Bezug zu welchen Staaten geführt?

In wie vielen dieser Fälle führte bzw. führt der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof das Ermittlungsverfahren (Bundestagsdrucksache 19/4636, Antwort zu Frage 2)?

2

Wie viele Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit für türkische Geheimdienste wurden im Jahr 2018 geführt, und in wie vielen dieser Fälle führte bzw. führt der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof das Ermittlungsverfahren (Bundestagsdrucksache 19/4636, Antwort zu Frage 3)?

3

Wie viele der aufgeführten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit für türkische Geheimdienste wurden nach § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung (StPO) eingestellt?

4

In wie vielen der aufgeführten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit für türkische Geheimdienste wurde gegen wie viele Beschuldigte Anklage wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit erhoben, und in wie vielen Fällen kam es zu Verurteilungen?

5

Wie viele INTERPOL-Fahndungsersuchen wurden im Jahr 2018 vor der nationalen Umsetzung gemäß § 15 des Gesetzes über das Bundeskriminalamt und die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (BKAG) geprüft (bitte entsprechend den Jahren auflisten), und wie viele Fahndungsersuchen beziehen sich auf die Türkei?

6

Wie viele INTERPOL-Fahndungsersuchen aus der Türkei wurden 2012 bis 2018 vor der nationalen Umsetzung gemäß § 15 BKAG geprüft (bitte entsprechend den Jahren auflisten)?

7

Wie viele Fahndungsersuchen der türkischen Behörden hat das Bundeskriminalamt (BKA) als Nationales Zentralbüro für INTERPOL (§ 3 Absatz 1 BKAG) aus der Türkei seit dem Putschversuch am 15. Juli 2016 erhalten, und wie viele davon waren

a) zur Festnahme („Red Notices/Diffusions“) bzw.

b) zur Aufenthaltsermittlung („Blue Notices/Diffusions“) (bitte entsprechend der Jahre auflisten)?

8

Wie viele der in Frage 6 aufgeführten „Red Notice“-Fahndungsersuchen der türkischen Behörden betrafen in Deutschland lebende Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit (bitte möglichst nach Jahren getrennt auflisten)?

9

Wie viele der in Frage 6 aufgeführten „Blue Notice“-Fahndungsersuchen der türkischen Behörden betrafen in Deutschland lebende Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit (bitte möglichst nach Jahren getrennt auflisten)?

10

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuelle Anzahl der von türkischen Behörden an INTERPOL gerichteten Fahndungsersuchen

a) „Red Notices/Diffusions“ bzw.

b) „Blue Notices/Diffusions“?

11

Wie viele der in Frage 9 aufgeführten aktuellen „Red Notice“-Fahndungsersuchen der türkischen Behörden betrafen in Deutschland lebende Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit (bitte möglichst nach Jahren getrennt auflisten)?

12

Wie viele der in Frage 9 aufgeführten aktuellen „Blue Notice“-Fahndungsersuchen der türkischen Behörden betrafen in Deutschland lebende Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit (bitte möglichst nach Jahren getrennt auflisten)?

13

Wie viele „Notices“ hat das INTERPOL-Generalsekretariat nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Putschversuch am 15. Juli 2016 via INTERPOL von der Türkei wegen eines Artikel-3-Verstoßes (jegliche Betätigung oder Mitwirkung in Fragen oder Angelegenheiten politischen, militärischen, religiösen oder „rassischen“ Charakters) ausgesondert (bitte möglichst nach Jahren getrennt auflisten)?

14

Wie viele „Diffusions“ hat das INTERPOL-Generalsekretariat nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Putschversuch am 15. Juli 2016 via INTERPOL von der Türkei wegen eines Artikel-3-Verstoßes ausgesondert (bitte möglichst nach Jahren getrennt auflisten)?

15

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den personellen, fachlichen und technischen Möglichkeiten von INTERPOL, um eingehende „Diffusions“ und neue Ersuchen zur Verbreitung von „Red Notices“ auf deren Vereinbarkeit mit Artikel 3 der INTERPOL-Regularien zu prüfen?

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über den Anteil von „Red Notices“, „Red Notice“-Ersuchen und „Diffusions“, die von INTERPOL gelöscht, bzw. abgelehnt werden, weil sie nicht mit Artikel 3 der INTERPOL-Regularien vereinbar sind, vor dem Hintergrund, dass nach Kenntnis der Fragesteller die Kommission für die Kontrolle der INTERPOL-Fahndungsakten (CCF) bei INTERPOL lange anlassbezogen und stichprobenartig „Red Notices“ und „Diffusions“ genauer geprüft und bei Bedarf aus dem Verkehr gezogen hat und der prozentuale Anteil irregulärer Ersuchen, die gegen Artikel 3 verstoßen, bei INTERPOL bekannt sei?

16

Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob die CCF – zuständig auch für die Bearbeitung von Auskunftsersuchen betroffener Bürger über eine mögliche Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten bei INTERPOL – vor 2016 jährlich einen Rechenschaftsbericht herausgegeben hat (www.bfdi.bund.de/DE/Europa_International/International/Artikel/Interpol.html)?

17

Hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob die Kommission für die Kontrolle der INTERPOL-Fahndungsakten (CCF) nach 2016 jährlich einen Rechenschaftsbericht herausgegeben hat?

18

Sofern die CCF seit 2016 nach Kenntnis der Bundesregierung nicht jährlich einen Rechenschaftsbericht vorgelegt hat, in welchen Jahren hat sie das nicht getan, und inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis, warum kein Rechenschaftsbericht vorgelegt wurde?

19

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob in den seit 2010 vorgelegten Rechenschaftsberichten die Anzahl der „Diffusions“ aufgeführt wurde?

20

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Anzahl der bei INTERPOL eingestellten „Diffusions“ seit 2010 bis 2018, und wie viele davon beziehen sich auf die Türkei (bitte möglichst entsprechend der Jahre getrennt auflisten)?

21

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über die aktuelle Anzahl der bei INTERPOL eingestellten „Diffusions“, und wie viele davon beziehen sich auf die Türkei (bitte möglichst entsprechend getrennt auflisten)?

22

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob sich die Anzahl der „Diffusions“ im Jahr 2017 von ca. 25 000 auf mehr als 50 000 erhöht hat (www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/europamagazin/videos/interpol-unschuldig-in-haft-video-100.html)?

23

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die personellen, fachlichen und technischen Möglichkeiten von INTERPOL, um eingehende „Diffusions“ und neue Ersuchen zur Verbreitung von „Red Notices“ auf deren Vereinbarkeit mit Artikel 3 der INTERPOL-Regularien zu prüfen?

24

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den personellen, fachlichen und technischen Möglichkeiten von INTERPOL, um eingehende „Diffusions“ und neue Ersuchen zur Verbreitung von „Red Notices“ auf deren Vereinbarkeit mit Artikel 3 der INTERPOL-Regularien zu prüfen?

25

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob 27 000 der 2017 bei INTERPOL eingestellten „Diffusions“, die auf „Foreign Terrorist Fighters“ (FTF) – also „Terrorverdächtige“ – ausgeschrieben wurden, von einem einzigen Mitgliedsland verbreitet wurden (www.daserste.de/information/politikweltgeschehen/europamagazin/videos/interpol-unschuldig-in-haft-video-100.html)?

26

Wie viele Auslieferungsersuchen hat die Türkei seit dem gescheiterten Putschversuch am 15. Juli 2016 an die deutschen Behörden gestellt (bitte nach Jahren getrennt unter Angabe der Deliktgruppe auflisten), und wie wurden diese Ersuche beschieden (bitte nach „abgelehnt“ und „erfüllt“ aufschlüsseln)?

27

Wie viele der in Frage 22 aufgeführten Auslieferungsersuchen betrafen

a) deutsche Staatsangehörige,

b) türkische Staatsangehörige und

c) deutsch-türkische Doppelstaatsangehörige?

28

Inwieweit hat sich die Zahl der aus der Türkei in Deutschland eingegangenen Auslieferungsersuchen seit dem Putschversuch am 15. Juli 2016 nach Kenntnis der Bundesregierung verändert?

29

Wie viele sonstige Rechtshilfeersuchen wurden im Jahr 2018 seitens der Türkei an das Bundesamt für Justiz (BfJ) gestellt?

30

Wie viele Ersuchen von besonderer Bedeutung in politischer, tatsächlicher oder rechtlicher Beziehung wurden dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und dem Auswärtigen Amt zur Prüfung und Entscheidung im Jahr 2018 vorgelegt (bitte entsprechend den Jahren auflisten), und wie viele Fahndungsersuchen beziehen sich auf die Türkei?

31

Wie viele deutsche Staatsangehörige, die seit dem Putschversuch mutmaßlich wegen politischer Strafvorwürfe inhaftiert wurden, befinden sich aktuell in Haft in der Türkei, und seit wann befinden sie sich in Haft?

Wie viele von ihnen sind sogenannte Doppelstaatler?

32

Wie viele deutsche Staatsangehörige, die seit dem Putschversuch mutmaßlich wegen politischer Strafvorwürfe inhaftiert wurden, befinden sich aktuell in Abschiebehaft in der Türkei, und seit wann befinden sie sich in Haft?

33

Wie viele Fälle von deutschen Staatsangehörigen sind der Bundesregierung bekannt, die aufgrund von Ausreisesperren die Türkei nicht verlassen können, und aufgrund welcher politischen Tatvorwürfe wurden die Ausreisesperren verhängt?

34

Wie vielen deutschen Staatsangehörigen ist nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 die Einreise in die Türkei verweigert worden, und wie vielen von ihnen wurde die Einreise nach den vorgezogenen Parlaments- und Präsidentschaftswahlen vom 24. Juni 2018 verweigert?

35

Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, gegen wie viele deutsche Staatsangehörige, die aus politischen Gründen in der Türkei in Haft waren bzw. sind, aktuell ordentliche Gerichtsverfahren in der Türkei eingeleitet wurden (vgl. Bundestagsdrucksache 19/4636, Antwort zu Frage 20)?

Berlin, den 1. Februar 2019

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen