Broschüre „Sexualitäten, Geschlechter und Identitäten“ der Bundeszentrale für politische Bildung
der Abgeordneten Beatrix von Storch, Martin Hess, Dr. Bernd Baumann, Dr. Gottfried Curio, Jochen Haug, Lars Herrmann, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die von der Bundeszentrale für politische Bildung herausgegebene Publikation „Sexualitäten, Geschlechter und Identitäten“ beschäftigt sich mit dem Thema „LSBT*QI“-Personen (Lesbisch, Schwul, Bisexuell, Transgender, Queer und Intersex). Jeder der acht Bausteine besteht aus einleitenden Texten und Unterrichtsmaterialien, die in der schulischen wie außerschulischen Bildungsarbeit eingesetzt werden sollen (www.bpb.de/shop/lernen/themen-und-materialien/275375/ sexualitaeten-geschlechter-und-identitaeten).
Nach Ansicht der Fragesteller werden in der Publikation heterosexuelle Ehen und Kernfamilien als „Kleinfamilie“, „traditionelle Institution“ o. Ä. abwertend dargestellt (z. B. S. 24, S. 30). Heterosexuellen wird nach Auffassung der Fragesteller eine sog. Heteronormativität (S. 24, 27, 32, 33) und Homonegativität, also die Diskriminierung Homosexueller, unterstellt (z. B. S. 39). Aus den Darstellungen werden klare politische Folgerungen abgeleitet oder diese zumindest nahegelegt. So wird problematisiert, dass „in Deutschland nicht mehr als zwei Menschen als Eltern anerkannt werden“ können, „obwohl in Regenbogenfamilien teilweise mehr als zwei Menschen de facto Elternfunktionen übernehmen“ (S. 72).
Anhängern der heterosexuellen Kernfamilie wird eine „Abwehr gesellschaftlicher Pluralisierung“ zugeschrieben, die „vor allem von konservativer und rechter Seite“ komme (S. 12 bis 13). Aufgabenstellungen zielen aus Sicht der Fragesteller darauf ab, dass Kinder gegen die Kritik an neuen Lehrplänen zur Sexualerziehung Position beziehen und diese ihren Eltern weiter vermitteln sollen (S. 67 bis 68).
Nach Ansicht der Fragesteller genügt die Publikation nicht den Anforderungen der Sachlichkeit, Ausgewogenheit und rechtsstaatlichen Distanz, die das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) an die Informationstätigkeit der Bundeszentrale für politische Bildung gestellt hat (BVerGE: Stattgebender Kammerbeschluss vom 17. August 2010 – 1 BvR 2585/06 – juris, Rn. 23; hierauf Bezug nehmend: Ausarbeitung WD 3 – 3000 – 193/15).
Aus Sicht der Fragesteller verstößt die Publikation auch gegen die Prinzipien des „Beutelsbacher Konsenses“ (Indoktrinationsverbot, Kontroversität, Schülerorientierung (https://de.wikipedia.org/wiki/Beutelsbacher_Konsens). Die Fragesteller kritisieren insbesondere, dass politisch und wissenschaftlich kontroverse Konzepte und Forderungen (z. B. „Heteronormativität“, rechtliche Anerkennung von mehr als zwei Eltern) Schülern als vermeintliche Selbstverständlichkeiten vorgegeben werden. Insbesondere das Gebot der Kontroversität verlangt aus ihrer Sicht, dass unterschiedliche Perspektiven mit ihren jeweiligen Anliegen und Sachargumenten zur Sprache kommen.
Das Gebot der Schülerorientierung verlangt aus Sicht der Fragesteller, dass die Darstellung der Thematik auch an die Lebensrealität von Kindern anknüpft. Wie die Bundesregierung darstellt, leben weit mehr als 99 Prozent der Minderjährigen bei verschiedengeschlechtlichen Paaren oder bei alleinerziehenden Eltern, während der Anteil der bei gleichgeschlechtlichen Paaren aufwachsenden Kinder äußerst gering ist (vgl. Bundestagsdrucksache 19/4199, S. 6). Diese empirische Realität von Familien- und Geschlechterverhältnissen angemessen zu berücksichtigen, ist für die Fragesteller ein Erfordernis der Sachlichkeit. Eine ausgewogene und distanzierte Darstellung müsste nach ihrer Auffassung neben den berechtigen Anliegen sog. LSBT*QI-Personen auch andere Aspekte berücksichtigen, insbesondere das Elternrecht zur Erziehung der Kinder (Artikel 6 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG)).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
In welcher Höhe und über welchen Haushaltstitel ist die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Publikation „Sexualitäten, Geschlechter und Identitäten“ aus dem Bundeshaushalt unterstützt worden?
Wer (welche Fachabteilung, welches Referat oder sonstige Organisationseinheit) ist in der Bundeszentrale für politische Bildung für die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Publikation und generell für Aktivitäten in diesem gesellschaftspolitischen Themenfeld zuständig?
Gehört die Bewusstseinsveränderung in Fragen der Geschlechter- und Familienpolitik zum Auftrag der Bundeszentrale für politische Bildung?
Falls nein, wie begründet sich die Förderung der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Publikation?
Falls ja, auf welche Grundlagen (Gesetze, Erlasse, Vereinbarungen o. Ä.) stützt sich der Auftrag der Bundeszentrale für politische Bildung zur Bewusstseinsveränderung in Fragen der Geschlechter- und Familienpolitik?
Widerspricht die Bundesregierung der Auffassung der Fragesteller, dass die in der Vorbemerkung der Fragesteller genannte Publikation nicht dazu geeignet ist, dem sog. Überwältigungsverbot bzw. Indoktrinationsverbot des Beutelsbacher Konsenses Rechnung zu tragen?
Ist die Bundeszentrale für politische Bildung noch immer den Prinzipien des sog. Beutelsbacher Konsenses verpflichtet?
Falls ja, wie werden diese Prinzipien definiert?
Falls nein, welche Prinzipien gelten für die Förderung politischer Bildung durch die Bundeszentrale für politische Bildung?
Plant die Bundesregierung, Publikationen oder Veranstaltungen zu fördern, die im Sinne einer überparteilichen und ausgewogenen Darstellung geschlechter- und familienpolitischer Kontroversen auch Kritikern neuer Lehrpläne zur sog. sexuellen Vielfalt die Möglichkeit gibt, ihre Positionen darzulegen?